Einzahlungen in Bausparer weiter erhöhen oder lieber ETF besparen

  • Naja, die Bank verdient einmal an der Abschlussgebühr und an den minimalen Guthabenzinsen für den Bausparvertrag, dafür lässt sie ein wenig vom Darlehenszins ab. Wenn man den Bausparvertrag kündigt, dann bleibt die Abschlussgebühr ja bezahlt, daher hält sich der "Schaden" für die Bank in Grenzen.

    Die Abschlussgebühr ist der kleinere Teil des Gewinns. Das negative Zinsdifferenzgeschäft für den Kunden ist viel einträglicher. Und es bleibt eben das Problem, dass Banken im Privatbereich ein endfälliges Darlehen in der Regel nur machen, wenn das durch einen BSV oder eine LV abgesichert ist. Bei einer Kündigung des BSV fällt das weg und der TE könnte sein Geld bis zum Ende der Zinsbindung verjubelt haben.

  • 1. fällt aus, wenn der TE das Geld verjubelt hat

    2. kann problematisch sein, wenn der Immobilienmarkt eine Anschlussfinanzierung nicht hergibt. Preise können auch mal fallen, insbesondere auch wenn eine ganze Region wirtschaftlich absteigt. Nach 15 Jahren ist der Kreditnehmer auch entsprechend älter. Im ungünstigen Fall trifft eine hohe Beleihung (die kann auch über 100% sein) auf hohe Zinsen und schlechte wirtschaftliche Tragfähigkeit. Banken sind da auch nicht so frei, Kredite zu geben um die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen. Im schlimmsten fall gibt es keinen Kredit zu Anschlussfinanzierung und bei einer ZV ist nicht mehr der volle Kreditbetrag zu holen. Das Risiko ist bei einem endfälligen Darlehen sehr viel höher als bei einem mit Tilgung, wo zu Anschlussfinanzierung schon ein größerer Teil getilgt und die Beleihung entsprechend günstiger ist

  • 1. fällt aus, wenn der TE das Geld verjubelt hat

    2. kann problematisch sein, wenn der Immobilienmarkt eine Anschlussfinanzierung nicht hergibt. Preise können auch mal fallen, insbesondere auch wenn eine ganze Region wirtschaftlich absteigt. Nach 15 Jahren ist der Kreditnehmer auch entsprechend älter. Im ungünstigen Fall trifft eine hohe Beleihung (die kann auch über 100% sein) auf hohe Zinsen und schlechte wirtschaftliche Tragfähigkeit. Banken sind da auch nicht so frei, Kredite zu geben um die Fehler der Vergangenheit zu vertuschen. Im schlimmsten fall gibt es keinen Kredit zu Anschlussfinanzierung und bei einer ZV ist nicht mehr der volle Kreditbetrag zu holen. Das Risiko ist bei einem endfälligen Darlehen sehr viel höher als bei einem mit Tilgung, wo zu Anschlussfinanzierung schon ein größerer Teil getilgt und die Beleihung entsprechend günstiger ist

    Entwickelst Du da gerade ein anderes Szenario?

  • Nein, ich denke aus Sicht der Bank/BSK. Letztendlich kombiniert ein TA-Darlehen ein endfälliges Darlehen mit einem Bausparvertrag. Aus deren Sicht stellt eine Kündigung des BSV oder auch nur eine Untersparung und daraus folgend Nichtzuteilung ein Risiko dar, da die geplante Maßnahme zur Risikominderung nicht mehr greift. Deshalb würde mich wundern, wenn man den BSV einfach so kündigen oder stilllegen könnte. (Und natürlich, weil dann auch viel Gewinn flöten geht)

  • Nein, ich denke aus Sicht der Bank/BSK. Letztendlich kombiniert ein TA-Darlehen ein endfälliges Darlehen mit einem Bausparvertrag. Aus deren Sicht stellt eine Kündigung des BSV oder auch nur eine Untersparung und daraus folgend Nichtzuteilung ein Risiko dar, da die geplante Maßnahme zur Risikominderung nicht mehr greift. Deshalb würde mich wundern, wenn man den BSV einfach so kündigen oder stilllegen könnte. (Und natürlich, weil dann auch viel Gewinn flöten geht)

    Wenn wir davon ausgehen, dass aktuell gar nicht getilgt wird und alles, was eigentlich Tilgung sein sollte, in den Bausparvertrag fließt, dann würde ich Dir Recht geben, so habe ich die Konstruktion aber nicht verstanden. Wenn das hier tatsächlich so ist, dann würde ich mir in der Situation von Gromar ganz genau anschauen, wie hoch die monatliche Belastung nach 15 Jahren ausschaut und ggf. entsprechende Vorkehrungen treffen. In dem Fall würde ich auch davon ausgehen, dass man aus der Bausparnummer nicht herauskommt. Aber dann wäre das ggf. auch ein Fall für die Verbraucherzentrale.


    Ich bin bisher von einer "normalen bis zu niedrigen" Tilgungsrate ausgegangen, zu der parallel eben der Bausparvertrag angespart wird, um die Restschuld bei Auslaufen der Zinsbindungsfrist begleichen zu können.


    So richtig griffige Angaben zur Finanzierung liegen uns ja gar nicht vor, daher vermuten wir mehr als wir wissen. ?(

  • Nach meinem Verständnis geht es hier um eine Standardfinanzierung. Es sind weniger als 100% finanziert und es wird regelmäßig getilgt. Das Darlehen wurde direkt zum Hauskauf verwendet und konnte daher nicht verjubelt werden.


    Jedes Kreditgeschäft beinhaltet auch Risiken für die Bank, aber bei einer solchen Standardfinanzierung über 15 Jahre sind keine weiteren Sicherheiten wie BSV notwendig.


    Sollte ein Spezialfall vorliegen, hätte Gromar das sicherlich/hoffentlich erwähnt.

  • Was der TE beschreibt, ist ein ganz klassisches TA-Darlehen. Kredit ohne Tilgung, der am Ende über den Bausparer abgelöst wird. Und da ist es eben so, dass die Ablösung über den BSV Teil der Risikokontrolle ist. Natürlich hat die Bank das Haus als Sicherheit, bei einem Kredit ohne Tilgung ist das Risiko aber deutlich höher als bei einem Kredit mit Tilgung, da sich die Beleihung über die Laufzeit nicht verbessert. Der BSV ist in diesem Fall fest eingerechnet.

    Falls der TE tatsächlich einen zusätzlichen Bausparer zu einem Kredit mit Tilgung haben sollte, kann er den natürlich stilllegen.

  • Hier zum Beispiel ist das recht eindeutig

    Wie auch immer: Der Bausparvertrag ist auch Sicherheit für die Hypothek. Die Hypothek hat einen Zinssatz von 1,24 %. Für den Bausparer gibt es am Ende ein (Annuitäten-)Darlehen mit 1,25 % Zinsen. Das sind zumindest im Vergleich zu den aktuellen Zinsen "Schnäppchen".