Beiträge von brauninho

    Hallöchen zusammen 😁

    meine vorherige ETF Zusammenstellung war eigentlich ganz ok, aber irgendwie war sie mir noch nicht passend - es fehlte der "Kick".

    Servus Chrizly,

    vielleicht bin ich mit dem Zählen durcheinander gekommen, aber ist das nicht deine dritte (?) Umstellung deines Portfolios seit Februar? 8|

    Jede hast du vehement gegen alle Ratschläge verteidigt. Mir fällt nur noch ein Tipp ein, den ich hier im Forum aufgeschnappt habe: hin und her macht Kassen leer.

    Und das Witzige ist ja, dass dir prophezeit wurde, dass du dein Depot demnächst aus Langeweile wieder umbauen wirst - und schon ist es passiert ;)

    Ist wie damals schon gesagt deine Sache, aber ich würde mir den "Kick" nicht bei meiner Altersvorsorge suchen...

    Das Gleiche ist mir auch vor einigen Jahren passiert. Da hatte ein Physiotherapeut bei der Rechnung gut zugelangt (doppelt so hoch wie ortsüblich), so dass meine PKV auch nur einen Teil übernommen hat.

    Damit kannst du durchaus recht haben - obwohl wir hier doch noch in der tiefsten Provinz leben... ;(

    Was schon ärgerlich ist und dem ich auch nachgehen würde, ist die Ablehnung einer Erstattung einer Leistung, die der öffentliche Arbeitgeber wohl aus dem Katalog der erstattungsfähigen Leistungen herausgenommen hat. So etwas ist in den letzten Jahren immer wieder passiert (offenbar wollen die Beihilfestellen auch sparen). Man müßte durch passendes Studium der Vertragsunterlagen der privaten Versicherungsgesellschaft klären, ob diese sich an eine solche Kürzung dranhängen kann. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist das eine einseitige Vertragsänderung, hier eine Verschlechterung der Vertragsbedingungen. Steht in den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung wirklich drin: Wir bezuschussen nur die Leistungen, die der Staat auch bezahlt? Das müßte der Anfrager mal klären.

    Ich schaue heute Abend gerne mal in den Unterlagen nach...

    Genau so ist es. Die Beihilfe hat den Rechnungsbetrag um 153,30 Euro gekürzt mit dem Hinweis, dass man maximal 26,80 Euro je Krankengymnastik und 32,50 Euro je Lymphdrainage berücksichtigt wird. Die debeka glich diese Kürzung dann nicht (wie von mir erwartet, da ja Beihilfeergänzungstarif), sondern nahm ebenfalls eine Kürzung vor. Hier mit dem Hinweis, dass die Leistung der debeka dem "beihilfefähigen Höchstsätzen" entspreche, plus Verweis auf das Bedingungswerk.

    Wie gesagt, unabhängig von der einen Rechnung fällt mir auf, das die Kürzungen zunehmen. Angeblich, also laut meiner debeka-Beraterin, wurde früher einiges aus Kulanz übernommen...

    Am einfachsten lassen Sie

    • sich von der Debeka noch ein Angebot zum Wechsel in Unisex geben (kostet etwas mehr, kann aber auch etwas mehr, Details dazu stehen auf unserer Website),
    • prüfen, ob ein Wechsel gesundheitlich möglich und
    • sich ausrechnen, was Sie bei (leistungsstärkeren) Alternativen zahlen würden. Mit 1-Bettzimmer gibt's gute Lösungen für um die 400 EUR.

    Damit haben Sie dann eine gute Entscheidungsgrundlage. Hilft das?

    Hallo Dr. Schlemann, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ihre Ausführungen haben mich insofern bestärkt, dass ein Wechsel der Krankenkasse inzwischen eigentlich kaum mehr einen Sinn macht. Auch das ist eine Erkenntnis ^^

    In den Unisex-Tarif bin ich tatsächlich schon vor rund einem Jahr gewechselt.

    Hallo liebe Freunde der gepflegten Diskussion,

    ich würde gerne auch mal meine Erfahrungen zur debeka teilen. Ich bin als Beamter mit 50% Beihilfeanspruch seit 2001 bei der debeka. Ich war grundsätzlich auch immer zufrieden, leider hat diese Zufriedenheit in den letzten Jahren etwas abgenommen. Zum einen natürlich wegen der Beitragsentwicklung - meine Beiträge haben sich in den letzten acht Jahren auf inzwischen 371,24 Euro/Monat verdoppelt - zum anderen auch wegen der Leistungen. Immer wieder kommt es vor, dass Leistungen gekürzt werden, die früher anstandslos bezahlt wurden. Zuletzt rund 200 Euro bei der Krankengymnastik, mit dem Hinweis, dass die Beihilfe auch nicht mehr zahlt. Was mich wundert, weil dafür bin ich doch eigentlich privat versichert mit Beihilfeergänzungstarif?

    Auf Grund dieser Punkte habe ich mich entsprechend den Finanztip-Empfehlungen mal bei der debeka erkundigt, welche Möglichkeiten zur Beitragssenkung denn bestehen. Spoiler: fast keine:

    - Basis- und Standardtarif stehen mir nicht offen (und würde ich wohl auch nicht wollen),

    - Tarif mit Selbstbeteiligung bietet die debeka nicht an (zumindest nicht bei Beamten),

    - Verzicht auf Wahlleistungen (bringt ca. 10 Euro/Monat).

    Da ich immer wieder lese, u.a. auf der Homepage von Dr. Schlemann, dass es bessere Alternativen geben könnte, fange ich langsam an, über einen Wechsel zumindest nachzudenken. Bisher haben mich zwei Punkte davon abgehalten: die Altersrückstellungen und die erneute Gesundheitsprüfung. Bezüglich Altersrückstellungen habe ich den Stand abgefragt: anscheinend bestehen diese nicht individuell, sondern für das Kollektiv. Auf Grund meiner Versicherungsdauer betragen diese im Augenblick 78,20 Euro im Monat. Die Übertragungswerte liegen bei mächtigen 563,63 Euro (KV) und 1.763,03 Euro (PV). Gesundheitlich war das ein oder andere (v.a. am Sprunggelenk), aber nichts "Schlimmeres..."

    Nun stellt sich die Frage, wie konkret ich den Wechsel mit 44 Jahren angehen soll?

    Habt Ihr in dem Zusammenhang schon mal ans BAFöG gedacht? Es ist doch so, dass eigenes Vermögen ab glaube ich 15.000 Euro angerechnet wird. Was ja auch erstmal eher gegen das Anlegen auf den Namen des Kindes sprechen würde...?

    Jedoch findet man im Netz ohne richtige Quelle Aussagen, dass eine Neuberechnung bei einem doppelten Messbetrag zulässt.

    Das kann ja schon mal so nicht stimmen. Das Doppelte von was? Vielleicht war der Messbetrag vor der Reform einfach deutlich zu gering? Der Messbetrag beruht zudem wohl auf deinen Angaben (alle richtig gemacht?). In welchem Bundesland wohnst du eigentlich? Über eine "Grundsteueränderungsanzeige" nachgedacht?

    Danke für das Ergebnis Deiner Recherche.

    Ich habe den Bezug zu meiner Problematik gefunden, allerdings ohne Hinweise zu rechtlichen Möglichkeiten:

    "Ist eine Grunddienstbarkeit Wertminderung?

    Eine Grunddienstbarkeit führt in der Regel zu einer Wertminderung des belasteten Grundstücks, da die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die Höhe der Wertminderung kann je nach Art und Umfang der Grunddienstbarkeit zwischen 15-90% des Grundstückswerts betragen."

    Hallo Heinz, in der Regel erhält man für eine Grunddienstbarkeit eben wegen dieser Wertminderung eine (einmalige) Entschädigung. Damit dürfte die Wertminderung dann ein für alle Mal abgegolten sein, weitere rechtliche Möglichkeiten sind mir nicht bekannt.

    Ja das mit dem EIN-ETF ist was für diejenigen, die viel Zeit (<20 Jahre) haben.

    Das funktioniert bei mir nicht, daher also dieses wohl durchdachte System. Mir gefällt's und das ist das einzig wichtige Kriterium. 👍🙂

    Das ist doch die Hauptsache. Alles andere wurde ohnehin schon im anderen Thread zu Genüge diskutiert... Viele im Forum bezweifeln, dass dieses "wohl durchdachte System" besser und einfacher funktioniert. Ich sehe auch nicht, warum es auf Grund der kürzeren Zeitspanne besser sein soll. Aber letztendlich wissen wir alle nicht, was die Zukunft bringt. Und Chrizly muss sich mit seiner Anlage wohlfühlen...

    Also z.B. den Support von MeineBank und die App/Banking finde ich überragend.

    Die ING ist bei mir raus, weil sie die Girocard extra bepreist. Finde ich grundsätzlich frech, unabhängig von der Höhe des Betrags. Da gibt es eben viele andere die das noch kostenlos anbieten (z.B. Meine Bank).

    Ich habe die ING-Girocard auch gekündigt, weil ich sie nicht brauche. Aber wenn man ehrlich ist, sind die 1,50 Euro/Monat nicht der Weltuntergang. "Frech" sind da eher die Volksbanken und Sparkassen. Wenn ich bedenke, was ich sonst so ausgebe über den Monat... :S