Aus 2 mach 1 (Wohnung)

  • Moin zusammen, mal wieder eine Anfrage von einer "Anfängerin":

    A und B sind im letzten Jahr in eine gemeinsame Wohnung gezogen, aber nicht verheiratet oder so ....

    Jede(r) macht also seine eigene Einkommenssteuererklärung.

    Wie ist das mit den diversen absetzbaren Möglichkeiten?

    Also z. B. Haftpflichtversicherung? Handwerkerkosten, Dienstleistungen für die Wohnung? Anteilmäßige Telefon- und Internetrechnungen und was es sonst noch so alles gibt?
    Jeder die Hälfte? Und wenn das Finanz-Amt die Rechnungen sehen will, erklärt man dann das?

    Vielen Dank für Rückmeldungen!


    Schönen Sonntag!

  • Hallo.

    Die sonstigen Versicherungen sind regelmäßig nicht steuerwirksam, da die Kategorie oftmals bereits durch die Krankenkassenbeiträge "belegt" ist.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen werden grundsätzlich anerkannt.

    Telefon/Internet ist nach meinem Verständnis Privatvergnügen.


    Disclaimer: Laienmeinung, keine Steuerberatung.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen.Mir ging es aber nicht darum, was absetzbar ist, sondern wie das genacht werden muss/kann, wenn 2 nicht miteinander zu veranlagende Personen sichh quasi eine Rechnung "teilen" ..... also so in die Richtung, die Planschkuh beschrieben hat ......
    Eine Vorgabe gibt es wohl dazu nicht .........
    Und *Klugsc... Modus an*: :thumbup: anteilmäige telefonkosten können wohl doch abgesetzt werden .......

    Internet und Handy von der Steuer absetzen
    Berufliche Telefon- und Internetkosten lassen sich als Werbungskosten absetzen. Entweder über eine Pauschale von 20 Prozent oder als Einzelaufzeichnung.
    www.finanztip.de
  • Als wir noch nicht verheiratet waren, hat einer immer die Handwerkerleistungen aus der Nebenkostenabrechnung bei sich in der Steuererklärung angegeben. Bei Rechnungen auf den Namen von einem von uns natürlich der, der die Rechnung "bekommen" hat. Gezahlt wurde immer vom Gemeinschaftskontos. Wichtig ist dann nur, dass man auch korrekt angibt, wie viel der andere schon angesetzt hat (gibt da ein Feld zu in der Erklärung, weiß aber nicht mehr welches genau).

    Telefonkosten als Werbungskosten (z.B. bei Home-Office) kann meines Wissens nach jeder zu 20% (Pauschalansatz) ansetzen. Insgesamt sind dann also 40% möglich. Hier solltet ihr aber im Zweifel auch die Abbuchung von einem Gemeinschaftskonto haben, um nachzuweisen, dass beide die Rechnungen bezahlen.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden, daher ist das nur keine Laienmeinung!