Beleihung vermietete Wohnung um Eigenheim zu finanzieren

  • Und bzgl. der ganzen Pauschalaussagen oben ("unzulässig") ohne brauchbare Belege: Das Beispiel 2 aus der oben genannten Seite geht genau auf den Kreditaspekt ein, bei dem für einen Unternehmenskauf auf diesem Weg Mittel generiert werden sollen. Demnach ist also nicht nur der Kauf sondern auch die Kreditfinanzierung zulässig, auch wenn die Mittel dann für einen anderen Zweck verwendet werden! -> Hat hierzu wirklich niemand konkret wirklich Ahnung und/oder eigene Erfahrungen? Mutmaßen kann man ja immer selber... ;)

  • Und bzgl. der ganzen Pauschalaussagen oben ("unzulässig") ohne brauchbare Belege: Das Beispiel 2 aus der oben genannten Seite geht genau auf den Kreditaspekt ein, bei dem für einen Unternehmenskauf auf diesem Weg Mittel generiert werden sollen. Demnach ist also nicht nur der Kauf sondern auch die Kreditfinanzierung zulässig, auch wenn die Mittel dann für einen anderen Zweck verwendet werden! -> Hat hierzu wirklich niemand konkret wirklich Ahnung und/oder eigene Erfahrungen? Mutmaßen kann man ja immer selber... ;)

    Hör mal, du Troll, in dem Beitrag, den ich dir oben verlinkt habe, kannst du erstens nachlesen, welche Voraussetzungen die Finanzverwaltung für die Berechtigung zum Schuldzinsenabzug bei Vermietungseinkünften verlangt, und zweitens ist da auch noch die einschlägige Entscheidung des Bundesfinanzhofs zitiert, die diese Praxis bestätigt hat. Es bleibt dir natürlich unbenommen, die Anwendungspraxis, die Verwaltungsvorgaben und zusätzlich auch noch die höchstrichterliche Rechtsprechung als ahnungslos oder unbrauchbar abzutun. Darüber braucht man aber nicht diskutieren, das ist dann einfach nur pathologische Sturheit. Das ist so, als wenn einer stur behauptet, alle Tomaten seien blau und niemand habe ihm jemals Belege dafür liefern können, dass Tomaten nicht blau sein sollen.

  • Thebat: Interessanter Artikel über Privatdarlehen! Sofern man aber eine Wohnung innerhalb einer Ehe mit einer üblichen Bankfinanzierung finanzieren würde, dann sollten sich m.E. eine deutlich größere Ersparnis ergeben. Wenn neben der Absetzbarkeit der Darlehenszinsen auch die AfA mit 2% zum aktuellen Immobilienwert neu startet, dann wäre so eine Immobilie definitiv ein Steuersparmodell über etliche Jahre, bei dem man ja nach Zins und Laufzeit mehrere 10T-Euro sparen würde! Was wären die Kosten m.E. lediglich 0,5% Grundbucheintrag und 1,5% Notarkosten, was doch vernachlässigbar gering sein dürfte, gemessen an den o.g. Vorteilen!

  • https://www.stb-web.de/news/article.php/id/25568


    Daneben würde ich einfach mal konkret rechnen. Welche Kosten fallen beim Kauf an, welche Einnahmen, welche Ausgaben, welche Steuern spart A, welche Steuern muss B zahlen.


    Wer 100 Euro ausgibt um 42 Euro Steuern zu sparen ist ein Narr.

    Soweit ich das verstehe, möchte FinanztipUser ja kein Privatdarlehen verwenden, sondern den familiären Verkauf durch die Bank finanzieren und somit das Eigenkapital für die eigene Immobilie erhöhen. Daher sollten Kapitalerträge kein Problem sein. Wenn dann würde ich das aber mit einem Steuerberater besprechen, hört sich für mich so an als ob es da einige Fallstricke geben könnte.

  • Zitat von Pantoffelheld: Hast Du dazu eine Begründung erfahren oder Dir selbst erschließen können?


    Frage an Steuerberater: Zinsen absetzbar? Antwort: Nein, Darlehen für Kauf des neuen, jetzt selbst bewohnten, Hauses. Aus Darlehensvertrag ersichtlich.

    War mir vorher aber schon bewusst.

  • Soweit ich das verstehe, möchte FinanztipUser ja kein Privatdarlehen verwenden, sondern den familiären Verkauf durch die Bank finanzieren und somit das Eigenkapital für die eigene Immobilie erhöhen. Daher sollten Kapitalerträge kein Problem sein. Wenn dann würde ich das aber mit einem Steuerberater besprechen, hört sich für mich so an als ob es da einige Fallstricke geben könnte.

    Nein, er will ein vermietetes Haus beleihen, den Darlehensbetrag aber für ein selbstbewohntes, anderes Haus verwenden, die Zinsen dann jedoch als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften geltend machen. Und das geht nicht, daran gibt es keinen Zweifel. Schuldzinsen sind bei den Vermietungseinkünften nur als Werbungskosten abziehbar, wenn der Darlehensbetrag unmittelbar in das vermietete Objekt investiert wird. Die familiären Scheingeschäfte sind inzwischen nur noch zusätzlich darum herum angedacht worden, aber darum geht es im Kern nicht.

  • @R.F. : Glaube auf dem Niveau ("begriffsstutzig", "Troll", ...) kommen wir hier nicht weiter.


    Thebat: Danke für den Link! Das deckt sich doch ziemlich mit den Aussagen des Artikels, den auch johu nochmal verlinkt hat. Und Klar: Der verkaufende würde eigentumsrechtlich auf die Wohnung verzichten, es käme zu einem ganz regulären Kauf (wie unter Fremden) und zu einer völlig üblichen Bankfinanzierung (z.B. 80%) mit der daraus resultierenden Möglichkeit, die Zinszahlungen für diesen an die Wohnung gebundenen Kredit von der Steuer bzw. den Mieteinnahmen der Wohnung abzusetzen. Es sollte anschließend eigentlich kein Problem sein, vom Verkaufserlös der Wohnung dann einfach ein Haus zu kaufen und dieses auch gemeinsam zu nutzen. Ich schau nochmal weiter nach Infos und würde mir in so einem Fall natürlich das Vorgehen nochmal von einem Steuerberater, ggf. Fachanwalt und einem Notar für die Vertragsgestaltung bestätigen lassen!

  • Oder endet die Ehe dann im Knast oder in der Vorhölle des örtlichen Finanzamtes, in der der Finanzbeamte mit einem glühenden Dreizack…?

    Vielleicht endet die Ehe, wenn sich die Gattin auch ein paar Gedanken zum eigenen Vorteil wie du gemacht hat. Den Finanzbeamten, der ja auch Verwalter meiner Steuern ist, habe ich gebeten, den Dreizack schon mal vorzuglühen. ?

  • Natürlich kann die Ehefrau eine Wohnung zum Vermieten kaufen, über die Bank finanzieren und die Kreditzinsen im Rahmen der Anlage V von der Steuer absetzen.


    Daran ändert sich nichts, wenn der Verkäufer der Ehemann ist, vorausgesetzt der "Fremdvergleich" passt, insbesondere beim Preis der Wohnung.


    Natürlich darf der Ehemann eine Wohnung verkaufen, auch an die Ehefrau, und mit dem Verkaufserlös machen, was er will. Auch ein eigengenutztes Haus davon kaufen. Sinnvollerweise achtet der Verkäufer darauf, dass keine Spekulationsgewinne bei ihm entstehen (10 Jahre Eigentum oder vorherige Selbstnutzung).


    Das Ganze ist auch keine neue Erfindung vom "Troll" FinanztipUser , sondern unter dem Begriff "Ehegattenschaukel" bekannt.

  • Hornie: Das sind doch mal klare und stimmige Aussagen, die sich mit allen ernstzunehmenden Quellen decken, die ich zwischenzeitlich gefunden habe! @TamInvest: Na, dann war ich ja gar nicht der erste mit der Idee zu einem so hochkomplexen finanziellen Perpetuum mobile! 8| :D

    ika : In so einem Szenario würde ich drauf hoffen, dass bei gerechten Lösungen bei diesem Geschaukel keiner der beteiligen aus der Ehe fallen würde... 8o Und mal ehrlich: Wieso schickt man den mit dem Dreizack nicht zu Deutsche Wohnen, Vonovia und co., bei denen das nicht einmalig in überschaubarer Größenordnung zur möglichen Eigenheimfinanzierung sondern in einem gewaltigen Ausmaß zum völlig üblichen und gesetzlich zulässigen, d.h. offensichtlich politisch gewollten tagtäglichen Geschäftsgebaren gehört?! :/ Vermutlich würden die meisten Kleinvermieter von euch in einem solchen Szenario die eigenen Mieter auch besser behandeln, mit weniger Mietsteigerungen konfrontieren und entsprechend weniger Steuern sparen...

  • Mir ging es ja vor allem darum, ein Szenario für eine steuerlich möglichst sinnvolle Eigenheimfinanzierung auch zum generieren der Mittel bzw. Kredite zu finden! Was steuerlich möglich ist, geht sogar weit darüber hinaus! :huh: Hier wird die "Ehegattenschaukel" von einem Steuerberater als "der beliebteste Steuertrick von allen" bezeichnet und mit weiteren Gestaltungsmöglichkeiten erklärt:

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    Die hier genannten weiteren Möglichkeiten sind in meinen Augen teilweise ziemlich absurd und/oder fraglich, aber selbst das wäre wohl zulässig: Mehrfacher bzw. regelmäßiger wechselseitiger Verkauf mehrerer vermieter Immobilien innerhalb der Ehe, GbR-Gesellschaft der Eheleute gründen mit 0%/100% vs. 100%/0% Anteilswechsel um selbst noch die Notargebühren zu sparen, innerfamiliäre tilgungslose Kredite mit exorbitant hohen vorab fälligen Zinszahlungen, Verkauf einer Mietwohnung innerhalb der Ehe und anschließend Verkauf der selben Wohnung an eine eigene GmbH um doppelt neues Kapital durch Bankkredite zu generieren, etc. Ob man sowas dann macht, um die Mietrendite von etlichen Mietwohnungen bis ins unermessliche zu steigern, bleibt dann jedem selbst überlassen... ?(