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Rente

  • Icecream
  • 25. März 2023 um 16:55
  • Erledigt
  • Icecream
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    • 25. März 2023 um 16:55
    • #1

    Ich bin 1968 geboren. Wenn ich 63 Jahre bin, bin ich 46 Jahre Renten versichert. Nach dem Gesetz könnte ich erst mit 65 Jahre in Rente gehen. Mein Wunsch wäre möchte ich mit 63 Jahre in Rente gehen. Mit wieviel Abzüge müsste ich rechnen?

    Vielen Dank im Voraus

  • Barrikade
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    • 25. März 2023 um 17:11
    • #2

    mit 14,4% Abzug,

    67 J - 63 J = 4 J

    4 J x 0,3%/Monat = 14,4%

  • Erdnuss!
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    • 25. März 2023 um 17:27
    • #3

    Hier ein paar Rechner von der DRV u.a. zu dem Thema.

    Online-Rechner | Online-Rechner | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

  • Referat Janders
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    • 25. März 2023 um 17:37
    • #4
    Zitat von Barrikade

    mit 14,4% Abzug,

    67 J - 63 J = 4 J

    4 J x 0,3%/Monat = 14,4%

    Ergänzung:

    Mit GdB min. 50: mit 62 und -10,8% oder mit 63 und -7,2% (Alles Rechtslage heute.)

  • Erdnuss!
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    • 25. März 2023 um 17:59
    • #5
    Zitat von Icecream

    Mein Wunsch wäre möchte ich mit 63 Jahre in Rente gehen.

    Man kann nicht mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man 1968 geboren ist.

    Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

    Auszug aus dem Link

    Altersrente nach 45 Jahren

    Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

    Wichtig!

    Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

  • Referat Janders
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    • 25. März 2023 um 18:04
    • #6
    Zitat von Erdnuss!

    Man kann nicht mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man 1968 geboren ist.

    Renten für langjährig und besonders langjährig Versicherte | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

    Auszug aus dem Link

    Altersrente nach 45 Jahren

    Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

    Wichtig!

    Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

    Alles anzeigen

    Mit 63: Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen)

    Mit 65: Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)

  • Barrikade
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    • 25. März 2023 um 18:06
    • #7
    Zitat von Erdnuss!

    Man kann nicht mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn man 1968 geboren ist.

    Man kann, aber mit Abzügen.

  • Erdnuss!
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    • 25. März 2023 um 18:49
    • #8

    Asche auf mein Haupt und reumütig um Verzeihung bittend!?‍♂️

    Aber deswegen ist man ja im Forum? Auch dazu der passende Link

    Rente mit 63: Mit diesen Abzügen musst Du rechnen - Finanztip

  • Referat Janders
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    • 26. März 2023 um 10:08
    • #9
    Zitat von Erdnuss!

    Asche auf mein Haupt und reumütig um Verzeihung bittend!?‍♂️

    Aber deswegen ist man ja im Forum? Auch dazu der passende Link

    Rente mit 63: Mit diesen Abzügen musst Du rechnen - Finanztip

    Kein Ding, zwischendurch vertut man sich einmal. :saint:

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