Das scheint ja heutzutage ein komplexes Unterfangen zu sein, diese Gesundheitsfragen zu beantworten, für das man sich am besten einen kompetenten Berater sucht.
Bei uns lief das seinerzeit in den 80er Jahren sehr pragmatisch ab. Die Beraterin zog einen zweiseitigen Fragebogen hervor, der dann in zwei Minuten ausgefüllt war. Das lag aber auch einfach daran, dass da nichts zu berichten war. Bei der Frage nach dem Gewicht allerdings meinte die Dame, es wäre besser, 5 kg mehr anzugeben, um Probleme bei der Annahme des Antrags zu vermeiden. Die Relevanz der Gewichtsangabe ist wohl nicht zu unterschätzen. Viele Jahre später, in 2010er Jahren, berichtete mir eine Nachbarin, eine schlanke, gesundheitsbewusste Ärztin, dass sie genau wegen der korrekten Angabe ihres Gewichts von einer PKV abgelehnt wurde. Die PKV vermutet wohl bei sehr schlanken Menschen eine krankhafte Essstörung oder ähnliches.
Jahre später haben wir noch eine BU abgeschlossen. Da war die Gesundheitsprüfung schon "härter", allerdings verglichen mit heutigen Maßstäben wohl eher lasch. Man bekam einen Fragebogen von der Versicherung, mit dem man zu seinem Hausarzt gehen sollte, damit dieser ihn ausfüllt. Die Untersuchung beschränkte sich dann auf das Messen des Blutdrucks und dauerte ca. 15 Minuten, wovon die meiste Zeit für den Papierkram draufging.
Dann musste ich bei einem Tarifwechsel in der PKV noch einmal eine "Gesundheitsprüfung" machen. Diese beschränkte sich auf das Ausfüllen des Formulars durch die Beraterin. Ich empfand das als sinnfreie Aktion, denn der PKV war ja aufgrund meiner eingereichten Rechnungen mein Gesundheitszustand bekannt. Auswirkungen auf den Tarif hatte das dann natürlich nicht.
Früher war vielleicht nicht alles besser, aber manches deutlich einfacher. Dinge wie Patientenakten bei der Krankenversicherung gab es nicht, daher konnte auch niemand danach fragen. Wenn ich mir die Diagnosen auf meinen Arztrechnungen der letzten Jahrzehnte ansehe, so müsste ich eigentlich längst verstorben sein. Soviel Blödsinn steht da drin. Ist es eigentlich immer noch so geregelt, dass das "Vergessen" von Vorerkrankungen nach 5 Jahren verjährt?