Steuer-Ersparnis

  • Hallöchen,

    ich bitte um Infos, in o. g. Angelegenheiten. Wie kann ich meine ehrenamtlichen Tätigkeiten bei verschiedenen Vereinen steuerlich geltend machen. Es sind Fahrten zu Sitzungen, Terminen jeglicher Art, Schreibarbeiten, Telefonieren.

    Der 2. Punkt betrifft ein Ferienhaus in Österreich, welches 2022 total saniert und erweitert wurde. Meine Steuerberaterin erklärte mir, dass ich nur Materialkosten angeben kann, aber keine Leistungen. Ist das richtig?

    VG und im Voraus vielen Dank!

    Elisabeth P.

  • Da ich kein Steuerberater bin, wüsste ich nicht, auf welcher Basis ich der Steuerberaterin widersprechen sollte. :/

    Falls die Vereine Kostenerstattungen anbieten, kann man auf diesen Anspruch verzichten und über diesen Verzicht eine Spendenquittung erhalten. Aber auch dazu sollte die Steuerberaterin mehr sagen können.

  • Steuerlich absetzbar sind i.A. Werbungskosten, die notwendig sind, um Einkünfte zu erzielen. Mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit erzielst Du aber keine Einkünfte.

    Fahrtkosten werden meistens von Vereinen erstatten. Diese Erstattung kannst Du auch wieder an den Verein spenden. Bei Gemeinnützigkeit kannst Du diese Spende dann steuerlich geltend machen.

    Renovierung einer vermieteten Ferienwohnung: Eigenleistungen sind natürlich nicht absetzbar (müssten ja sonst gleich wieder als Einkünfte versteuert werden). Eingekaufte Leistungen sollten aber absetzbar sein, ggf. vermindert bei zeitweiser Eigennutzung.

    Bin aber kein Steuerberater, daher ist das unverbindliches Bauchgefühl.

  • Vielen Dank für die Infos! Was die Vereinsarbeiten betrifft, ist der Hinweis klar. Bzgl. der Ferienwohnung: Diese ist nicht vermietet sondern ist nur für den Eigenbedarf, d.h., ich kann nur die Materialkosten absetzen, aber nicht die gekauften Leistungen wie z.B.: Architekten, Stundenlöhne der Arbeiter, Bewilligungkosten verschiedener Ämter etc..

    VG

    E. Pagger

  • Ok, bei einer eigengenutzten Fewo im EU-Ausland fallen mir nur haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen ein. Da sind aber gerade nur die Leistungen absetzbar, nicht die Materialkosten. Dann verstehe ich Deinen StB gar nicht.