Beiträge von Paulchen82

    ... weniger Doppeluntersuchungen...

    ... Patientinnen und Patienten bestimmen, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf...

    ... anonyme Datenfreigabe für Forschungszwecke ....

    Ärzte bestätigen einhellig, dass jede Untersuchung älter als drei bis maximal sechs Monate (je nach Untersuchung) neu gemacht werden muss, aus Aktualitäts- und Haftungsgründen und mangels Informationen in den Dokumenten, wie es genau zu einem Befund kam

    Man kann keine Dokumente selektiv freigeben

    Die Daten werden pseudonymisiert und nicht anonymisiert freigegeben, da man auf den einzelnen Patienten rückschliesen möchte und teilweise muss.

    Ich kenne einige Ärzte persönlich (KH und Praxen) und vernehme, dass die wenigsten aus der Ärzteschaft selbst die ePA nutzen, bzw. wenn es eine Aussage aus dem letzten Jahr ist: diese nicht nutzen werden.

    Bzgl. den Dokumenten zu alten Untersuchungen, Befunden, Diagnosen, Werten, etc. in der ePA sagen sie einstimmig, dass bis auf die wenigsten Ausnahmen sie jede Untersuchung, Diagnose und Befundung aus Aktualitäts- und Haftungsgründen neu erstellen würden, wenn die Daten älter als 3-6 Monate wären, oder man anhand der Dokumente nicht haarklein nachvollziehen könne, wie man auf das Geschriebene kommt. Das was man aus den alten Dokumenten ziehen könne wäre nur etwas für Statistiker (warum wohl haben bereits Google, Meta und OpenAI einen Zugriff beantragt), aber nicht für behandelnde Ärzte.

    (Übrigens, werden die Daten an zugriffsbeantragende Unternehmen nur pseudonymisiert herausgegeben und nicht anonymisiert, da man im Zweifel die Patienten für Rückfragen, Forschungszwecke oder Umfragen kontaktieren möchte.)

    Lediglich eine kleine Auflistung von chronischen Krankheiten, Dauermedikationen, Prothesen, Allergien, Blutgruppe, usw. - also vornehmlich konstante Daten - wären laut meinen ärztlichen Kontakten hilfreich gewesen, wenn man diese aus der Krankenkassenkarte auslesen könne. Mehr brauchen die Ärzte nicht.

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    Und noch ein Schmankerl: Es wird zwar damit geworben, dass es "unendlichen Speicherplatz" pro ePA gibt, aber die einzelnen Daten können nur maximal 25MB groß sein, um diese darin überhaupt verwalten zu können - das wird für einfache Röntgenaufnahmen sicher reichen, aber andere optische Bildgebungsverfahren passen da leider schon nicht mehr rein.

    Im übrigen kann man ja Dateien auch selbst hochladen und wieder löschen und einer hat im Februar das mit dem "unendlichen Speicherplatz" mal ausprobiert. Er hat nachweißlich und dokumentiert über ein Script immer weiter Dateien hochgeladen. Beim Erreichen von 1TB wurde er informiert, dass man seinen Speicherplatz erhöht hat und er bitte nur noch die nötigsten Dateien hochladen solle. ... also wer noch eine kostenlose "unendliche" Cloudlösung in einem deutschen Rechenzentrum benötigt und seine Musik- und Filmsammlung auslagern möchte ;)

    Wenn man die ePAs mit Aktenschränken in einer Lagerhalle vergleicht...

    - Die ePA ist wie ein Aktenschrank ohne Regalböden, Schubfächer oder abschließbaren Fächern und alle ePAs stehen in einer großen Cloud-Lagerhalle.
    - Die Daten die da hineinkommen sind wie bedrucktes Papier in verschieden Größen, Dicken, Farben, Formaten, Formatierungen & Co., teilweise als Ordner, zusammengeheftet oder als bloße Blattsammlung.
    - Alle diese Papiere werden in dem Aktenschrank einfach auf einen Stapel gelegt - ohne Suchfunktion nach bestimmten Dokumenten oder gar nach bestimmten den Inhalten.
    - Alle Angestellten in Praxen und Krankenhäusern bekommen 90 Tage vollen Zugriff auf diesen kompletten diesen Papierstapel/Aktenschrank, damit diese da weiteres Papier reinlegen können oder wenn man Zeit hat auch mal im Papierstapel stöbern kann - alle Mitarbeiter in Apotheken bekommen drei Tage vollen Zugriff.
    - Unternehmen (auch IT-Unternehmen), Universitäten & Co. können unbegrenzten Zugang zu dieser Lagerhalle bekommen und können auch Dank Generalschlüssel in jeden Aktenschrank nach belieben schauen und die Papiere maschinell durchlesen.
    - Das Schloss zur Lagerhalle und die an den Aktenschränken sind nicht unüberwindbar, selbst nachdem man da nachgebessert hatte, als der CCC wiederholt Schwachstellen aufgedeckt hat.
    - Wer, wann, was, warum, wie lange in den Aktenschrank schaut, bekommt man nicht gesagt und kann es auch nicht kontrollieren.


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    Hier noch ein paar Links zu Artikeln nur aus den letzten Monaten ...


    UnitedHealth says Change Healthcare hack affects over 100 million, the largest-ever US healthcare data breach

    UnitedHealth says Change Healthcare hack affects over 100 million, the largest-ever US healthcare data breach | TechCrunch
    UnitedHealth, the largest U.S. health insurance provider, blamed a Russia-based ransomware gang for the huge data breach of U.S. medical data.
    techcrunch.com

    Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an

    Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an
    Lauterbach sieht in der Patientenakte einen Datenschatz für KI-Innovationen. Tech-Giganten zeigen Interesse, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
    www.heise.de

    Ärzte sorgen sich um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte
    Ärzte sorgen sich um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte – Deutsches Ärzteblatt

    Die Bundesbeauftragte für den Danteschutz und die Informationsfreiheit: Die elektronische Patientenakte
    BfDI - eHealth - Die elektronische Patientenakte (ePA)

    Zugriff auf 70 Millionen Daten: So ungeschützt ist die digitale Patientenakte
    RTL+

    Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will

    Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will
    Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?
    www.heise.de

    Datenabfluss bei Gesundheitsunternehmen: Dänen bangen um sensible Informationen

    Datenabfluss bei Gesundheitsunternehmen: Dänen bangen um sensible Informationen
    Nach einem Datenleck bei einem Betreiber medizinischer Zentren in Dänemark sind persönliche Patientendaten veröffentlicht worden. Patienten sind verunsichert.
    www.heise.de

    Elektronische Patientenakte: Zahl der Widersprüche wächst

    Elektronische Patientenakte: Zahl der Widersprüche wächst
    Inzwischen haben fast alle gesetzlich Versicherten, sofern kein Widerspruch erfolgt ist, eine elektronische Patientenakte. Die Zahl der ePAs sinkt inzwischen.
    www.heise.de

    Patientenschützer werfen Regierung Irreführung vor

    Patientenschützer sehen Irreführung bei elektronischer Patientenakte
    Kurz vor ihrem Start sorgt die elektronische Patientenakte abermals für Kritik. Patientenschützer sehen keine Möglichkeiten, einzelne Dokumente nur bestimmten…
    www.tagesschau.de

    Hacker hebeln erweiterten Schutz der elektronischen Patientenakte aus
    https://archive.is/J7PX9

    Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung

    Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung
    Soldaten der Bundeswehr sollen in Zukunft auch eine elektronische Patientenakte erhalten. Noch in diesem Jahr soll es eine Ausschreibung zur Beschaffung geben.
    www.heise.de

    Nach unbefugtem ePA-Widerspruch: Bundesdatenschutzbeauftragte will Rechte zurück

    Nach unbefugtem ePA-Widerspruch: Bundesdatenschutzbeauftragte will Rechte zurück
    Nach einem unbefugten Widerspruch bei der "ePA für alle" prüft die BfDI den Vorfall und fordert für sich und das BSI das einstige Veto-Recht zurück.
    www.heise.de

    Wenn man schon so genau die Kosten vergleicht, dann sollte man neben den Provisionssätzen auch gleich ggf. anfallende/durchgereichte externe Gebühren, Ausführungskurse und angewandte Wechselkurse mit berücksichtigen.

    Im wertpapier-forum z. B. werden jedes Quartal die von den verschiedenen Brokern und Banken angewendeten Umrechnungskurse für die Ausschüttungen an Hand des Vanguard FTSE All-World verglichen und für längere Zeiträume analysiert ... und es gibt doch schon teils deutliche Unterschiede. So mancher Billigbroker holt sich das Geld halt anderweitig wieder rein.

    Allerdings m.E. nicht ganz richtig. Eigentlich würde man doch die 80 Euro die man jährlich spart auch investieren und nicht zu 0% auf dem Giro liegen lassen, oder?

    Wie geschrieben, ich habe die Grafik nur mit den von Dir genannten Daten abgetragen und da war nix mit anderweitigem Invest von nicht über die Stromrechnung bezahlten Beträgen.

    Aber selbst nach deiner Tabelle ist doch das BKW (nach 15 Jahren) besser als die 6%.

    Und wie ich geschrieben habe, Wechselrichter haben im Mittel eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, d.h. wenn das BKW anfängt die Führung zu übernehmen, kommt der nächste Dip.


    Aber Du hast Deine eigene ausführliche Rechnung mit allen für Dich relevanten Posten gemacht und kommst für Dich auf eine positive Beurteilung, andere und ich kalkulieren da halt anders.

    Finde den Einwand nicht ganz berechtigt. Wir haben den Rechner der Uni Berlin benutzt. Wir haben eine sehr günstige südliche Ausrichtung der Balkone ohne Schatten. Der o.g. Rechner hat uns eine Ersparnis von ca 80 Euro im Jahr prognostiziert. Bei einem Preis von 350 Euro amortisiert sich das nach 4.5 Jahren. Rendite über 20% pro Jahr. Das möchte ich mal von einem breitgestreuten ETF auch bekommen.

    Eine Einmalanlage von 350 Euro über 10 Jahre bei 6%/Jahr hätte 626,8 Euro vor Steuer und Inflation ergeben. Lächerlich. 6% ist die Rendite, mit der Finanztip langfristig in seinen Beispielen rechnet.

    Nur mal mit Deinen hier vorgegebenen Zahlen das Ganze graphisch via Excel aufbereitet.

    Also ohne Steuern, Opportunitätskosten, Preisteuerung, Inflation, Ersatzinvestition, Installationskosten, persönlichen Aufwand, Instandhaltungsaufwand, ggf. Versicherungsmehrkosten je nach Vertrag, etc. was ja alles subjektiv sehr variabel sein kann und nur zu noch mehr Diskussionen führen würde.

    Habe das mal für 20 Jahre abgetragen, da man ja aus historischen Gründen PV-Themen gerne für diesen Zeitraum betrachtet ... obwohl Wechselrichter im Mittel nach 15 Jahren den Geist aufgeben.

    Ich denke, hieran wird deutlich, wieso so ein Thema gerne hitzig diskutiert wird. Die einen sehen nur das "Plusmachen" nach für BKW übliche rund 4,5 Jahren (ohne dabei die Gesamtkosten zu betrachten), die anderen sehen die rein wirtschaftliche Betrachtung im Vergleich zu einem Alternativinvestment.

    Warum nicht einen Mittelweg gehen ... ein grünes Investment wählen (erreichen aber meist keine 6%) und mit den Erträgen gedanklich einen Teil der Stromrechnung bezahlen?

    PS: Ich kenne einige Leute, die sich auch ausgerechnet haben, durch ein BKW jährlich einen Betrag X an der Stromrechnung zu sparen, am Ende ist jedoch die Stromrechnung nur um den Betrag Y gesunken (bei X>Y) ... Ursache neben einer zu optimistischen Kalkulation: man hat einfach mehr verbraucht, da man ja gefühlt kostenfreien Strom zur Verfügung hatte. Die kWh der neuen Stromrechnung plus die kWh des BKW waren in Summe einiges mehr, als die die kWh der alten Stromrechnung.

    BKWs zählen, wie schon erwähnt, seit kurzer Zeit zu den privilegierten Maßnahmen. Der Vermieter oder WEG kann das nur noch wegen eines triftigen Grundes ablehnen und da ist die Schwelle auch sehr hoch.

    hoch, aber nicht unerreichbar ... im Netz häufen sich so langsam erste Urteile ...
    (keine Wertung meinerseits)

    Zitat

    Das Gesetz aus 2024 sieht vor, dass es sich bei Steckersolargeräten um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, die ein Vermieter akzeptieren muss. Aber, im Mietvertrag können Vorgaben getroffen werden, wie groß, wie viele und in welcher Farbe die Module sind. Auch die Verkehrssicherungspflichten bleiben die alten und es können Vorgaben über die Art und Weise der Befestigung bzw. Aufstellung gemacht werden.

    Mieterschutzanwälte raten: Außerdem müssen Mieter im Vorfeld Rücksprache mit dem Vermieter halten um zu erfahren, welche Anforderungen gestellt werden um der Einrede der fehlenden Vorabinformation vorzubeugen. Wohnungseigentümer müssen zudem die Genehmigung der Miteigentümer bei der Eigentümerversammlung einholen, bevor sie selbst oder deren Mieter Steckersolargeräte installieren.


    AG Köln: Mieter muss Balkonkraftwerk beseitigen (AG Köln, Urteil v. 13.12.2024, 208 C 460/23)
    Im konkreten Fall hatte der Mieter die Zustimmung des Vermieters vorher nicht eingeholt. Der Mieter ging davon aus, dass er seit dem 17.10.2024 einen Anspruch auf die Genehmigung hatte. Dieser Anspruch besteht aber dann nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Das gilt auch für Wohnungseigentümer: Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, nicht beschlossen und gestattet werden, können auch nicht verlangt werden. Das Amtsgericht Köln entschied, dass der Mieter das Balkonkraftwerk beseitigen muss.

    Als E10 damals auf den Markt kam, hatte ich das grob 5000km am Stück getestet, bei unverändertem Fahrprofil. Damals kam bei mir persönlich ein rund 4%iger Mehrverbrauch ggü. E5 raus... hat aber nix zu sagen und ist nicht zu verallgemeinern.

    ... und auch einen eventuellen späteren Verkauf auf dem Schirm haben, zumindest sollte mittlerweile zwischen Angestellten und Selbständigen klar unterschieden werden

    Verkauf selbst genutzter Wohnimmobilie mit Arbeitszimmer | Steuern | Haufe
    Wird eine Immobilie mit Arbeitszimmer in der 10-Jahres-Frist veräußert, stellt sich die Frage, ob ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.
    www.haufe.de
    Arbeitszimmer und Veräußerungsgewinn | Steuern | Haufe
    Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns i.R. privater Veräußerungsgeschäfte.
    www.haufe.de

    Im besten Fall steigt der Wert der Immobilie sogar und ich habe nur die 2.500 - 3.000 Euro Kosten im Jahr für 6 Wochen Urlaub.

    Bist du dir sicher, dass die 3k nicht nur die Kosten für die Verwaltung, Reinigung und Konstrukt ist, und du in den 42 Tagen nichts zahlen musst?

    Wenn 6x 42 Tage wegen Eigenbelegung wegfallen, wieviel Miete soll denn dann an den verbleiben, wahrscheinlich unattraktiveren, 113 Tagen rein kommen?

    Wenn Teilhaber keine Zeiten buchen, bekommen sie dann 100% der zusätzlichen Vermietung oder geht das durch sechs? Oder bleibt die Wohnung zwangsweise leer. Das gibt nur Stress in der Verwaltung und unter den Teilhaber, wenn nicht auch für die Eigennutzung bezahlt werden muss und ein sechstel am Ende zurück fließt.

    Das sind immer 50 T€ . sogenannte Blankodarlehen als Eigenkapital ersatz.
    https://www.mein-bauspar-vergleich.de/bauspar-blog/e…-und-2-monaten/
    Dann sind wir aber bei 50% Ansparung bei höchstens 100T€ Bausparsumme.

    Der Versuch der DEBEKA hier 300 T Bausparer zu vermitteln ist überzogen.

    Ah, ist nun die allgemein übliche Grenze 50k BS-Darlehen ... früher waren es 30k und nur einige hatten 50k BS-Darlehen ohne Eintragung im Angebot.

    Aber es stimmt die 300k BS-Summe machen keinen Sinn, sondern maximal 100k BS-Summe bei 50% Ansparung (bei geringerer Ansparquote entsprechend geringere BS-Summe.

    Ein Bausparvertrag ist ein Zinssicherungsgeschäft, welches sich nur lohnt, wenn sich dadurch der Grenzzinssatz für das Hauptdarlehen durch eine geringere Hauptdarlehenssumme senken lässt und die kummulierten Bauspardarlehenszinskosten (plus Abschlusskosten minus Bausparzinsen) über die gesamte Laufzeit (wahrscheinlich) nicht über die kumulierte Zinsbetragersparniss des Hauptdarlehens liegt.

    In der Regel wirkt dies auch nur wenn das Bauspardarlehen 30k EUR beträgt (bei manchen BSK 50k EUR) da hier meist auf ein Grundbucheintrag verzichtet wird und der erste Rang sicher frei bleibt.

    Kurz und stark vereinfacht: Das Bauspardarlehen wirkt hinsichtlich dem Hauptdarlehen wie Eigenkapital und man kann dann für das komplette Hauptdarlehen einen günstigeren Zinssatz raushandeln. Beim Gegenrechnen der Kosten aus dem Bausparer muss ein Plus über bleiben, sonst lohnt es sich nicht.

    Für was? Weder Hyundai Deutschland noch Citi Deutschland sind involviert. Du hast ein "Zertifikat" emittiert von der US-City auf eine koreanische Aktie gekauft. Man hat gemäß den Angaben über vier Kanäle über die Kündigung der GDRs informiert. Wenn du dich nicht in den IR-Newsletter einträgst oder dein Broker dich nicht oder spät informiert, ist das nicht das Problem von Hyundai oder Citi. (Informationen sind zum einen Holschulden und die Informationsversorgung über den Broker in dessen Servicebeschreibung geregelt.)

    Aber es wurde dir auch klar gesagt was nun Sache ist, entweder du beauftragst deinen Broker den (meist kostenpflichtigen) Rücktausch bis zum 19.06. durchzuführen oder du wartest auf den Liquidationserlös. Immerhin bietet die Citi an sofort zu Liquidieren und automatisch auszuschütten. Ich kenne Fälle, da bleibt das Underlying bestehen und man muss aktiv die Aktien gegen GDR/ADR-Einreichung abfordern oder es wird liquidiert und man muss das Geld aktiv durch Einreichung abfordern.

    Bei Großbanken (zB Deutsche Bank oder Commerzbank) hat man die Möglichkeit, GDRs/ADRs (beides mit Trackerzertifikaten vergleichbar) kostenpflichtig zum Rücktausch bei der Emissionsbank/Sponsor (hier Citi) gemäß den Emissionsbedingungen zum Rücktausch in die Originalaktien entsprechend dem Hinterlegungsfaktor (meist 1:1) einzureichen. Die GDRs/ADRs werden ausgebucht, mit Rücktauschauftrag an die Citi übertragen und Originalaktien nach Erhalt wieder eingebucht. Ausbuchung und Einbuchung werden steuerlich gewürdigt. Neobroker bieten den Service meist nicht an da die nur 0815 machen, Onlinebanken machen dies nur in ausgewählten Fällen.

    Das oben angeführte Angebot ist ein privatrechtlicher Verkauf der GDRs mit entsprechender steuerlichen Wirkung und der Ankäufer führt dann auf eigene Rechnung den Rücktausch mit anschließendem Verkauf der Originalaktien durch.

    Dort wo die GDR/ADR-Programme eingestellt werden, werden die aus Kostengründen meistens nur inaktiviert, d. h. man hat die Titel ohne Kurs bis in alle Ewigkeiten im Depot. Wenn man das Geld braucht muss man entweder einen Rücktausch beantragen, auf einen weiteren Aufkäufer hoffen oder selbst einen Käufer finden und einen Positionsübertrag gegen Zahlung beauftragen (machen die Neobroker meist auch nicht).

    Wenn sich hier 2000 Stück versammeln, könnte einer diesen Rücktausch durchführen. Alle verkaufen und übertragen zum Preis X und der eine verkauft für 62,50.

    Gold ist nicht für die Krise, sondern für nach der Krise.

    Gold ist eine Versicherung.

    Eine Versicherung soll nach einem Ereignis die entstandenen Folgen abmildern, ausgleichen oder einen Neustart ermöglichen bzw vereinfachen.

    Das eine Krise temporär länger ist als ein Versicherungsereignis und man evtl. schon während der Krise die Versicherung beanspruchen muss, ist ein anderes Thema.