Abzüge bei Rente ab 63 Welcher Jahrgang mit welchen Abzügen rechnen muss
Finanztip-Experte für Rente
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Die Rente ab 63 wird in Deutschland immer beliebter. Jeder vierte Arbeitnehmer geht laut dem aktuellen Rentenversicherungsbericht vor dem regulären Renteneintrittsdatum in den Ruhestand. Du willst ebenfalls nicht bis zum Alter von 67 warten, um dem Büro auf Nimmerwiedersehen zu sagen und lieber mehr Zeit mit Familie, reisen oder im Garten verbringen?
Das ist nachvollziehbar aber so einfach ist es leider nicht. Denn je früher Du in den Ruhestand gehst, desto weniger Rente bekommst Du. Die Rentenversicherung zieht Dir von der sogenannten vorgezogenen Altersrente einen individuellen Betrag ab. Diese Abzüge bleiben dann bis an Dein Lebensende bestehen. Es sind zudem nicht die einzigen Einbußen, mit denen Du rechnen musst. Wie viel Geld Du durch die Frührente verlierst und wie Du das ausgleichen kannst, erklären wir Dir schnell und einfach in diesem Ratgeber.
Wie bereits geschrieben, musst Du Abzüge bei Deiner Rente hinnehmen, wenn Du Dich früher in den Ruhestand verabschieden willst. Mit wie viel weniger Geld Du rechnen musst, hängt von zwei Faktoren ab:
Seit der Rentenreform von 2007 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Welches Alter für Dich gilt, ist von Deinem Geburtsjahr abhängig. Wer vor 1947 geboren wurde, konnte noch mit 65 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand. Wer 1964 oder später geboren wurde, muss bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, um abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dazwischen gibt es monatsweise Abstufungen, die Du in unserer Tabelle weiter unten nachlesen kannst.
Allgemein gilt: Für jeden Monat, den Du vor Erreichen Deines Renteneintrittsalters in den Ruhestand gehst, zieht Dir die Rentenversicherung 0,3 Prozent von Deiner monatlichen Rente ab. Diese Abzüge können sich auf maximal 14,4 Prozent erhöhen. Das passiert, wenn Du nach 35 Beitragsjahren mit 63 statt mit 67 Jahren Deine Altersrente in Anspruch nimmst. Das sind dann nämlich 48 Monate mit einem Abschlag von jeweils 0,3 Prozent.
Vorsicht: Die Rentenversicherung zieht Dir die Abschläge vom Wert Deiner Rente ab, den Du zum Zeitpunkt Deines vorgezogenen Rentenbeginns erreicht hast. Die Abschläge beziehen sich nicht auf die höheren Rente, die Du bekommen würdest, wenn Du zum regulären Zeitpunkt in den Ruhestand gehen würdest.
Das Sammeln Deiner Beitragsjahre kannst Du Dir wie das Punktesammeln beim Einkaufen vorstellen. Jedes Jahr, in dem Du als sozialversicherungspflichtig angestellter Arbeitnehmer oder einfach freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, sammelst Du ein Beitragsjahr. Aber auch Zeiten, in denen Du studiert, eine Ausbildung absolviert oder Kinder großgezogen hast, kannst Du als Beitragsjahre anrechnen lassen. Was Du Dir alles anrechnen lassen kannst und wie das funktioniert, kannst Du in unserem Ratgeber zur Kontenklärung nachlesen.
Wenn Du es schaffst, während Deines Arbeitslebens 45 Beitragsjahre anzusammeln, giltst Du als besonders langjährig Versicherter. Das ist so etwas wie der Goldstatus für Rentenversicherte. Damit kannst Du ohne Abzüge früher in Rente gehen. Ab 35 gesammelten Beitragsjahren kannst Du Dich ebenfalls früher in den Ruhestand verabschieden, musst dann aber mit den genannten Abzügen rechnen.
Weil das reguläre Renteneintrittsalter aufgrund des jeweiligen Geburtsjahrgangs unterschiedlich ausfallen kann, ändert sich auch der zeitliche Abstand bei einer Rente ab 63 Jahren zum regulären Renteneintrittsalter individuell. Die Folge: Auch die Abzüge unterscheiden sich. Um es einfacher darzustellen, haben wir die Abzüge je nach Geburtsjahrgang in einer Tabelle aufgeschlüsselt.
Geburtsjahrgang | reguläres Renteneintrittsalter | vorgezogener Rentenbeginn | Abzüge in Prozent |
---|---|---|---|
1947 | 65 Jahre, 1 Monat | 25 Monate | 7,5 |
1948 | 65 Jahre, 2 Monate | 26 Monate | 7,8 |
1949 | 65 Jahre, 3 Monate | 27 Monate | 8,1 |
1950 | 65 Jahre, 4 Monate | 28 Monate | 8,4 |
1951 | 65 Jahre, 5 Monate | 29 Monate | 8,7 |
1952 | 65 Jahre, 6 Monate | 30 Monate | 9 |
1953 | 65 Jahre, 7 Monate | 31 Monate | 9,3 |
1954 | 65 Jahre, 8 Monate | 32 Monate | 9,6 |
1955 | 65 Jahre, 9 Monate | 33 Monate | 9,9 |
1956 | 65 Jahre, 10 Monate | 34 Monate | 10,2 |
1957 | 65 Jahre, 11 Monate | 35 Monate | 10,5 |
1958 | 66 Jahre | 36 Monate | 10,8 |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 38 Monate | 11,4 |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 40 Monate | 12 |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 42 Monate | 12,6 |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 44 Monate | 13,2 |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 46 Monate | 13,8 |
1964 | 67 Jahre | 48 Monate | 14,4 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund
Um Dir die Abzüge bei einer Rente mit 63 Jahren noch einmal zu verdeutlichen, zeigen wir Dir anhand eines Beispielfalls, womit ein typischer Arbeitnehmer zu rechnen hat:
Die Zwillinge Paul und Justus wurden am 1. Juli 1961 geboren, ihr Renteneintrittsalter beträgt demnach 66 Jahre und 6 Monate. Beide könnten also zum 1. Januar 2028 regulär in Rente gehen. Sie haben 40 Jahre lang im gleichen Job gearbeitet und immer den jeweiligen durchschnittlichen Verdienst in Deutschland bekommen. Ihre 35 Beitragsjahre haben sie daher schon zusammen und durch ihre Einzahlungen in die Rentenkasse 40 Entgeltpunkte gesammelt.
Paul möchte gerne mit 63 in Rente gehen, also am 1. Juli 2024. Das sind 42 Monate Unterschied zum regulären Eintrittslter. Er muss für seinen früheren Rentenstart daher Abzüge von seiner Rente in Kauf nehmen. Für jeden Monat 0,3 Prozent der Rente. Von Pauls potenzieller Rente zum regulären Renteneintritt, die 1.573 Euro (40 Entgeltpunkte x aktueller Rentenwert in Höhe von 39,32 Euro) betragen würde, müssen wir also insgesamt 12,6 Prozent abziehen (42 x 0,3). Paul bekommt also 1.375 Euro Rente pro Monat bei Rentenstart mit 63 Jahren.
Leider waren das aber immer noch nicht alle Einbußen, die Du bei einer Rente ab 63 in Kauf nehmen musst. Denn dadurch, dass Du früher in Rente gehst, fällt Deine Rente - auch unabhängig von den Abzügen - niedriger aus als Deine Rente zum regulären Renteneintritt. Dieser Effekt verstärkt sich zusätzlich durch die jährlichen prozentualen Rentenerhöhungen. Prozentsätze auf eine niedrigere Rente ergeben auch niedrigere Erhöhungen – Jahr für Jahr.
Besonders Letzteres sind eher versteckte Einbußen, da Rentenerhöhungen langfristig nur schwer vorauszusagen sind und auch Dein Lebensalter eine Rolle spielt. Schauen wir zur Verdeutlichung auf das Beispiel von Pauls Zwillingsbruder Justus.
Beispiel: Justus geht mit 66 Jahren und 6 Monaten in Rente. Im Gegensatz zu Paul, der ja bereits im Ruhestand ist, arbeitet Justus weiter und verdient in dieser Zeit das jeweilige deutsche Durchschnittsentgelt. Er zahlt daher noch Beiträge im Wert von 3,5 weiteren Entgeltpunkten ein. Für diese und für die Rente, die er bereits bekommt, nehmen wir eine Rentensteigerung in Höhe von 1,7 Prozent pro Jahr an. Das sorgt dafür, dass Justus' Rente im ersten Ruhestandsmonat 1.799 Euro beträgt.
Pauls Rente ist in den dreieinhalb Jahren Ruhestand durch die Rentensteigerung um 1,7 Prozent pro Jahr von 1.375 Euro auf 1.446 Euro gestiegen. Justus' erste Rentenauszahlung mit 66 Jahren und 6 Monaten ist also um 353 Euro höher als Pauls Rentenauszahlung zum gleichen Zeitpunkt (1.799 - 1.446 = 353). Pauls Startwert war aufgrund der Abzüge und der geringeren Anzahl an Rentenpunkten einfach geringer.
Und die Entwicklung der Rentenuszahlungen von Paul und Justus driftet in den kommenden Jahren weiter auseinander. Im Alter von 75 Jahren bekommt Paul bei der angenommenen Rentensteigerung 1.683 Euro monatliche Rente, Justus hingegen schon 2.094 Euro. Der Unterschied der monatlichen Auszahlung beträgt nun 411 Euro.
Bei der effektiven Auszahlung hat Paul natürlich einen Vorteil. Denn in den dreieinhalb Jahren, die er früher in Rente gegangen ist, hat er von der Rentenkasse schon rund 59.000 Euro aufs Konto bekommen. Und daher, bezogen auf sein Kapital, einen "Vorsprung" gegenüber Justus. Mit jedem Monat, in dem Justus eine höhere Rente bekommt als Paul, schmilzt dieser allerdings. Im ersten Jahr um 353 Euro pro Monat. Und mit jedem weiteren Jahr ein bisschen schneller, da die Differenz der beiden Renten aufgrund der prozentualen Steigerung langsam zunimmt. Im Alter von 79 Jahren hat Justus genau so viel Rente ausgezahlt bekommen wie Paul - ab dann kehrt sich das Verhältnis um.
Sollte Paul vor seinem 79. Geburstag versterben, hätte er effektiv also mehr Geldausgezahlt bekommen als Justus. Und dabei sogar dreieinhalb Jahren weniger gearbeitet. Klingt erst einmal gut. Allerdings geht das Konzept nur auf, wenn die niedrige monatliche Rentenhöhe für Paul kein Problem darstellt. Entweder weil er zusätzlich privat vorgesorgt oder äußerst geringe Ausgaben im Ruhestand hat, z.B. durch eine eigene Immobilie. Die durchschnittlichen Ausgaben im Ruhestand liegen für einen Alleinstehenden laut des interaktiven Konsumvergleichs des Statistischen Bundesamts bei 1.735 Euro (Stand: 2023). Das könnte Paul allein aus der Rente nicht stemmen. Und sollte Paul älter werden als 79 Jahre, ist der finanzielle Vorsprung gegenüber Justus ohnehin für die Katz.
Es gibt eine Möglichkeit, früher in Rente zu gehen und trotzdem keine Abzüge zu bekommen. Doch dafür brauchst Du schon vor dem Ruhestand ein gewisses Kapital auf der hohen Kante.
Du kannst die Abzüge und Einbußen mit sogenannten freiwilligen Sonderzahlungen verhindern. Dabei zahlst Du die Beiträge, die der Rentenversicherung durch Deinen frühen Ruhestand verloren gehen, praktisch im Voraus. Das nennt man Entgeltpunkte kaufe oder Rentenpunkte kaufen. Die Kosten dafür kannst Du als Altersvorsorgeaufwendungen teilweise von der Steuer absetzen und dadurch Geld sparen.
Allerdings musst Du für den Kauf von Rentenpunkten natürlich erstmal das entsprechende Kapital haben. Würdest Du im aktuellen Jahr Abzüge von Deiner monatlichen Rente im Wert 39,32 Euro ausgleichen wollen, müsstest Du grob vereinfacht einen Rentenpunkt für 8.437 kaufen. Das hört sich viel an, aber eine Investition in die gesetzliche Rente bietet Vorteile. Über die Hinterbliebenenrente sind Familienangehörige bei der gesetzlichen Rente im Gegensatz zu vielen Modellen der privaten Altersvorsorge praktisch umsonst mitversichert. Außerdem wird die Inflation zeitverzögert - sofern sich das Rentensystem nicht ändert - über die jährlichen Rentenerhöhungen einbezogen.
Wenn Du Dich jetzt fragst, ob sich der Kauf von Rentenpunkten auch für Dich lohnt und wie sich das auf Deine Steuer auswirkt, dann schau doch mal in unseren Ratgeber zum Kauf von Rentenpunkten.
Natürlich hast Du abseits des Kaufs von Rentenpunkten die Möglichkeit durch private Altersvorsorge Geld zur Seite zu legen, um die Abzüge bei einer Rente ab 63 auszugleichen. Das solltest Du auch unbedingt tun, denn zusätzliche private Altersvorsorge ist ein Muss. Zum Beispiel durch langfristige Investitionen in ETFs.
Es gibt mit den Frugalisten sogar eine Gruppe von Menschen, die derart viel Sparen und Investieren, dass Sie noch weiter vor dem Alter von 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Dieses Extrem ist bestimmt nicht für jeden interessant oder geeignet. Dennoch lässt sich für die private Altersvorsorge das ein oder andere von Frugalisten abschauen. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Frugalismus.