Heute scheint der BGH zu verhandeln:
Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen
- dunnerkeilnochemool
- Erledigt
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Und die Antwort ist auch da: Niederlage vor BGH: Bausparkassen dürfen keine Kontogebühr verlangen (faz.net)
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Bundesgerichtshof
Nr. 165/2022
Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
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Was heißt das jetzt?
Mein Schlichtungsantrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass zum Thema noch Verfahren offen sind. Musd ich jetzt erneut erstmal wieder die Bausparkasse anschreiben?
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Also ich würde die jetzt weiter nerven damit. Die sollen sich dann mal bewegen
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Es droht auf jedenfall Verjährung für 2019 und früher. Musterbrief der VZ ist sicher findbar bzw. werden diese sicher kurzfristig aktualisieren.
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Habe eine Mail zum Thema von Finanztip bekommen. Darin wird auch auf Musterbrief verwiesen.
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Ich bin mir nicht sicher, wie ich jetzt am besten vorgehe, evtl. weiß das jemand:
Habe bereits ein Schlichtungsverfahren durchlaufen und das wurde abgelehnt (u.a. mit der Begründung, dass das Urteil vom BGH noch aussteht). Gehe ich jetzt eher nochmal über die Schlichtungsstelle (mit Verweis auf den bisherigen Vorgang) oder direkt auf die Bausparkasse zu (da dann Verweis auf den bisherigen Vorgang oder nochmal Start mit einem Musterbrief bzgl. Rückforderung)?
Das Thema Verjährung verstehe ich auch noch nicht so richtig. Im Artikel von Finanztip wird die 3-Jährige Verjährungsfrist angesprochen. Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest gehen da eher Richtung 10 Jahre. Wie würdet ihr das sehen?
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das Angebrochene Jahr + 3 Jahre :
2022+2021+2020 UND noch bis 31.12.2022 einforderbar das Jahr 2019
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Abend!
Zwecks Verjährung:
- A) "Grundfälle": 3 Altjahre + laufendes Jahr => 2019 - 2021 + 2022
- B) "Sonderfälle", wenn entsprechende Klagen erfolgreich sind (siehe Beitrag #60): 10 Altjahre + laufendes Jahr => 2012 - 2021 + 2022
- grds. verjährte Fälle mit bereits abgelehntem Schlichtungsverfahren (Entscheidung) vor mehr als 6 Monaten (z.B. 2018 als Altjahr in 2021 geltend gemacht, Schlichtungsablehnung vom 01.02.22) => keine Geltendmachung mehr möglich, wenn A) gilt, Geltendmachung möglich, wenn B) gilt
- grds. verjährte Fälle mit bereits abgelehntem Schlichtungsverfahren (Entscheidung) vor weniger als 6 Monaten (z.B. 2018 als Altjahr in 2021 geltend gemacht, Schlichtungsablehnung vom 01.08.22) => Geltendmachung möglich, wenn A) gilt, B) insoweit egal
So interpretiere ich das zumindest
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Guten Tag,
ich frage mich, ob das Urteil auch auf Riester-Bausparverträge anwendbar ist?
Meine Bausparkasse, die LBS West, weigert sich, das jährliche Entgelt von 18,00 Euro zu erstatten und begründet dies wie folgt:
"Das mit Ihnen vereinbarte Entgelt wird wirksam berechnet. Es handelt sich um Verwaltungskosten im Sinne des § 2 a AltZertG, so dass eine Erstattung nicht in Betracht kommt."
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Meine Bausparkasse, die LBS West, weigert sich, das jährliche Entgelt von 18,00 Euro zu erstatten und begründet dies wie folgt:
Hattest Du die LBS in der Verganngenheit gefragt oder gerade jetzt?
Einfach mit Bezug auf aktuelles Urteil neu anfragen, danach zum Ombudsmann.
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... wobei § 2 a AltZertG nicht Gegenstand des aktuellen Urteils ist
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Guten Tag zusammen,
ich habe soeben mein Schreiben auch bei meinem Bausparer abgeben und warte nun auf eine Antwort.
Doch wenn man schon am Ball ist..
Was mich noch interessieren würde ist, ob auch in irgendeiner Art und Weise die Gebühren bei einer Anpassung der Monatlichen Sparrate geltend machen kann..?
2019 haben wir die monatliche Sparrate (Ansparphase) erhöht und uns wurde eine Gebühr von 2500€ angerechnet.
Hat jemand Informationen darüber?
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2019 haben wir die monatliche Sparrate (Ansparphase) erhöht und uns wurde eine Gebühr von 2500€ angerechnet
Alter
Also ich kann bei meinem BSV soviel einzahlen wie ich will, ohne das es was kostet.... Wer ist denn dein Anbieter?
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Oder hast Du Deinen Bausparvertrag erhöht um 250 T€
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Guten Tag zusammen,
ich habe soeben mein Schreiben auch bei meinem Bausparer abgeben und warte nun auf eine Antwort.
Doch wenn man schon am Ball ist..
Was mich noch interessieren würde ist, ob auch in irgendeiner Art und Weise die Gebühren bei einer Anpassung der Monatlichen Sparrate geltend machen kann..?
2019 haben wir die monatliche Sparrate (Ansparphase) erhöht und uns wurde eine Gebühr von 2500€ angerechnet.
Hat jemand Informationen darüber?
Das BGH-Urteil bezieht sich zunächst mal nicht auf so eine Art Gebühr, wie Du sie schilderst. Ich denke, dass es ggf. eigene Rechtssprechung für solche Fälle bräuchte.
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Doch wenn man schon am Ball ist..
Am Ball zu sein, ist schon deshalb gut, weil man in diesem Moment nicht im Abseits sein kann.
"2019 haben wir die monatliche Sparrate (Ansparphase) erhöht und uns wurde eine Gebühr von 2500€ angerechnet".
Solange sie nur angerechnet wird und nicht berechnet, dann gehts ja noch. Worauf wurde sie denn angerechnet und mit welchem Effekt?
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Sorry dass ich hier mit meiner Frage reingrätsche.
Habe erst vor kurzem nen Bausparvertrag bei Wüstenrot abgeschlossen mit mE gutem Darlehenszins. Es sind bis dato erst 15 Euro Kontoführungsgebühr angefallen. Habe etwas bedenken, dass wenn ich jetzt das Geld zurückfordere, die (auch mit dem Hintergrund der gestiegenen Zinsen) irgendwie versuchen den Vertrag zu annullieren.
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Einfordern oder lassen?
Merci euch und Grüße
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Vertrag ist Vertrag. Ich hätte keine Bedenken, die Kontogebühr zu fordern.