Hohe Einkünfte aus freiem Beruf: gesetzliche Krankenversicherung vs. private Krankenversicherung

  • Ich darf da mal von https://schlemann.com/altersvorsorge/versorgungswerk/ zitieren:

    Die gute Nachricht: Für Kammerberufe fällt die durchschnittliche Rente vom Versorgungswerk mit etwas über 2.000 EUR fast doppelt so hoch aus wie die Durchschnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Ups, stimmt, das hatte ich gar nicht mehr präsent, sorry. Aber stimmt doch, oder?

    Ich bezweifle die Zahl nicht, ich halte sie aber für mißweisend. Es ist durchaus plausibel, daß die durchschnittliche Versorgungswerkrente doppelt so hoch ist wie die Durchschnittsrente der GRV, schließlich dürften Kammermitglieder (Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker) mehr verdienen als die Durchschnittsbevölkerung. Die werden wohl auch mehr Beiträge zahlen und dann mehr Rente bekommen.

    Ein echter Vergleich wäre Rente bei gleichen Beiträgen.

    Eine Versorgungswerkrente unterscheidet sich nicht so fundamental von einer eine privaten Rentenversicherung. Die Renditen = Rentenhöhen von privaten Rentenversicherungen sind in den letzten Jahren mit der Zinsbaisse erheblich abgestürzt. Daß Versorgungswerkrenten in gleicher Weise zurückgekommen sind, verwundert mich nicht. Woher hätte die Kapitalrendite denn auch kommen sollen?

  • Ein echter Vergleich wäre Rente bei gleichen Beiträgen.

    Den hatten wir doch oben mit dem Rechtsanwalt - der übrigens nicht durchgängig den Höchstbeitrag gezahlt hat.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wer seit 1988 bis 2023 (also 35 Jahre) Höchstbeitrag in der GRV bezahlt hat (also das gleiche Geld wie der Rechtsanwalt oben), hätte um die 70 Punkte. Das wären ab dem 1.7.2023

    70[Entgeltpunkte] x 37,60 [Wert eines Entgeltpunkts] x 1,08 [+ 8% Krankenversicherungszuschuß], also etwa 2850 €.

    Wo kommen denn die zusätzlichen 8 % her?

    Zuschuß zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, wie von @Dr.Schlemann im Vorposting schon erwähnt.

    Der KV-Zuschuß ist eine echte Zusatzleistung der GRV, die allerdings nur sehr selten erwähnt wird. Der durchschnittliche GKV-Versicherte glaubt irrig, seine Krankenkasse koste etwa 8% seines Bruttoeinkommens. Dabei zahlt der Arbeitgeber weitere etwa 8%, zusammen sind es also etwa 16%.

    Diese Soziallegende wird dadurch fortgeschrieben, daß der Durchschnittsrentner im Ruhestand einen entsprechenden Zuschuß "unsichtbar" vom gesetzlichen Rententräger bekommt. Ein Versorgungswerkrentner bekommt diesen Zuschuß aber halt nicht, was man beim Vergleich berücksichtigen muß.

    Aus obiger Fehlauffassung resultiert die häufige, aber halt falsche Vorstellung, daß Zusatzeinkünfte, namentlich Betriebsrenten, "doppelt" verbeitragt werden müßten. Das ist nicht der Fall. Man muß(te) für diese Einkünfte den normalen, aber halt vollen GKV-Beitrag zahlen. Auch die Träger von Betriebsrenten zahlen keinen Krankenkassenzuschuß. Der Staat hat Volkes Stimme dadurch besänftigt, daß für Betriebsrenten ein fixer Freibetrag eingeführt worden ist, der nicht verbeitragt werden muß. Auf diese Weise werden kleine und mittlere Betriebsrenten überproportional von der KV-Beitragspflicht freigestellt.

    Ich darf in diesem Zusammenhang an die KVdR erinnern, diesen besonderen Status von Rentnern in den gesetzlichen Krankenversicherungen, irrig als "Krankenversicherung der Rentner" bezeichnet. Er entspricht der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihm müssen nach aktuellem Recht Zusatzeinkünfte wie etwa Betriebsrenten und Kapitaleinkünfte nicht verbeitragt werden, wohl aber, wenn ein Rentner freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

    Mir erscheint der Unterschied unsystematisch zu sein. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bestimmung im Zuge der Suche der gesetzlichen Krankenkassen nach Beitragsquellen geändert wird.

    PS: Für die Pflegeversicherung gilt die Soziallegende übrigens nicht: Dafür gibt es in der Rentenzeit (anders als während des Angestelltendaseins) keinen Zuschuß, bei ihr zahlt der Rentner den vollen Beitrag selbst.

  • Ich darf in diesem Zusammenhang an die KVdR erinnern, diesen besonderen Status von Rentnern in den gesetzlichen Krankenversicherungen, irrig als "Krankenversicherung der Rentner" bezeichnet. Er entspricht der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihm müssen nach aktuellem Recht Zusatzeinkünfte wie etwa Betriebsrenten und Kapitaleinkünfte nicht verbeitragt werden, wohl aber, wenn ein Rentner freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

    Mir erscheint der Unterschied unsystematisch zu sein. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bestimmung im Zuge der Suche der gesetzlichen Krankenkassen nach Beitragsquellen geändert wird.

    Genau meine Rede! :thumbup:

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  • Mir erscheint der Unterschied [zwischen KVdR - Beiträge nur von der Rente - und freiwillig GKV - Beiträge auch von Kapitaleinkünften -] unsystematisch zu sein. Ich könnte mir vorstellen, daß diese Bestimmung im Zuge der Suche der gesetzlichen Krankenkassen nach Beitragsquellen geändert wird.

    Genau meine Rede! :thumbup:

    Na gut, wir zwei beide sind PKV-versichert, an die traut sich die Politik im Moment nicht heran. Uns würde die Heraufsetzung der Zugangsschranke beißen, weil damit der PKV der Nachwuchs weiter beschränkt würde. Aber machen dagegen könnten wir kleinen Fische dagegen nichts.

  • Ich darf in diesem Zusammenhang an die KVdR erinnern, diesen besonderen Status von Rentnern in den gesetzlichen Krankenversicherungen, irrig als "Krankenversicherung der Rentner" bezeichnet. Er entspricht der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihm müssen nach aktuellem Recht Zusatzeinkünfte wie etwa Betriebsrenten und Kapitaleinkünfte nicht verbeitragt werden, wohl aber, wenn ein Rentner freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist.

    Das ging im Fließtext eventuell unter. Wir sind uns sicher darin einig, dass Betriebsrenten auch bei KVdRlern beitragspflichtig sind - klar, abzüglich des bereits genannten Freibetrags (bzw. Freigrenze in der Pflegevers.).

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • [Verbeitragung von Betriebsrenten bei Mitgliedern der KVdR.]

    Wir sind uns sicher darin einig, dass Betriebsrenten auch bei KVdRlern beitragspflichtig sind - klar, abzüglich des bereits genannten Freibetrags (bzw. Freigrenze in der Pflegevers.).

    Ja, da sind wir uns einig. Betriebsrenten müssen auch die Mitglieder der KVdR verbeitragen, eben darum hat es ja in der Vergangenheit soviel Ärger gegeben.

    Irren soll menschlich sein, sagt man :)

    PS: Schade, daß ich das in meinem Posting nicht mehr korrigieren kann. :(

  • Ich würde sogar vermuten, dass er der GRV noch weiter davonläuft - Stichwort Demografie!

    Die Versorgungswerke hängen sehr am Zinsniveau, weil sie in großem Maße Geld in Renten stecken. Und mit Renten war in den letzten Jahren nicht viel zu wuppen.

    Ich konnte neulich mal Einblick in einen konkreten Fall nehmen und habe den aus Interesse parallel nachgerechnet: Der Anteil der Rente, der bis zum Jahr 2006 erwirtschaftet wurde, lag um die 60% höher als das, was mit gleichen Beiträgen von der GRV zu erwarten gewesen wäre (einschließlich GKV-Zuschuß). Der Betreffende war allerdings ledig, was beim Versorgungswerk einen Unterschied macht (Rente etwa 15% höher als bei einem Verheirateten). Die Ansprüche, die nach dem Jahr 2006 erwirtschaftet wurden, lagen um die 20% unter dem, was bei gleichen Beiträgen von der GRV zu erwarten gewesen wäre. Dieser Mensch hätte also ggf. gut daran getan, seine Versorgungswerksrente bereits mit 60 abzurufen und einen Großteil der Rente in die GRV zu stecken.

    Das betreffende Versorgungswerk (das ich hier nicht nennen werde) hat die Renten seit langer Zeit nicht mehr erhöht. Das kann sich der Staat mit den GRV-Renten nicht leisten, wenngleich die GRV seit längerer Zeit pleite ist (also auf einen jährlichen massiven Staatszuschuß aus Steuermitteln angewiesen ist). Das dann dem Rentner aber egal sein, der bekommt bei diesem Versorgungswerk keine Rentensteigerung, wohingegen er bei der GRV eine teils nennenswerte Erhöhung bekommt.

    Ich teile also Ihre Hoffnung nicht, daß die sicher sehr gute Versorgungswerksrente der RA-Kammer Nordrhein (?) der GRV in Zukunft weiter davonlaufen wird. Mag sein, daß gerade dieses Versorgungswerk hoch in Aktien gegangen ist, das ließe dann hoffen. Das Zinsniveau hat sich zwar von der Nullinie emanzipiert, aber so richtig hoch ist es noch nicht, und ich persönlich glaube nicht, daß es mit diesen Schritten weitergeht, mit denen die Zentralbanken angefangen haben. Ich erwarte, daß der Realzins noch längere Zeit negativ bleibt.

  • Na gut, wir zwei beide sind PKV-versichert, an die traut sich die Politik im Moment nicht heran. Uns würde die Heraufsetzung der Zugangsschranke beißen, weil damit der PKV der Nachwuchs weiter beschränkt würde. Aber machen dagegen könnten wir kleinen Fische dagegen nichts.

    Kann man alle vier Jahre mit dem richtigen Kreuz - in zugegebenermaßen geringem Rahmen - durchaus.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist