Studenten
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An vielen Hochschulen geht es im Oktober wieder los mit Vorlesungen, Seminaren und Tutorien. Im Semester, wenn weniger Zeit zum Jobben ist, wird das Geld schnell knapp. Da lohnt es sich für Studenten besonders, mit ein paar Tipps mehrere Hundert Euro zusätzlich in der Tasche zu haben.

Wenn Sie nicht selbst studieren, leiten Sie den Newsletter gerne weiter, zum Beispiel an Ihre Kinder, Nichten, Neffen oder Enkel – die freuen sich bestimmt über die Tipps und das gesparte Geld.

1. Worauf es beim Studentenjob ankommt

Wer sein Studium nicht komplett von den Eltern finanziert bekommt, muss sich Geld hinzuverdienen. Gut geeignet für Studenten sind Minijobs: Hierfür zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben, und Sie können monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen. Auch das Bafög wird bei Minijobs nicht gekürzt. Bis zum 25. Lebensjahr können Sie außerdem in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos versichert bleiben. Studierende, die älter sind oder mehr verdienen, zahlen aktuell gut 106 Euro für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn Sie während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden in der Woche arbeiten, sollten Sie sich als Werkstudent anstellen lassen. Das ist für beide Seiten attraktiv: Einerseits zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber in die Rentenkasse ein – dadurch bekommen Sie später eine höhere Rente. Andererseits spart Ihr Arbeitgeber Sozialabgaben, weil er nichts für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss.

2. Bafög oder Wohngeld beantragen

Studierende bekommen bis zu 853 Euro Bafög im Monat vom Staat. Wenn Sie Bafög-berechtigt sind, sollten Sie die Förderung auf jeden Fall beantragen, auch wenn Sie glauben, sich durch Nebenjobs oder Finanzspritzen der Eltern über Wasser halten zu können. Sie müssen nämlich höchstens die Hälfte des Bafögs zurückzahlen – oft sogar weniger oder gar nichts.

Wichtig zu wissen: Bafög gibt es nicht rückwirkend. Reichen Sie Ihren Antrag daher spätestens im ersten Monat Ihres Studiums ein. Außerdem gilt: Bafög gibt es nur für eine bestimmte Dauer – und die bemisst sich an der Regelstudienzeit. Wer erst im zweiten Semester den Antrag stellt, kriegt also ein Semester weniger Bafög.

Haben Sie wenig Einkommen, aber keinen Bafög-Anspruch? Dann sollten Sie Wohngeld beantragen. Die Sozialleistung soll Menschen mit geringem Einkommen bei der Miete unterstützen.

3. Nicht GEZahlt kann auch okay sein

Wenn Sie Bafög beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu senden Sie die Bafög-Bescheinigungen an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das funktioniert aber nicht mehr, sobald Sie mit Leuten zusammenwohnen, die kein Bafög beziehen.

Ohne Bafög werden 17,50 Euro im Monat fällig, sobald man in eine eigene Wohnung zieht. Wichtig: Der Beitrag wird pro Wohnung, nicht pro Person erhoben. Leben Sie also in einer WG, können Sie sich die Kosten teilen. Ein Wohnheimzimmer allerdings zählt als Wohnung, sofern es eine eigene Klingel und einen eigenen Briefkasten hat.

4. Studienkosten von der Steuer absetzen

Wer direkt nach dem Abitur studiert, befindet sich in der sogenannten Erstausbildung. Die Kosten dafür können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – bis zu 6.000 Euro im Jahr. Das bringt aber nur etwas, wenn Sie „zu versteuernde Einkünfte“ haben, etwa mit einem gut bezahlten Nebenjob.

Anders wäre es, würden die Kosten für das Studium als „vorweggenommene Werbungskosten“ für den späteren Beruf gelten. Dann könnten Sie mit einer Steuererklärung in jedem Studienjahr vom Finanzamt einen Verlust feststellen lassen und die Kosten später mit Ihrem ersten richtigen Gehalt verrechnen lassen. Zu den Kosten zählen Studiengebühren und -reisen, Fachbücher, Internet und Ähnliches.

Für das Masterstudium ist dies bereits möglich – ob es auch beim Bachelor geht, ist noch unklar. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet möglicherweise noch in diesem Jahr darüber. Tragen Sie Ihre Aufwendungen auf jeden Fall als Werbungskosten in der jährlichen Steuererklärung ein. Beantragen Sie, einen Verlustvortrag festzustellen. Das Finanzamt wird Ihren Steuerbescheid dann in diesem Punkt als vorläufig kennzeichnen.

5. Die Wohnung untervermieten

Sie sind in den Semesterferien auf Heimatbesuch oder Sie machen ein Auslandssemester? Dann können Sie die Wohnung oder ein Zimmer untervermieten. Das muss der Vermieter in aller Regel erlauben, wenn Sie „einleuchtende persönliche oder wirtschaftliche Gründe“ nachweisen. Die sind in dieser Situation gegeben. Um einen Untermieter abzulehnen, bräuchte der Vermieter triftige Gründe. Es würde nicht reichen, dass er ihn nicht leiden kann. Fordern Sie am besten schriftlich die Erlaubnis vom Vermieter und legen Sie Ihrem Untermieter einen Untermietvertrag vor. Achtung: Nehmen Sie im Jahr mehr als 520 Euro Mieteinnahmen ein, sind diese grundsätzlich einkommensteuerpflichtig.

6. Studentenrabatte nutzen

Viele Unternehmen locken mit Rabatten extra für Studierende. Einzige Voraussetzung: Ein gültiger Studentenausweis oder eine aktuelle Immatrikulations-Bescheinigung. Nicht nur an der Kinokasse bringt das einen Preisvorteil, auch beim Online-Shopping. Selbst neue Sneaker können Studierende preiswerter bestellen: Bei Adidas und Nike läuft der Preisnachlass über den Anbieter „Unidays“. Bei dem melden sich Hochschüler an und haben Zugriff auf Studentenrabatte für verschiedene Onlineshops und Dienste.

Es lohnt sich, auch das richtige Streaming-Abo abzuschließen, denn Dienste wie Spotify, Netflix und Co. sind für Studierende preiswerter. Wer Geld sparen will, nutzt auf jeden Fall die kostenlosen Probemonate, Amazon Prime gibt es für Studierende sogar ein Jahr kostenlos.

Wer technisch noch nicht ganz ausgestattet ist, kann sich über reduzierte Studentenpreise freuen. Laptops und Tablets gibt es bei notebooksbilliger.de und Apple reduziert, für die passende Software sorgen Anbieter wie Microsoft und Adobe.

Bei Handytarifen dagegen haben wir die Erfahrung gemacht, dass günstige Tarife am Ende meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis haben als „Premium“-Tarife mit Studentenrabatt.

Finanztip-Redaktion
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