Vorsätze für 2019
Bild: Nikolay Tsuguliev, iStock.com

Das neue Jahr ist da – bringt es „The same procedure as every year?“ Absolut nicht! Denn 2019 tritt eine Reihe von Gesetzen in Kraft, die Sie als Verbraucher direkt betreffen. Hier die wichtigsten Änderungen:

1. Telefonieren ins EU-Ausland wird 2019 günstiger

Mitte Mai werden Telefonate aus dem eigenen Land in ein anderes EU-Land günstiger. Dank einer neuen Richtlinie dürfen solche Anrufe maximal 19 Cent pro Minute kosten. Bislang fällt dafür mitunter das Zehnfache an. Die Preise für SMS werden auf 6 Cent pro Textnachricht begrenzt. Damit wird eine Lücke weitgehend geschlossen, die nach der Abschaffung der Roaminggebühren im Jahr 2017 klaffte. Denn reguliert sind bisher nur die Preise, die Sie bezahlen, wenn Sie im EU-Ausland telefonieren – nicht jedoch Gespräche aus dem eigenen Land in ein anderes EU-Land. Außerhalb der Europäischen Union bleibt es teuer.

2. Arbeitnehmer können in Teilzeit gehen – und in Vollzeit zurückkehren

Arbeiten Sie seit mindestens sechs Monaten in einer Firma mit mehr als 15 Beschäftigten, dann haben Sie das Recht, in Teilzeit zu gehen. Neu ab diesem Jahr ist: Sie haben auch das Recht, später in Vollzeit zurückzukehren. Diese sogenannte Brückenteilzeit gilt allerdings nur, wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 45 Mitarbeiter hat. In kleineren Unternehmen bleibt es bei der alten Regelung.

3. Mehr Kindergeld und Unterhalt

Ab Juli 2019 steigt das Kindergeld um monatlich 10 Euro. Dann unterstützt der Staat das erste und zweite Kind mit 204 Euro, das dritte mit 210 Euro und jedes weitere Kind mit 235 Euro.

Bereits seit Jahresanfang erhalten minderjährige Kinder mehr Unterhalt. Denn zu Beginn des neuen Jahres wurde die „Düsseldorfer Tabelle“ angepasst, die die Leitlinien vorgibt: Für Kinder bis sechs Jahre steigt der Mindestunterhalt unter Berücksichtigung des Kindergeldes um 6 Euro auf 257 Euro. Je nach Nettoeinkommen des Unterhaltzahlers und Alter des Kindes beträgt der monatliche Unterhalt nach Abzug des halben Kindergeldes maximal 650 Euro.

4. Entlastungen bei der Krankenversicherung

Wie bereits beschrieben, teilen sich mit Beginn des neuen Jahres Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Hälfte des Krankenkassen-Zusatzbeitrags von durchschnittlich 0,9 Prozent. Die Neuerung gilt auch für Rentner – für sie zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die andere Hälfte des Zusatzbeitrags.

Besonders entlastet werden auch kleinere Selbstständige. Bislang tat die Krankenkasse so, als würden sie knapp 2.300 Euro im Monat verdienen, um den Mindestbeitrag zu berechnen. Auch wer wenig verdiente, musste also verhältnismäßig viel für die Krankenkasse zahlen. Nun sinkt die Bemessungsgrundlage auf 1.038 Euro. Wer weniger verdient, zahlt künftig nur noch rund 170 Euro für die Krankenkasse – statt vorher 340 Euro.

5. Verbesserungen bei Rente und Altersvorsorge

Im Juli steigen die Renten im Westen um voraussichtlich 3,18 Prozent, im Osten um 3,91 Prozent. Rentner würden damit im Schnitt 45 Euro mehr im Monat bekommen. Das Rentenniveau, also das Verhältnis von Renten zu Löhnen, wird bis 2025 bei 48 Prozent fixiert.

Außerdem wird die Mütterrente erhöht. Eltern, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden, bekommen nun 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Pro Kind macht das 16 Euro mehr Rente im Monat. Da Erziehungszeiten aufgeteilt werden können, profitieren von der Regelung potenziell Mütter und Väter.

Wer 2019 eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, kann sich in vielen Fällen über eine höhere Förderung freuen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht für 2019 vor, dass der Arbeitgeber 15 Prozent bei der Entgeltumwandlung zuschießen muss.

6. Weitere Fahrverbote für Dieselautos

Dieselfahrer müssen 2019 mit weiteren Fahrverboten rechnen. Nach Stuttgart (seit 1. Januar) werden auch in Frankfurt (ab 1. Februar), Bonn (1. April), Köln (1. April), Essen (1. Juli) und Gelsenkirchen (1. Juli) bestimmte Abschnitte oder Zonen für ältere Diesel gesperrt. Wahrscheinlich wird es Diesel-Fahrverbote auch in Mainz (1. September) und Berlin (voraussichtlich Juni) geben.

7. Schlaue Stromzähler ziehen ein

Die alten Stromzähler mit drehender Aluminiumscheibe werden schrittweise ersetzt. Anfang 2019 werden die neuen „intelligenten Messsysteme“ zertifiziert. Als Kunde können Sie den verpflichtenden Einbau nicht verhindern, aber einige Jahre aufschieben und damit Geld sparen. Wie das geht, erfahren Sie hier. In fast allen deutschen Haushalten müssen bis 2032 digitale Stromzähler installiert sein.

8. Verbesserungen bei der Mietpreisbremse

Nachdem die Mietpreisbremse in der Vergangenheit als unwirksam kritisiert wurde, hat die Große Koalition für 2019 Anpassungen vorgenommen: Ab Januar gilt eine Auskunftspflicht für den Vermieter. Verlangt er eine Miete oberhalb der Bestandsmiete, muss er den Mieter unaufgefordert darüber informieren – und zwar schriftlich und noch vor Unterschrift des Mietvertrages.

9. Steuervorteil für Elektroauto als Dienstwagen

Wer sich statt eines Verbrenners für ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid als Dienstwagen entscheidet, profitiert ab Januar von einem Steuervorteil. Wenn Sie den Wagen auch privat nutzen, müssen Sie dafür statt 1 Prozent nur 0,5 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Regelung gilt zunächst bis Ende 2021.

10. Mehr Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt von 8,84 Euro auf 9,19 Euro – und zwar fast ohne Ausnahme. Nur Azubis und Praktikanten dürfen noch schlechter bezahlt werden. 35 Cent mehr pro Stunde bringen für Vollzeit-Arbeitnehmer jeden Monat zwischen 50 und 60 Euro brutto zusätzlich.

Max Mergenbaum
Autor

Stand:

Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für die interessante Zusammenstellung! Bei vielen Änderungen handelt es sich meiner Meinung nach aber nur um „Scheinänderungen“

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.