Beiträge von Fatboy100th

    Ich musste dreimal lesen, weil "A+" viel besser klingt als "AA-". ^^ Stimmt aber natürlich nicht.

    Da habe ich doch nochmal nach meiner Liste an Festgeldkonten geschaut... in Frankreich liegen derzeit nur gute 1.500 EUR bei der Crédit Agricole, und das noch bis 2029. Das ist überschaubar. Auch wenn es mehr wäre, würde ich aber immer noch ruhig schlafen.

    Ansonsten ist mein Geld in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien geparkt und über unterschiedliche Banken gestreut. Ist ja auch eine Art der Risikoreduktion. Wenn alle Banken gleichzeitig ausfallen UND dazu noch die Einlagensicherung in mehreren Ländern versagt, dann haben wir alle ohnehin ein größeres Problem als die Frage, ob ich persönlich mein Festgeld zurückbekomme.

    Bei der CA ist schon seit Jahren ein Mindestanlagebetrag für Festgeld i. H. v. 5.000 Euro vorgegeben. Da wundert mich die angegebene Summe von 1.500 Euro doch schon sehr :/

    Und ob Geld in Tschechien so viel sicherer liegt als in Frankreich, daran habe ich ebenfalls meine Zweifel.

    Was man auch nicht vergessen sollte: Landesrating hin oder her, da muss schon einiges schiefgehen, damit man wirklich Geld verliert. Erstmal muss die betreffende Bank pleitegehen. Und dann muss auch noch die Einlagensicherung des betreffenden Landes ausfallen. Ist das möglich? Ja, natürlich. Ist das wahrscheinlich? Meiner Meinung nach immer noch nicht so wirklich.

    Ich hatte vor einigen Jahren auch bei der Kaupthing Bank mal Tagesgeld liegen. Habe es am Abend bevor die Konten geschlossen wurden noch komplett zurückholen können.

    Meine Zinsansprüche habe ich zur Insolvenztabelle angemeldet und nach 2 oder 3 Jahren dann entgegen meiner Erwartung sogar tatsächlich die vollständigen Zinsen für den Zeitraum bis zu meiner Abhebung erhalten. Der Zinseszins ist halt verlustig gegangen ;)

    Ja, das mit Kaupthing war damals tatsächlich keine (besonders) kluge Entscheidung von mir. Und Festgeldanlagen in Frankreich würde ich heute auch nicht mehr machen, bin mit meinen dort bestehenden Festgeldern dennoch absolut entspannt.

    Bei ETF´s hätte ich zu Zeiten von Corona, wenn ich Sie denn zum damaligen Zeitpunkt verkauft hätte, erhebliche höhere Verluste erlitten, als ich jetzt bei einem Totalverlust meines Festgeldes in Frankreich erleiden kann.

    Ohne Risiko wird man im Leben nun wohl keine Anlageform finden. Ein gesunder Anlagenmix und die nötige Ruhe helfen da deutlich weiter.

    Bei festgeld Credit agricole und Renault Bank direkt verstehe ich nicht wieso man entspannt bleiben kann wenn die Anlagen noch drei Jahre laufen und man nur keine neuen Anlagen machen soll. Was ist der unterschied wenn ich jetzt eine neue Anlage mache im Vergleich zu den schon bestehenden???

    Was nützt es nicht entspannt zu sein, wenn man an dem Sachverhalt bei bestehenden Festgeldanlagen eh nichts ändern kann?

    Für zukünftige Anlagen sollte man sich sicherlich Gedanken machen, aber bei bestehenden Anlagen ist es nun mal rum 8)

    Ich habe auch drei Festgeldanlagen bei der Credit Agricole über insgesamt 40 TEUR die erst in 07/26, 10/26 und 01/28 fällig werden.

    Das Rating der Bank ist zwar nicht (besonders) gut, aber meiner Meinung nach auch noch nicht besorgniserregend.

    Wie bei fallenden Kursen an den Börsen hilft Panik nicht weiter. Es hilft jedoch ruhig zu bleiben und abzuwarten bei einem Sachverhalt der eh nicht mehr zu ändern ist.

    Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.

    Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Ich muss zurückrudern.... Die bisherigen Informationen von den Mitforisten sind alle korrekt....... ;)

    Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.

    Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.

    Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.

    Ja, wenn du als besonders langjährig Versicherter bis 65 die 45 Jahre Beitragszeit voll hast kannst du abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn du mit 63 gehen willst hast du 14,4% Abzüge. Bei den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn wird die Arbeitslosigkeit aber nicht als Wartezeit anerkannt (ausser bei Geschäftsaufgabe oder Insolvenz), ausser du hast bis dahin schon deine 45 Jahre voll (die wichtig sind für abschlagsfreie Rente), dann ist die Arbeitslosigkeit egal und du kannst max. Arbeitslosengeld von 24 Monaten beziehen (also von 63 bis 65) und danach in Rente gehen ohne Abzüge.

    Wichtig: vor dem 63sten 45 Jahre voll haben, danach kann nicht mehr allzuviel passieren.

    Alles korrekt. So habe ich es auch laufen lassen.

    War finanziell die deutlich bessere Variante und die Agentur für Arbeit hat mich dankenswertereweise völlig "in Ruhe gelassen". Hatte in der gesamten Zeit nur drei Mal einen Termin. Zunächst die persönliche Arbeitslosmeldung, kurz darauf ein erstes persönliches Beratungsgespräch und einen weiteren (telefonischen) Termin nach ca. 13 Monaten Arbeitslosigkeit.

    Habe allerdings auch schon während meiner Schulzeit ab Klasse 11 und auch meiner Studienzeit durchgängig renteversicherungspflichtige Tätigkeiten "nebenbei" ausgeübt. Nur deshalb konnte ich auch die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.

    Keine Ahnung, was du da meinst und was daran lustig sein soll.

    Wir haben uns in der Yoga-Gruppe darüber unterhalten, weil Karla Kies sich per Post sowas angefordert hat.

    Ich habe keine Ahnung davon.

    Ok und sorry, ich habe mich da, wie ich jetzt selbst erkenne, offensichtlich nicht klar ausgedrückt.

    Ich hatte meinen eigenen Score angegeben und meine Anzahl Kreditkarten und Girokonten. Und da dieser Score nun mal deutlich schlechter als der von dir genannte ist, habe ich die Mutmaßung angestellt ich hätte mal nicht soviele Kreditkarten und Girokonten halten sollen als Rentner der ich nun mal bin.

    Der Gag ist dann aber wohl offensichtlich völlig in "die Hose" gegangen. 8)


    Hier ein aktueller Nachtrag zur Seriosität des Advanzia Tagesgeldes.

    Habe von Mitte Februar bis nun Ende Mai 2025 nominal 3,4% Zinsen p.a. auf mein Guthaben i. H. v. 17.000 erhalten.

    Gestern eine Mail erhalten, nach der weitere 3 Monate ein auf allerdings 3% p.a. reduzierter Nominalzinssatz angeboten wird.

    Bei dem aktuellen Zinsniveau ein meiner Meinung nach Top Angebot bei wohl höherer Sicherheit als bei einer deutschen Bank.

    Wurden denn 2024 Zinsen gezahlt? Wenn nicht muss es auch keine Bescheinigung für 2024 geben ...

    Tre1976 Das hatte ich garnicht wahrgenommen....... Exakt das ist der Grund warum keine Steuerbescheinigung für 2024 komnmt. Die Auszahlung der Zinsen für eine Festgeldanlage im Januar 24 erfolgt im Januar 25.

    Damit wird eine Steuerbescheinigung auch erst im Jahr 2026 für das Jahr 2025 von der CA in dein Postfach eingestellt.

    Hm, habe im Januar 2024 ein Festgeldkonto über 24 Monate eröffnet. Der Zinsertrag für 2024 wurde auf das Referenzkonto überwiesen. Allerdings bekam ich kein Schreiben :/ . Lediglich unter Festgeld ist der Zinsertrag eingetragen. Denke ich hake dort mal nach...

    Tre1976 Die Credit Agricole nimmt keinen Versand der Steuerbescheinigung per Briefpost vor. Du kannst diese ausschließlich über deinen Onlinezugang im Posteingang einsehen und falls gewünscht natürlich auch ausdrucken :) .

    Meine Steuerbescheinigung für das Jahr 2024 ist von der CA am 27.02.2025 in meinem Postfach abgelegt worden.

    ETF_Paul : Bei meiner Abrechnung für April 25 ist erneut alles vereinbarungsgemäß gelaufen. Hatte Anfang April noch 2 Teur zusätzlich aufs Tagesgeldkonto überwiesen und zum 01.05. wurden etwas über 46 Euro an Zinsen gutgeschrieben........

    Das Geschäftsgebahren der Advanzia Bank ist nach meinen bisherigen Erfahrungen daher als absolut seriös einzustufen.

    Hast du zwischenzeitlich bei der Bankenaufsicht von Luxemburg eine Beschwerde eingereicht, oder vielleicht doch festgestellt, dass der Fehler bei dir lag?

    Auf meine unten ebenfalls eingefügte Frage vom 25.012.2025 über das Kundenportal von Friday, wurde mir die nachstehende Antwort gesandt. Daraufhin habe ich mir einen neuen Privathaftpflichtversicherer gesucht und einen Vertrag mit Wirkung zum 01.01.26 abgeschlossen.

    Hallo M.......

    Vielen Dank für die Nachricht.

    Das ist korrekt.

    Du musst dir dann eine neue Versicherung suchen.

    Viele Grüße

    Anna | Dein FRIDAY Team

    ___________________________________________________________________

    FRIDAY, Deutsche Niederlassung der FRIDAY Insurance S.A.

    Eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 196331 B

    USt-IdNr. DE318214409

    Hauptbevollmächtigter: Robin Latz

    Friedrichstrasse 70 - 10117 Berlin

    Zweigniederlassung der FRIDAY Insurance S.A.,

    eine Aktiengesellschaft nach Luxemburger Recht mit Sitz in Leudelange.

    Registriert im "Registre du Commerce et des Sociétés de Luxembourg" (RCS) unter der Nummer B220195.

    Verwaltungsrat: Urs Bienz (Vorsitzender), Matthias Hilgert, Philipp Jermann, Jens Liedtke

    Zuständige Aufsichtsbehörde: Commissariat aux Assurances, 11, rue Robert Stumper, L-2557 Luxemburg


    Internet: https://linkprotect.cudasvc.com/url?a=http%3A%…MBfW3s4r&typo=1

    Kontakt: hier


    Bankverbindung: Berliner Volksbank eG, IBAN DE35 1009 0000 2671 8990 35, BIC BEVODEBB


    AGB Datenschutz


    Am Sa, 25 Jan um 5:19 NACHMITTAGS schrieb:

    Da FRIDAY ja keine Neuverträge mehr abschließt stellt sich mir die Frage wie FRIDAY zukünftig das Geschäft mit Bestandskunden sieht. Daher meine Frage an Sie: Soll ich mich zum Ablauf des Jahres 2025 nach einem neuen Versicherer umschauen?

    Wenn korrekt, dann ganz korrekt. ;)

    Es müssen bei Flugreisen mind. 50 Prozent der Transportkosten mit der Karte bezahlt sein, und bei Pauschal oder Pkw-Reisen mind. 50 Prozent der Gesamtkosten.

    Ja, dem stimme ich uneingeschränkt zu!

    War mir aber zuviel Aufwand, denn es gibt noch weitere Einschränkungen die ich auch nicht aufgeführt habe..... Daher hatte ich ja auch geschrieben "genau(er)". Das (er) war schon bewusst in Klammern hinzugefügt. 8)

    Aber für die Zukunft gelobe ich Besserung ;)

    Die Bank Norwegian Visa hat diese Versicherungen auch dabei und ist kostenlos. Inwiefern beitet die ADAC hier einen Mehrwert?

    Die Deckungssummen sind dort aber realtiv gering (Reiserücktritt bis zu 2.000 € p. P.) und man muss mind. 50% der Reisekosten mit der Norwegian KK bezahlen. Zusätzlich gilt der Schutz für Reiserücktritt, Krankheit und Rücktransport leider nur für Personen die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Ansonsten ist die Kreditkarte der Norwegian Bank allerdings ein bisher genialer und vor allem in allen Bereichen kostenloser Begleiter auf meinen vielen weltweiten Reisen. Hatte bisher noch niemals irgenwelche Akzeptanz- oder sonstigen Probleme damit!