Beiträge von Referat Janders
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Anlegen will gelernt sein ...
Beim Domino geht es auch ums Anlegen.
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Auf einmal ergibt alles Sinn!
Die vermeintlich Esoterisch-Audiophilen kaufen die ganzen Golddrähte um am Staat vorbei Gold zu preppen.
Toll, jetzt muss ich die in eine ganze andere Bekloppten-Kategorie umsortieren...
Dann haben wir die Antwort auf den Thread-Titel gefunden: Beim Elektronik-Händler.
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Die größte Gefahr für Deinen Vermögensaufbau siehst Du jeden Tag wenn Du in den Spiegel schaust!
Spiegel verkaufen - Gefahr gebannt?
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Wurde B. A. Baracus eigentlich einmal überfallen? Der trug sein Gold doch recht offen.
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"Nur alle Menschen, die innerlich und äußerlich sauber sind, ..."
Hatte dieselbe Assoziation.
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Keine Ahnung, ob es hier Leute gibt, die so denken. Ich als Threadstarter jedenfalls nicht.
Ich bezog mich auf die Aussage eines durchaus renommierten Fachmanns im Bekanntenkreis.
Wollte ich auch nicht unterstellen.
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Hatte ich eigentlich so vor. Ich habe mir sogar ein Cape und die Orgel dazu gekauft.
Das ist dann schon die Version für Fortgeschrittene.
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Ich checke irgendwie diese ganze Diskussion nicht.
1. Also es geht darum, dass ich im privaten für die Apokalypse am Staat vorbei Gold horte, richtig? Es wird nicht einfach so passieren, dass der Staat Gold beschlagnahmt. Dazu müsste schon der Euro implodieren und es keinen Plan für danach geben. Das mag vielleicht der feuchte Traum der AfD sein, aber dazu gehört noch ein bisschen mehr.
2. Wenn es um die Apokalypse geht, empfehle ich aktuell das Geld lieber in einen Jagdschein zu stecken. Ich werde euch dann nämlich höchstwahrscheinlich besuchen kommen und mit Sicherheit nicht irgendwelche lustigen, rechtlichen Diskussionen führen. Das Gold ist dann meins.
Es geht glaube ich eher darum, dass man dann in seinem Geheim-Kabuff sitzt, umgeben von seinem Gold, und in sich hinein kichert, weil man ja den bösen, bösen Staat und die undankbare und neidische Gesellschaft ganz dolle ausgetrickst hat.
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Ist die minimale Besparung des BSV eigentlich irgendwo vertraglich fixiert?
Endfällige Darlehen (und nichts anderes ist der Kredit hier) sind für Banken ein erhöhtes Risiko. Hat der Kunde zum Ende sein Geld anderweitig genutzt/verprasst und die Zinsen sind hoch, droht eine Überlastung. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass die BSK eben hauptsächlich an der Besparung des BSV verdient, kann ich mir schwer vorstellen, dass man die Einzahlungen einfach stoppen kann.
Naja, die Bank verdient einmal an der Abschlussgebühr und an den minimalen Guthabenzinsen für den Bausparvertrag, dafür lässt sie ein wenig vom Darlehenszins ab. Wenn man den Bausparvertrag kündigt, dann bleibt die Abschlussgebühr ja bezahlt, daher hält sich der "Schaden" für die Bank in Grenzen.
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Auf welches Gesetz und welchen Paragraphen basiert dieser Text?
Das steht auf dieser Seite leider nicht. Auch nicht im angehängten Merkblatt.Keine Ahnung.
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Da frage ich mich, wo man denn überhaupt noch Gold mit Bargeld kaufen kann. Die Banken sind recht teuer, den Onlinehändlern kann man schlecht Bargeld schicken.
Die Online-Händler haben regelmäßig auch Ladengeschäfte.
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Kleinanleger kaufen selten ganze Unzen. Und als Zahlungsmittel für die Zombie-Apokalypse o.ä. sind auch kleinere Stückelungen deutlich besser geeignet.
Das bezieht sich auf Nicht-EU-Staaten. D und AT sind beide drin, also gelten da andere Regeln. Abgesehen davon, dass an der Grenze eh keiner steht. Vorsichtig wäre ich dagegen, bei der Rückreise aus der Schweiz mit einem teuren Auto außerhalb der typischen Touristen-Zeiten, die Zöllner wissen schon, welche Klientel ein Nummernkonto haben könnte
Für die EU gelten dieselben Wertgrenzen:
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Hallo.
Würdet Ihr es denn schaffen, den Kredit innerhalb der 15 Jahre komplett zurückzuzahlen oder die Restschuld soweit zu drücken, dass das Zinsänderungsrisiko nicht mehr schmerzt?
Wenn Ihr das zusätzliche Geld alternativ anlegt (Tagesgeld, Festgeld, Geldmarktfonds, ggf. Aktien-ETF, ...)?
Im Bausparvertrag liegt das Geld vorläufig nur faul herum und verzinst sich eher spärlich. Wenn Ihr den nicht brauchen solltet, dann ließe der sich auch abwickeln und Ihr hättet mehr Luft für alternative Anlagen, mit höherer Verzinsung als Euer aktuelles Darlehen.
Solange bei den alternativen Anlagen (nach Abzug eventueller Steuern auf den Zins) mehr herauskommt als der Darlehenszins beträgt, würde ich von Sondertilgungen ab 10 Jahren (plus 6 Monate Kündigungsfrist) Abstand nehmen und eher zum Ablauf der Zinsbindung ganz oder teilweise ablösen.
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Ok, Nebenjobs sind bei uns im Arbeitsvertrag, nur mit Genehmigung des AG möglich. Wüsste jetzt auf Anhieb auch keinen der das gemacht hat. Sicherlich war es damit ausgeschlossen.
Wenn es vorher nicht ging, wird es hinterher wohl auch nicht gehen. Es kommt auf den Arbeitgeber an. Aber ein grundsätzliches Verbot gibt es durch die Altersteilzeit nicht.
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Da hat wohl jemand Angst vor den Dornen der Chance:
Beschluss des Rentenpakets II verschoben - neuer Termin "für Mai geplant" | Ihre VorsorgeEigentlich hatte sich die Koalition auf das Reformpaket im Kern schon geeinigt. Interne Konflikte verzögern die Verabschiedung im Kabinett aber. Das hat mit…www.ihre-vorsorge.de -
Okay, bei den Verhandlungen wo ich mit dabei war, wurde das ausgeschlossen.
Wenn man vorher im normalen Arbeitsverhältnis einen Nebenjob haben durfte, dann ist das während der Altersteilzeit regelmäßig auch kein Problem.
Beim bisherigen Arbeitgeber geht es natürlich eher nicht.
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Die Frage hat diesen Hintergrund:
Mir wurde berichtet (von einer durchaus kompetenten Person), dass der Staat Gold konfiszieren kann, und er sein Gold deshalb immer in Österreich kauft.
Ist das so? Sollte man Gold in Österreich kaufen?
Aber keinen Großeinkauf starten:
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Mit arbeiten während der Altersteilzeit oder Vorruhestand würden die steuerlichen Vorteile der Zulagen unterlaufen, dem wird mit dieser Regelung ein Riegel vorgeschoben.
In der ATZ könnte man (wenn es bisher auch erlaubt war) nebeneinander noch einen Minijob ausüben.
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Das nennt sich heute Midijob, bei einem monatlichen Einkommen zwischen 538€ und 2000€!
Ja, im Volksmund schon, im Gesetz heißt es Übergangsbereich.
§ 20 SGB IV - Aufbringung der Mittel, Ãbergangsbereich - dejure.org