Schneemann bauen
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[Die erste Fassung ist vom 27. Dezember 2019, die letzte Aktualisierung vom 11. Januar 2021.]

Haben Sie für den Notfall vorgesorgt? Wir meinen das diesmal nicht nur finanziell. Vielmehr geht es um folgende Fragen: Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie das nicht mehr können? Wie stellen Sie sich die ärztliche Behandlung vor? Und wer erbt eigentlich, falls Ihnen etwas zustößt?

Wenn zu Feiertagen die Familie zusammenkommt, ist das eine gute Gelegenheit, mit Eltern, Geschwistern oder Kindern eine Runde spazieren zu gehen und Themen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament zu besprechen. Sie schlafen ruhiger, wenn Sie ein paar Dinge geklärt haben.

Nehmen wir an, Sie werden vom Auto angefahren und fallen ins Koma. Viele glauben, dass Ehegatten oder Kinder automatisch befugt sind, in Ihrem Interesse zu entscheiden. Das ist aber nicht so. In einem solchen Fall würde das Gericht einen Betreuer bestimmen. Jahr für Jahr kommt das um die 200.000 Mal vor. Das kostet Zeit und Geld und ist unter Umständen gar nicht erforderlich.

Das sind unsere Ratschläge:

1. Legen Sie fest, wer im Notfall für Sie entscheidet

Setzen Sie eine Vorsorgevollmacht auf und bestimmen Sie, wer sich im Notfall um alles kümmern soll. Es ist sinnvoll, mehrere Personen zu bevollmächtigen – etwa den Ehepartner und die erwachsenen Kinder. So ist im Notfall immer einer erreichbar. Sie könnten ja auch gemeinsam mit Ihrem Partner einen Unfall haben.

Familie im Schnee
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Wenn Sie mehreren Menschen eine Vorsorgevollmacht erteilen, müssen Sie festlegen, ob jeder Bevollmächtigte allein handeln kann oder ob nur alle gemeinsam entscheiden dürfen. Müssen alle gemeinsam entscheiden, sichert das zwar das Vier-Augen-Prinzip, es ist im Alltag aber nicht praktikabel. Sie können auch regeln, dass nur bei bestimmten Fragen, zum Beispiel der Unterbringung in einem Pflegeheim, die Bevollmächtigten gemeinsam entscheiden müssen – und ansonsten alleine.

Wichtig: Wer eine Vollmacht hat, kann damit sofort für Sie entscheiden, ohne dass geprüft wird, ob Sie wirklich krank sind. Bestimmen Sie deshalb nur Personen, denen Sie wirklich vertrauen.

2. Bestimmen Sie im Zweifel einen Betreuer

Anders als ein Bevollmächtigter unterliegt ein Betreuer immer der gerichtlichen Aufsicht. Bei der Auswahl Ihres Betreuers können Sie aber mitwirken. Schlagen Sie eine geeignete Person vor, so muss sich das Gericht an diesen Vorschlag halten. Wählen Sie die Variante der Betreuungsverfügung, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben – oder niemanden, dem Sie hundertprozentig vertrauen.

3. Denken Sie an die Kontovollmacht

Nicht alle Banken akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Einige verlangen, dass die Vollmacht notariell beglaubigt ist. Oder dass Sie auf die eigens angebotene Konto- oder Depotvollmacht zurückgreifen. Oft muss auch der Bevollmächtigte unterschreiben. Klären Sie die Formalien mit Ihrer Bank oder Sparkasse.

Auf dem Schlitten
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4. Wie möchten Sie im Notfall ärztlich behandelt werden?

Falls Sie krank sind und nicht fähig, sich zu äußern, kann ein Bevollmächtigter nicht alles entscheiden. Um vom medizinischen Standard abzuweichen, braucht der Bevollmächtigte Ihre Patientenverfügung. Darin legen Sie fest, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht: Ob Sie zum Beispiel immer lebensverlängernde Maßnahmen wünschen – oder unter Umständen nicht.

Der behandelnde Arzt soll den Willen des Patienten in der Verfügung konkret nachlesen können und danach handeln. Oft ist das schwierig, wenn die Verfügung zu allgemein verfasst wurde – sie kann dann sogar unwirksam sein.

Wir empfehlen das Muster des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Es enthält Textbausteine, mit denen Sie Ihre eigene Verfügung erstellen können. Trotzdem ist eine juristische Beratung sinnvoll. Und sprechen Sie die Punkte auch mit Ihrem Hausarzt durch.

Tollen im Schnee
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5. Würden Sie Organe spenden?

Immer wieder diskutiert die Politik, wie sich die Bereitschaft der Bürger zur Organspende erhöhen lässt. Die Rechtslage ist bislang eindeutig: Ihnen können nach dem Tod nur dann Organe entnommen werden, wenn Sie ausdrücklich Ihre Bereitschaft dazu erklärt haben. Zum Beispiel mit einem Organspendeausweis.

6. Machen Sie ein (einfaches) Testament

Falls Ihnen die gesetzliche Erbfolge nicht passt, sollten Sie ein Testament schreiben. Nutzen Sie dazu unsere Checkliste. Das sollten sich vor allem Ehepaare überlegen: Denn sobald ein Partner stirbt, erben die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte.

Das kann vor allem dann schwierig werden, wenn das Vermögen im Wesentlichen eine Immobilie ist und der verbliebene Gatte diese dann verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Eine einfache und rechtlich unkomplizierte Abhilfe schafft das Berliner Testament. Darin setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, und die Kinder erben erst nach dem Tod beider Eltern.

Schneeengel
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7. Alle Jahre wieder: Überprüfen Sie Ihre Entscheidungen

Gehen Sie alle paar Jahre Ihre Unterlagen durch. Vielleicht hat sich Ihre Meinung zu den Bevollmächtigten oder zu anderen Fragen geändert. Unterschreiben Sie noch mal das Dokument mit dem neuen Datum – auch wenn sich nichts geändert hat.

Ganz egal, was Sie festlegen: Stellen Sie sicher, dass die Dokumente auch gefunden werden. Dabei hilft es, Ihre Vorsorgeverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen.

Auch im Todesfall gibt es viel zu regeln. Am besten stellen Sie einen Notfallordner zusammen und verwahren ihn so, dass Ihre Angehörigen ihn auch finden. Dazu gehört auch eine Übersicht über Ihr E-Mail-Konto und andere digitale Accounts sowie Passwörter. Natürlich sollte der Zettel nicht für Besucher einsehbar sein.

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

63 Kommentare

  1. Wir hatten den Link auf das E-Book unterbrochen, weil es von 2019 ist und nicht mehr ganz den aktuellen Stand unserer Empfehlungen wiedergibt. Bitte schauen Sie in die in diesem Beitrag verlinkten Ratgeber – da ist alles auf dem letzten Stand.

    Eigentlich hätte der Text-Teil mit dem kaputten Link ebenfalls längst entfernt werden sollen. Wir bitten dafür um Entschuldigung.

  2. Ab wann kann das Vorsorge E-Book bezogen werden? Bitte um Übermittlung an meine E-Mail-Adresse.

  3. Liebes Finanztip-Team,

    vielen lieben Dank für Eure tolle Arbeit! Für 2021 weiter so und alles Gute und Gesundheit!

    Könnt Ihr mir bitte das Vorsorge-E-Book zusenden, da der Link leider nicht funktioniert.

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Carsten

  4. Könnten Sie mir bitte ebenfalls das Vorsorge-E-Book zusenden, da der Link leider nicht funktioniert. Vielen Dank und für 2021 alles Gute und Gesundheit!

    1. Dass der Link nicht funktioniert, ist hier schon seit dem letztem Jahr bekannt.
      Nur kümmert sich keiner drum. Es gibt daher keinen Sinn, um die Buch-Zusendung zu bitten.

  5. Bitte senden Sie auch mir das o.g. Vorsorge- E Book. Ich kann ebenfalls den Link nicht öffnen. Vielen Dank für Ihre Mühe.
    MfG Judith Hecht

  6. Auch bei mir funktioniert der Link natürlich nicht 😉
    Könnten Sie mir vielleicht den korrigierten Link senden oder das Vorsorge-E-Book per Email zukommen lassen? Danke vorab für Ihre Bemühungen.
    Dem gesamten Team von Finanztip auf jeden Fall ein gesundes und möglichst gutes
    Neues Jahr

  7. Sehr geehrte Damen und Herren,
    können Sie mir bitte schicken Sie mir das Vorsorge-E-Book als PDF-Datei übermitteln?
    Die beiden angegebenen Links funktionieren leider nicht.
    Vielen Dank.
    Ich wünschen Ihnen ein gesundes Neues Jahr.
    Michael Jarowinsky

  8. Bitte schicken Sie mir das Vorsorge-E-book. Auch nach mehrmaligen Versuchen war der Link nicht zu öffnen.
    Danke schon jetzt und ein gutes neues Jahr wünscht
    Josef Lange

  9. hallo,
    man muss den Link in eine Suchmaschine eingeben, Dann muss man ein Kästchen abhaken, dass man kein Roboter ist. Dann kann die pdf-Datei über die Suchmaschine gespeichert werden.

  10. Danke schön für die guten Infos zu den unterschiedlichen Themen Ich bitten Zusendung des Vorsorge E Books .
    Freundliche Grüße
    Mechtild

  11. Ich möchte einfach nur mal Danke sagen für Eure tolle Arbeit mit der Ihr mir bei meinen Entscheidungen in wichtigen Lebenssituationen und in Finanzfragen schon oft geholfen habt.

    Freue mich mit Euch zusammen auf ein gutes und erfolgreiches Jahr 2021

  12. Sehr geehrtes Team,

    ich freue mich immer auf den Newsletter und möchte Ihnen Danke sagen für die vielen guten Tipps und Ratschläge.

    Bitte senden Sie mir doch das Vorsorge E-book auf meine email adresse, der link funktioniert nicht.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Gerhard Wilmes

  13. Bitte senden Sie mir das vorsorge eBook danke

    Ich möchte aus persönlicher Erfahrung auf ein sehr wichtiges Detail beim Testament aufmerksam. Machen. Es ist sehr wichtig, ein Testament nicht zu Hause liegen lassen, sondern beim Nachlassgericht oder notar(kostet mehr) abzugeben. Es wird dann eine nachlasseröffnung stattfinden. Wichtig ist auch ohne Imobilienbesitz notwendig.

  14. Liebes FT-Team,
    auch ich bitte um Zusendung des Vorsorge-E-Books, da der Link leider nicht funktioniert.
    Besten Dank für den tollen Job, den Sie alle tun, und alles Gute für 2021!
    M. Wilhelm

  15. Hallo, ich bitte ebenfalls um Zusendung des Vorsorge-E-Books, da sich der Link leider nicht öffnet bzw. nicht gefunden werden kann. Vielen Dank im Voraus. … und in 2021 weiter so gute Tipps und Anregungen.

  16. Bitte übersenden Sie mir das Vorsorge-E-Book, da der Link hierfür leider nicht funktioniert.
    Vielen Dank im Voraus und alles Gute für das neue Jahr. Bleiben Sie gesund!
    Mit besten Grüßen

  17. Liebe Finanztip-ler,

    Bitte übersenden Sie mir auch das Vorsorge-E-Book an meine E-mail-Adresse, da der angegebene Link leider nicht funktioniert.
    Vielen Dank im Voraus und alles Gute für 2021.
    Ich freue mich schon auf weitere viele gute Beiträge in 2021.

  18. Hallo und guten Tag,

    bitte übersendet mir das Vorsorge-E-Book, da der Link hierfür leider nicht funktioniert.
    Vielen Dank im Voraus und alles Gute für das neue Jahr und bleibt alle gesund!

    Mit besten Grüßen
    Marita Budrass

  19. Ich bitte um Zusendung des Vorsorge-E-Books, der angegebene Link funktioniert leider nicht.
    Vielen Dank und alles Gute für 2021.

  20. Bitte senden Sie mir das e-book oder überprüfen Sie den link. Er funktioniert nicht!!
    Vielen Dank und weiterhin so verständliche und nützliche Informationen für alle unübersichtlichen Finanzgebiete!

  21. Hallo liebes Tean, vielen Dank für die guten Informationen.
    Bitte sende Sie mir ebenfalls das Vorsorge – E-book zu. Der Link funktioniert nicht!
    Vielen Dank

  22. Bitte E-Book übersenden oder Link überprüfen. Er funktioniert nicht!

    Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit und für das neue Jahr alles Gute!

  23. Guten Abend,
    Erst einmal vielen Dank für die tollen Tipps.
    Ich hätte gerne das E Book, aber der Link funktioniert leider nicht.
    Schade. Haben Sie eine Idee dazu?
    Ich hoffe von Ihnen zu hören.
    Vielen Dank, Ruth Klein

  24. Hallo, Tram von Finanztip, auch ich würde mich über das E-Book freuen. Vielen Dank und einen guten Start in das neue Jahr!

  25. Guten Abend,
    bitte um kurzfristige Zusendung des E-Book-Vorsorge, Link funktioniert nicht. Vielen Dank!
    Herzlichen Dank auch für die sehr guten Beiträge in jedem Newsletter, ich konnte schon viele wertvolle Tipps umsetzen.

  26. Bitte übersenden Sie auch mir mir das Vorsorge-E-Book, da der Link bei mir nicht funktioniert.
    Vielen Dank im Voraus und alles Gute für 2021!

    1. hallo,
      man muss den Link in eine Suchmaschine eingeben, Dann muss man ein Kästchen abhaken, dass man kein Roboter ist. Dann kann die pdf-Datei über die Suchmaschine gespeichert werden.

  27. Besteht noch Hoffnung, dass der Link zum Vorsorge-E-Book absehbar funktioniert?
    Wenn nicht, bitte auch ich um entsprechende Übersendung über meine E-Mail Adresse.
    Besten Dank im Voraus.

  28. Ich schließe mich diesem Kommentar an, indem ich in hier einfüge (und mit der gleichen Bitte versehe):
    „Wie immer perfekte und detaillierte Informationen: nur leider funktioniert das Öffnen des Links nicht.
    Ich bitte um direkte Zusendung. Besten Dank für Ihre Mühe und weiter so
    mit guten Wünschen auch für das Neue Jahr.“
    Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedback. M.Beuerle

  29. Leider ist es mir nicht möglich, den Link zum E-Book zu öffnen. Können Sie mir bitte per E-Mail einen neuen Link zum Öffnen senden oder es irgendwie ermöglichen, damit ich an das E-Book komme? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe.
    Alles Gute für ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!!
    Viele Grüße
    Renate Krusche

  30. Wie immer perfekte und detaillierte Informationen: nur leider funktioniert das Öffnen des Links nicht.

    Ich bitte um direkte Zusendung. Besten Dank für Ihre Mühe und weiter so
    mit guten Wünschen auch für das Neue Jahr.

  31. Vielen Dank für die fundierten Hinweise. Doch auch bei mir funktioniert dieser E-Book-Link nicht, deshalb meine Bitte um Zusendung.
    Bleiben sie bitte gesund.

  32. Hallo zusammen,

    könnt Ihr mir bitte den Link per Mail schicken, auf der Seite funktioniert er nicht.

    Vielen lieben Dank

  33. Bitte übersenden Sie mir das Vorsorge-E-Book, da der Link hierfür leider nicht funktioniert.
    Vielen Dank im Voraus und alles Gute für das neue Jahr. Bleiben Sie gesund!
    Mit besten Grüßen

  34. Liebes Team von Finanztipp,
    Bitte übersenden Sie mir das Vorsorge-E-Book, weil auch bei mir der link leider nicht funktioniert.
    Danke an das ganze Team für die vielen Hinweise und Tipps, die ich immer im Newsletter finden kann. Alles gute für das Neue Jahr wünscht Ihnen
    Herta Stolte

  35. Auch ich bitte höflich um Zusendung des Vorsorge-E-Books, da der Link nicht funktioniert. Haben sie vielen Dank. Alles Gute, beste Gesundheit und vorab schon mal Dankeschön für ihre Beiträge in 2021

  36. Warum wird hier im Text immer noch nicht auf die kostenlose beratungsmöglichkeit der in jeder Kommune dafür zuständigen Betreuungsbehörde hingewiesen?

    1. Guten Abend,
      zu welchem Thema genau beraten Betreuungsbehörden kostenlos? Zum Thema Erbrecht? Können Sie mir dazu genauere Informationen geben?
      Und ja, leider funktioniert der Link für das Vorsorge-E-Book nicht.

      Vielen Dank im Voraus für die Zusendung und alles Gute für 2021.

  37. Bitte übersenden Sie mir das Vorsorge-E-Book, da der Link nicht funktioniert.
    Vielen Dank im Voraus und alles Gute für 2021

  38. zu Betreuungsverfügung: Wählen Sie die Variante der Betreuungsverfügung, wenn Sie keine nahen Angehörigen haben – oder niemanden, dem Sie hundertprozentig vertrauen.

    Frage: gibt es qualifizierte Organisationen die Vertrauenswürdige Betreuer bereitstellen?

    1. Meines Wissens ja, die in jeder Stadt bzw. Landkreis ansässigen Betreuungsbehörde und Betreuungsvereine.

  39. Bitte um Übersendung des Vorsorge E-Book , da der Link nicht funktioniert. Danke vorab und alles Gute für das Super TEam,

    1. Bitte übersenden Sie mir das Vorsorge-E-Book, da der Link nicht funktioniert.
      Vielen Dank im Voraus und alles Gute für 2021

  40. …dann sollten sie evtl. das Nachlassgericht einschalten und die Handlungsweise des Nachlassvollstreckers überprüfen lassen bzw. sich zuerst von einem Rechtspfleger des Gerichtes beraten lassen

  41. Der Hinweis Vorsorge im Newsletter veranlasst mich, meine Erfahrungen mit einem Testamentsvollstrecker kurz zu schildern und kann nur davon abraten. Der Testamentsvollstrecker blockiert und hat vor allem seine Gebührentabelle im Auge. Steigen die Gebühren je länger die Abwicklung dauert?

    Das not. begl. Testament sieht zu meiner Entlastung einen Testamensvollstrecker vor, der vom Nachlassgericht eingesetzt wurde. Meine Tochter und ich warten seit rd. zwei Jahren auf die Erfüllung der Vermächtnisse. Jetzt wird noch empfohlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das steht jedoch nicht im Testament und ich meine, dass der Testamentsvollstrecker die Vermächtnisse zu erfüllen hat und weitere Gebühren für einen Rechtsanalt unnötig sind. Ich hatte eine Generalvollmacht und werde jetzt vom Testamentsvollstrecker kontrolliert für die Zeit vor dem Tod meiner Cousine, die im Alter von 96 Lebensjahren gestorben ist. Ich erhalte Hausverbot und werde kriminalisiert. Das ist die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers!

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