Gaspreisbremse: Falscher prognostizierter Jahresverbrauch

  • Hallo Zusammen,

    auch in meinem Fall stellt sich die Vattenfall quer. Zum Hintergrund: der Netzbetreiber hat eine Jahresprognose von 299 kWh an die Vattenfall gemeldet - und das obwohl eine Rechnung aus dem Vorjahr über ca. 4600 kWh vorliegt. Der Netzbetreiber kann bis dato die falschen bzw. fehlenden Werte (trotz Rechnung) nicht erklären - und Vattenfall stellt sich bis jetzt mit der Aussage "der Gesetzgeber hat keine Korrektur der Vorjahresprognose vorgesehen" quer. Seit März liegt mein Fall bei der Schlichtungsstelle - leider bis jetzt ohne konkretes Ergebnis oder nennenswerten Erfolg. Der Netzbetreiber hat mittlerweile die Werte korrigiert - doch die Vattenfall will diese nicht akzeptieren. Etwas ernüchternd ist, dass trotz belastbarer Fakten (Jahresabrechnung Vorjahr) keine Einsicht beim Energieversorger zu erkennen ist. Die Schlichtungsstelle wird jetzt eine Schlichtungsempfehlung mit einer Vorlaufzeit von ca. 6 Monaten abgeben - und dabei handelt es sich tatsächlich nur um eine Empfehlung. Sollte die Vattenfall in diesem Fall nicht einlenken wollen, kann die Schlichtungsstelle auch nicht mehr weiterhelfen.

    VG VivaLaVida

  • Hallo

    Dieses Forum habe ich in gewissen Zeitabständen gelesen, weil ich eine Lösung meines Problems oder zumindest einen Fingerzeig erhoffte. Leider vergebens.

    Auch in meinem Fall verhält es sich so, dass der Lieferant eine viel zu geringe Prognose angesetzt hat. Die hatte er vom Netzbetreiber bekommen, weil ich im Dezember gewechselt hatte. Wie der diese Zahl ermittelt hatte, verstehe ich nicht. Auf jeden Fall korrigierte letzterer den Wert auf einen angemessenen Verbrauch, nur 3 Monate später. Das kümmert aber den Lieferanten nicht. Die Zahl vom September sei richtig (wobei der Lieferant tatsächlich erst im Dezember darüber informiert wurde). Begründung - Fehlanzeige. Mein Verweis, dass ich Rechnungen der letzten 10 Jahre vorlegen könnte, war nicht hilfreich.

    Also ging der Streit zur Schlichtungsstelle (deren Unabhängigkeit ich nicht beurteilen kann), wo ich ebenfalls nicht erfolgreich war. Auch hier ohne Begründung.

    In den nächsten Tagen will ich bei der Verbraucherberatung mein Problem schildern, vielleicht haben die einen Überblick, was bundesweit in dieser Angelegenheit passiert.

    Ansonsten bin ich bereit, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen und dem Gaslieferanten nur so viel Geld geben, wie er m.E. zu bekommen hat. Dazu werde ich versuchen, so rasch als möglich den Vertrag aufzulösen.

  • Hallo Radlcaesar,

    ziemlich ärgerlich, aber trotzdem rief durchatmen und die Ruhe bewahren.

    Um von hinten anzufangen: Um wieviel Geld geht es? Falls es wie bei den meisten Kunden um niedrige dreistellige Beträge geht, lohnt es sich, diesem schlechten Geld in einem Prozess noch gutes hinterherzuwerfen?

    Wenn die Schlichtungsstelle Ihnen nicht helfen kann, sieht es m.E. doch danach aus, dass Ihre Argumente dünn sind. Die Schlichtungsstelle entscheidet natürlich nach der Gesetzeslage, die vorsichtig formuliert nicht verbraucherfreundlich ist. Den Punkt sollten Sie sich bis zur nächsten Wahl merken.

    Wenn ich einmal annehme, Sie sind zum 1.12. gewechselt, dann hat der Lieferant Ende November eine Prognose vom Netzbetreiber für Ihre Entnahmestelle bekommen. Kennen Sie diese Prognose? Warum soll Sie falsch sein?

    Gruß Pumphut

  • Mittlerweile glaube ich, dass diese geringen Jahresverbrauchsprognosen vom Gesetzgeber so gewollt sind. Wir können doch in den Nachrichten jeden Tag hören, wie preiswert der Regierung diese Preisbremsen kommen. Skandalös finde ich die ganzen Medien und Journalisten, die weiterhin immer schreiben, dass die Verbraucher 80 % des letzten Jahresverbrauchs gedeckelt bekommen.

  • Wenn "die Regierung" Geld ausgibt, dann ist das egoistisch, weil es ja "unser" Geld ist.

    Wenn sie Geld spart, dann ist das anscheinend auch egoistisch.

    Die Demokratie stirbt gerade Menschen nur noch Ansprüche haben und jede Verantwortung ablehnen. Und das trifft auf Wähler genau so zu wie auf Politiker (und die Medien).

  • Mich interessiert seit langem, wie die Schlichtungsstelle mit aus der Sicht des Kunden zu niedrigen Prognosen umgeht.

    Deshalb wäre es interessant, wenn Radlcaesar seinen Fall hier etwas genauer schildern würde,
    einschließlich der Aussagen der Schlichtungsstelle.


    berghaus 12.09.23

  • Wenn die Schlichtungsstelle Ihnen nicht helfen kann, sieht es m.E. doch danach aus, dass Ihre Argumente dünn sind. Die Schlichtungsstelle entscheidet natürlich nach der Gesetzeslage, die vorsichtig formuliert nicht verbraucherfreundlich ist.

    Ich kann nicht beurteilen, wie es hier im konkreten Fall rechtlich aussieht, so generell kann man das über Schlichtungsstellen aber sicher nicht sagen.

    In einem anderen Fall habe ich (in einer Auseinandersetzung mit einem Stromanbieter) von dessen Rechtsabteilung eine Entscheidung der Schlichtungsstelle zu der betreffenden Regelung zugesandt erhalten, sie war im Sinne des Stromanbieters, aber m.E. rechtlich ziemlich grob falsch. Als ich deutlich gemacht habe, dass und warum ich selbst das rechtlich anders sehe (zugegebenermaßen als Anwalt, nicht als rechtlicher Laie), und dass ich ggf. auch aus Prinzip klagen würde, wurde dann doch eingelenkt und ich habe mich mit dem Stromanbieter verglichen.

    Ich will damit nur sagen, die Tatsache, dass die Schlichtungsstelle auf eine bestimmte Art und Weise entscheidet, heißt längst nicht, dass das rechtlich richtig und eine Klage aussichtslos wäre. Nicht umsonst landen derartige Themen immer wieder beim BGH. Ob es einem persönlich die (Lebens-)Zeit, Mühe und Kosten wert ist, ist eine andere Frage.

  • Wie gesagt habe ich in meinem Fall auch den für unseren Kreis zuständigen Bundestagsabgeordneten gefragt. Der teilte mir dann mit, dass mein Gasanbieter sicherlich falsch gerechnet hätte und ich das doch einfach mit dem Anbieter telefonisch klären könnte.

    Wahrscheinlich hat der gute Bundestagsabgeordnete das Gesetz nicht richtig verstanden.

  • Mittlerweile glaube ich, dass diese geringen Jahresverbrauchsprognosen vom Gesetzgeber so gewollt sind. Wir können doch in den Nachrichten jeden Tag hören, wie preiswert der Regierung diese Preisbremsen kommen

    Der Gesetzgeber hat mit mehr oder weniger Sachverstand das Gas- und das Stromentlastungsgesetz gemacht.
    Wie diese im Einzelnen anzuwenden sind, hat gerade der Bund der Energieversorger (bdew) hier sehr ausführlich und verständlich und m.E. richtig beschrieben:

    Energiepreisbremsen 2023 Fragen und Antworten (bdew.de)

    Zu der Sept22Prognose bei Gas findet man dort die feinsinnige Erklärung:

    "...der im September 2022 geltenden Jahresprognose..."
    und eben nicht
    ... der Im September 2022 erstellten Jahresprognose.

    Nun mussten die Lieferanten erst im Januar 2023 versuchen, herauszufinden, welche Jahresprognose denn im September 2022 vorgelegen hat.

    Am einfachsten wäre wohl die Errechnung aus den Abschlägen, die vor dem September für die Abschläge im September vorgelegen haben muss und die (aus der Geldgier der Versorger oder aus der Sorge um den Kunden, dass eine spätere Nachzahlung den Versorger negativ erscheinen lässt oder in Erwartung steigender Verbräuche) regelmäßig etwas höher angesetzt wurde.

    Bei Gas gilt nach dem Gesetzestext m.E. die Regel, dass der Lieferant die Prognose nehmen muss, über die er vor Ende September verfügt hat und nur, wenn er nicht verfügt hat, auf die Prognose des Netzbetreibers zurückgreifen darf, die dieser wohl regelmäßig für Abrechnungszwecke und Mengenbestimmungen dem Lieferanten übermittelt.

    Ich würde in meinen Schreiben auf die einzelnen Erklärungen des bdew zu den Einzelfragen hinweisen und um entsprechende Anwendung bitten, wenn sie mir denn gefallen. :)

    berghaus 12.09.23

  • Hallo 12345,

    Sie geben eine typische Anwaltsantwort und vermutlich haben Sie auch recht.

    Ich möchte aber den Kaufmannsstandpunkt dagegenstellen. Beim Verlust von wenigen hundert Euro fühle ich mich nicht in meiner Existenz bedroht und auch nicht so geärgert, dass ich eine Klage mit ungewissem Ausgang anstrebe.

    Die Qualität der Arbeit der Schlichtungsstelle Energie kann ich nicht bewerten. Am ehesten sehe ich derzeit wohl die Entscheidungsrichtung, Hauptsache der Fall ist runter vom Tisch. Vom Gesetzgeber und Obergerichten nicht gelöste Fragen wird die Schlichtungsstelle auch nicht entscheiden.

    (Nicht ganz vergleichbar, aber bei mir hat einmal die Schlichtungsstelle Versicherungen einen Fall nicht zur Entscheidung angenommen, weil er höchstrichterlich nicht geklärt war.)

    Gruß Pumphut

  • Um von hinten anzufangen: Um wieviel Geld geht es? Falls es wie bei den meisten Kunden um niedrige dreistellige Beträge geht, lohnt es sich, diesem schlechten Geld in einem Prozess noch gutes hinterherzuwerfen?

    Im Augenblick geht es um knapp 1.000€ Mehrkosten

    Deshalb wäre es interessant, wenn Radlcaesar seinen Fall hier etwas genauer schildern würde,
    einschließlich der Aussagen der Schlichtungsstelle.

    Die Schlichtungsstelle hat ohne Begründung gemeint, dass mein Antrag erfolglos sein werde.

    Wenn die Schlichtungsstelle Ihnen nicht helfen kann, sieht es m.E. doch danach aus, dass Ihre Argumente dünn sind.

    In der Zwischenzeit habe ich mich von der Verbraucherberatung beraten lassen. Ihr Rat: Klagen!

    Wenn ich einmal annehme, Sie sind zum 1.12. gewechselt, dann hat der Lieferant Ende November eine Prognose vom Netzbetreiber für Ihre Entnahmestelle bekommen. Kennen Sie diese Prognose? Warum soll Sie falsch sein?

    In der Regel lag der Verbrauch über alle Jahre über 20.000 KWh im Jahr. Der Netzbetreiber hatte in seinen Büchern im Jahr 2022 eine Prognose über 25.500 KWh, änderte im November 22 diese Zahl auf 11.000 KWh und kehrte im März 23 zum ursprünglichen Wert zurück. Im übrigen prognostiziert der Lieferant in seiner Rechnung zu den ersten Monaten des Liefervertrages 27.000 KWh

  • Hallo Radlcaesar,

    Nach der jetzt vorgetragenen Summe denkt man natürlich intensiver über einen Prozess nach.

    Dreh- und Angelpunkt dürfte für Sie werden, was hatte der Netzbetreiber für den September 2022 für eine Prognose gestellt, um die 25.000 kWh oder auch schon die 11.000 kWh? Wenn Sie die 25.000 kWh beweisen können, könnten Sie gute Karten bei einem Prozess haben. Aber denken Sie daran, Sie haben die Beweislast.

    Gruß Pumphut

  • Im Augenblick geht es um knapp 1.000€ Mehrkosten

    ... die Du letztlich nicht vom Gasversorger, sondern indirekt vom Staat zu bekommen hättest.

    Warum machen die Gasversorger hier nur so einen Zirkus? Das ist doch durchlaufendes Geld!

    1000 € könnten das Streiten lohnen.

    Die Schlichtungsstelle hat ohne Begründung gemeint, dass mein Antrag erfolglos sein werde.

    Die Schlichtungsstelle ist aktuell heillos überfordert.

    In der Regel lag der Verbrauch über alle Jahre über 20.000 KWh im Jahr. Der Netzbetreiber hatte in seinen Büchern im Jahr 2022 eine Prognose über 25.500 KWh, änderte im November 22 diese Zahl auf 11.000 KWh und kehrte im März 23 zum ursprünglichen Wert zurück.

    Gefragt ist natürlich die Septemberprognose, keine Novemberprognose.

    Es ist mittlerweile bekannt, daß das Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist, und Juristerei kann Buchstabenklauberei sein. Wenn Du klagst, wäre es wichtig, daß ein Rechtsanwalt Dich vertritt, der im Stoff steht. Mit einem Feld-Wald-und-Wiesenanwalt hast Du vermutlich keine Chance. Andererseits dürfte es nennenswert viele Fälle geben, so daß sich die eine oder andere Kanzlei darauf spezialisieren dürfte und dann bundesweit die Fälle betreut. Ich kenne aber (noch?) keine Spezialkanzlei für solche Prozesse.

  • Mein Fall liegt ja schon Monate bei der Schlichtungsstelle. Für mich ist das eigentlich eindeutig. Wenn der Lieferant mir die Abschläge für 2023 auf Basis von 16.500 kWh berechnet und entsprechend per Bankeinzug einzieht, dann kann er mir für die Preisbremse keine Jahresverbrauchspronose von 11.900

    KWh erstellen. Aber wahrscheinlich bin ich zu dumm.

  • Hallo,

    Andererseits dürfte es nennenswert viele Fälle geben, so daß sich die eine oder andere Kanzlei darauf spezialisieren dürfte und dann bundesweit die Fälle betreut. Ich kenne aber (noch?) keine Spezialkanzlei für solche Prozesse.

    Das könnte schwierig werden, denn die Forderung von Radlcaesar dürfte eher am oberen Ende der Klagesummen liegen. Für ein paar Hundert Euro Streitwert bekommt man nur den Wald- und Wiesenanwalt.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Yancy,

    Wenn der Lieferant mir die Abschläge für 2023 auf Basis von 16.500 kWh berechnet

    Die Abschläge und damit die Prognose für 2023 interessiert nicht. Welchen Abschlag haben Sie denn im September 2022 bezahlt und was ergibt die Umrechnung auf den Jahresverbrauch? Sind Sie durchgängig bei einem Versorger?

    Gruß Pumphut

  • Hallo Yancy,

    Die Abschläge und damit die Prognose für 2023 interessiert nicht. Welchen Abschlag haben Sie denn im September 2022 bezahlt und was ergibt die Umrechnung auf den Jahresverbrauch? Sind Sie durchgängig bei einem Versorger?

    Gruß Pumphut

    Meine Abschlagszahlung für September 2022 beruht sogar auf einen Jahresverbrauch von 18.770 kWh in 2021. Diesen Verbrauch hat mein Netzbetreiber meinem Versorger auch als Wert für die Jahresverbrauchsprognose gemeldet. Die Kopie des Schreibens wurde mir von der Schlichtungsstelle bei der Verfahrenseröffnung zugeschickt. Und ich bin seit 2020 bei Vattenfall als Versorger

  • Das könnte schwierig werden [eine spezialisierte Kanzlei für Gaspreisbremsenerstattungen zu finden], denn die Forderung von Radlcaesar dürfte eher am oberen Ende der Klagesummen liegen. Für ein paar Hundert Euro Streitwert bekommt man nur den Wald- und Wiesenanwalt.

    Ich denke diesbezüglich an Kanzleien, die Fluggastentschädigungen erstreiten. Das ist ein sehr umschriebenes Rechtsgebiet, in dem man sich aber halt auskennen muß. Würde ich immer über spezielle Kanzleien machen, solche gibt es auch.

    Ob es mittlerweile Kanzleien gibt, die Gaspreisbremsefälle bearbeiten, weiß ich nicht, ich suche auch nicht danach, weil ich das Problem selbst nicht habe.

  • Neues Problem: Ich war ab Dezember 2022 Kunde des örtlichen Gasversorgers in der Grundversorgung. Nach viel Schreiberei und Protesten meinerseits wurden die Dezemberhilfe dann doch richtig berechnet und die ursprüngliche falsche Abrechnung abgeändert.

    Für die Abrechnung für die Zeit von 1.1.23 bis 23.3.23 wurde richtig die Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 mit 30418 kWh zugrundegelegt und ein Entlastungskontingent von 24.334 kWh festgestellt. Dann aber wurde die Gaspreisbremse nicht auf den tatsächlichen Verbrauch von 11007 kWh angewendet, sondern nur auf 5561 kWh. Hat jemand Ahnung, wie der Grundversorger auf so einen Unsinn kommen kann?