Vorabpauschale 2023 besser aus Freistellungsauftrag oder vom Verrechnungskonto

  • Das stimmt aber nur, wenn die Wertentwicklung vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 höher ist als die 2,55%. Sonst wird nur die tatsächliche Wertsteigerung angesetzt. Wenn die Sektorwette also ins Minus gedreht ist, zahlt man nichts.

    Den Wert zum 31.12.2023 weiß man allerdings nicht vor Jahresablauf.

    Korrekt.

    Allerdings kann man beim kurs zum Anfang des Jahres auch noch etwas falsch machen.

    Wie ich Anhand meiner eigenen Excel Liste zur Berechnung der Vorabpauschale feststellen musste, verwendete einer meiner Broker (Conorsbank) z.B. für die Vorabpauschale 2020 nicht den Startkurs am Anfanganfang sondern eher einen Kurs der knapp am Tradegate Schlusskurs ist. Auch mit dem vom Anbieter genannten NAV zum Jahresanfang mit USD/EUR Wechselkurs der EZB passt es nicht 100% zu dem was der Broker dann letztendlich angesetzt hat. Und in der Abrechnung selbst hält sich die Consorsbank damals jedenfalls sehr zurück. Es gab lediglich die Angabe wie hoch die Vorabpauschale pro Anteil ist.

    Mit meiner Excel-Liste und dem richtigen Anfangskurs kann ich die Vorabpauschale jetzt wenigstens zu vermutlich 99,x Prozent nachrechnen. Damit bin ich jedenfalls sehr zufrieden und kann dann Anfang des Jahres die Vorabpauschale ausrechnen. Abgezogen werden diese ja vermutlich so Mitte Januar bis Anfang Februar.

  • Und wenn ich einen Sparplan laufen habe? Also so einfach wie dargestellt ist es eben einfach nicht. Daher finde ich die Info zumindest interessant, dass die ING eine Mitteilung sendet und es ansonsten Brokerindividuell ist.

    Ich habe nur 3 thesaurierende ETF und die Summen sind zwar 5 stellig aber insgesamt in einem unteren 5 stelligen Betrag so, dass es trotzdem einen ordentlichen Steuerbetrag ausmachen könnte. Für mich ist wohl die bessere Wahl das über den FSA laufen zu lassen. Der dürfte zu Beginn auf diesem Depot noch nicht ausgeschöpft sein.

  • Daher finde ich die Info zumindest interessant, dass die ING eine Mitteilung sendet und es ansonsten Brokerindividuell ist.

    So 100% meine Hand dafür ins Feuer legen kann ich aber leider nicht. Hätte heute versucht die Mitteilung zu finden, ist aber im Archiv der ING nicht mehr gespeichert, da zu lange her. Kann auch sein dass es bei der fiktiven Veräußerung zum Jahreswechsel 2017/2018 die Mitteilung gab. Eventuell hat jemand anderes die Dokumente besser archiviert als ich und kann das genau recherchieren?

    Xenia: Fände das nebenbei ein ganz interessantes Thema für die Finanztip-Redaktion: Was sind die verschiedenen Praktiken der Broker bei der Vorabpauschale? Denke wenn Finanztip bei den Brokern nachhakt, wie sie dass denn planen, würden diese eher antworten, als wenn wir hier einzeln anfragen.

  • Und wenn ich einen Sparplan laufen habe? Also so einfach wie dargestellt ist es eben einfach nicht. Daher finde ich die Info zumindest interessant, dass die ING eine Mitteilung sendet und es ansonsten Brokerindividuell ist.

    Wenn du einen Sparplan hast, dann werden diese unterjährig gekauften Anteile auch anteilig für die Vorabpauschale mit verrechnet.

    Hast du zB einen Sparplan im

    Februar ausgeführt dann zahlst du quasi für 11/12 Monate der Vorabpauschale für diese Anteile. Für im Januar gekaufte zahlst du die vollen 12 Monate. Für im Dezember gekaufte nur 1/12. Ich habe mich da jetzt auch erstmal mehrere Tage einlesen müssen.

    Das einzige was nicht so leicht herauszufinden ist, ist der vom Broker verwendete Kurs zum Jahresanfang.

    Wenn man genau weiß wie ein Broker da vorgeht bei der Ermittlung des Jahresanfangkurses, könnte man die Vorabpauschale quasi ab dem zweiten Börsentag des Jahres ganz genau ermitteln.

  • ...verwendete einer meiner Broker (Conorsbank) z.B. für die Vorabpauschale 2020 nicht den Startkurs am Anfanganfang sondern eher einen Kurs der knapp am Tradegate Schlusskurs ist. Auch mit dem vom Anbieter genannten NAV zum Jahresanfang mit USD/EUR Wechselkurs der EZB passt es nicht 100% zu dem was der Broker dann letztendlich angesetzt hat. Und in der Abrechnung selbst hält sich die Consorsbank damals jedenfalls sehr zurück. Es gab lediglich die Angabe wie hoch die Vorabpauschale pro Anteil ist.

    Laut dem Investmentsteuergesetz ist der erste im Jahr festgelegte NAV für die Berechnung der VAP heranzuziehen. Da gibt es für den Broker wenig Spielraum. Wenn der Anbieter keinen NAV in Euro berechnet hat, wird die Differenz wohl dem von der Consorsbank verwendeten USD/EUR-Wechselkurs geschuldet sein.

  • Und wenn ich einen Sparplan laufen habe? Also so einfach wie dargestellt ist es eben einfach nicht. Daher finde ich die Info zumindest interessant, dass die ING eine Mitteilung sendet und es ansonsten Brokerindividuell ist.

    Ganz simples Vorgehen: Du nimmst die Anzahl deiner Fondsanteile vom 31.12. und multiplizierst sie mit dem NAV vom 2.1. Und schon hast du eine Obergrenze für die VAP. Die reale VAP wird aufgrund der anteiligen Berücksichtigung der Sparplanraten etwas geringer ausfallen.

  • Ganz simples Vorgehen: Du nimmst die Anzahl deiner Fondsanteile vom 31.12. und multiplizierst sie mit dem NAV vom 2.1. Und schon hast du eine Obergrenze für die VAP. Die reale VAP wird aufgrund der anteiligen Berücksichtigung der Sparplanraten etwas geringer ausfallen.

    Die anteilige Berücksichtigung sollte auf den Mittelwert der Anteile zwischen Jahresanfang und Jahresende hinauslaufen, sofern nichts anderes ge- oder verkauft wurde.

  • 68 Beiträge und schon über 2.600 Zugriffe auf dieses Thema.

    Ich bin schon bespannt auf die letzten Wochen dieses Jahres und die ersten Wochen im neuen Jahr. Denn dann werden sehr viele zum ersten mal mit der Vorabpauschale so richtig in Berührung kommen und einige Fragen haben :thumbup: 8o

  • Das stimmt aber nur, wenn die Wertentwicklung vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 höher ist als die 2,55%. Sonst wird nur die tatsächliche Wertsteigerung angesetzt. Wenn die Sektorwette also ins Minus gedreht ist, zahlt man nichts.

    Den Wert zum 31.12.2023 weiß man allerdings nicht vor Jahresablauf.

    Ich verfolge die Wertentwicklung meines Depots und werde um Weihnachten herum hoffentlich hinreichend einschätzen können, wo mein Depot am Jahresende stehen wird. Mit diesem angenommenen Wert werde ich dann die Vorabpauschale extrapolieren und die darauf fällige Steuer errechnen. Vermutlich dümpelt auf meinem Verrechnungskonto genügend Geld herum, daß ich die Steuer davon bezahlen kann. Ansonsten werde ich auf irgendeine Weise dafür sorgen, daß dorthin hinreichend Geld gelangt. In Not wird mich die Sollbuchung meiner Depotbank jedenfalls nicht bringen.

  • Ganz simples Vorgehen: Du nimmst die Anzahl deiner Fondsanteile vom 31.12. und multiplizierst sie mit dem NAV vom 2.1. Und schon hast du eine Obergrenze für die VAP. Die reale VAP wird aufgrund der anteiligen Berücksichtigung der Sparplanraten etwas geringer ausfallen.

    Korrekt.

    Nur wird man den NAV nicht bei jedem ETF so einfach ermitteln können, da das leider nicht bei jedem Anbietern so easy zu einem bestimmten Datum findet.

    Ich hatte das Testweise bei einem ETF für 2020 gemacht und trotz gefundenen NAV vom 2.1. und EZB Wechselkurs vom selben Tag, gab es noch eine ganz leichte Differenz. Wobei diese dann wirklich nicht mehr ins Gewicht fällt.

  • Hallo Hausbauer14513,

    aus Ihrem Startbeitrag schlussfolgere ich, dass Sie noch nicht zu den rentennahen Jahrgängen zählen.

    Wenn dem so ist, sind alle darauf folgenden Beiträge lehrreich und nützlich für die heutige Steuersituation. Ihre Ausgangsfrage beantworten sie aber nicht. Die letzte steuerliche Änderung im Bereich der Kapitalerträge war 2019. Glauben Sie wirklich, dass es in den nächsten 15 oder 25 Jahren keine weiteren Änderungen mehr gibt? Wie Sie als Rentner einmal besteuert werden, kann heute keiner sagen. Deshalb sollten Sie diese Frage aus Ihren heutigen Überlegungen vollkommen ausblenden.

    Gruß Pumphut