Beiträge von Meins23

    Das wichtigste wurde hier eigentlich schon gesagt. Es gibt zu wenig Infos und dazu ist die Steuer immer das letzte Kriterium für eine Entscheidung.


    oder das Geld in eine private Pflegeversicherung zu stecken? Letzteres wäre nur gering verzinst, würde aber in bestimmtem Umfang (wie viel?) steuerlich absetzbar sein.

    Die Pflegeversicherung ist meines Wissens nach keine kapitalbildende Versicherung, sondern hier wird ein Risiko abgesichert. Also gibt es keine Verzinsung und wenn du sie nicht brauchst, ist das Geld am Ende futsch.

    Für eine Absetzbarkeit bei der Steuer müsste die private PV zu den unbegrenzt abziehbaren Sonderausgaben gehören (keine Ahnung, ob das so ist), da der Maximalbetrag in der Regel schon durch die KV aufgebraucht ist. Und selbst dann ist die Frage, ob bei Leistung nicht ein negativer Steuereffekt zu erwarten ist.


    Ihr solltet euch erstmal eine Vermögensbilanz erstellen und einen groben Plan, was ihr noch wann machen wollt (z.B. Weltreise zur goldenen Hochzeit mit Mitte 70). Danach dann das Geld auf die verschiedenen Risikoklassen verteilen. Es ist auch durchaus in Ordnung, das Geld nur in Fest- und Tagesgeld zu schieben, wenn der Anlagehorizont überschaubar ist.

    Nun las ich, dass pauschal 1260,-€ für ein Arbeitszimmer angesetzt werden können.

    Diese "Pauschale" dürfte daher kommen, dass für maximal 210 Arbeitstage die HO-Pauschale angesetzt werden kann, welche 6 Euro pro Tag entspricht. Somit kommst du auf 1.260 Euro.

    In deinem Fall sind es also 552 Euro pro Jahr (92 Tage x 6 Euro).


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonstwie mit der Branche verbunden, daher handelt es sich um meine Laienmeinung.

    Ich finde es grundsätzlich gut, dass das Finanzamt eine möglichst niedrigschwellige Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung anbietet. Elster ist eher ein Großstadtdschungel ohne Richtungsschilder. Da wird man schnell abgeschreckt, wenn man sich nicht etwas auskennt.

    Aber klar, im Vergleich zu kommerziellen Anbietern wird das Angebot sehr wahrscheinlich hinten dran bleiben. Hab den Artikel von Finanztip jetzt noch nicht gelesen, aber wenn dort Punkte wie das Vergessen von absetzbaren Kosten aufgeführt wird, dann gilt das auch für Elster. Die kommerziellen Anbieter müssen ja irgendwie rechtfertigen, wieso man für sie zahlen muss. Also hat man Interviews hinzugefügt, die möglichst jeden Punkt abarbeiten. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass viele Leute die kommerziellen Anbieter meiden, weil sie es nicht einsehen, für eine Steuererklärung noch Geld zu bezahlen. Und Elster überfordert sie dann.

    Da ist dann so ein niedrigschwelliges Angebot natürlich hilfreich. Noch besser fände ich es, wenn die Finanzämter auch dort eine Art des Interviews implementieren würden. Es müssen ja nicht noch zusätzliche Hinweise für mögliche Steuerersparnisse gegeben werden, wie es die kommerziellen Anbieter tun. Aber zumindest die wichtigsten Themen sollten abgefragt werden:

    • Arbeitsweg
    • Fortbildung
    • Kinderbetreuungskosten
    • haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerker
    • Spenden
    • ausländische Kapitalerträge

    Damit dürfte man den Großteil aller Themen für einen normalen Angestellten abgearbeitet haben und die Steuererklarung ist wirklich mit wenigen Klicks erledigt.

    Weil vermutlich diejenigen, welche diesen Passus eingebaut haben bzw. fordern, nicht identischen sind mit jenen, welche diesen Passus relativieren.

    Vielleicht gibt es eine interne Weisung die besagt, dass so ein Passus in den Verträgen zu stehen hat und die Mieteinnahmen anhand Formel xyz zu berechnen sind.

    Während hingegen diejenigen im Backoffice, die solche Kreditanfragen bearbeiten, sich das Geschäft natürlich nicht entgehen lassen wollen und deswegen die Schärfe relativieren - mutmaßlich wissen, dass dieser Passus in der Realität und im Normalfall nicht so penibel kontrolliert wird.

    Meine Frage war eher rhetorischer Natur. Den Passus wird keiner streichen und damit bleibt das Risiko. Da ist egal, wie penibel kontrolliert wird. Dann kommt irgendwann ein neuer Mitarbeiter, will sich profilieren und prüft die Einhaltung der Klausel. Und schon steht man da und hat ein Problem.


    Daher würde ich den Passus entweder ganz streichen oder zumindest soweit abändern lassen, dass man damit leben kann. Mit der Klausel würde ich persönlich diesen Vertrag nicht unterschreiben.

    Hallo, nach einem Gespräch nach vorgegangener E-Mail, habe ich als E-Mail folgende Erklärung der Bank bekommen. Wie seht ihr das, entschärft dass die Klausel ausreichend, bin ich so nun rechtlich auf der sicheren Seite? Gruß.

    Gerne steht in Vertragen ein Passus, dass Nebenabreden nicht gültig sind und nur der Vertragstext relevant ist. Sollte sowas in deinem Kreditvertrag, dann ist die E-Mail lediglich dafür gut, dass du sie dir ausdruckst und beim nächsten "großen Geschäft" damit den Allerwertesten säuberst.

    Und selbst beim Passus "Nebenabreden bedürfen der Schriftform" würde ich mich nicht auf diese E-Mail verlassen.


    Wenn die Bank es also gar nicht so eng sieht, wieso streicht bzw. entschärft sie den Passus im Vertrag nicht einfach? Sollte doch eigentlich kein Problem sein.

    Dem ist leider nicht so. Immer noch erhalte ich Rechnungen mit „1 Stück Arbeiten und Material“ in einer Position.

    Was auch in Ordnung ist, wenn unter der Rechnung der Satz "Der Rechnungsbetrag enthält Lohnleistungen in Höhe von XYZ Euro netto" oder ähnliches steht.

    Die Rechnungspositionen müssen nicht aufgesplittet werden, es muss lediglich der Anteil der Lohnkosten angegeben werden (auch rein als informativer Satz).

    Diese teilw. Selbständigkeit meine ich ja mit Mischeinkünften.

    Da reichen schon 50€ im Monat aus einer Selbständigkeit und der Bemessungszeitraum ist dann das Kalenderjahr vor Geburt und nicht die letzten 12 Monate. Wenn dann in diesem Kalenderjahr auch noch Monate mit Elterngeldbezug lagen, dann kann man das ganze noch ein ganzes Kalenderjahr zurück schieben und landet so im Idealfall in einem ganzen Kalenderjahr mit dem Einkommen vor dem ersten Kind und bekommt auch für Kind 2 dann das volle Elterngeld (bis max 1.800€).

    Okay, dein erster Post hörte sich so an, dass es nur so die Möglichkeit mit der Verschiebung des Zeitraums gibt. Aber die gibt es halt auch dadurch, dass man die Kinder schnell hintereinander bekommt und so die "reguläre" Version (ohne den Zusatzaufwand der Selbstständigkeit) nutzen kann.


    Bye the way

    Schon interessant, Kinder nach Prämien oder "wann es sich lohnt" zu bekommen.

    Früher wurde auch schon immer nach dem optimalen Zeitpunkt geguckt. Vor allem in ländlichen Gegenden. Guck dir einfach mal die Verteilung der Geburtsmonate bei den Babyboomern und den vorherigen Generationen an. Da ist das erste Halbjahr deutlich stärker ausgeprägt und gerade das zweite Quartal ist sehr geburtenstark gewesen. Wieso? Im Spätsommer und im Herbst wurde jede Hand für die Ernte benötigt, also musste auch die Frau wieder mit anpacken. Und das ging hochschwanger nicht wirklich, also muss das Kind von Beginn der Erntesaison auf der Welt sein.

    Und ich sehe die Frage der TE nicht unbedingt nach dem Motto "Wann bekomme ich am besten meine Kinder, um am meisten Geld zu bekommen?" sondern eher "Welche Möglichkeiten der Optimierung des Elterngeldes gibt es?". Und die Optimierung des Elterngeldes für weitere Kinder fängt in der Regel mit der Geburt des vorherigen Kindes, spätestens zu dessen ersten Geburtstag an. Ob das dann wirklich alles so funktioniert wie geplant, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

    m.W. ist für die Verschiebung des Bemessungszeitraums beim zweiten Kind vor allem relevant, dass man Mischeinkünfte hat.

    Es gibt Möglichkeiten, den Zeitraum noch weiter zu verschieben (z.B. durch teilweise Selbstständigkeit). Dir grundsätzliche Regelung ist aber, dass die letzten 12 Monate zu Grunde gelegt werden. Wenn in diesem Zeitraum Mutterschutz bestand oder Elterngeld (bis zum 14. Lebensmonat eines anderen Kindes) bezogen würde, wird dieser Monat nicht berücksichtigt und der Zeitraum nach vorne hin verlängert, bis 12 "normale Monate" zusammen kommen. Während Corona gab es dann noch eine Sonderregelung, die ist aber mittlerweile egal.


    Kleiner Reminder: beim Elterngeld immer daran denken, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Effektiv kann man eher mit 1.600 als mit 1.800 Eur rechnen.

    Sachlich falsch. Das Elterngeld wird nicht besteuert, es unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt (wie auch Mutterschaftsgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld). Wie hoch hier der Effekt ist, lässt sich nur sehr schwer abschätzen, da er von ziemlich vielen Faktoren abhängig ist. Einzelveranlagung bei ausschließlichen Bezug von Elterngeld führt zum Beispiel zu einer Steuerbelastung von sensationellen 0 Euro!

    Wenn ihr jetzt schon beide mit IV/IV den Höchstbetrag bekommt, dann braucht ihr jetzt keinen Schnellschuss mit den Steuerklassen. Da Bruttobeträge angegeben werden und dann ein pauschaler Abzug über die Steuerklasse erfolgt, macht der Wechsel jetzt keinen Unterschied.


    Grundsätzlich kann ich euch hier nur den Rat geben, dass ihr euch einen Abend blockt und euch mit einem Laptop mit Excel und ein paar Blattern Papier an einen Tisch setzt. Dann überlegt ihr euch die möglichen Szenarien (wann wäre der Wunschtermin für Kind 2, bis wann gibt es den Geschwisterbonus, ...) und schreibt die groben Daten runter. Außerdem solltet ihr grob auf dem Schirm haben, was ihr wann ca. als Einkommen habt (Stichwort Teilzeit). Mit diesen ganzen Daten stürzt ihr euch auf den Elterngeldrechner vom Familienministerium. Der liefert ziemlich gute Ergebnisse und hilft bei der Planung.


    Achja, die ganzen Berechnungen für Kind zwei könnt ihr auch ruhig erst nach der Geburt von Kind 1 machen. So dringend ist das alles nicht und man sollte immer einen Schritt nach dem anderen machen. Also erstmal alles für Kind 1 auf dem Schirm haben und danach dann an die Elterngeldoptimierung für Kind 2 denken.

    Ich bin für das Ehegattensplitting. Die Ehe ist eine Art Wirtschaftsgemeinschaft. Warum sollen die Einkünfte nicht zusammen veranlagt werden? Haben die Ehepartner etwas davon, wenn die Progression beim mehr-verdienenden stärker zuschlägt und sie zusammen dadurch mehr Steuern zahlen müssen?

    Ich bin eher gegen das aktuelle Modell des Ehegattensplitting. Woher kommt das Splitting denn? Aus einer Zeit, wo Frauen zu Hause geblieben sind, um sich um die Kinder (ja, Plural!) zu kümmern. Heutzutage heiraten viele, um in den Genuss der Steuererleichterungen zu kommen. "Kinder? Ne, Brauch ich nicht!"

    Also das Splitting davon abhängig machen, ob auch Kinder betreut werden müssen und somit die Familien stärken. Weil für DINKs, die einfach die letzten paar mehr Euro bei der Steuer sparen wollen, fehlen später die Einzahler ins System. Und vor allem auch die Kinderfreibeträge anpassen, nicht das Kindergeld.

    Als wir noch nicht verheiratet waren, hat einer immer die Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung bei sich in der Steuererklärung angegeben. Bei Rechnungen auf den Namen von einem von uns natürlich der, der die Rechnung "bekommen" hat. Gezahlt wurde immer vom Gemeinschaftskontos. Wichtig ist dann nur, dass man auch korrekt angibt, wie viel der andere schon angesetzt hat (gibt da ein Feld zu in der Erklärung, weiß aber nicht mehr welches genau).

    Telefonkosten als Werbungskosten (z.B. bei Home-Office) kann meines Wissens nach jeder zu 20% (Pauschalansatz) ansetzen. Insgesamt sind dann also 40% möglich. Hier solltet ihr aber im Zweifel auch die Abbuchung von einem Gemeinschaftskonto haben, um nachzuweisen, dass beide die Rechnungen bezahlen.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden, daher ist das nur keine Laienmeinung!

    Du willst mir also sagen, dass - wenn der Versorger Stadtwerke wmftlbrmpf Versorgungs AG, der Messstellenbetreiber wmftlbrmpf Versorgungs AG und der Netzbetreiber wmftlbrmpf Versorgungs AG heißt, dies alles auf einer Stromrechnung der Stadtwerke wmftlbrmpf Versorgungs AG steht, und wenn alle dieselbe Postanschrift und Telefonnummer haben – dass das dann in Wirklichkeit völlig unterschiedliche Firmen sind, solange sie nur unterschiedliche Einträge im Handelsregister und unterschiedliche Umsatzsteuer-Ids haben.

    Sobald es unterschiedliche USt-IDs oder unterschiedliche Handelsregistereinträge gibt, sind es auch unterschiedliche Unternehmen. Denn diese Nummern sind einmalig wie deine persönliche Steuer-ID. Es wird keine zweite Person mit deiner Steuer-ID geben, weil es dich als Person nur einmal gibt. Selbst wenn jemand genau den gleichen Namen wie du hat, wird diese Person eine andere Steuer-ID haben (gleiches gilt übrigens auch für die Sozialversicherungsnummer).

    Und ich bezweifle sehr stark, dass alle drei Gesellschaften den gleichen Namen haben werden. Messstellenbetreiber und Netzbetreiber können die gleiche Gesellschaft sein, der Versorger wird aber definitiv eine eigene Gesellschaft sein (und auch einen zumindest leicht anderen Namen haben).


    Da kannst du noch so oft das Gegenteil behaupten, es ist aber schlicht und einfach so. Aber scheinbar passt das nicht in dein Weltbild, also kann es nicht sein.

    Vielleicht solltest du dich mal mit dem Thema "Entflechtung" auseinander setzen, zum Beispiel auf der Seite der Bundesnetzagentur oder direkt die §§6 bis 10 des EnWG lesen.


    PS: Meine zeitliche Einschätzung war nicht ganz korrekt, die Trennung ist seit 2005 vorgeschrieben.

    Um hier mal einen Punkt klar zu stellen, der eigentlich schon gebracht wurde, aber vom TE nach wie vor nicht berücksichtigt und hier grundlegend falsch dargestellt wird.

    Diese beiden (exemplarischen) Aussagen sind grundlegend Falsch

    Wie so oft bei Stadtwerken sind Netzbetreiber, Messtellenbetreiber und Lieferant ein und dieselbe Firma mit unterschiedlichen Ids (ein Schuft, der Schlechtes denkt).

    PS.: Wie der Zufall so will - Stadtwerke sind Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromlieferant in "Personalunion", natürlich mit jeweils anderen Ids ....


    Wie auch schon in diesem Post angemerkt wurde

    Wichtig: Der Netzbetreiber ist meistens nicht der Stromlieferant!!! Wenn der Name vermeintlich gleich aussieht, sind das 2 verschiedene Unternehmen. Ein Netzbetreiber darf nämlich keinen Strom handeln.

    dürfen Netzbetreiber und örtlicher Energielieferant nicht die gleiche Gesellschaft sein. Hier müssen seit Mitte/Ende der 2000er Jahre (meine 2007 oder 2008) die Unternehmen klar voneinander getrennt sein. Hat damals bei nahezu allen Stadtwerken zu einem immensen Aufwand geführt, da so eine Auftrennung nicht gerade einfach ist.

    Gerne kannst du dir mal bei deinen lokalen Stadtwerken (dessen Namen du ja trotz mehrfacher Nachfrage nicht bekannt geben willst) das Impressum oder noch besser die Firmendaten angucken. Und da wirst du dann vermutlich völlig verblüfft feststellen, dass es unterschiedlichen Handelsregistereinträge gibt, unterschiedliche USt-IDs und sogar unterschiedliche Geschäftsführer.


    Übrigens, auch die großen Konzerne (EnBW, eon, RWE, Vattenfall) sind in manchen Gegenden Deutschlands als Netzbetreiber unterwegs. Und auch die müssen die Gesellschaften für die Netze von den Gesellschaften für die Versorgung (sprich Belieferung) klar trennen.

    Das Problem ist leider nicht neu. Ich hatte das schon mal im November gemeldet, aber behoben wurde es nicht. Es ist eher schlimmer geworden, aber ich habe mich mittlerweile daran gewöhnt und nutze es als kurze Auszeit und zum Innehalten ;)

    Was mit aber auffällt ist, dass die Seite extrem lange benötigt, um bis zum neuesten Beitrag zu springen. Das hängt auch definitiv nicht mit der Internetverbindung zusammen, da die Seiten an sich schnell geladen werden. Danach bleibt die Seite dann gut 2 Sekunden beim ersten Beitrag der Seite hängen, bis er dann irgendwann nach unten zum neusten Beitrag springt.


    Und was auch dazu gekommen ist, sind Ladeprobleme in der Seite selber. Beim durchscrollen werden manche Beiträge nicht sauber geladen und man bekommt nur den weißen Hintergrund zu sehen. Nach einigen Sekunden ist dann aber auch der Inhalt geladen.


    Anna T. Bitte daher unbedingt noch einmal die Programmierer auf den Quellcode jagen. Da scheint irgendein Skript aufgerufen zu werden, dass den Seitenaufbau unnötig verlangsamt.

    Hallo dragonet,

    bitte lesen Sie VVG § 96 https://dejure.org/gesetze/VVG/96.html

    „(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.“

    Hallo dragonet

    vielleicht hilft der von Pumphut zitierte §96 VVG Abs. 2 Satz 2 zweiter Teil hier weiter.

    Wann hat sich die Versicherung denn zum ersten Mal gemeldet? Wenn es weniger als einen Monat her ist, dann sofort mit Bezug auf diesen Paragraphen das Sonderkündigungsrecht nutzen und darauf hinweisen, dass die Versicherung vorher nicht bekannt ist. Dann aber sicherheitshalber den Kaufvertrags durchgucken, ob dort nicht der Hinweis auf die Gebäudeversicherung steht.


    Ist das Gebäude denn jetzt doppelt versichert? Weil eine Gebäudeversicherung sollte man unbedingt haben und wird bei Finanzierung von den Banken in der Regel vorgeschrieben.

    Du bist hier in einem Laienforum voller netter Menschen, die ihre Finanzangelegenheiten selbst basteln wollen.

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Zumal ihr ja scheinbar mit dem Fall schon beim Profi (=Steuerberater) aufgeschlagen seid.

    Genau der ist nämlich der richtige Ansprechpartner dafür. Wenn es einen Weg gibt, wird der ihn finden. Wenn er nichts findet gibt es auch nichts. Das kostet euch evtl. einen ordentlichen Batzen Geld, aber danach habt ihr eine professionelle Einordnung. Und dazu noch eine gewisse Sicherheit, denn der Profi muss im Zweifel auch seine Kopf hinhalten, wenn er euch Blödsinn erzählt hat.

    Als ich noch Einzelaktien gehandelt habe, hatte ich einmal den Fall, Rekordergebnis und die Aktie verlor 17%. Sehr oft kommt hier, der Fall x ist schon eingepreist, eh der Kleinanleger es mitbekommt ist der Kurs schon längst verändert.

    Das ist auch gar nicht so selten und es gibt auch verschiedene Ursachen dafür:

    • Rekordergebnis ja, aber der Markt hat mir mehr grechnet
    • Rekordergebnis, aber ein wichtiger Manager auf einer Schlüsselposition verlässt das Unternehmen
    • Das Ergebnis kam durch eine gewisse "Ergebniskosmetik" zu Stande, damit man seine Versprechen einhält (meist durch Adjustments im Vorjahresvergleich), was die Anleger aber durchschauen

    Daher muss man in meinen Augen das veröffentlichte Ergebnis immer mit der Kursentwicklung während und nach der Bilanzpressekonferenz zusammen betrachten. Wenn der Kurs trotz Rekordergebnis abschmiert, stimmt meistens irgendwas nicht in den Unternehmen.