Beiträge von Patrick44

    Der app-Store...

    den Appstore vom "großen G" kann man umgehen - such mal nach Aurora Store. Den kann man z.B. bei F-Droid runterladen und anonym nutzen. Auch auf komplett "g-freiem" Smartphone.

    Die Berechtigungen der Apps kann man einschränken. Meine hat 4, wobei ich nicht mal glaube, dass "Kamera" und "Sensors" wirklich notwenig sind.... "Network" und "Benachrichtigungen"

    vermutlich schon...

    Gruß

    Patrick

    dafür kostet dann jede "Nicht-Sparplan-Wertpapierorder" (welch herrliches Wort :) ) über 2000 € Volumen bei der Diba mehr als bei meiner Volksbank....

    Anyway - nicht alles passt zu jedem gleich.... Mich hatte nur der Satz von Achim etwas gestört, der aus meiner Sicht impliziert hat, dass Depots bei Volksbanken generell extrem teuer sind...

    Gruß

    Patrick

    Das heißt kostenloses Depot und kostenlose ETF-Sparplanausführung (das sind die Konditionen bei der ING, wo wir sind)? Gut zu wissen, dass es sowas grundsätzlich auch bei Vollsbanken gibt.

    das wäre für die Kinder richtig, für die Erwachsenen leider nicht. Das Depot kostet ca. 5 € pro Quartal, ab 2 Trades fällt das weg. Sparpläne kosten auch etwas, haben wir aber keine. "Normale" Trades kosten 0,25% vom Orderwert, mind. 9,90 €. Zumindest da liegen - was ich hier auch schon gelesen habe - die Direktbanken zumindest teilweise drüber.

    Ich wollte auch keine Werbung für die VB machen, aber man kann sich das durchaus mal anschauen - evtl. passt das ja für die individuellen Bedürfnisse...

    Gruß

    Patrick

    Halt Dich gut fest, wenn Du die Preise liest!

    das würde ich so nicht unterschreiben.... Auch bei der Volksbank gibt es unterschiedliche Depotmodelle und unser Online Depot ist nicht teurer als eines bei den hier sehr beliebten Direktbanken (Diba, DKB, Comdirect...)

    Für unsere Kinder haben wir bei der VB gerade Depots eröffnet, die bis Alter 30 keine laufenden Depotgebühren haben und wo Sparpläne auch nichts kosten.

    Und wenn wirklich mal etwas nicht funktioniert, muss man sich nicht stundenlang durch irgendwelche Telefonwarteschleifen durchhangeln oder - noch schlimmer - mit Chatbots unterhalten....

    Also anschauen sollte man sich das auf jeden Fall und dann kann man ja immer noch entscheiden, was persönlich am besten passt.

    Gruß

    Patrick

    Auf alle mir bekannten Kreditkarten kann man zu jedem beliebigen Zeitpunkt überweisen und den offenen Betrag ausgleichen. Bei der Hanseatic-Karte geht das definitiv.

    bei meiner Volksbank geht das leider nicht....

    Um das zu verhindern habe ich meine letzte Tankrechnung an der Tankstelle mit dieser Karte bezahlt und der Betrag ist lt. den Karteneinstellungen am 30.08. fällig (das dauert mir zu lange)!

    die Volksbank rechnet die Kreditkartenumsätze zum Monatsende ab und bucht den Betrag dann ca. am 10.ten des Folgemonats ab (genauer Tag steht auf der Abrechnung).

    Ich mache das dann immer so, dass ich nach einer Kreditkartenzahlung den Betrag vom Giro- auf ein Tagesgeldkonto überweise und dann am Abbuchungstag den Gesamtbetrag wieder aufs Girokonto. Dann ist das ausgegebene Geld erstmal "weg" und verdient noch etwas Zins.

    Bin allerdings keiner, der seine Brötchen mit Kreditkarte bezahlt, sondern meistens nur bei Tankstellen oder Interneteinkäufen. Also evtl. so 10 Transaktionen pro Monat... Da ist das noch überschaubar.

    Gruß

    Patrick

    Um den vollen Abschlag zu kompensieren wäre bei mir eine Einmalzahlung von ca 100k€ fällig, das ist schon ganz schön viel Geld (und ja, steuerlich voll wirksam bei intelligenter Aufteilung über mehrere Jahre).

    wenn das stimmt, dann würde ich mir an deiner Stelle nicht soviele Sorgen machen, sondern nach der ATZ in Rente gehen und das Leben genießen. 100k€ entsprechen aktuell gut 11 Rentenpunkten und um so einen Abschlag zu haben, braucht man rund 76 Rentenpunkte bei ATZ Ende.... Dann hättest du mit 63 halt "nur" 65 Rentenpunkte, was zum aktuellen Kurs gut 2500 € Altersrente entspricht. Dazu "Betriebsrente, Riester, LV, "Entsparen" ETF etc" - das sollte doch auskömmlich sein.... Und auch dran denken - je mehr Rente man hat, umso mehr sammeln Krankenkassen und Finanzamt wieder ein...

    Gruß

    Patrick

    Hallo,

    spannende Frage, die ich gleich mal googeln musste...

    Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit - rentenfuchs.info
    Endet die Altersteilzeit, muss nicht sofort Rente beantragt werden. In Einzelfällen empfiehlt es sich, noch einige Monate mit ALG I zu überbrücken...
    www.rentenfuchs.info

    Also im Prinzip scheint das zu gehen, allerdings wird bei der Berechnung der Höhe des ALG der Aufstockungsbetrag des AG nicht berücksichtigt, was sich in geringerem ALG nieder-schlägt. Das ALG wird dann auf Basis der 50% vom ursprünglichen Gehalt berechnet.

    Alternativ könnte man die Abschläge oder zumindest einen Teil davon auch durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Das mindert nebenbei auch die Steuerlast.

    Gruß

    Patrick

    Mal eine Frage zum Thema Abfindung und gesetzliche Krankenkasse:

    Nun die eigentliche Frage: Die in diesem Fall hohen Beiträge lassen sich ja andererseits auch steuerlich wieder berücksichtigen, sodass dann die Steuerlast auf die Abfindung entsprechend sinkt, richtig?

    ja, sollte so sein - je nach individuellen Gegebenheiten kann die "ersparte Steuerlast" sogar größer sein, als die bezahlten Krankenkassenbeiträge. Den gleichen Effekt kann es auch mit freiwilligen Einzahlungen in die Rentenversicherung geben. Es gibt im Netz mehrere "Abfindungsrechner", mit denen man das simulieren kann (z.B. beim "Privatier").

    Gruß

    Patrick

    da will ich doch noch einmal widersprechen - wenn man es bei der Einigung mit dem AG "vermurkst" hilft im Nachhinein auch der Steuerberater nicht mehr. Punkte hierzu Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnis, Zeitpunkt der Abfindungszahlung.

    Dazu sind etliche andere Dinge zu beachten, z.B. Sperrzeiten und Ruhezeiten bei ALG und KV, KV allgemein, Fristen aller Art, Steuern auf die Abfindung und möglicher Ansatz der Fünftelregelung, mögliches Dispositionsjahr, Auswirkungen auf die Rente....

    Das ist wirklich nicht trivial und für den Themenstarter scheint auch mir eine Beratung im Vorfeld der Einigung mit dem AG dringend geboten. Wegen mir auch durch einen Fachanwalt :) . Die von mir angesprochenen Berater haben den Vorteil, dass sie alle Themen in diesem Umfeld abdecken.

    Gruß

    Patrick

    Hallo Fatboy,

    die arbeiten sicher nicht umsonst.... Für mich selbst habe ich auch entschieden, das Ganze ohne externe Berater/Anwälte jeglicher Art durchzuziehen. Ich habe mich aber auch sehr tief mit der Thematik beschäftigt und traue mir das zu.

    Der Starter dieses Fadens scheint da aber relativ unbefleckt zu sein und wie er ja auch schon festgestellt hat, lauern da etliche Fettnäpfchen, in die man tappen kann. Deswegen kann ihm eine solche Beratung vermutlich wirklich helfen, ein gutes Ergebnis zu erreichen. Eine seriöse Beratung wird auch abwägen, ob ein Rechtsanwalt oder Steuerberater wirklich erforderlich sind. Wobei der Starter des Fadens ja bereits einen Steuerberater hat....

    Gruß

    Patrick

    Da ich aktuell in einer ähnlichen Situation bin, hat mich ein Bekannter darauf hingewiesen, dass es spezialisierte Berater für die ganze Thematik Abfindung / Vorruhestand etc. gibt. Hier in der Ecke z.B. die Firma Ebert Hable & Kollegen, etwas weiter nördlich habe ich auch noch

    eine Firma KS-Consulting gefunden. Gibt es sicher auch anderswo. Vielleicht ist eine solche spezialisierte Beratung ein guter Startpunkt für dich. Die sagen dir dann sicher auch, ob / wann ein Anwalt oder Steuerberater notwendig ist.

    Gruß

    Patrick

    Hallo,

    ich kann zu deiner rechtlichen Frage nichts sagen, nutze aber auch GrapheneOS. Die App meiner Volksbank funktioniert damit, auch wenn beim Start eine Meldung kommt, dass die Google Play Services nicht vorhanden sind. Diese kann man aber mit einem "Ignorieren-Knopf" wegdrücken.

    Ebenso funktionieren tun die Apps bei der Volksbank und der Bank11 für die 2-Faktor-Authentifizierung.

    Gruß

    Patrick

    Servus,

    auch wenn ich den Hintergrund deiner Frage noch nicht ganz verstehe - wer hat den Gerichts-

    bescheid erwirkt / beantragt ?

    Die Information aus dem verlinkten Finanztip Artikel finde ich auch an anderen Stellen im Netz - letztendlich sogar bei der AOK.

    Versicherungsschutz Abfindung | AOK

    Falls du mehr Informationen zum Thema Abfindung / Ruhezeiten / Sperrzeiten mit Schwerpunkt Übergang zur Rente suchst, empfehle ich die Webseite "Der Privatier". Dort kann man mittels Kommentarfunktion zu den jeweiligen Themen auch komplexe Fragen stellen, die auch von kompetenten und hilfsbereiten Mitlesern (meist) umfassend beantwortet werden.

    Gruß

    Patrick

    Hallo zusammen,

    vielleicht ist das auch ein erster Schritt in Richtung einer "Marktnormalisierung". Aktuell sind speziell die längerfristigen Festgeldzinsen im Vergleich zu den Leitzinsen sehr niedrig. In der Vergangenheit war das anders - da gab es selbst bei negativen Leitzinsen noch etwas fürs Festgeld (wenn vielleicht auch nur mickrige 0,5% oder so).

    Ist aber vielleicht aber auch nur Wunschdenken eines PBB Kunden... :S

    Gruß

    Patrick

    Hallo LDWTH,

    such mal nach dem Begriff "Erste Tätigkeitsstätte".

    Ich nutze zwar seit 2 Jahren keinen Firmenwagen mehr, aber bei mir war die Situation so, dass ich nur eine Handvoll Tage pro Jahr im Büro war und sonst überwiegend im HO. Ergebnis war, dass ich keine "Erste Tätigkeitsstätte" hatte und alle Fahrten Dienstreisen (ohne Versteuerung) waren.

    Lies dich da mal ein und frag evtl. auch mal beim AG nach. Die Thematik ist nicht ganz einfach und das Finanzamt versteht beim Firmenwagen leider keinen Spass.

    Gruß

    Patrick