Gas Sonderkündigungsrecht

  • Ab 1. Okt. 2023 entfallen bei Gas die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage weg.


    Auf Nachfrage bei meinem Versorger, ob er die Reduzierung dieser beiden Umlagen weiter gibt, schreibt er:

    Der Wegsall entsprechender Umlage wird berücksichtigt, entsprechend reduziert und in der nächsten Jahresrechnung zu erkennen. Im Gegensatz zur Einführung der Umlage, erhalten Sie zum wegfall dieser keine weitere Benachrichtugung.


    Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht oder nicht?

  • Ich habe mit dem Musterschreiben von Finanztip meine Gaslieferung aufgrund dem Wegfall der beiden Umlagen gekündigt. Mein Gasversorger hat mir die Kündigung in weniger als 24 Stunden bestätigt.

    Jeder / Jede kann bis morgen noch seinen Vertrag kündigen, wenn er wechseln möchte, z.B. weil ein anderer Versorger günstige ist.

    An Finanztip vielen Dank für das Musterschreiben.

  • Liebe Community,


    befinde mich in einem Gasversorgertarif mit 12 Monaten Preisbindung (MONTANA garant 12).


    Nach der Lektüre dieses Finanztip-Artikels würde ich gerne die Preissenkung in meinem (Laufzeit-) Tarif nutzen um ihn zunächst zu kündigen und - wenn mgl. - günstiger gleich wieder abschließen zu können:


    https://www.finanztip.de/strom…e%20unseren%20Musterbrief.


    Darin:

    "Dein Son­der­kün­di­gungs­recht bei einer Preissenkung

    Du kannst Dein Son­der­kün­di­gungs­recht nicht nur bei einer Preiserhöhung nutzen, um Deinen Stromvertrag oder Gasvertrag sofort kündigen zu können. Auch wenn der Strompreis oder der Gaspreis in Deinem Tarif sinkt, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Es gilt für jede Preisveränderung in Deinem Tarif, also auch für eine Preissenkung."


    Der Versorger verneinte dieses Sonderkündigungsrecht.

    Frage: gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch für 12M - Laufzeittarife?


    Danke und Gruß

    Mira

  • Hallo Mira,


    für mein Verständnis: Sie haben einen sog. Sondervertrag, der noch einige Zeit läuft. Nun senkt Ihnen Montane in Ihrem Vertrag ab Datum X den Preis. Bei anderen Tarifen von Montana gibt es aber noch niedrigere Preise??


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,

    danke für Deine Nachricht. Einen Sondervertrag habe ich nicht, allerdings - im einen mit initial 12 Monaten Laufzeit. Derselbe Tarif wäre nun spürbar günstiger, dazu müsste ich aber aus dem jetzigen Laufzeitvertrag MONTANA garant 12 rauskommen. Daher der Gedanke nach dem Sonderkündigungsrecht; Gilt dies auch für Laufzeittarife?


    Gruß Mira

  • Einen Sondervertrag habe ich nicht, allerdings - (im) einen mit initial 12 Monaten Laufzeit

    Dann ist es ein Sondervertrag (und nicht ein Grundversorgungsvertrag, den man sowieso mit einer Frist von 14 Tagen kündigen könnte).

    itschytoo hat Dich wohl missverstanden ("Du hast nur Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Preise für Dich verändern.") :
    Die Preise Deines Vertrages wurden gesenkt und der Vertrag mit dem gleichen Namen ist bei Neuabschluss noch viel preiswerter, so verstehe ich es!

    Zu fragen ist, welche Preise denn geändert wurden und was dazu in den AGB steht.

    M.E. hat man bei einer Senkung der Preise dann kein Kündigungsrecht, wenn:

    Zitat
    § 41 EnWG Abs. (6) Bei unveränderter Weitergabe von umsatzsteuerlichen Mehr- oder Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze ergeben sowie bei unveränderter Weitergabe von Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Absatz 3 Nummer 3 oder Nummer 5, bedarf es keiner Unterrichtung nach Absatz 5 Satz 1 und 2; dabei entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht nach Absatz 5 Satz 4
    § 40 EnWG Abs (3)
    Nr. 1 -
    Nr.2 -

    Nr. 3 - jeweils gesondert die Umlagen und Aufschläge nach § 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes, § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten vom 28. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2998) in der jeweils geltenden Fassung,
    Nr. 4 -
    Nr. 5 - bei Gasrechnungen bis zum 31. Dezember 2025 die Kosten in Cent pro Kilowattstunde für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728) in der jeweils geltenden Fassung, die Umlegung saldierter Kosten nach § 35e sowie die saldierte Preisanpassung aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 26 Absatz 1 des Energiesicherungsgesetzes.

    Also erst mal gucken und hier berichten

    berghaus 20.02.24

  • Hallo,


    ich hatte Mira auch so verstanden wie itschytoo. Am Preis des von Mira mit dem Gasversorger abgeschlossenen Vertrages hat sich nichts geändert. Lediglich das Vertragsangebot für Neukunden bei einem Tarif mit gleichem Namen hat sich geändert. Daraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht für Mira.


    Zum Vergleich, ich kaufe beim Bäcker ein Brot zum Preis X. Nachdem ich raus bin, senkt der Bäcker den Preis für Brote dieser Sorte um 10%. Ich habe auch kein Recht, das gerade gekaufte Brot gegen Kaufpreiserstattung zurückzugeben und dafür ein billigeres zu bekommen.


    Gruß Pumphut

  • Am Preis des von Mira mit dem Gasversorger abgeschlossenen Vertrages hat sich nichts geändert. Lediglich das Vertragsangebot für Neukunden bei einem Tarif mit gleichem Namen hat sich geändert. Daraus ergibt sich kein Sonderkündigungsrecht für Mira.

    Ja, das kann ich jetzt auch aus dem Verlauf herauslesen. :)

    berghaus 20.02.24