Ab 1. Okt. 2023 entfallen bei Gas die Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage weg.
Auf Nachfrage bei meinem Versorger, ob er die Reduzierung dieser beiden Umlagen weiter gibt, schreibt er:
Der Wegsall entsprechender Umlage wird berücksichtigt, entsprechend reduziert und in der nächsten Jahresrechnung zu erkennen. Im Gegensatz zur Einführung der Umlage, erhalten Sie zum wegfall dieser keine weitere Benachrichtugung.
Habe ich nun ein Sonderkündigungsrecht oder nicht?