Schaubühne Berlin ist zu
Bild: Fabian Sommer / dpa

Vieles, was Spaß macht, ist im November verboten – zumindest außerhalb der eigenen vier Wände. Viele haben sich nach der ersten Corona-Welle wieder an Theater, Kino und Konzerte herangetraut – oder waren im Fitnessstudio. Hast Du nach dem 8. März ein Ticket für November gekauft, bekommst Du Dein Geld zurück.

Wenn Dir ein Gutschein angeboten wird, könntest Du ihn freiwillig akzeptieren, um Veranstalter und Künstler zu unterstützen. Musst Du aber nicht (§ 326 Abs. 1 BGB). Hast Du das Ticket schon vor dem 8. März gekauft, musst Du einen Gutschein in aller Regel akzeptieren.

Die Erstattung läuft unterschiedlich: Einige Veranstalter haben angekündigt, ihre Kunden mit Karten für November direkt zu kontaktieren. Andere bitten die Ticketkäufer darum, eine E-Mail an den Ticketservice zu schicken. Informier Dich am besten beim Veranstalter, wie Du an Dein Geld kommst.

Für Dein Fitnessstudio brauchst Du im November nichts zu bezahlen. Wichtig zu wissen: Dein Vertrag verlängert sich deshalb nach unserer Rechtsauffassung nicht um einen Monat. Allerdings haben wir von Lesern gehört, dass einige Anbieter nach dem ersten Lockdown genau das versucht haben – und den Vertrag kostenpflichtig verlängern wollten. Lass Dich davon nicht einschüchtern! Kündige zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt und stelle Deine Überweisungen vertragsgemäß ein. Unrechtmäßig per Lastschrift eingezogene Beiträge kannst Du zurückbuchen lassen.

Zum Ratgeber

Unsere Ratgeber zur Corona-Krise:

Selbständig – Wie Du die Krise überbrückst
Kinderbetreuung – Was tun, wenn Kita und Schule dicht sind?
Arbeitsrecht – Was im Job jetzt wichtig ist
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Maskenpflicht – So geht‘s
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Autoversicherung – Wenig gefahren? Geld zurück!

Finanztip-Redaktion
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1 Kommentar

  1. was in dem Artikel leider nicht behandelt wird sind die Erstattung von Gebühren, So hat CTS Eventim in meinem Fall über 10% an Gebühren einbehalten die so weder ersichtlich beim Kauf oder im Nachhinein erklärt wurden.

    „ Die Gebühren bilden Leistungen ab, die EVENTIM im Zuge des Verkaufs der Tickets bereits vollständig erbracht hat. Für den Betrieb eines Onlineshops sind viele Prozesse und Abläufe nötig. Dazu gehört auch der Einsatz eines umfangreichen Ticketing Systems mit vielen Services zu Sicherheit, Leistungsfähigkeit und zum Schutz unserer Kunden. Mit den Gebühren wird ein Teil dieser Aufwände gedeckt. Daher können wir diese Gebühren nicht erstatten.“

    wäre Klasse wenn es hierzu auch eine Information im Artikel gibt.

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