Was spricht eigentlich bei der privaten Krankenversicherung gegen den HUK Tarif

  • 1) E100 – 100 EUR

    2) von 266,85 EUR um 32,24 EUR auf 299,09 EUR

    3) 1982

    Ich habe zu dem Thema bereits mit einem Honorar-Versicherungsberater gesprochen und werde auch mit ihm gemeinsam weiter besprechen, ob es für mich sinnvoll ist, in einen "höherwertigen" Tarif innerhalb der HUK zu wechseln. Meine Beiträge haben sich in den letzten 17 Jahren insgesamt verdreifacht und ich rechne auch in der Zukunft mit Beitragserhöhungen von 5% – 7% im Jahr.

    Das bestätigt unser "magisches Dreieck". Ein billiger Tarif ist tendenziell weniger beitragsstabil. Bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 300 EUR (inkl. Pflege??) kann man im Vergleich zum GKV Höchstbeitrag von 980 EUR aber trotzdem nicht wirklich meckern. Da bleibt fürs Altersbeitragsentlastungssparen jede Menge übrig. Aufgrund der schwachen Leistungen braucht man allerdings auch ordentliche eigene Rücklagen, um bessere Versorgung selbst bezahlen zu können.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Bei einem Krankenversicherungsbeitrag von 300 EUR (inkl. Pflege??) kann man im Vergleich zum GKV Höchstbeitrag von 980 EUR aber trotzdem nicht wirklich meckern. Da bleibt fürs Altersbeitragsentlastungssparen jede Menge übrig.

    Wo steht denn geschrieben, dass die in diesem Fall maßgebliche Vergleichsgröße der GKV-Höchstbeitrag ist: Habe ich das (1) überlesen, oder wären (2) hier möglicherweise weit geringere Beiträge zur GKV zu entrichten?

    Im ersten Fall danke ich für den Hinweis und entschuldige mich, dass ich das überlesen hatte. Im zweiten Fall wäre das Delta, das fürs Altersentlastungssparen bleibt, um eine Summe X geringer als von Ihnen unterstellt und mglw. wäre daher die GKV langfristig und in Summe günstiger. In dem Fall - wenn wir also noch nicht wissen, wie die GKV-Höhe wäre - wäre meine Bitte an Sie, auf Spekulationen zu verzichten und faktenbasiert zu argumentieren.

  • Danke, dass Sie weiterhin so sorgfältig auf die Richtigkeit meiner Beiträge achten @TamInvest. :) Die grundsätzliche / rechnerische Ersparnis im Vergleich zum GKV-Höchstbeitrag hängt aber nicht vom konkreten Einzelfall ab. :)

    Zudem war ich davon ausgegangen, dass ein kluger Selbstständiger - so wie von uns in der Beratung empfohlen - sinnvollerweise nur dann in die PKV wechselt, wenn er ca. oberhalb der BBG KV verdient, also monatlich mindestens rund 5.000 EUR brutto.

    Schön, dass die Realität meine in jahrzehntelanger Beratungserfahrung gereifte Einschätzung wieder einmal bestätigt. :)

    So ähnlich wie bei dem vermeintlich ultrakrassen Beitragsanstieg der PKV, über den sich @R.F. hier im Forum immer wieder beklagt, der aber, wie sich auf meine Nachfragen hin herausstellte, laut diesem Beitrag RE: Rückvergütung zuviel bezahlter PKV-Beiträge da nicht ausreichend begründet? bei der HUK nur 700 EUR inkl. Pflegepflichtversicherung bezahlt, also mit über 60 Jahren monatlich 178 EUR weniger als den GKV Höchstbeitrag. :)

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  • Ich würde tatsächlich den Höchstsatz von 980 eur in der gkv bezahlen. Dementsprechend tun mir dir aktuellen Beitragserhöhungen auch überhaupt nicht weh. Mir geht es um die Zukunft in 20/30 Jahren.

    Wenn es Ihnen "um die Zukunft geht", würde ich definitiv über einen Wechsel in einen "leistungsstärkeren" Tarif (bei der HUK muss man das leider in Anführungszeichen schreiben) nachdenken.

    Für eine wirklich "gute" Absicherung wäre ein vollständiger Wechsel der Gesellschaft nötig. Unter anderem aufgrund von

    • Alter / Gesundheit - mit Anfang 40 ist der Gesundheitszustand meistens nicht mehr so unkritisch wie mit Anfang 20,
    • Verlust von Alterungsrückstellungen - gehen bei vor 2009 abgeschlossenen Verträgen beim Wechsel komplett verloren, andererseits bilden Billigtarife auch nur wenig Alterungsrückstellungen sowie
    • insgesamt deutlich höherem Beitrag für einen vernünftigen Tarif aufgrund von Mehrleistungen, höherem Eintrittsalter und Unisex-Kalkulation (nebenbei auch Verlust Standardtarif bei Notlagen, falls für Sie relevant)

    liegt die Hürde dafür aber im Zweifel sehr hoch. Was sagte Ihr Versicherungsberater zu dieser Frage?

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  • Danke für die Aufmerksamkeit, Dr. Schlemann

    stand jetzt halte ich es für mich nicht ratsam, die Gesellschaft zu wechseln, wegen der nicht übertragbarkeit der Altersrückstellungen.

    Zur huk selbst kann ich nur anekdotisch beitragen, ich hatte in den letzten 17 Jahren jedenfalls keinerlei Probleme

    ich berichte aber gerne wenn ich eine Entscheidung getroffen habe.

  • Interessehalber: Wie hoch sind dort die Alterungsrückstellungen nach 17 Jahren rzf9bgw-jyt@vgd4CWP ?

    Anekdotisch ist das passende Adjektiv. Vermutlich / hoffentlich hatten Sie noch keine Erkrankungen, mit denen Sie die Grenzen Ihres HUK Tarifs austesten konnten, sitzen also z.B. nicht in einem billigen Rollstuhl.

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  • Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen: nach 20 Jahren hat sich der Beitrag vervierfacht und ist gar nicht mehr attraktiv. Wenn man eine Familie hat, dann ist die GKV spätestens ab 2 Kindern für mich die einzige Wahl, wegen Familienversicherung statt bei PKV jedes Kind einzeln zu versichern.

    Meine Erfahrung dazu:

    Ich bin in der PKV und zahle seit 20 Jahren zusätzlich für meine beiden Kinder. Natürlich habe ich auch merkliche Beitragssteigerungen gesehen, habe aber (einschließlich der Kinder) noch nie meinen GKV-Beitrag erreicht. Also attraktiv, selbst bei Ignorierung aller Mehrleistungen.

    Nun gehen/gingen die Kinder raus aus meiner Versicherung, da wird der Abstand wieder deutlich größer.

    Meine Frau ist übrigens in der GKV, sie konnte nie wechseln. Nennen wir es mal innerfamiliäre Diversifikation.

  • Meine Erfahrung dazu:

    Ich bin in der PKV und zahle seit 20 Jahren zusätzlich für meine beiden Kinder. Natürlich habe ich auch merkliche Beitragssteigerungen gesehen, habe aber (einschließlich der Kinder) noch nie meinen GKV-Beitrag erreicht. Also attraktiv, selbst bei Ignorierung aller Mehrleistungen.

    Nun gehen/gingen die Kinder raus aus meiner Versicherung, da wird der Abstand wieder deutlich größer.

    Meine Frau ist übrigens in der GKV, sie konnte nie wechseln. Nennen wir es mal innerfamiliäre Diversifikation.

    Deckt sich halbwegs auch mit meiner Story. Halbwegs deshalb, weil ich keine zwei, sondern nur eine kinderbezogene Beitragsentlastung vorweisen kann.

    Meine Frau, die übrigens ebenfalls nie aus der GKV wechseln konnte, war schon mehrfach "froh", dass der Kleine nicht in die Familienversicherung gerutscht war. Zugegeben, in den zwei stationären Sachen hätte es auch eine adäquate Zusatzversicherung gerichtet.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ich hätte spontan darauf getippt, dass das nur der gesetzliche Zuschlag sein kann. Das wiederum passt allerdings vom Betrag her nicht zu den Angaben zur Beitragshöhe. Dass die HUK die kalkulatorischen Altersrückstellungen transparent ausweist, wäre etwas ganz neues. Ich glaube, ich muss denen mal wieder auf die Füße treten.

  • Habe noch mal geschaut: In meiner letzten Beitragserhöhung (siehe oben) ist eine monatliche Beitragsminderung durch Rückstellungen von 68,51 € ausgewiesen.

    Es wird sich wohl um den monatlichen Betrag handeln, um den dein Beitrag niedriger ist als derjenige, den du zahlen müsstest, wenn du im Jahr 2023 neu in den E 100 eintreten würdest.

    Also rechne mal: Angenommen, die HUK gibt dir noch 41,72 Jahre statistisches Weiterleben.

    41,72 x 12 x 68,51 €: Damit lägst du gar nicht so weit weg von dem Betrag, der in ihren Büchern als "Deine" Alterungsrückstellungen schlummern.

    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wenn möglich, würde ich gerne mal die Beitragsmitteilung mit den ausgewiesenen vermeintlichen Rückstellungen sehen. Da darf und soll natürlich alles Individuelle abgedeckt werden, von Interesse sind nur die reinen Zahlen. Ich habe nach wie vor Zweifel, dass die ausgerechnet bei einem einzelenen seit Jahrzehnten "toten" Tarif von ihrer üblichen Praxis abweichen. "Toter" Tarif deshalb, weil auch dieser Tarif geschlossen ist und nur ein paar Jahre vermarktet worden war. Da kann es nicht einmal mehr darum gehen, Transparenz als Argument für Marketing oder Kundenpflege vorweisen zu können. Das ist übrigens noch ein Bisex-Tarif, bei Überlegungen zu einem möglichen Tarifwechsel sollten also auch Folgewirkungen, z. B. den Verlust der Option Standardtarif, bedacht werden.

  • Wenn möglich, würde ich gerne mal die Beitragsmitteilung mit den ausgewiesenen vermeintlichen Rückstellungen sehen. Da darf und soll natürlich alles Individuelle abgedeckt werden, von Interesse sind nur die reinen Zahlen. Ich habe nach wie vor Zweifel, dass die ausgerechnet bei einem einzelenen seit Jahrzehnten "toten" Tarif von ihrer üblichen Praxis abweichen. "Toter" Tarif deshalb, weil auch dieser Tarif geschlossen ist und nur ein paar Jahre vermarktet worden war. Da kann es nicht einmal mehr darum gehen, Transparenz als Argument für Marketing oder Kundenpflege vorweisen zu können. Das ist übrigens noch ein Bisex-Tarif, bei Überlegungen zu einem möglichen Tarifwechsel sollten also auch Folgewirkungen, z. B. den Verlust der Option Standardtarif, bedacht werden.

    Davon ausgehend, dass rzf9bgw-jyt@vgd4CWP seine aktuelle HUK-Beitragsmitteilung zum E 100 anonymisiert hier reinstellt - warum auch nicht? - lässt sich dort ja herauslesen, wo und wie die besagten 68,51 € als quasi "auf den Monat heruntergerechnete Rückstellung" erscheint.

    Hoppla, rzf9bgw-jyt@vgd4CWP war schneller:)

    Aus deinem oben zitierten Beitrag, @R.F. lese ich heraus, dass in deiner aktuellen Beitragsmitteilung die HUK keine entsprechende Angabe macht, warum auch immer. Dürfte ja nicht nur daran liegen, dass es unterschiedliche Vollversicherungstarife sind, egal ob geöffnet oder geschlossen. Naja, bleibt abzuwarten.

    rzf9bgw-jyt@vgd4CWP, die Beitragsmitteilung enthält neben den 68,51 € einen *. Was steht denn in der betreffenden Fußnote? Im Ausschnitt ist die ja leider nicht wiedergegeben.

    Danke vorab.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Nein, die machen nicht nur keine Angaben, sondern wehren sich mit Zähnen und Klauen dagegen, zu entsprechenden Angaben verpflichtet zu werden. Die wehren sich sogar dagegen, Angaben zu machen, wie der gesetzliche Zuschlag ab Alter 65 verwendet werden wird, und da kann sich immerhin jeder selbst ausrechnen, wieviel im Laufe der Jahre angesammelt wurde. Tragendes Argument, das im Prinzip (leider) auch nicht ganz falsch ist, aus den kalkulatorischen Rückstellungen lassen sich keine Schlussfolgerungen auf deren Verwendung ziehen. Erstens dürfen die Rückstellungen später auch anders als ursprünglich vorgesehen verwendet werden, wenn das "zur Sicherstellung der vertraglichen Leistungsverpflichtungen erforderlich ist" und vom "Treuhänder" abgesegnet wurde. Zweitens spielen neben den betragsmäßigen Rückstellungen weitere Faktoren eine maßgebliche Rolle, insbesondere Rechnungszins und Sterbewahrscheinlichkeiten, die erst feststehen werden, wenn es soweit ist, also Alter 65 erreicht sein wird.

    Vielleicht fragt rzf9bgw-jyt@vgd4CWP einfach mal an, was unter der Angabe konkret zu verstehen ist. Wenn es die (aktuellen) Altersrückstellungen wären, könnte das ja auch so benannt werden. Und unter "Beitragsminderung durch Rückstellungen" kann ich mir bei einem Versicherten in einem Alter, in dem die Beiträge noch viele Jahre lang nicht durch Rückstellungen gemindert werden, auch nicht wirklich etwas vorstellen.

    Auffälllig ist auch, dass der GZ nicht zur Beitragshöhe passt. Der müsste eigentlich 29,91 € betragen.