Wahrscheinlich off topic für den TO aber als Ergänzung...nicht nur die Kapitalerträge beachten, sondern auch andere Einkünfte.
Beiträge von Paulchen82
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Da hier die "Partnerin" und nicht die "Ehefrau" erwähnt ist: Wie soll das auseinandergefusselt werden, wenn die Partnerschaft nicht hält? Wäre ohne Kinder im Grundbuch wahrscheinlich schon fies genug.
Na dann hoffen wir mal, dass wenigstens mit "unsere Kinder" auch die "gemeinsamen Kinder" gemeint ist, sonst wird es in einem frühzeitigen unerwartetem Erbfall noch viel spannender.
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Muss hier ein Familiengericht einbezogen werden?
Meiner Meinung nach ja.
[...] Grundbucheintrag zu ihren Gunsten (z.B. 5-15% je Kind) [...]
Unsere Kinder [...] besitzen gemeinsam 50 000 € in ETFs. [...] Weiterhin geht es um Aktien im Wert von 130 000 € [...]
Stimmt die Relation 5-15% bei 180.000 EUR ?
Bei 5% je Kind (10%) müsste die Immobilie 1.800.000 EUR Wert sein.
Bei 15% je Kind (30%) müsste die Immobilie 600.000 EUR Wert sein.Was plant ihr mit den laufenden Kosten? Zahlen die Kinder dann von Ihrem Geld auch immer die 30% oder sind laufende Schenkungen geplant?
Ansonsten gab es hier vor einigen Monden schonmal die Idee, das eigene Portfolio auf die kleinen Kinder zu übertragen und diese verkaufen zu "lassen" um deren Freibeträge für "eigene Zwecke" zu nutzen. Ist das ein neuer Trend?
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[...] Insofern stellt sich mir die Frage, ob ich unter diesem Umständen überhaupt Geld in Aktien deutscher Unternehmen investieren sollte.
[...]Und wie definiert man deutsche Aktien?
z.B.
Deutsche Telekom:
65% des Umsatzes in den USA, 25% in Europa, 5% Asien, 5% Rest der Welt
Linde:
Irische ISIN, Hauptbörse USA und damit im S&P 500 und überall im USA-Anteil -
Ich kenne zwei Fälle, da hat die UV nach einem ordentichen Sturz (durch stolpern) niedrige fünfstellige Beträge ausgezahlt, da in ähnlich hohem Alter eine 100%ige Genesung (Vorsturzsituation) nicht mehr gewährleistet war. Mit dem Geld konnten einige Erleichterungen finanziert werden.
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Es gibt noch eine vierte Möglichkeit die ich wählen würde:
Versicherung behalten, Betrag verdoppeln (ohne Gesundheitspüfung) und einen weiteren Vertrag mit gewünschtem Differenzbetrag abschließen mit möglichst hoher Dynamik >4% (ggf. erst wenn die Therapie verjährt ist, 5 bzw 10 Jahre je nach Bedingungen)
Hierdurch sicherst du dir die günstige Alters- und Gesundheitseinstufung für die Verdoppelung und startest nur "schlechter" für den gewünschten Differenzbetrag .
Wegen der kurzen Frist würde ich sofort verdoppeln, kündigen kannst du dann immer noch. Was verlierst du? Wahrscheinlich nur weitere 51 EUR pro Monat falls du wirklich kündigst. Ansonsten stelle auf jährliche Zahlung um, das bringt je nach Versicherung meist 2-5% Einsparung.
Der zweite Vertrag muss nicht bei der gleichen Versicherungsgesellschaft sein, bei dem zweiten Vertrag aber Bedingungen prüfen auf Ausschluss eines Zweitvertrages oder eine maximale Gesamtsumme (haben manche Versicherungsgesellschaften)
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Steht doch ganz oben im ersten Beitrag.
genau ... ebenso wie "Der AG legt die eingesparten SV-Beiträge zusätzlich an" ... manch eine gegebene Information geht bei manchen Usern verloren.
So ein Modell muss individuell passen - zur Lebensplanung,bErwartungen und zum Arbeitsvertrag. Ich für minen Teil würde es jederzeit annehmen und meine Überstunden bis zum zulässigen einbringen, denn die werden mir aktuell einmal jährlich ersatzlos gekappt.
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Man kann dem FA auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, dann geht alles automatisch und man verpasst keine Fristen. Läuft bei mir seit über 25 Jahren so ohne Probleme.
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Es gibt Bestrebungen, europaweit auf eintägige Valuta zu wechseln, wie es in vielen nicht-europäischen Ländern üblich ist. Das ist aber ein hoher Aufwand und wird daher noch etwas dauern.
ab 11. Oktober 2027
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Nein. Genauso rechtssicher und wesentlich günstiger ist eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde.
Ja, wir hatten weiter vorne den Hinweis auf das BGH-Urteil von 2020, dass hier eine öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde der notariellen Beurkundung gleichgestellt ist.
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Wenn Immobilien im Spiel sind und größtmögliche Verfügungsgewalt dem Bevollmächtigten gegeben werden soll, geht das nur notariell.
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Es ist zu beachten, dass ohne vertragliche/grundbuchrechtliche Regelung das Eigentum an der Anlage automatisch auf den Hauseigentümer über geht, da fest mit dem Haus verbunden.
Daneben ist dann auch der Schenkungsfreibetrag von Kindern an die Eltern in Höhe von 20.000 EUR hinsichtlich der Gesamterrichtungskosten zu beachten.
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Falsch.
Was genau? Der Begriff Schonvermögen vs. Freibetrag für die Altersvorsorge? Dein Einworteinwand ist so für mich wenig hilfreich. Habe ich etwas falsch verstanden? Habe dazu sogar einen Artikel von Finanztip aus Oktober 2023 gefunden.
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[...] Und es geht nur um das Einkommen (normalerweise), nicht um das Vermögen.
Ein Einkommen >100k ist nur das Eingangstor. Wird dieses passiert und reicht das Einkommen des Kindes nicht aus den Eigenanteil zu zahlen, wird auch das Vermögen des Kindes bis zum Schonvermögen herangezogen.
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Das hat nichts generell mit dem Prefix der ISIN zu tun, denn die sagt lediglich aus, wo die Urkunde liegt. Maßgeblich ist in diesem Fall der Hauptbörsenplatz. Es wurden auch nicht US-, CA- und CH-ISINs umgestellt. Wenn bei der Position im Depot nicht mehr Girosammelverwahrung steht, steht da nun Wertpapierrechnung mit den beschriebenen Konsequenzen.
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Ich poste es mal hier rein ... Verschlechterung der Anlegerposition ...
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Ich hatte die Sache auch auf dem Schirm, habe aber erstmal abgewartet. Und siehe da, über die jährliche Standmitteilungen sind wir unaufgefordert von der Allianz über die Rückeinstzung der alten Rentenfaktoren zwischen 40 und 47 für unsere vier betroffen Verträge informiert worden.
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Wie schon geschrieben, man darf die Ausschüttungen nicht vergessen, dass es sich um einen Mischfonds (im Mittel 60/40) handelt und dass es in den letzten 16 Jahren auch ein paar Dips und Krisen gab.
Wenn man in einem Fondsrechner einen Start auf den 01.01.2010 legt und 5% Ausgabeaufschlag zu Grunde legt (bei der Dresdner gab es aber meist Rabatt für Allianz Fonds) bleibt immerhin eine Bruttorendite von 5,24% p.a. für die 16 Jahre und 4,5 Monate nach Fondskosten über. Der Sektordurchschnitt von KAG-Fonds liegt für diesen Zeitraum rund 1,5% p.a. niedriger.
Wenn man diese Einproduktlösung mit einer passiven Einproduktlösung vergleicht, so schneidet dieser Fonds trotz viel höherer laufender Kosten gar nicht so schlecht ab.
Verglichen mit dem Vanguard Life Strategy 60 (weil sehr bekannt)
über folgende Perioden immer besser:
5 Jahre 6,5% p.a. vs 5,7% p.a.
3 Jahre 14,0% p.a. vs. 10,6% p.a.
1 Jahr 24,5% p.a. vs 13,3% p.a.Verglichen mit dem VanEck Multi-Asset Growth Allocation (weil schon 2009 aufgelegt)
über folgende Perioden am Anfang schlechter, später besser:
15 Jahre 5,5% p.a. vs 6,4% p.a.
10 Jahre 5,6% p.a. vs 7,1% p.a.
5 Jahre 6,5% p.a. vs 6,6% p.a.
3 Jahre 14,0% p.a. vs. 11,3% p.a.
1 Jahr 24,5% p.a. vs 15,1% p.a. -
Im Comdirect-Depot relativiert sich das eventuell auf lange Sicht, da dieser ETF vermutlich dauerhaft kostenlos bespart werden kann.
Es geht sogar soweit, dass das komplette Depot kostenfrei gestellt wird, wenn dieser Fonds darin vorhanden (!) ist. Ggf. interessanter Punkt für Wenigtrader oder nicht Sparplaner.
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Kurze Frage, die hoffe ich mit einem simplen Ja oder Nein beantwortet werden kann ... ich konnte zu meiner vielleicht etwas abwägigen Frage leider nichts im Internet finden.
Um von einer Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG zu profitieren bzw. diese in Anspruch zu nehmen, muss dafür ...
A) eine steuerbare Anlage (zB Wärmepumpe)
an einem separaten digitalen Stromzähler
MIT einem aktiven Steuergerät und
MIT einem Stromtarif extra für steuerbare Anlagen (zB Wärmepumpen)
vorhanden sein?... oder reicht es, wenn ...
B) eine steuerbare Anlage (zB Wärmepumpe)
an einem separaten digitalen Stromzähler
OHNE einem aktiven Steuergerät und
OHNE einem Stromtarif extra für steuerbare Anlagen (zB Wärmepumpen)
vorhanden ist?