Such kostenloses Programm ca. wie Exel ggf. mit wesentlich weniger Funktionen

  • Dafür sollte man sich hier auch andere Gedanken machen: https://www.bsi.bund.de/Shared…nmeldung_tw-t22-0046.html

    Meine 5 cent als CISO:


    Schwachstellen werden bei nahezu jeder Software entdeckt, auch und sogar öfter bei Microsoft.

    Im Regelfall werden die durch den Hersteller auch schnell gepatcht.
    Man muss eben seine Software aktuell halten, aber das gilt bei jeder Software.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Die wirksamste Zensur ist nicht diejenige, die der Zensor mit seiner Schere ausübt, sondern die Konditionierung der Anwender, sprich: deren Schere im Kopf.

    Also in Kurzform: Legal, illegal, scheißegal!;)

    Oder so lange ich nicht erwischt werde und keine Strafe zu erwarten habe ist es halt egal.

    Kann man so machen. Ist halt nicht meine Einstellung.

    Wenn der Softwarehersteller die Schotten dicht machen will, hat er heute schließlich die technischen Möglichkeiten dazu (und die Hersteller, die das wollen, nutzen diese Möglichkeiten ja auch).

    Hat der Softwarehersteller eben nicht so ohne weiteres (z.B. Datenschutz).

    Man sieht ja den Aufschrei in der Community wenn sich ein Anbieter 'erdreistet' die Nutzung seiner Produkte durch technische Maßnahmen (etwas) zu beschränken (z.B. Netflix mit seinem Account-Sharing).

  • "Oder so lange ich nicht erwischt werde und keine Strafe zu erwarten habe ist es halt egal.

    Kann man so machen. Ist halt nicht meine Einstellung."


    Du unterstellst gerade ohne Prüfung des Sachverhalts pauschal eine illegale Handlung, nur weil die Lizenz/der Key für < 20 Euro zu haben ist?


    Kann man so machen. Ist halt nicht meine Einstellung.


    https://www.wiresoft.com/volumenlizenzen

  • Zitat:

    "Weitere Bestimmungen für Microsoft Volumenlizenzverträge

    Je nach Anforderungen in einem Unternehmen enthalten Microsoft Volumenlizenzverträge weitere Bestimmungen und Nutzungsrechte. Beispielsweise...

    ...

    Des Weiteren gelten je nach Volumenlizenzvertrag zusätzliche Vereinbarungen."


    Und Du kennst also die konkreten Lizenzvereinbarungen der zum Aktivierungsschlüssel gehörigen Volumenlizenz? :/


    Im Endeffekt macht es sich der Reseller sehr einfach. Er verkauft Dir den Aktivierungsschlüssel, und weißt Dich darauf hin, dass hinter dem Aktivierungsschlüssel Lizenz eine entsprechende Nutzungsvereinbarung steht.

    Rein rechtlich ist der Reseller damit fein raus.


    Und nein, ich unterstelle gar nichts. Ich weise nur darauf hin, dass man anhand des Aktivierungsschlüssels nicht die zugehörigen Nutzungsbedingungen kennt.

  • Die Lizenz bzw. der Aktivierungsschlüssel an sich mag 'legal' sein.

    Ob Dir aber die hinter der Lizenz liegende Lizenzvereinbarung eine Nutzung auch auf einem Privat-PC erlaubt?

    Die wirksamste Zensur ist nicht diejenige, die der Zensor mit seiner Schere ausübt, sondern die Konditionierung der Anwender, sprich: deren Schere im Kopf.

    Also in Kurzform: Legal, illegal, scheißegal! ;)

    Oder so lange ich nicht erwischt werde und keine Strafe zu erwarten habe ist es halt egal.

    Kann man so machen. Ist halt nicht meine Einstellung.

    Es ist eine ärgerliche Eigenart dieses Forums, daß man ständig versucht, dem Gegenüber das Wort im Mund herumzudrehen.


    Wenn ich in einen normalen Laden gehe und dort ein Sonderangebot kaufe, prüfe ich nicht, ob man mir eventuell Hehlerware andreht, sondern ich gehe davon aus, daß die Ware keine Hehlerware ist.


    Wenn ich in einem normalen Softwareladen alte Software kaufe (oder auch von einem Privatmenschen), wühle ich mich nicht länglich durch Lizenzbestimmungen, sondern gehe davon aus, daß ich die gekaufte Software auch benutzen darf.


    Ich erinnere mich noch sehr wohl daran, daß gerade Microsoft versucht hat, das Nutzungsrecht der Software an die Person des Erstnutzers zu binden (was beispielsweise heißen sollte, daß er beim Verkauf des Rechners alle Software zu löschen hätte und der Käufer vom Betriebssystem an zu heftigsten Tarifen den Rechner neu ausstatten sollte). Das ist durchgeklagt, Microsoft hat diesbezüglich verloren. Der Käufer darf den Rechner mit der Software verkaufen, er darf sie sogar entbündeln, sprich: eine alte Betriebssystemversion oder ein Office-Paket separat verkaufen, wenn er sich eine neue Software kauft. Software ist rechtlich weitgehend eine Ware, der Käufer darf damit umgehen wie mit anderen Waren auch. Wenn ich ein beispielsweise ein Buch gekauft und es dann ausgelesen habe, darf ich dieses Buch weiterverkaufen, ohne Verlag oder Autor fragen zu müssen. Würde mit der Verlag den Weiterverkauf verbieten oder ihn von Bedingungen abhängig machen, wäre eine solche Einschränkung rechtlich nicht bindend.

    Ich weiß, zu welch niedrigen Tarifen Mengenlizenzen z.B. von Office-Paketen über den Tisch gehen. Insoweit muß ich bei einem Preis von z.B. 25 € für ein Office-Paket nicht davon ausgehen, daß es raubkopiert ist, zumal wenn die damit gekaufte Lizenzkarte hochwertig erstellt ist, etwa ein Hologramm aufweist.


    Nix "scheißegal".

  • Wenn ich in einen normalen Laden gehe und dort ein Sonderangebot kaufe, prüfe ich nicht, ob man mir eventuell Hehlerware andreht, sondern ich gehe davon aus, daß die Ware keine Hehlerware ist.

    Bitteschön, wurden bei Edeka verkauft: https://www.pcgameshardware.de…zenzkeys-illegal-1367974/


    Zitat:"Die Käufer stehen im Verdacht, sich der Urheberrechtsverletzung und der "leichtfertigen Geldwäsche" schuldig gemacht zu haben. Schließlich hätte jeder Käufer mit Blick auf die UVP des Herstellers Microsoft wissen müssen, dass es sich bei derart günstigen Lizenzschlüsseln um illegale Ware handelt."

    Ich bin jetzt raus.

  • Dann liefere ich noch einen weiteren Link nach, der zum Nachdenken anregen sollte:


    https://www.software-reuse.eu/…von-softwarelizenzen-auf/

    Ich bezweifele nicht, dass ein Weiterverkauf von MS Lizenzen per se illegal wäre! Ich habe seinerzeit für meinen damaligen AG selbst schon MS Office Home & Business gebraucht erworben. Dabei haben wir aber auch die kompletten Lizenzurkunden inkl. Box erhalten.


    Es geht hier aber i.d.R. um den Kauf rein des Aktivierungskeys einer Volumenlizenz. Und da weißt Du eben nicht welche Bedingungen an die Volumenlizenz gebunden sind.

    Wie ich weiter oben bereits schrieb: Ich darf unsere MS Volumenlizenzen uneingeschränkt auch auf meinem Privatgerät nutzen. Das gilt aber eben nur, so lange ich bei meinem Unternehmen beschäftigt bin.

    Natürlich kann ich rein technisch die Software auch bei einem Freund installieren und aktivieren. Wäre dann eben eine 'illegale' Nutzung unserer Volumenlizenz da mein Freund eben nicht in unserer Firma arbeitet.

  • Bitteschön, wurden bei Edeka verkauft: https://www.pcgameshardware.de…zenzkeys-illegal-1367974/


    Zitat:"Die Käufer stehen im Verdacht, sich der Urheberrechtsverletzung und der "leichtfertigen Geldwäsche" schuldig gemacht zu haben. Schließlich hätte jeder Käufer mit Blick auf die UVP des Herstellers Microsoft wissen müssen, dass es sich bei derart günstigen Lizenzschlüsseln um illegale Ware handelt."

    Ich wiederhole mich: Wenn ich bei einem renommierten Händler (wie Edeka einer ist) etwas kaufe, gehe ich nicht der Frage nach, ob es sich hierbei um Hehlerware handelt, sondern gehe davon aus, daß die Ware sauber ist. Einzelne Betrugsfälle stehen dem nicht entgegen.

    Ich bin jetzt raus.

    Logisch.

  • Ich wiederhole mich: Wenn ich bei einem renommierten Händler (wie Edeka einer ist) etwas kaufe, gehe ich nicht der Frage nach, ob es sich hierbei um Hehlerware handelt, sondern gehe davon aus, daß die Ware sauber ist. Einzelne Betrugsfälle stehen dem nicht entgegen.

    Ändert aber nichts daran, dass man sich der Hehlerei schuldig gemacht hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Und nochmal: Lizenz != Aktivierungsschlüssel

  • Ich wiederhole mich: Wenn ich bei einem renommierten Händler (wie Edeka einer ist) etwas kaufe, gehe ich nicht der Frage nach, ob es sich hierbei um Hehlerware handelt, sondern gehe davon aus, daß die Ware sauber ist. Einzelne Betrugsfälle stehen dem nicht entgegen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat

    BTW: Von 'Hehlerware' war gar nicht die Rede.

    So, jetzt bin ich aber wirklich aus dem Fred raus.

  • Ändert aber nichts daran, dass man sich der Hehlerei schuldig gemacht hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Und nochmal: Lizenz != Aktivierungsschlüssel

    Um mal klugzuscheißen: Im Strafrecht schützt die Unkenntnis des Straftatbestandes nicht vor Strafe - also, wenn ich nicht weiß, dass Hehlerei strafbar ist.

    Das ist hier aber nicht der Fall.

    Hier haben wir eher den Fall, dass die Käufer schlicht und einfach nicht wissen, dass es sich um "gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat" erlangte Keys handelt. Es liegt also einfach kein Vorsatz vor. Und da ist § 15 StGB eindeutig: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.


    Ergo: Kein Vorsatz, keine Strafe. Und damit schützt Unwissenheit in diesem Fall doch vor Strafe.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Auch hier macht es ggfls. Sinn, die Kommentare unter dem betreffenden Artikel zu lesen. Rechtlich kann ich das allerdings nicht beurteilen.


    Ich zitiere einen Leser:


    Ich habe mir den Faden mal durchgelesen und es scheint viele Missverständnisse zu geben. Insbesondere, dass die ganze Sache einzig aus juristischer Perspektive gesehen werden muss. Denn genau das ist es: eine juristische Kabelei über Wortinterpretationen. Ich habe bereits mit Anwälten zutun gehabt, die auch für Microsoft in Deutschland das Mandat besitzen. Ich habe auf Nachfrage zu der Thematik ( besonders im Fall Lizengo ) folgende Antwort bekommen:

    Die Weiterverbreitung einer Computerprogrammkopie durch bloße Bekanntgabe des Produktschlüssels wird aber vom Bundesgerichtshof nur dann als zulässig angesehen, wenn das sog. urheberrechtliche Verbreitungsrecht nach § 69 c UrhG erschöpft ist (GRUR 2015, 1108 – „Green-IT“). Dies ist nach der Rechtsprechung (EuGH, GRUR 2012, 904 – „Oracle vs. usedSoft“; BGH, GRUR 2014, 264 – „UsedSoft II“) dann der Fall, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Das Computerprogramm muss ursprünglich mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sein.
    • Das Nutzungsrecht an dem Computerprogramm muss eingeräumt worden sein als Gegenleistung für die Zahlung eines Entgelts, das es dem Rechteinhaber ermöglichen soll, eine Vergütung zu erzielen, die dem wirtschaftlichen Wert der Kopie des Computerprogramms entspricht.
    • Der Rechteinhaber muss dem Ersterwerber das Recht eingeräumt haben, das Computerprogramm ohne zeitliche Begrenzung dauerhaft (unbefristet) zu nutzen; nicht ausreichend ist eine Vermietung oder eine zeitliche Befristung des Nutzungsrechtes.
    • Verbesserungen und Aktualisierungen, die das vom Nacherwerber heruntergeladene Computerprogramm gegenüber dem vom Ersterwerber heruntergeladenen Computerprogramm aufweist, müssen von einem zwischen dem Rechteinhaber und dem Ersterwerber abgeschlossenen Wartungsvertrag gedeckt sein.

    die Sachlage bezüglich gebrauchter Software scheint also tatsächlich juristisch ziemlich eindeutig zu sein. Sprich: Solange sich an die genannten Spielregeln gehalten wird ist alles absolut legal!

    Da spielt es am Ende auch keine Rolle ob der key nun eine "Lizenz" sei oder auch nicht. Der Streit ob Lizenz oder nicht wurde von den Microsoft Anwälten offenbar auch nur entfacht um dem Handel mit gebrauchter Software einen Strich durch die Rechnung zu machen. Gebracht hat es tatsächlich am Ende nichts.

    Seit dem schreiben die Händler einfach nur "key" statt "lizenz" und der Punkt ist abgehakt.

    Einige Händler wie UsedSoft etc schicken dir beim kauf den key + Vernichtungserklärung zu und ganz offensichtlich scheint dies bereits vollends auszureichen. Microsoft tut im übrigen nichts anderes.

    Zum Thema Lizengo: die haben sich scheinbar über Jahre hinweg nicht an den Punkt 1 gehalten, sprich: Software aus China gekauft und in D wieder verkauft ( also illegal ). Microsoft kann relativ leicht prüfen ob ein key aus Europa stammt oder nicht.

    Das ganze betrifft im übrigen sowohl OEM, Retail, als auch Volumen Lizenzen. Über letztere gab es in den Jahren immer mal wieder Streit, die Microsoft (und auch Adobe ) allesamt verloren haben.

    Als Privatperson ist es ohnehin Wurscht welche der drei Lizenzarten ich zuhause verwende. Bei Firmen sieht dies aber schwieriger aus, da man im Falle eines AUDITS den rechtmäßigen Erwerb der gebrauchten Software Nachweisen muss. Das beinhaltet auch die Lizenznehmerkette ( also wer sie ursprünglich bei MS gekauft hat etc )

  • Ändert aber nichts daran, dass man sich der Hehlerei schuldig gemacht hat.

    Ein gutgläubiger Erwerb ist keine Hehlerei.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

    Dieser rechtliche Grundsatz trifft in diesem Fall nicht zu.

    Und nochmal: Lizenz != Aktivierungsschlüssel

    Und auch das paßt nicht.


    Was habe ich oben geschrieben? Die effektivste Zensur ist die Schere im eigenen Kopf.


    Wenn ich lese, was Ihr so schreibt, frage ich mich, wie Ihr in dieser Zeit überhaupt einkaufen geht. Ihr müßt ja jedes Mal zittern vor Angst, daß man Euch bei Edeka Hehlerware unterschiebt, und wenn Ihr sie verzehrt, plötzlich ein SEK bei Euch um den Küchentisch herumsteht.