Erfahrungen mit Gesundheitsfragen von Versicherungen bei BU oder PKV?

  • Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung mit Gesundheitsfragen von Versicherungen gemacht habt - sei es auf eigene Faust oder mit Unterstützung eines spezialisierten Beraters, z.B. einem der von Finanztip zu BU und PKV empfohlenen Experten.

    Wie seid ihr dabei vorgegangen?

    • War es mit ein paar Kreuzen und kurzen Angaben im Antrag getan, oder habt ihr euch die Mühe gemacht, eure Gesundheitshistorie sorgfältig aufzubereiten, z.B. mit einem detaillierten Beiblatt?
    • Welche Anleitung, Hinweise und Unterstützung habt ihr dazu vom Experten erhalten?
    • Habt ihr eure Gesundheitshistorie vor oder nach dem ersten Beratungsgespräch zusammengestellt?
    • Wie zeitaufwendig war die Vorbereitung?
    • Habt ihr eure Krankenakten / Patientenakte angefordert?
    • Waren die Inhalte der Akten korrekt oder fanden sich darin Abrechnungsdiagnosen, die ihr gar nicht kanntet? Wie seid ihr damit umgegangen?
    • Wie fiel das Ergebnis aus: Wurde euer Antrag glatt, mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag angenommen - oder abgelehnt?

    Und schließlich: Wie zufrieden wart ihr mit der Unterstützung durch euren Berater - war das Vorgehen eher oberflächlich oder wurde wirklich gründlich geprüft und dokumentiert, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden?

    Zum Hintergrund:

    Ich erlebe in der Praxis, dass eine sehr sorgfältige Vorbereitung erst einmal einige Arbeit macht, aber spätere Schwierigkeiten vermeidet. Wir klären das mit Interessenten daher bereits vor der eigentlichen Beratung sehr ausführlich.

    Mich würde interessieren, wie ihr das seht: Findet ihr diesen Ansatz sinnvoll – oder würdet ihr euch eine einfachere, schnellere Vorgehensweise wünschen?

    Danke für eure Erfahrungen! :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das scheint ja heutzutage ein komplexes Unterfangen zu sein, diese Gesundheitsfragen zu beantworten, für das man sich am besten einen kompetenten Berater sucht.

    Bei uns lief das seinerzeit in den 80er Jahren sehr pragmatisch ab. Die Beraterin zog einen zweiseitigen Fragebogen hervor, der dann in zwei Minuten ausgefüllt war. Das lag aber auch einfach daran, dass da nichts zu berichten war. Bei der Frage nach dem Gewicht allerdings meinte die Dame, es wäre besser, 5 kg mehr anzugeben, um Probleme bei der Annahme des Antrags zu vermeiden. Die Relevanz der Gewichtsangabe ist wohl nicht zu unterschätzen. Viele Jahre später, in 2010er Jahren, berichtete mir eine Nachbarin, eine schlanke, gesundheitsbewusste Ärztin, dass sie genau wegen der korrekten Angabe ihres Gewichts von einer PKV abgelehnt wurde. Die PKV vermutet wohl bei sehr schlanken Menschen eine krankhafte Essstörung oder ähnliches.

    Jahre später haben wir noch eine BU abgeschlossen. Da war die Gesundheitsprüfung schon "härter", allerdings verglichen mit heutigen Maßstäben wohl eher lasch. Man bekam einen Fragebogen von der Versicherung, mit dem man zu seinem Hausarzt gehen sollte, damit dieser ihn ausfüllt. Die Untersuchung beschränkte sich dann auf das Messen des Blutdrucks und dauerte ca. 15 Minuten, wovon die meiste Zeit für den Papierkram draufging.

    Dann musste ich bei einem Tarifwechsel in der PKV noch einmal eine "Gesundheitsprüfung" machen. Diese beschränkte sich auf das Ausfüllen des Formulars durch die Beraterin. Ich empfand das als sinnfreie Aktion, denn der PKV war ja aufgrund meiner eingereichten Rechnungen mein Gesundheitszustand bekannt. Auswirkungen auf den Tarif hatte das dann natürlich nicht.

    Früher war vielleicht nicht alles besser, aber manches deutlich einfacher. Dinge wie Patientenakten bei der Krankenversicherung gab es nicht, daher konnte auch niemand danach fragen. Wenn ich mir die Diagnosen auf meinen Arztrechnungen der letzten Jahrzehnte ansehe, so müsste ich eigentlich längst verstorben sein. Soviel Blödsinn steht da drin. Ist es eigentlich immer noch so geregelt, dass das "Vergessen" von Vorerkrankungen nach 5 Jahren verjährt?

  • Danke für den ausführlichen Bericht sam51. Früher waren Fragen und Anforderungen nicht so viel anders als heute, sie wurden aber weniger genau interpretiert.

    Unter "Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen" ist auf unserer Website genauer nachzulesen, was passieren kann und wann falsche Angaben "verjähren". Bei Fahrlässigkeit ist man nach 5 Jahren schon relativ sicher, bei Vorsatz grundsätzlich nach 10 Jahren - sofern der Versicherer nicht wegen Arglist ganz ausnahmsweise die Karte der "unzulässigen Rechtsausübung" ziehen kann.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Stimmt es, dass man im Kleingedruckten unterschreibt, dass man im Falle der Antrags- und Leistungsprüfung (!) alle Gesundheitspartner von der Schweigepflicht entbindet? Die Vers darf also (bei von ihr festgestelltem Bedarf) Informationen von behandelnden Ärzten oder anderen Gesundheitspartnern einholen.
    Damit dient die vollständige Angabe von Vorerkrankungen wesentlich dem Versicherten zur Vermeidung sinnloser Beitragszahlungen, oder?

  • Wir raten eindeutig davon ab, eine pauschale Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Alle Informationen, die der Gesellschaft zugehen, sollte der Versicherte vorher noch einmal selbst mit fachkundiger Beratung prüfen. So kann man z.B. Abrechnungsdiagnosen direkt schon aufklären.

    Der dritte Satz ist durchaus richtig. Ordentliche Gesundheitsangaben bei Antragstellung sind im ureigensten Interesse des Versicherten.

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  • Als ich 1994/95 von der GKV in die PKV wechselte, waren es ca. 2 Seiten Fragen, diese ging ich mit meinem Hausarzt gemeinsam durch und die Antworten machten wir ungeschönt. Der damalige Berater wollte die Antworten kürzen und mich 5 kg schwerer machen. Ich bin Normalgewichtig und habe und hatte einen BMI um die 19.
    Mein Berater sagte, es kann sein das ich deswegen abgelehnt werde.

    Ich bestand auf das korrekte Gewicht und mein Antrag wurde angenommen ohne Zuschläge.

    Beim ersten Tarifwechsel wurde eine Gesundheitsprüfung gemacht, jetzt waren es 3 Seiten Fragen + Tabelle zum Anfügen. Alle Rechnungen und Diagnosen lagen der PKV vor. Mein Berater sagte mir, da haben wir keinen Einfluss drauf. Wird der Fragebogen verlangt, ist er korrekt auszufüllen.

    2015 wollte ich in einen anderen Tarif wechseln (mehr Leistung), weil sich meine Lebensumstände änderten. Wieder einen Fragebogen ausgefüllt. Ein Tarifwechsel ohne Zuschläge wurde abgelehnt. Es lagen aus der Sicht des Beraters keine nachvollziehbaren Gründe vor. Der Risikoprüfer äußerste sich nur dazu, dass er einen Tarifwechsel in höhere Leistungen ohne Zuschlag ablehnt, weil ich einen Sportunfall hatte (gestürzt beim Joggen – mit Prellungen – keine Brüche) und daraus evtl. Folgekosten entstehen.

    10 Jahre später stellte ich wieder den Antrag auf Wechsel in den Tarif, der mir 2015 nur mit Zuschlag ermöglicht wurde und der Antrag ging ohne Zuschlag durch.
    Es waren 3 Seiten Fragebogen auszufüllen mit Angabe aller Arztbesuche.

  • Wie sieht es denn mit etwas aktuelleren Erfahrungen aus?

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