gesammelte Fragen zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Die beste bzw. einzige alternative Lösung ist Kapital - ggf. über eine verlässliche Zusage reicher Verwandter? :)


    Die Wahrscheinlichkeit steht sehr hoch, dass unsere Firma in 5 Jahren noch aktiv ist. Möglicherweise bin ich dann auch noch nicht ganz dement. :) Andererseits würde ich mit der Absicherung der Kinder auch nicht unnötig warten.

    Tatsächlich haben wir künftige Kapitelströme umgewidmet. Passt also. :)


    Akut sind die Kinder abgesichert, nur das Alter für eine "echte" BUV ist gemäß einer wohlbekannten Website noch nicht erreicht. :saint:

  • Wenn das Kapital gleich "strömt" (ich sehe Dagobert Duck im Geldspeicher vor meinem geistigen Auge), dann sollte ja alles paletti sein. :):thumbup:

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich würde erst mal die bekannten Gesundheitsdaten genau zusammentragen, dazu gibt es z.B. auf unserer Website einen Fragebogen. Und dann mit einem kompetenten Berater meines Vertrauens klären, wo man am besten für welchen Zeitraum (!) wie anfragt. Potentielle Kandidaten sind aktuelle und frühere Krankenversicherung(en), Kassenärztliche Vereinigung, alle behandelnden Ärzte der letzten X Jahre, Hausarzt, etc. :)

    Den Bereich zum Thema Gesundheitsfragen/Gesundheitsprüfung auf Ihrer Website habe ich mir durchgelesen - ebenfalls das verlinkte Dokument.


    Wird von einigen Versicherern ernsthaft nach Rückenschmerzen und/oder/bzw. Verspannungen gefragt?!


    Bei einer solchen Assekuranz würde ich schon mal aus Grundsatz keine Versicherung abschließen wollen.

    Ist es eher die Regel, dass so extrem unkonkret gefragt wird oder ist das doch eher üblich, dass dies nur relevant ist, wenn man damit bei einem Arzt (oder sonstiger Behandlung) war?

  • Die Frage nach Beschwerden ist völlig normal, das ist nichts "Außergewöhnliches" oder "Böses". Was finden Sie daran "unkonkret"? Ob jemand Rückenschmerzen hat, halte ich für eine für den Abschluss einer BU ziemlich relevante Information. Nachweismöglichkeiten ohne Arztbesuch stehen wieder auf einem anderen Blatt. :)

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  • Die Frage nach Beschwerden ist völlig normal, das ist nichts "Außergewöhnliches" oder "Böses". Was finden Sie daran "unkonkret"? Ob jemand Rückenschmerzen hat, halte ich für eine für den Abschluss einer BU ziemlich relevante Information. Nachweismöglichkeiten ohne Arztbesuch stehen wieder auf einem anderen Blatt. :)

    An der Stelle möchte ich mich mal selbst zitieren:


    "Um mal ein Gespür für die Gesundheitsprüfung/Risikoprüfung (das dürfte ja gleichbedeutend mit Gesundheitsfragen sein) zu bekommen, habe ich auch mal anonym (zur Sicherheit per VPN - man weiß ja nie) die Fragen bei der Versicherung mit dem Namen, der an eine Stadt in Niedersachsen erinnert, durchgespielt. Aus meiner Sicht waren die präzise gestellt und auch verhältnismäßig einfach gehalten.


    Es wurde immer nur nach (durch einen Arzt) behandelten oder dokumentiert festgestellten Erkrankungen gefragt.


    Aber das scheint ja wirklich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft (stark) zu variieren."


    Diese fragen haben auf mich zumindest sehr konkret und fair gewirkt.


    Aber sind wir doch mal ehrlich es geht doch bei einer BU im Fall der Fälle einzig um die Nachweisbarkeit - bei der Gesundheitsprüfung Allerwelts-Alltags-Weh-Wehchen ("Verspannungen") abzufragen zeugt nicht gerade von Seriosität und führt genau zu dem Dilemma, das im Bezug auf BUV (und speziell ja auch hier) immer und immer wieder auftaucht.


    Welcher Mensch soll denn auf die Frage, ob er in den letzten 5 Jahre eine Verspannung hatte mit nein antworten? Das führt die Frage einfach dermaßen ad absurdum, dass mir fast die Worte fehlen :)


    Um das weiter auszuführen:


    Wie soll beispielsweise (um jetzt mal irgendwas aus der Luft zu greifen) jemand, der keine einfache Kindheit gehabt hat und dann einige Jahre später ab und zu mal schlecht drauf ist, wissen, ob das irgendwie damit zusammenhängt oder ob das überhaupt eine Krankheit ist?


    Oder jemand hat dreimal im Jahr völlig "random" Kopfschmerzen und nimmt dann eine Aspirin, danach ist dann erstmal wieder "alles ok".


    Oder das gleiche Spiel eben für Rückenschmerzen - allein da könnte ich wie gesagt jeden bei mir im Büro fragen und würde vermutlich von jedem die gleiche Antwort bekommen, dass er vielleicht zwei-, dreimal im Jahr Rückenschmerzen hat, die dann von selbst wieder weggehen.


    Oder ob man dauerhaft zu hohen oder zu niedrigen Blutdruck hat - woher soll man das wissen, wenn man das nicht regelmäßig korrekt misst bzw. messen lässt?


    Oder die genannte Corona-Erkrankung - woher soll man das wissen, wenn man damit nicht beim Arzt war oder ein verlässlicher PCR-Test gemacht wurde?


    Das ist doch alles überhaupt nicht greifbar und eigentlich der totale Wahnsinn, dass man aber Angst haben muss, dass die Assekuranz da einem später einen Strick daraus dreht ... da muss doch dann mal die Frage gestattet sein, was ist eine solche Versicherung (bei es anscheinend "völlig normal" ist, nach Verspannungen zu fragen) überhaupt wert?

  • Aus meiner Sicht waren die präzise gestellt und auch verhältnismäßig einfach gehalten.

    Schau dir auch mal die Gesundheitsfragen des Volkswohl Bund an, diese finde ich auch sehr fair. Hier wird explizit auch nur nach Beschwerden/Erkrankungen gefragt, mit denen man auch beim Arzt/Therapeuten war.

  • An dieser Stelle auch nochmals herzlichen Dank für Ihre Beiträge und Erläuterungen. :thumbup:


    Bezüglich der Kosten für die Patientenauskunft beim Arzt sehe ich das etwas differenzierter. Unternehmen sind gemäß der DSGVO auch verpflichtet Auskunft darüber zu leisten, welche Daten über mich bei Ihnen gespeichert sind - und das kurzfristig und vollkommen kostenneutral. Also sollte doch ein Arzt auch in der Lage sein, seine Befunde/Diagnosen entsprechend vollumfänglich zur Verfügung zu stellen.


    Ich sehe nicht, weshalb das bei einem Arzt grundsätzlich anders gehandhabt werden sollte - noch dazu, wenn er mir gezielt (aber sicher ungewollt) mit "Abrechnungsdiagnosen" schaden kann.

    Aber ok, das entspicht dann wohl nicht geltender Rechtssprechung.


    Eine Beratung durch den Arzt ist hier aus meiner Sicht nicht von Nöten.

    Ich benötige einfach nur die entsprechenden Daten und diese eben vollständig.


    Meine Idee war jetzt, mal unverbindlich bei der Krankenkasse anzufragen - im besten Fall haben die ja sogar einen Prozess dafür, weil solche Anfragen mehr als einmal im Jahr reinkommen.



    Die 5% vom Netto-Verdienst hätte ich jetzt auch so als Maximum für mich eingeschätzt. Mal sehen, ob man dafür in meinem Fall wirklich eine brauchbare (mit niedrigem Brutto-Netto-Spread) BUV bekommen kann.

  • Meine Idee war jetzt, mal unverbindlich bei der Krankenkasse anzufragen - im besten Fall haben die ja sogar einen Prozess dafür, weil solche Anfragen mehr als einmal im Jahr reinkommen

    Bei der TK z.B. gibt es dafür einen eigenen Punkt auf der Homepage "Patientenquittung anfordern" oder so. Du bekommst dann eine Liste aller Arztbesuche der letzten x Jahre, auf Wunsch auch mit Klartext Diagnosen und verschriebenen Medikamenten.

  • Wie sind eigentlich meine Chancen wenn man erstmal BU ist, also bei wieviel % endet die BU jeweils mit der Rückkehr ins Arbeitsleben, Beginn der Rente und Versterben?

    Ist für den Abschluss natürlich nicht wirklich relevant würde mich aber trotzdem mal interessieren. Kennt jemand dazu Zahlen?

  • Wie sind eigentlich meine Chancen wenn man erstmal BU ist, also bei wieviel % endet die BU jeweils mit der Rückkehr ins Arbeitsleben, Beginn der Rente und Versterben?

    Ist für den Abschluss natürlich nicht wirklich relevant würde mich aber trotzdem mal interessieren. Kennt jemand dazu Zahlen?

    Die Frage hatte ich glaube ich schon mal in einem anderen Thread beantwortet, oder? :) Die meisten BUs laufen bis zum Ende der Leistungsdauer = normalerweise der Beginn der Rente.

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  • Ist das wirklich so, dass man für das Erhalten der Arzthistorie bzw. der Patientenakte privat zahlen muss, das also keine Leistung der GKV ist?

    Nein, ein Arzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet seine Krankenunterlagen auszuhändigen (Ausnahme: interne Notizen). Kostenlos.

    Man kann sich einfach den letzten Krankenhausbrief oder eine Diagnoseliste ausdrucken lassen. Solche Unterlagen sollte man generell zu Hause haben (in Zukunft hoffentlich als digitale Krankenakte auf der Chipkarte), falls man mal zu anderen Fachärzten muss oder der Notarzt akut kommen muss

  • Verspannungen

    Kopfschmerzen

    Rückenschmerzen

    Bitte nicht Symptom und Diagnose verwechseln: Nicht jeder Kopfschmerz (Symptom) ist gleich eine neurologische Erkrankung (Diagnose). Die möglichen Ursachen reichen z.Bsp. von Flüssigkeitsmangel bis Hirntumor ? (und 100 andere denkbare Ursachen).


    Eine Krankheit darf (bzw. kann) nur ärztlich diagnostiziert und therapiert werden. Alles andere sind Verdachtsdiagnosen von Laien. Das wäre auch etwas zu viel verlangt, wenn Patienten (ohne die 12 Semester Medizinstudium) sich selbst Diagnosen für einen BU-Antrag ausdenken müssten, oder? ?

    Drei Beispiele:

    Wir müssen hier aber auch nicht über medizinische Sachverhalte philosophieren. Das ist ein Finanz-Blog, oder?

    Fazit: BU-Antrag nach bestem Wissen und Gewissen beantworten - nicht mehr und nicht weniger. Im Zweifel seinen Arzt fragen, ob weitere (chronische) Erkrankungen bekannt sind.

    Aber mal ehrlich: sowas weiß man doch in der Regel.

    Es taucht doch nicht plötzlich eine Diagnose auf

    (wie, um beim Bespiel zu bleiben: „Oh, gut dass sie nochmal nachfragen - wir haben doch bei Ihnen vor Jahren einen Hirntumor festgestellt, aber Ihnen davon noch nichts erzählt…“)

  • Nein, ein Arzt ist dem Patienten gegenüber verpflichtet seine Krankenunterlagen auszuhändigen (Ausnahme: interne Notizen). Kostenlos.

    Ich würde das noch ein wenig konkretisieren: Die Kostentragungspflicht ist etwas umstritten. Einerseits verweist § 630g BGB auf die Kostenregelung des § 811 BGB, andererseits hat man laut Art. 15 DSGVO Anspruch auf kostenlose Auskunft. Bislang hat sich, soweit ich das überblicke, nur ein "niedrigeres" Gericht (LG Dresden) damit beschäftigt und in seinem Urteil Az. 6 O 76/20 entschieden, dass die erste Kopie der Behandlungsdokumentation vom Arzt unentgeltlich zur Verfügung zu stellen ist. Es ist allerdings relativ unwahrscheinlich, dass Verfahren zu so kleinen Beträgen den BGH erreichen werden. :) Mehr dazu z.B. hier: https://www.arzt-wirtschaft.de…rechnung-stellen-duerfen/.

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  • Guten morgen zusammen:


    Wie seht ihr das…

    • Frage: ich haben eine BU – Versicherung noch nicht abgeschlossen.. 35 jahre. Arbeite im Büro… meine meinung dazu im moment ich benötige keine BU…. Verursacht nur Kosten…
    • Wie seht ihr das?
    • Die Kosten einer BU bekomm ich ja nicht zurück falls ich auch nicht berufsunfähig bin, richtig? Viele grüße
  • Guten morgen zusammen:


    Wie seht ihr das…

    • Frage: ich haben eine BU – Versicherung noch nicht abgeschlossen.. 35 jahre. Arbeite im Büro… meine meinung dazu im moment ich benötige keine BU…. Verursacht nur Kosten…
    • Wie seht ihr das?
    • Die Kosten einer BU bekomm ich ja nicht zurück falls ich auch nicht berufsunfähig bin, richtig? Viele grüße

    Es geht nicht um den aktuellen Moment, sondern den, in dem die BU eintritt.


    Stress und Arbeitsverdichtung soll es auch in Büros geben. Ein Restrisiko bleibt in jeder Tätigkeit. Deckt denn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung alle Kosten ab?

  • Guten morgen zusammen:


    Wie seht ihr das…

    • Frage: ich haben eine BU – Versicherung noch nicht abgeschlossen.. 35 jahre. Arbeite im Büro… meine meinung dazu im moment ich benötige keine BU…. Verursacht nur Kosten…
    • Wie seht ihr das?
    • Die Kosten einer BU bekomm ich ja nicht zurück falls ich auch nicht berufsunfähig bin, richtig? Viele grüße

    Versicherungen braucht man nicht, es sei denn es tritt ein Versicherungsfall ein. Ich für meinen Teil habe Versicherungen für Sachen die ich selber nicht ersetzen kann. Da gehört(e) auch meine Arbeitskraft dazu. Das Thema ich gehe nur ins Büro da passiert ja nichts ist die völlig falsche Herangehensweise, schwer krank werden auch Leute mit Bürojob, ebenso können Unfälle passieren. Heißt wenn du ausreichend Kohle bis zum Lebensende hast oder bis dahin anderweitig versorgt wirst, kannst du auf die BUV locker verzichten, in allen anderen Fällen würde ich mich intensiv damit beschäftigen.