Hallo Forenmitglieder, ich benötige nochmal eure Expertise.
Habe heute von der DRV ein Schreiben mit der offiziellen Auskunft über die in meinem Riestervertrag beinhalteten Zulagen und Steuerermäßigungen erhalten. Es handelt sich in Summe um ca. 4.000 Euro. Diese Summe müsste bei einer förderschädlichen Kündigung meines Riestervertrages zurückgezahlt werden.
Wie ich im vorherigen Chat schon einmal erwähnt habe wurde mir von der DRV per Mail mitgeteilt, dass der bereits in 2024 abgerechnete Riestervertrag meiner "mittelbar berechtigten" Frau von einer förderschädlichen Kündigung meines Vertrages nicht tangiert wäre. D.h. ihre Zulagen i. H. v. 7.130 Euro würden vollständig erhalten bleiben bzw. in Nachhinein nicht zurückgefordert. Ob dies tatsächlich "gerecht" ist möchte ich hier nicht weiter ausführen.
Nun zu meiner eigentlichen Fragestellung:
Von den ca. 32.600 Vertragsguthaben würden bei einer förderschädlichen Kündigung ca. 4.000 Euro für zurückzuzahlende Zulagen und Steuerermäßigung in Abzug gebracht, sodass ca. 28.600 Euro zur Anlage in z.B. ETF verbleiben würden. Die Investition in ETF würde die ca. 4.000 Euro innerhalb relativ kurzer Zeit wieder einspielen. Dieser Weg erscheint sich mir erst einmal als beste Lösung darzustellen.
Was mir nicht ganz klar ist ob und wenn ja wie sich eine Auszahlung der ca. 28.600 Euro bei uns steuerlich auswirken würde. Ist es tatsächlich so, das in einem solchen Fall dann lediglich die mit meinen Einzahlungen erzielten Gewinne (die sich bei den Riesterprodukten ja leider als sehr gering erweisen) zu einer Versteuerung herangezogen würden?
Ich freue mich auf Ihre Meinungen / Hinweise / Informationen