Verkaufen oder behalten

  • Hallo,

    ich habe ein Depot geerbt, das ein Bankberater vor Jahren eingerichtet, aber wohl nie aktualisiert hat. Ich möchte weitgehend auf ETFs umstellen, weiß aber nicht, was ich wann verkaufen soll. Zwei Fonds (Multizins-INVEST und Schroder ISF Glbl MA Inc A Dis EUR H QV) haben seit Kauf 2012 erhebliche Verluste gemacht (-33%), ein anderer (DWS Deutschland LC) hat sich im Wert über 15 Jahre verdreifacht.

    Was soll ich tun, die Verlustfonds verkaufen oder auf Erholung hoffen?

    Die Gewinnfonds schnell verkaufen, damit nichts passiert?

    Vielen Dank, ist noch sehr neu für mich, aber den Bankberater will ich nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Vielen Dank

  • Guten Morgen,

    willkommen im Forum.

    Der erste Schritt ist gemacht.

    Die ersten Videos von Saidi geben einen guten Überblick.

    Geld ist einfach. Das können Sie selbst.

    Wenn Sie das Geld lange nicht brauchen, über 15 Jahre, können Sie an einen Welt ETF denken.

    Wenn Sie die ersten Videos angesehen haben, wissen Sie was ich meine.

    Sie selbst, sind bald schon sich selbst der beste Finanzberater.

    LG

  • Moin jus52 ,


    Hier hast du mal alle zusammen gefasst im Überblick

    https://www.fondsweb.com/de/vergleichen…65,DE0008490962

    Der erste ist ein Rentenfonds. Deswegen verwundern die Verluste jetzt gerade nicht.Das Zinsänderungsrisiko hat da voll zu geschlagen.

    Der zweite ein Mischfond. Also Aktien und Renten zusammen in einem Fond.

    Der DWS ein reiner Aktienfond.

    Sollte der DWS schon vor 2009 gekauft worden sein wären die Gewinne steuerfrei.

    Schau dir doch mal ein paar Videos von Saidi zur Aktienanlage an und beschäftige dich etwas mit dem Thema Börse. Dann wirst du schon zu einer guten Lösung für dich kommen.

    Die Kosten der Fonds sind im Vergleich zu den üblichen hier empfohlenen Welt ETFs recht hoch. Aber auch da gibts noch teurere.


    Viel Spaß beim Schlau machen und viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Die beiden Fonds mit Verlusten sind Anleihefonds. Durch die Niedrigzinspolitik war damit bis 2021 nicht viel zu verdienen und durch die Zinserhöhung seit letztem Jahr sind die Anleihen im Bestand gefallen.

    Fondsvergleich: beachten, dass die Ausschüttungen mit eingerechnet sind https://www.fondsweb.com/de/vergleichen…61,LU0694810861

    Warnhinweis: keine Steuerberatung

    Wenn die Fonds tatsächlich durch den Erblasser nach 2012 angeschafft wurden erhältst Du den Verlust im Verlustverrechnungstopf gutgeschrieben, Dieser wird dann beim Verkauf von Fonds mit Gewinnen steuerlich gegengerechnet.

  • Der Blick sollte zuerst und vor allem nach vorne gerichtet sein. Stell Dir die Frage, ob die diese Positionen selbst heute kaufen würdest. Wenn nein (davon gehe ich bei allen dreien aus, aber vielleicht gibt es auch andere Meinungen), dann stellt sich die Frage, ob es andere Gründe für das Behalten gibt. Das könnten steuerliche Gründe sein. Allerdings ist es regelmäßig so, dass Steuervorteile überschätzt und langjährige Renditenachteile unterschätzt werden. Nachrechnen wäre angesagt.

    Anschließend an Kater.Ka s Nicht- 8o -Steuerberatung stellt sich die Frage, ob bei einer Erbschaft von Fonds auch der Verlustverrechnungstopf vererbt wird oder nur die Stücke. https://www.haufe.de/finance/haufe-…_HI2530936.html sagt nach meinem laienhaften Verständnis, dass wenn überhaupt nur in sondergelagerten Spezialfällen der Topf berücksichtigt wird.

  • Anschließend an Kater.Ka s Nicht- 8o -Steuerberatung stellt sich die Frage, ob bei einer Erbschaft von Fonds auch der Verlustverrechnungstopf vererbt wird oder nur die Stücke.

    Der Topf wird nicht vererbt. Aber die Fondsanteile wurden ja bisher nicht verkauft, also ist kein Verlusttopf vorhanden. Die Anschaffungsdaten der Anteile sollten korrekt vererbt worden sein. Ansonsten mit Hilfe der Kaufunterlagen nachtragen lassen.

  • Die Anschaffungsdaten der Anteile sollten korrekt vererbt worden sein.

    Bleibt das Problem dabei nicht das gleiche? Das Anschaffungsdatum aus Sicht des Erben ist doch der Tag des Todes des Erblassers. Auf den Wert an dem Tag bezahlt er seine Erbschaftssteuer, egal ob die mal teurer oder billiger gekauft wurden. Erst danach sind die Gewinne und Verluste seine. (Dann gibt es aber auch noch die letzte Steuererklärung des Erblassers. Passiert da irgendwas mit den nicht realisierten Gewinnen und Verlusten? Spannend.)

  • Nein, Erbe ist keine Veräußerung.

    Der Erbe wird praktisch Rechtsnachfolger. Er hat also die Anteile zu dem Zeitpunkt "gekauft" als der Erblasser sie gekauft hat (bedeutet auch, dass er die Gewinne vor dem Erbfall bei Realisierung versteuern muss).

  • Wirklich? (Keine rhetorische Frage - ich habe echt keine Ahnung. Aber dann lässt es sich sowieso am schönsten diskutieren.)

    Dann würde der Erbe doch erst bis zu 50 % Erbschaftssteuer auf den Wert am Todestag zahlen und beim Verkauf nochmal mit 26,375 % den Gewinn versteuern, der in der Erbmasse schon eingerechnet war und versteuert wurde.

  • Erbe ist keine Veräußerung.

    Der Erbe wird praktisch Rechtsnachfolger. Er hat also die Anteile zu dem Zeitpunkt "gekauft", als der Erblasser sie gekauft hat

    Dann würde der Erbe doch erst bis zu 50 % Erbschaftssteuer auf den Wert am Todestag zahlen und beim Verkauf nochmal mit 26,375 % den Gewinn versteuern, der in der Erbmasse schon eingerechnet war und versteuert wurde.

    So isses. :(

    Andererseits hat der Erbe damit immer noch mehr, als wie er überhaupt nicht geerbt hätte.

    Wollen wir eine Diskussion anfangen, ob es gesellschaftlich in Ordnung ist, daß der Erbe leistungslos Geld geschenkt bekommt, das der Erblasser schon einmal versteuert hatte? Besser nicht, sonst fliegen hier die Fetzen. :)

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