Sind Geldinstitute angehalten oder verpflichtet, aktuelle Zinskonditionen weiterzugeben?

  • In jüngster Zeit gab es Zeitungsartikel darüber, dass einige Geldinstitute die aktuellen Zinsentwickung (Leitzins?) für Guthaben (Tagesgeld, Festgeld, etc) nicht weitergeben. Gibt es für Geldinstitute irgendwelche Richtlinien o.ä. hierfür?

  • Es gab mal Diskussionen, dass es im Effekt sehr ähnlich einer Art Besteuerung wird, wenn der Unterschied zwischen Schuldzinsen und Guthabenzinsen "zu groß" ist. Und dass das eigentlich nicht zum Handlungsspielraum einer Bank gehört.

  • Es gab mal Diskussionen, dass es im Effekt sehr ähnlich einer Art Besteuerung wird, wenn der Unterschied zwischen Schuldzinsen und Guthabenzinsen "zu groß" ist. Und dass das eigentlich nicht zum Handlungsspielraum einer Bank gehört.

    Die Diskussion wäre mir neu.


    Allerdings kann man sich schon fragen, wo die Gestaltung im Rahmen der Vertragsfreiheit in Wucher umschlägt.

  • Es gab mal Diskussionen, dass es im Effekt sehr ähnlich einer Art Besteuerung wird, wenn der Unterschied zwischen Schuldzinsen und Guthabenzinsen "zu groß" ist. Und dass das eigentlich nicht zum Handlungsspielraum einer Bank gehört.


    Nun, eine Bank ist ein Unternehmen wie jedes andere auch und bietet daher Produkte an wie sie möchte. Es ist in deinem eigenen Interesse dich vorher zu informieren. Was das für eine Diskussion sein soll (vor allem mit Bezug auf Steuern), weiß ich nicht, denn:


    1. Kannst du einfach ein Konto bei einer anderen Bank eröffnen, um dort die neuen Zinsen abzugreifen. Der Wettbewerb ist schließlich da.

    2. Einfach deutsche Staatsanleihen mit niedriger Restlaufzeit kaufen (aktuell ca. 2.5-2.6% p.a.) und hast somit auch ein risikoloses Einkommen, das oberhalb des Tagesgeldes liegt. Jeder, der es hier in dieses Forum geschafft hat, sollte eigentlich in der Lage sein, das zu tun.