Beiträge von Paulchen82

    ... Also: Selbst wenn Du bei Deinem geplanten Darlehen auf Zinsen gänzlich verzichtest (und vielleicht sogar auf den Grundbucheintrag), ... In meinen Augen wäre es eine Option, auf die Zinsen zu verzichten und dafür die Tilgung zu erhöhen, die Du als Kapitalrückzahlung ja nicht versteuern mußt....

    Das wird das FA als unverzinstes und unbesichertes Banko-/Bardarlehen werten und fiktive 8% p. a. und mehr als Schenkungsbetrag ansehen.

    ... ich habe 4 Kinder...

    Um eventuell späteren Diskussionen vorzubeugen, sollten die anderen drei Kinder von dem Darlehen und der "geschenkten" Zinsersparnis wissen... es sei denn, die hatten schon und das ist der Ausgleich (sofern man alle Kinder gleich behandeln möchte).

    Übrigens, der nicht zurück bezahlte Darlehensbetrag und die Grundschuldforderung werden im Falle eines vorzeigen Ablebens teil der Erbmasse... auch hierüber und den Konsequenzen sollte man sich im Klaren sein. Auch wenn man das Darlehen testamentarisch der Darlehensnehmerin zuschustert, können Ausgleichsansprüche entstehen.

    Der Freibetrag in Höhe von 400.000€ alle 10 Jahre für Schenkungen an die Tochter sollte da ausreichen, oder?

    Wenn man 140k "schnell mal" als Kredit heraus geben kann, hat man wahrscheinlich anderweitig ausreichend Mittel/Vermögen und in 20 Jahren kann viel passieren oder dazwischen kommen... und wenn es im besten Fall nur weitere Zuwendungen sind und wir wissen nicht, was in den letzten Jahren schon verschenkt wurde. Aus diesen Gründen halte ich es für richtig darauf hinzuweisen, dass nicht gezahlte Zinsbeträge unter Umständen als Schenkung gewertet werden.

    Grundschuld muss schon wegen dem Drittvergleich sein, sonst wird die Zinsdifferenz zu einem Blankokredit als Schenkung gewertet... könnte auch schon mit den erlassenen 1,7% passieren. Und daran denken, den erhalten Zins selbstständig beim Finanzamt veranlagen.

    Nur um es klarzustellen, ich wäre für die ePA, wenn man dem Patienten die Möglichkeit böte, bis auf Dokumentenebene die volle Kontrolle zu haben.

    Gut, meine PKV bietet die ePA zwar noch nicht an und seit meiner Abmusterungsuntersuchung Anfang der 1990er wäre auch kein Dokument zu finden, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass ein Patient eine gewisse Kontrolle über die zentral gespeicherten Befunde haben sollte.

    Pseudonymisierte ePA-Daten dürfen ab voraussichtlich 2026 unter bestimmten Bedingungen für Forschungszwecke an autorisierte Stellen außerhalb des Versorgungssystems weitergegeben werden – aber nicht an beliebige Unternehmen.

    Und das ist leider nicht der Fall, der damalige BGM hatte der Presse ja bereits bestätigt, dass neben Forschungseinrichtungen, auch Google, Meta & Co. bereits einen Zugang beantragt haben, genauso wie X Pharmafirmen und auch Versicherungen, und man keinen Grund sähe, wieso man denen den pseudonymisierten Zugriff verwehren sollte.

    ... Einzelne Dokumente nur für bestimmte GPs freizugeben, wird nicht (mehr) unterstützt. Solche feingranularen Berechtigungen waren von der Gematik spezifiziert und in früheren Versionen von ePA-Apps implementiert (ich habe diese genutzt), wurden aber zurückgenommen und sind aktuell für die Zukunft nicht mehr vorgesehen....

    Mein Hauptkritikpunkt neben dem, dass man den Zugriff nicht für Dritte generell sperren kann (pseudonymisierte Weitergabe an Unternehmen)

    Über die Daten, die man bei 50 Ärzten in ganz Deutschland im Laufe seines Lebens in Pappkarten verstreut hat, macht sich niemand Gedanken.

    Da die Daten in der ePA weder im Hoheitsbereich der Ärzte noch der Krankenkassen liegen greift hier auch kein Beschlagnahme- oder Einsichtsverbot von staatlichen Stellen (und damit sind nicht nur polizeiliche Ermittlungen gemeint.)

    Aber hier hat ja niemand etwas zu verbergen

    ... weniger Doppeluntersuchungen...

    ... Patientinnen und Patienten bestimmen, welche Daten gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf...

    ... anonyme Datenfreigabe für Forschungszwecke ....

    Ärzte bestätigen einhellig, dass jede Untersuchung älter als drei bis maximal sechs Monate (je nach Untersuchung) neu gemacht werden muss, aus Aktualitäts- und Haftungsgründen und mangels Informationen in den Dokumenten, wie es genau zu einem Befund kam

    Man kann keine Dokumente selektiv freigeben

    Die Daten werden pseudonymisiert und nicht anonymisiert freigegeben, da man auf den einzelnen Patienten rückschliesen möchte und teilweise muss.

    Ich kenne einige Ärzte persönlich (KH und Praxen) und vernehme, dass die wenigsten aus der Ärzteschaft selbst die ePA nutzen, bzw. wenn es eine Aussage aus dem letzten Jahr ist: diese nicht nutzen werden.

    Bzgl. den Dokumenten zu alten Untersuchungen, Befunden, Diagnosen, Werten, etc. in der ePA sagen sie einstimmig, dass bis auf die wenigsten Ausnahmen sie jede Untersuchung, Diagnose und Befundung aus Aktualitäts- und Haftungsgründen neu erstellen würden, wenn die Daten älter als 3-6 Monate wären, oder man anhand der Dokumente nicht haarklein nachvollziehen könne, wie man auf das Geschriebene kommt. Das was man aus den alten Dokumenten ziehen könne wäre nur etwas für Statistiker (warum wohl haben bereits Google, Meta und OpenAI einen Zugriff beantragt), aber nicht für behandelnde Ärzte.

    (Übrigens, werden die Daten an zugriffsbeantragende Unternehmen nur pseudonymisiert herausgegeben und nicht anonymisiert, da man im Zweifel die Patienten für Rückfragen, Forschungszwecke oder Umfragen kontaktieren möchte.)

    Lediglich eine kleine Auflistung von chronischen Krankheiten, Dauermedikationen, Prothesen, Allergien, Blutgruppe, usw. - also vornehmlich konstante Daten - wären laut meinen ärztlichen Kontakten hilfreich gewesen, wenn man diese aus der Krankenkassenkarte auslesen könne. Mehr brauchen die Ärzte nicht.

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    Und noch ein Schmankerl: Es wird zwar damit geworben, dass es "unendlichen Speicherplatz" pro ePA gibt, aber die einzelnen Daten können nur maximal 25MB groß sein, um diese darin überhaupt verwalten zu können - das wird für einfache Röntgenaufnahmen sicher reichen, aber andere optische Bildgebungsverfahren passen da leider schon nicht mehr rein.

    Im übrigen kann man ja Dateien auch selbst hochladen und wieder löschen und einer hat im Februar das mit dem "unendlichen Speicherplatz" mal ausprobiert. Er hat nachweißlich und dokumentiert über ein Script immer weiter Dateien hochgeladen. Beim Erreichen von 1TB wurde er informiert, dass man seinen Speicherplatz erhöht hat und er bitte nur noch die nötigsten Dateien hochladen solle. ... also wer noch eine kostenlose "unendliche" Cloudlösung in einem deutschen Rechenzentrum benötigt und seine Musik- und Filmsammlung auslagern möchte ;)

    Wenn man die ePAs mit Aktenschränken in einer Lagerhalle vergleicht...

    - Die ePA ist wie ein Aktenschrank ohne Regalböden, Schubfächer oder abschließbaren Fächern und alle ePAs stehen in einer großen Cloud-Lagerhalle.
    - Die Daten die da hineinkommen sind wie bedrucktes Papier in verschieden Größen, Dicken, Farben, Formaten, Formatierungen & Co., teilweise als Ordner, zusammengeheftet oder als bloße Blattsammlung.
    - Alle diese Papiere werden in dem Aktenschrank einfach auf einen Stapel gelegt - ohne Suchfunktion nach bestimmten Dokumenten oder gar nach bestimmten den Inhalten.
    - Alle Angestellten in Praxen und Krankenhäusern bekommen 90 Tage vollen Zugriff auf diesen kompletten diesen Papierstapel/Aktenschrank, damit diese da weiteres Papier reinlegen können oder wenn man Zeit hat auch mal im Papierstapel stöbern kann - alle Mitarbeiter in Apotheken bekommen drei Tage vollen Zugriff.
    - Unternehmen (auch IT-Unternehmen), Universitäten & Co. können unbegrenzten Zugang zu dieser Lagerhalle bekommen und können auch Dank Generalschlüssel in jeden Aktenschrank nach belieben schauen und die Papiere maschinell durchlesen.
    - Das Schloss zur Lagerhalle und die an den Aktenschränken sind nicht unüberwindbar, selbst nachdem man da nachgebessert hatte, als der CCC wiederholt Schwachstellen aufgedeckt hat.
    - Wer, wann, was, warum, wie lange in den Aktenschrank schaut, bekommt man nicht gesagt und kann es auch nicht kontrollieren.


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    Hier noch ein paar Links zu Artikeln nur aus den letzten Monaten ...


    UnitedHealth says Change Healthcare hack affects over 100 million, the largest-ever US healthcare data breach

    UnitedHealth says Change Healthcare hack affects over 100 million, the largest-ever US healthcare data breach | TechCrunch
    UnitedHealth, the largest U.S. health insurance provider, blamed a Russia-based ransomware gang for the huge data breach of U.S. medical data.
    techcrunch.com

    Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an

    Lauterbach zu Gesundheitsdaten: Google, Meta, und OpenAI melden Interesse an
    Lauterbach sieht in der Patientenakte einen Datenschatz für KI-Innovationen. Tech-Giganten zeigen Interesse, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern.
    www.heise.de

    Ärzte sorgen sich um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte
    Ärzte sorgen sich um Datenschutz bei elektronischer Patientenakte – Deutsches Ärzteblatt

    Die Bundesbeauftragte für den Danteschutz und die Informationsfreiheit: Die elektronische Patientenakte
    BfDI - eHealth - Die elektronische Patientenakte (ePA)

    Zugriff auf 70 Millionen Daten: So ungeschützt ist die digitale Patientenakte
    RTL+

    Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will

    Wenn der Staat die elektronische Patientenakte lesen will
    Die E-Patientenakte ist im Gegensatz zur Gesundheitskarte nicht bei den Beschlagnahmeverboten im Gesetz aufgeführt. Kann der Staat auf die ePA zugreifen?
    www.heise.de

    Datenabfluss bei Gesundheitsunternehmen: Dänen bangen um sensible Informationen

    Datenabfluss bei Gesundheitsunternehmen: Dänen bangen um sensible Informationen
    Nach einem Datenleck bei einem Betreiber medizinischer Zentren in Dänemark sind persönliche Patientendaten veröffentlicht worden. Patienten sind verunsichert.
    www.heise.de

    Elektronische Patientenakte: Zahl der Widersprüche wächst

    Elektronische Patientenakte: Zahl der Widersprüche wächst
    Inzwischen haben fast alle gesetzlich Versicherten, sofern kein Widerspruch erfolgt ist, eine elektronische Patientenakte. Die Zahl der ePAs sinkt inzwischen.
    www.heise.de

    Patientenschützer werfen Regierung Irreführung vor

    Patientenschützer sehen Irreführung bei elektronischer Patientenakte
    Kurz vor ihrem Start sorgt die elektronische Patientenakte abermals für Kritik. Patientenschützer sehen keine Möglichkeiten, einzelne Dokumente nur bestimmten…
    www.tagesschau.de

    Hacker hebeln erweiterten Schutz der elektronischen Patientenakte aus
    https://archive.is/J7PX9

    Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung

    Elektronische Patientenakte kommt für Bundeswehr ohne Datenausleitung
    Soldaten der Bundeswehr sollen in Zukunft auch eine elektronische Patientenakte erhalten. Noch in diesem Jahr soll es eine Ausschreibung zur Beschaffung geben.
    www.heise.de

    Nach unbefugtem ePA-Widerspruch: Bundesdatenschutzbeauftragte will Rechte zurück

    Nach unbefugtem ePA-Widerspruch: Bundesdatenschutzbeauftragte will Rechte zurück
    Nach einem unbefugten Widerspruch bei der "ePA für alle" prüft die BfDI den Vorfall und fordert für sich und das BSI das einstige Veto-Recht zurück.
    www.heise.de

    Wenn man schon so genau die Kosten vergleicht, dann sollte man neben den Provisionssätzen auch gleich ggf. anfallende/durchgereichte externe Gebühren, Ausführungskurse und angewandte Wechselkurse mit berücksichtigen.

    Im wertpapier-forum z. B. werden jedes Quartal die von den verschiedenen Brokern und Banken angewendeten Umrechnungskurse für die Ausschüttungen an Hand des Vanguard FTSE All-World verglichen und für längere Zeiträume analysiert ... und es gibt doch schon teils deutliche Unterschiede. So mancher Billigbroker holt sich das Geld halt anderweitig wieder rein.

    Allerdings m.E. nicht ganz richtig. Eigentlich würde man doch die 80 Euro die man jährlich spart auch investieren und nicht zu 0% auf dem Giro liegen lassen, oder?

    Wie geschrieben, ich habe die Grafik nur mit den von Dir genannten Daten abgetragen und da war nix mit anderweitigem Invest von nicht über die Stromrechnung bezahlten Beträgen.

    Aber selbst nach deiner Tabelle ist doch das BKW (nach 15 Jahren) besser als die 6%.

    Und wie ich geschrieben habe, Wechselrichter haben im Mittel eine Nutzungsdauer von 15 Jahren, d.h. wenn das BKW anfängt die Führung zu übernehmen, kommt der nächste Dip.


    Aber Du hast Deine eigene ausführliche Rechnung mit allen für Dich relevanten Posten gemacht und kommst für Dich auf eine positive Beurteilung, andere und ich kalkulieren da halt anders.

    Finde den Einwand nicht ganz berechtigt. Wir haben den Rechner der Uni Berlin benutzt. Wir haben eine sehr günstige südliche Ausrichtung der Balkone ohne Schatten. Der o.g. Rechner hat uns eine Ersparnis von ca 80 Euro im Jahr prognostiziert. Bei einem Preis von 350 Euro amortisiert sich das nach 4.5 Jahren. Rendite über 20% pro Jahr. Das möchte ich mal von einem breitgestreuten ETF auch bekommen.

    Eine Einmalanlage von 350 Euro über 10 Jahre bei 6%/Jahr hätte 626,8 Euro vor Steuer und Inflation ergeben. Lächerlich. 6% ist die Rendite, mit der Finanztip langfristig in seinen Beispielen rechnet.

    Nur mal mit Deinen hier vorgegebenen Zahlen das Ganze graphisch via Excel aufbereitet.

    Also ohne Steuern, Opportunitätskosten, Preisteuerung, Inflation, Ersatzinvestition, Installationskosten, persönlichen Aufwand, Instandhaltungsaufwand, ggf. Versicherungsmehrkosten je nach Vertrag, etc. was ja alles subjektiv sehr variabel sein kann und nur zu noch mehr Diskussionen führen würde.

    Habe das mal für 20 Jahre abgetragen, da man ja aus historischen Gründen PV-Themen gerne für diesen Zeitraum betrachtet ... obwohl Wechselrichter im Mittel nach 15 Jahren den Geist aufgeben.

    Ich denke, hieran wird deutlich, wieso so ein Thema gerne hitzig diskutiert wird. Die einen sehen nur das "Plusmachen" nach für BKW übliche rund 4,5 Jahren (ohne dabei die Gesamtkosten zu betrachten), die anderen sehen die rein wirtschaftliche Betrachtung im Vergleich zu einem Alternativinvestment.

    Warum nicht einen Mittelweg gehen ... ein grünes Investment wählen (erreichen aber meist keine 6%) und mit den Erträgen gedanklich einen Teil der Stromrechnung bezahlen?

    PS: Ich kenne einige Leute, die sich auch ausgerechnet haben, durch ein BKW jährlich einen Betrag X an der Stromrechnung zu sparen, am Ende ist jedoch die Stromrechnung nur um den Betrag Y gesunken (bei X>Y) ... Ursache neben einer zu optimistischen Kalkulation: man hat einfach mehr verbraucht, da man ja gefühlt kostenfreien Strom zur Verfügung hatte. Die kWh der neuen Stromrechnung plus die kWh des BKW waren in Summe einiges mehr, als die die kWh der alten Stromrechnung.

    BKWs zählen, wie schon erwähnt, seit kurzer Zeit zu den privilegierten Maßnahmen. Der Vermieter oder WEG kann das nur noch wegen eines triftigen Grundes ablehnen und da ist die Schwelle auch sehr hoch.

    hoch, aber nicht unerreichbar ... im Netz häufen sich so langsam erste Urteile ...
    (keine Wertung meinerseits)

    Zitat

    Das Gesetz aus 2024 sieht vor, dass es sich bei Steckersolargeräten um privilegierte bauliche Veränderungen handelt, die ein Vermieter akzeptieren muss. Aber, im Mietvertrag können Vorgaben getroffen werden, wie groß, wie viele und in welcher Farbe die Module sind. Auch die Verkehrssicherungspflichten bleiben die alten und es können Vorgaben über die Art und Weise der Befestigung bzw. Aufstellung gemacht werden.

    Mieterschutzanwälte raten: Außerdem müssen Mieter im Vorfeld Rücksprache mit dem Vermieter halten um zu erfahren, welche Anforderungen gestellt werden um der Einrede der fehlenden Vorabinformation vorzubeugen. Wohnungseigentümer müssen zudem die Genehmigung der Miteigentümer bei der Eigentümerversammlung einholen, bevor sie selbst oder deren Mieter Steckersolargeräte installieren.


    AG Köln: Mieter muss Balkonkraftwerk beseitigen (AG Köln, Urteil v. 13.12.2024, 208 C 460/23)
    Im konkreten Fall hatte der Mieter die Zustimmung des Vermieters vorher nicht eingeholt. Der Mieter ging davon aus, dass er seit dem 17.10.2024 einen Anspruch auf die Genehmigung hatte. Dieser Anspruch besteht aber dann nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Das gilt auch für Wohnungseigentümer: Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, nicht beschlossen und gestattet werden, können auch nicht verlangt werden. Das Amtsgericht Köln entschied, dass der Mieter das Balkonkraftwerk beseitigen muss.

    Als E10 damals auf den Markt kam, hatte ich das grob 5000km am Stück getestet, bei unverändertem Fahrprofil. Damals kam bei mir persönlich ein rund 4%iger Mehrverbrauch ggü. E5 raus... hat aber nix zu sagen und ist nicht zu verallgemeinern.