Hallo zusammen,
ich hatte bei meinem damaligen Arbeitgeber eine bAV (Pensionsfonds) abgeschlossen und bis ca. 2015 eingezahlt. Danach erfolgte ein Arbeitgeberwechsel. Beim neuen Arbeitgeber war diese bAV Art (Pensionsfonds) nicht mehr unterstützt so das ich diesen bAV Vertrag seitdem beitragsfrei gestellt habe.
Seit letzten Jahr bin ich wieder beim damaligen Arbeitgeber tätig, bei dem ich bis 2015 bereits tätig war. Ich habe nun wieder eine neue bAV (Pensionsfonds) abgeschlossen und könnte nun das Guthaben aus dem ersten, 2015 beitragsfrei gestellten Vertrag in den neuen Vertrag übernehmen.
Der Anbieter des Pensionsfond empfiehlt mir, das Guthaben aus dem alten Vertrag nicht in den neuen Vertrag zu übernehmen da der garantierte Rechnungszins im neuen Vertrag wesentlich niedriger ist (0,9% vs. 2,25%).
Gibt es aus Eurer Sicht trotzdem Gründe das Guthaben aus dem alten, beitragsfrei gestellten Vertrag in den neuen Vertrag zu übernehmen?