50-30-20 Regel - wie ist Immobilienkredit zu bewerten?

  • Hallo,

    man kann hier öfter über die 50-30-20 Regel lesen, nach der man 20 Prozent des Nettogehalts langfristig sparen soll.

    Wie ist die Tilgung eines Immobilienkredits für Eigennutzung oder auch Vermietung in dem Rahmen zu bewerten? Zählt dies zu den 20 Prozent?

    VG & danke

    Klaus

  • Man kann hier öfter über die 50-30-20 Regel lesen, nach der man 20 Prozent des Nettogehalts langfristig sparen soll. Wie ist die Tilgung eines Immobilienkredits für Eigennutzung oder auch Vermietung in dem Rahmen zu bewerten? Zählt dies zu den 20 Prozent?

    Am besten setzt Du Dein Geld so ein, daß Du Dich gut dabei fühlst. Dabei sind Standardschemata anderer Leute gelegentlich hinderlich.

  • Bei Eigennutzung könnte man den Zinsanteil als Miete ansehen und bei den 50% berücksichtigen und den Tilgungsanteil als Sparrate und bei den 20%.

    Wo würdet ihr denn die Instandhaltungsrücklagen zuordnen? Ist das Lebenshaltung oder Sparen?

  • Wo würdet ihr denn die Instandhaltungsrücklagen zuordnen? Ist das Lebenshaltung oder Sparen?

    Wahrscheinlich eher Lebenshaltung. Als Mieter zahlst Du das mit der Miete mit. Andererseits - wann / in welcher Höhe man sie braucht, weiß man erst, wenn man sie ausgegeben hat.


    Am Ende sind diese ganzen Regeln ohnehin nur Daumenregeln. Man sollte sein Geld so aufteilen, dass es (a) für den eigenen Lebensentwurf reicht und funktioniert (Beispiel: wer ein runtergewohntes Haus aus den 70ern hat, wird andere Rücklagen bilden müssen als jemand, der gerade in einen Neubau gezogen ist) und (b) man sich wohl damit fühlt.


    Ob man eine Instandhaltungsrücklage für sich als "Lebenshaltung" oder "Sparen" oder ganz anders deklariert (z.B. weil man nur eine einheitliche Rücklage hat, die alle möglichen perspektivisch anfallenden Ausgaben deckt), ist Geschmackssache. Wichtig ist, dass man überhaupt eine bildet, die Größe und Zustand der eigenen Immobilie angemessen ist.