Beiträge von Fatboy100th

    Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.

    Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Ich muss zurückrudern.... Die bisherigen Informationen von den Mitforisten sind alle korrekt....... ;)

    Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.

    Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Ja, wenn du als besonders langjährig Versicherter bis 65 die 45 Jahre Beitragszeit voll hast kannst du abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn du mit 63 gehen willst hast du 14,4% Abzüge. Bei den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn wird die Arbeitslosigkeit aber nicht als Wartezeit anerkannt (ausser bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz), ausser du hast bis dahin schon deine 45 Jahre voll (die wichtig sind für abschlagsfreie Rente), dann ist die Arbeitslosigkeit egal und du kannst max. Arbeitslosengeld von 24 Monaten beziehen (also von 63 bis 65) und danach in Rente gehen ohne Abzüge.

    Wichtig: vor dem 63sten 45 Jahre voll haben, danach kann nicht mehr allzuviel passieren.

    Alles korrekt. So habe ich es auch laufen lassen.

    War finanziell die deutlich bessere Variante und die Agentur für Arbeit hat mich dankenswertereweise völlig "in Ruhe gelassen". Hatte in der gesamten Zeit nur drei Mal einen Termin. Zunächst die persönliche Arbeitslosmeldung, kurz darauf ein erstes persönliches Beratungsgespräch und einen weiteren (telefonischen) Termin nach ca. 13 Monaten Arbeitslosigkeit.

    Habe allerdings auch schon während meiner Schulzeit ab Klasse 11 und auch meiner Studienzeit durchgängig renteversicherungspflichtige Tätigkeiten "nebenbei" ausgeübt. Nur deshalb konnte ich auch die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

    Keine Ahnung, was du da meinst und was daran lustig sein soll.

    Wir haben uns in der Yoga-Gruppe darüber unterhalten, weil Karla Kies sich per Post sowas angefordert hat.

    Ich habe keine Ahnung davon.

    Ok und sorry, ich habe mich da, wie ich jetzt selbst erkenne, offensichtlich nicht klar ausgedrückt.

    Ich hatte meinen eigenen Score angegeben und meine Anzahl Kreditkarten und Girokonten. Und da dieser Score nun mal deutlich schlechter als der von dir genannte ist, habe ich die Mutmaßung angestellt ich hätte mal nicht soviele Kreditkarten und Girokonten halten sollen als Rentner der ich nun mal bin.

    Der Gag ist dann aber wohl offensichtlich völlig in "die Hose" gegangen. 8)


    Hier ein aktueller Nachtrag zur Seriosität des Advanzia Tagesgeldes.

    Habe von Mitte Februar bis nun Ende Mai 2025 nominal 3,4% Zinsen p.a. auf mein Guthaben i. H. v. 17.000 erhalten.

    Gestern eine Mail erhalten, nach der weitere 3 Monate ein auf allerdings 3% p.a. reduzierter Nominalzinssatz angeboten wird.

    Bei dem aktuellen Zinsniveau ein meiner Meinung nach Top Angebot bei wohl höherer Sicherheit als bei einer deutschen Bank.

    Wurden denn 2024 Zinsen gezahlt? Wenn nicht muss es auch keine Bescheinigung für 2024 geben ...

    Tre1976 Das hatte ich garnicht wahrgenommen....... Exakt das ist der Grund warum keine Steuerbescheinigung für 2024 komnmt. Die Auszahlung der Zinsen für eine Festgeldanlage im Januar 24 erfolgt im Januar 25.

    Damit wird eine Steuerbescheinigung auch erst im Jahr 2026 für das Jahr 2025 von der CA in dein Postfach eingestellt.

    Hm, habe im Januar 2024 ein Festgeldkonto über 24 Monate eröffnet. Der Zinsertrag für 2024 wurde auf das Referenzkonto überwiesen. Allerdings bekam ich kein Schreiben :/ . Lediglich unter Festgeld ist der Zinsertrag eingetragen. Denke ich hake dort mal nach...

    Tre1976 Die Credit Agricole nimmt keinen Versand der Steuerbescheinigung per Briefpost vor. Du kannst diese ausschließlich über deinen Onlinezugang im Posteingang einsehen und falls gewünscht natürlich auch ausdrucken :) .

    Meine Steuerbescheinigung für das Jahr 2024 ist von der CA am 27.02.2025 in meinem Postfach abgelegt worden.

    ETF_Paul : Bei meiner Abrechnung für April 25 ist erneut alles vereinbarungsgemäß gelaufen. Hatte Anfang April noch 2 Teur zusätzlich aufs Tagesgeldkonto überwiesen und zum 01.05. wurden etwas über 46 Euro an Zinsen gutgeschrieben........

    Das Geschäftsgebahren der Advanzia Bank ist nach meinen bisherigen Erfahrungen daher als absolut seriös einzustufen.

    Hast du zwischenzeitlich bei der Bankenaufsicht von Luxemburg eine Beschwerde eingereicht, oder vielleicht doch festgestellt, dass der Fehler bei dir lag?

    Auf meine unten ebenfalls eingefügte Frage vom 25.012.2025 über das Kundenportal von Friday, wurde mir die nachstehende Antwort gesandt. Daraufhin habe ich mir einen neuen Privathaftpflichtversicherer gesucht und einen Vertrag mit Wirkung zum 01.01.26 abgeschlossen.

    Hallo M.......

    Vielen Dank für die Nachricht.

    Das ist korrekt.

    Du musst dir dann eine neue Versicherung suchen.

    Viele Grüße

    Anna | Dein FRIDAY Team

    ___________________________________________________________________

    FRIDAY, Deutsche Niederlassung der FRIDAY Insurance S.A.

    Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 196331 B

    USt-IdNr. DE318214409

    Hauptbevollmächtigter: Robin Latz

    Friedrichstrasse 70 - 10117 Berlin

    Zweigniederlassung der FRIDAY Insurance S.A.,

    eine Aktiengesellschaft nach Luxemburger Recht mit Sitz in Leudelange.

    Registriert im "Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg" (RCS) unter der Nummer B220195.

    Verwaltungsrat: Urs Bienz (Vorsitzender), Matthias Hilgert, Philipp Jermann, Jens Liedtke

    Zuständige Aufsichtsbehörde: Commissariat aux Assurances, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxemburg


    Internet: https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=http%3A%…MBfW3s4r&typo=1

    Kontakt: hier


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    AGB Datenschutz


    Am Sa, 25 Jan um 5:19 NACHMITTAGS schrieb:

    Da FRIDAY ja keine Neuverträge mehr abschließt stellt sich mir die Frage wie FRIDAY zukünftig das Geschäft mit Bestandskunden sieht. Daher meine Frage an Sie: Soll ich mich zum Ablauf des Jahres 2025 nach einem neuen Versicherer umschauen?

    Wenn korrekt, dann ganz korrekt. ;)

    Es müssen bei Flugreisen mind. 50 Prozent der Transportkosten mit der Karte bezahlt sein, und bei Pauschal oder Pkw-Reisen mind. 50 Prozent der Gesamtkosten.

    Ja, dem stimme ich uneingeschränkt zu!

    War mir aber zuviel Aufwand, denn es gibt noch weitere Einschränkungen die ich auch nicht aufgeführt habe..... Daher hatte ich ja auch geschrieben "genau(er)". Das (er) war schon bewusst in Klammern hinzugefügt. 8)

    Aber für die Zukunft gelobe ich Besserung ;)

    Die Bank Norwegian Visa hat diese Versicherungen auch dabei und ist kostenlos. Inwiefern beitet die ADAC hier einen Mehrwert?

    Die Deckungssummen sind dort aber realtiv gering (Reiserücktritt bis zu 2.000 € p. P.) und man muss mind. 50% der Reisekosten mit der Norwegian KK bezahlen. Zusätzlich gilt der Schutz für Reiserücktritt, Krankheit und Rücktransport leider nur für Personen die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Ansonsten ist die Kreditkarte der Norwegian Bank allerdings ein bisher genialer und vor allem in allen Bereichen kostenloser Begleiter auf meinen vielen weltweiten Reisen. Hatte bisher noch niemals irgenwelche Akzeptanz- oder sonstigen Probleme damit!

    Da es sich ja um eine eher kleine Summe könntest Du folgendes versuchen: 30% des Riestervermögens darf zu Rentenbeginn einmalig entnommen werden. Die restlichen 70% könnten dann so gering sein, dass die Rente unterhalb der sog. Bagatellgrenze liegt. Dann könntest Du Dir den Betrag auch einmalig auszahlen lassen. :/

    Aktuell liegt die Bagatellgrenze AFAIK bei etwas über 37€ Rente pro Monat.

    Der Hinweis mit einer Entnahme von 30% und der dann geringeren Summe zur Berechnung der „Bagatellgrenze“ erscheint mir nicht korrekt zu sein


    Quelle: Union Investment

    Was ist eine Kleinbetragsrente?

    Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die aus dem Depotwert berechnete monatliche Rente nicht höher als 1 Prozent der monatlichen Rentenbezugsgröße (West) ist (gemäß § 18 SGB IV). Aktuell sind das 37,45 Euro (Stand 2025). Dieser Betrag ändert sich in der Regel jährlich. Wie hoch dabei Ihr Depotwert sein darf, um noch eine Kleinbetragsrente zu erhalten, lässt nicht pauschal sagen. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig, für eine individuelle Auskunft kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.

    Erhalten Sie eine Kleinbetragsrente, dann wird Ihnen Ihr Altersvorsorgevermögen automatisch in einer Summe ausgezahlt. Der Vertrag endet damit.

    Die Auszahlung ist förderunschädlich, das heißt die gewährten Zulagen und Steuervorteile bleiben Ihnen erhalten.

    Die Kleinbetragsrente ist einkommensteuerpflichtig. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter Welchen Betrag muss ich nach der derzeitigen Rechtslage versteuern?

    Wichtig: Aus gesetzlichen Gründen erfolgt die Prüfung, ob Sie eine Kleinbetragsrente erhalten oder nicht, immer anhand des Altersvorsorgevermögens vor einer etwaigen Kapitalentnahme Ihres geförderten Kapitals.

    Hallo zusammen,

    bei meinem Tagesgeldkonto wurde nur im ersten Monat der für drei Monate geltende höhere Sonderzins berechnet. Ich habe sogar eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass der Sonderzins bis Ende Februar gilt, da ich dies bei der Kontoeröffnung beim Kundenservice erfragt hatte.

    Da bin ich mal auf meine Abrechnung (Kontoauszug) für März 25 gespannt. Habe Mitte Februar 25 ebenfalls Tagesgeld (15.000 Euro) bei der Advanzia Bank angelegt.

    Der Kontoauszug vom 04.03.25 sagt aus: "Der aktuelle Zinssatz auf Ihrem Advanziakonto beträgt 3,40 % p.a. effektiv (3,3500 % nom.)". Die Zinsberechnung für Februar war völlig ok.

    Diese Aktion (o.g. Zinssatz) soll angeblich bis zum 30.06.25 laufen.

    ETF_Paul Hattest du denn auch im Februar noch die Mindestanlagesumme von 5.000 Euro auf dem Konto liegen?

    Ich habe letzte Woche die Advanzia (gebuhrenfrei) beantragt.

    Es gab ein Ausweis Identverfahren.

    Den Ausweis fotografiert in einer App und anschließend sein Gesicht.

    Ein Programm gleicht die Ausweisdaten mit den Angaben, die man gemacht hat und dann wird das Gesicht mit dem Personalausweis abgeglichen.

    Das identische Verfahren besteht bei der Nowegian Bank Kreditkarte. Völlig easy sich zu identifizieren 😃