Für Arbeitnehmer beträgt, wenn arbeitsvertraglich die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wurde, generell eine Kündigungfrist von 4 Wochen zum 15. oder Ende eines jeden Monats! Und dies unabhängig von dem was ggf. arbeitsvertraglich anderweitig noch zusätzlich vereinbart wurde.
Chris123456 Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht bevor SIe einen Aufhebungsvertrag o.ä. schließen.
Die hier im Verlauf genannten Kündigungfristen gelten allesamt für den Arbeitgeber. Denn Arbeitgeber haben im Gegensatz zum Arbeitnehmer bei einer Kündigung auch die anrechenbare Betriebszugehörigkeit oder sonstige Punkte wie Schwerbeschädigung etc. des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Ich muss zurückrudern.... Die bisherigen Informationen von den Mitforisten sind alle korrekt.......