Meint Finanztip bei der Wärmebedarfsrechnung den Primären- oder den Wärmebedarf der in den Immobilienanzeigen angegeben werden muss?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • https://www.verbraucherzentral…mobilie-pflicht-ist-24054


    "Müssen in einer Wohnungs-Anzeige Informationen aus dem Ausweis stehen?

    Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss dazu einen gültigen Energieausweis besitzen. Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen. Das sind:

    • die Art des Ausweises (Bedarf oder Verbrauch)
    • der Endenergie-Kennwert der Immobilie (in kWh/m²a)
    • der (hauptsächliche) Energieträger für die Beheizung
    • das Gebäude-Baujahr
    • die Effizienzklasse der Immobilie"

    Also nicht der Primärenergiebedarf. Den kann man durch Heizungstausch verändern, den Wärmebedarf nur duch wesentlich teurere Sanierungsmaßnahmen.

  • Hallo zusammen,

    es erklärt es. Sehr hilfreich.

    Vielen Dank.

    Finanztip hat eine wirklich hilfreiche Handreichung, im Newsletter, gegeben um sich leicht mit dem Thema der Zeit zu beschäftigen.

    -Vorlauftemperatur

    -Zweirohrheizung

    -Wärmebedarf (nicht Primärenergiebedarf).


    LG

  • Also nicht der Primärenergiebedarf. Den kann man durch Heizungstausch verändern, den Wärmebedarf nur duch wesentlich teurere Sanierungsmaßnahmen.

    Das ist leider nicht ganz richtig. Angegeben wird der Endenergiebedarf in kWh des Hauptenergieträgers. Also z.B. 100 kWh Gas oder Öl pro Quadratmeter. Bei ~85% Wirkungsgrad einer Brennwerttherme entspricht das auch grob dem Wärmebedarf. Bei Strom als Energieträger ist das anders. Bei Stromdirektheizungen (Nachtspeicher, Infrarot, Heizlüfter) ist das 1:1, bei der Wärmepumpe bekommt man aber mehr als eine kWh Wärme pro kWh Strom. Was zu dem vollkommen absurden (aber wohl politisch gewünschten) Ergebnis führt, dass ein Gebäude ohne Sanierung z.B. von G auf C springen kann, nur durch die Umstellung auf Wärmepumpe.