Reklamationen einfach ignorieren!

  • Es ist ganz leicht, bei kleinen Beträgen um die Gewährleistung herumzukommen (mein Beispiel: MultiOceans GmbH, eBay-Name: multitech_pro)! Man muss einfach nur jegliche Kontaktaufnahme des Kunden ignorieren. Am besten auch das Telefon abstellen. Und dann darauf setzen, dass sich der Klageweg bei kleinen Beträgen (hier: 35€) einfach nicht lohnt. Oder übersehe ich noch eine Möglichkeit, die der Kunde nutzen könnte?


    Pro-Tipp: bei sonstigen Anfragen zum selben Produkt, wie es der Kunde reklamieren will, nicht innerhalb von einer Stunde antworten. Das verrät sonst ein bisschen, dass man ja doch eigentlich die Nachrichten liest. ;)


    Viele Grüße

    Martin


    PS: Verbraucherzentrale, eBay - alles nicht hilfreich

  • Hallo.


    Was will uns der Autor damit sagen?


    Wir bewegen uns hier in einer Selbsthilfe-Community, die nicht den Pranger ersetzen soll. Wenn man andere vor schlechten Erfahrungen bewahren will, dann sollte man dies offen und möglichst unverschnörkelt formulieren. Ansonsten müsste man sich bei z. B. Trustpilot austoben. (Obwohl Trustpilot jetzt nicht die beste Bewertung bei Trustpilot hat.)

  • Der Autor nutzt das Konzept der Ironie, um sein Anliegen zu vermitteln. ;)


    Falls also noch jemand einen hilfreichen Tipp hat, wie der Autor zu seinem Recht kommt, ohne einen Anwalt zu bemühen (was in dem Fall nicht sinnvoll wäre), dann gerne antworten.

  • Es ist ganz leicht, bei kleinen Beträgen um die Gewährleistung herumzukommen [z.B. als Händler bei Ebay]. Man muss einfach nur jegliche Kontaktaufnahme des Kunden ignorieren. Am besten auch das Telefon abstellen. Und dann darauf setzen, dass sich der Klageweg bei kleinen Beträgen (hier: 35€) einfach nicht lohnt. Oder übersehe ich noch eine Möglichkeit, die der Kunde nutzen könnte?

    Bei mir geht im Durchschnitt jede zehnte Transaktion bei Ebay daneben. Meistens handelt es sich um minimale Beträge, die schreibe ich einfach ab. Meine interne Mischkalkulation geht so, daß ich das meiste über Ebay zu deutlich geringeren Preisen bekomme als sonstwo, also muß der eine oder andere Fehlschlag drin sein. Gelegentlich hilft der Ebay-Käuferschutz.

    PS: Verbraucherzentrale, eBay - alles nicht hilfreich

    Was versprichst Du Dir von der Verbraucherzentrale?

    Ebay hat mir gelegentlich schonmal geholfen, allerdings merkt man deutlich, daß die sich eigentlich nicht einmischen wollen, vermutlich aus Kostengründen.


    Die Sitten im Online-Handel sind halt rauher als im stationären Handel, und bei Ebay tummeln sich auch halbseidene Verkäufer.


    Shit happens. Wenn ich einen zweistelligen Euro-Betrag verliere, mag mich das ärgern, mein wirtschaftliches Überleben tangiert das nicht. Wirklich teure Sachen würde ich über Ebay allerdings eher nicht kaufen.

  • Kann ich nicht sicher beantworten, aber da in entsprechenden (Gesetzes-) Texten sicher nur von der Technik "Fax" die Rede sein wird und nicht von "Fax auf Thermopapier des Herstellers XY" der gleichen, würde ich davon ausgehen.


    Ich habe mit dem rein-digitalen fritzfax schon vor 20 Jahren meine Bank-PIN zurücksetzen können (Word, Unterschrift als gif drunter, faxen), was natürlich per Email oder Telefon nicht rechtssicher wäre... ;)

  • In Gesetzestexten ist überhaupt nicht die Rede von Fax. Da gibt es Schriftform oder Textform.


    Ob Fax noch als Schriftform zählt, wie sich der Zugang beweisen lässt und ob ein Thermopapier-Faxgerät bei einem abgehenden Fax hier einen Vorteil bietet, muss man sich aus Urteilen erschließen. Davon gibt es sicher reichlich.

  • So einfach ist das auch nicht.

    Hatte da paar Ebay Verkäufer die dachten die kommen damit davon.

    Schickst einfach einen Anwaltsbrief raus, welcher auch seine Vergütung vom angeklagten fordert, wodurch sich die tatsächliche Forderung dann so erhöht, dass sich der Klageweg lohnt.