Heizkostenabrechnung 2022 - Verstehen

  • Hallo in die Experten-Runde,


    die Heizkostenabrechnung 2022 für meine Mietwohnung gibt mir immer noch Rätsel auf.

    Wer kennt sich damit genauer aus und könnte mir weiterhelfen? Die Mietwohnung ist Teil einer Liegenschaft mit drei Gebäuden und 27 Wohnungen. Alle werden mit Fernwärme beheizt. Die Abrechnung wurde von der ista erstellt.

    Die Fragen beziehen sich auf folgende Bereiche:

    1. Angegebene Wärmemengen
    2. Betriebsstrom (Größenordnung)
    3. Weitere Nebenkosten der Heizung (Größenordnung)
    4. Die neuen Verbrauchsinformationen nach § 6a Abs. 3 HKVO

    Beste Grüße aus Hannover
    ;)

  • Hallo Pantoffelheld,


    hier die Heizkostenabrechnung 2022 als PDF.


    Die Fragen beziehen sich auf folgende Bereiche:

    1. Angegebene Wärmemengen
      Insgesamt 180.111 kWh für alle 27 WE der Liegenschaft, s.u. (3).
      Für die beiden Nutzergruppen (NG stat. Heizung und NG WMS) 165.126 kWh.
      Für die NG WMS (Neubau mit 13 WE) 70.607 kWh, s.u. (5).
      Der Verbrauch der NG WMS ist 55.995 kWh, s.u. (6).
      Frage: Das kann nicht stimmen, entweder 70.607 oder 55.995 kWh?
      Frage: Der Verlust der Anlage liegt bei 180.111 - 165.126 kWh = 15.000 kWh gibt es Vergleichswerte bei Fernwärme?
    2. Betriebsstrom (Größenordnung)
      Die Kosten für den Betriebsstrom der Anlage (nur Umwälzpumpen) liegt bei 1.222€ bei 0,35€/kWh = 3.500 kWh a, s.u. (3).
      Frage: Gibt es Vergleichswerte?
    3. Weitere Nebenkosten der Heizung (Größenordnung)
      Die Gesamtkosten der Heizung wird mit 21.803€ angegeben, bei reinen Energiekosten von 17.207€.
      Frage: Das sind rd. 4.600€ Nebenkosten oder rd. 27% ist das im Rahmen?
    4. Die neuen Verbrauchsinformationen nach § 6a Abs. 3 HKVO
      Unter Punkt (8) werden Verbrauchsinformationen angegeben.
      Frage: Ist es richtig, dass diese über die Gesamtkosten gerechnet werden?
      Frage: Es macht für mich keinen Sinn, wenn für 2022 ein Verbrauch von 5.181,26 kWh angegeben wird, obwohl nur 3.073 kWh über den Wärmemengenzähler erfasst wurden?
      Frage: Die Energie kann doch nicht über das Verhältnis der Gesamtkosten von 21.802,91€ zu dem Kosten der Wohnung von 627,20€ also mit 2,88% dargestellt werden. Ist diese Art der Berechnung richtig?
  • Also bei der Frage 70.607 oder 55.995 habe ich erst gedacht, na klar, die haben da mit 70 % weitergerechnet. Aber es kommt nicht hin. Der Betrag pro Einheit ist auch anders, kleiner, aber nicht im gleichen Verhältnis kleiner.


    Beim Betriebsstrom fällt die krasse Steigerung über die drei Jahre auf. Das ist nicht zu erklären. Übrigens super mit den Anmerkungen im Dokument.


    Auch wenn ich direkt angesprochen wurde, dürfen die anderen ruhig mitraten. Wohnanlagen mit Fernwärme sind nicht mein Metier.

  • Hier gibt es eine Broschüre von Ista mit Erläuterungen zur Heizkostenabrechnung: https://www.ista.com/fileadmin…_Heizkostenabrechnung.pdf


    Mein Verständnis ist folgendes:


    70.607 kWh ist der Anteil der Nutzergruppe WMS am Wärmeverbrauch. Daraus ergeben sich die Kosten von 9.322,70 EUR. Dieser Betrag (nicht die kWh) wird nun aufgeteilt, 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten. Laut ista nach Heizkostenverordnung.


    Zitat ista: "Die Grundkosten entstehen durch die ständige Wärmebereitstellung sowie Leitungsverluste der Anlage." Dieser Anteil der Energie wird also nicht vor Ort in der Wohnung verbraucht sondern irgendwo im Haus in der Heizungsanlage, bei Fernwärme vielleicht auch schon auf dem Weg zum Haus. Dieser Betrag, also 30% von 9.322,70 EUR wird deswegen über die Wohnfläche verteilt.


    Der Verbrauchskostenbetrag (70% von 9.322,70 EUR) wird nun über die mit Hilfe des Wärmemess-Systems (ich nehme mal an das bedeutet WMS) gemessenen kWh verteilt. Das sind dann wohl die 55.955 kWh. Daraus ergibt sich ein Verbrauchskostenwert je kWh mit dem dann der individuelle gemessene Verbrauch multipliziert wird um die Verbrauchskosten der einzelnen Wohneinheit zu bestimmen.


    Der Weg ist also gelieferte Wärmemenge wird aufgeteilt auf Nutzergruppen, daraus werden Gesamtkosten je Nutzergruppe bestimmt. Diese Kosten werden mit dem Schlüssel 30 : 70 auf Grund- und Verbrauchskosten verteilt. Dann werden die Grundkosten über Wohnfläche und die Verbrauchskosten über die in den Wohnungen gemessenen Kilowattstunden verteilt.

  • Hallo zusammen, erst einmal vielen Dank für eure Hinweise.


    Die Differenz von 14.612 kWh (70.607-55.995) macht keinen Sinn. Die Nutzergruppe WMS ist ein Neubau aus dem Jahr 2019 mit 13 Wohnungen. Die Höhe es Wärmeverlust mit 26 % ist schon sehr hoch.

    Den die Differenz von 14.985 kWh (180.111 - 165.126) für beide NG Neubau (13 WE) und Altbau (14 WE), demnach wäre der Wärmeverlust bei der NG Altbau mit 373 kWh sehr gering.


    Die Broschüre der Ista mit Erläuterungen zur Heizkostenabrechnung habe ich mir noch einmal angesehen.


    Es fällt auf, dass keine Auftrennung in Heizung und Warmwasser erfolgt ist in meiner Abrechnung.


    5. Ermittlung Heiz- und Warmwasserkosten (lt. Heizkostenverordnung § 9 Abs. 1 und 2)

    und auch keine Angaben zu

    7. Ihre anteilige Arbeitskostenabrechnung - Anteilige Arbeitskosten haushaltsnaher Dienstleistungen nach §35a


    Auch wird kein neuer Verbrauch errechnet über den Kostenanteil an den Gesamtkosten mit 2,88 %. Der Verbrauch ist 3.073 kWh und nicht 5.181,26 kWh s.h. unter 8. Ihr Verbrauch für die Heizung.


    Alles, was unter Punkt "8. Ihre Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen" in meiner Abrechnung folgt, ist meiner Ansicht nach fehlerhaft!

    Beste Grüße aus Hannover
    ;)

  • Beim Betriebsstrom fällt die krasse Steigerung über die drei Jahre auf. Das ist nicht zu erklären. Übrigens super mit den Anmerkungen im Dokument.

    Die Hausverwaltung hat mir die Stromrechnungen kopiert, es wurde noch ein Zeitraum (von ca. 10,5 Monaten) von 2021 mit in der Abrechnung 2022 gebucht. :)

    Beste Grüße aus Hannover
    ;)

  • Auch wird kein neuer Verbrauch errechnet über den Kostenanteil an den Gesamtkosten mit 2,88 %. Der Verbrauch ist 3.073 kWh und nicht 5.181,26 kWh s.h. unter 8. Ihr Verbrauch für die Heizung.

    5.181,26 kWh sind der Anteil an der gesamten gelieferten Wärmemenge (180.111 kWh), gerechnet über den Kostenanteil 2,88 %. 3.073 kWh sind ja nur der in deiner Wohnung gemessene Verbrauch, der nur dazu dient deinen Kostenanteil an den 70% Verbrauchskosten zu ermitteln.


    Dass du keine Warmwasserkosten ausgewiesen hast, mag an der dezentralen Warmwasserbereitung liegen, oder gibt es da irgendein Zählwerk an dem Plattenwärmetauscher?

  • 5.181,26 kWh sind der Anteil an der gesamten gelieferten Wärmemenge (180.111 kWh), gerechnet über den Kostenanteil 2,88 %. 3.073 kWh sind ja nur der in deiner Wohnung gemessene Verbrauch, der nur dazu dient deinen Kostenanteil an den 70% Verbrauchskosten zu ermitteln.

    Hallo DirkHSK,
    der Anteil meiner Wohnung an der Gesamtenergie der Liegenschaft von 180.111 kWh muss dann auch über die Energie gerechnet werden (3.078 / 180.111 kWh x 100 = 1,71 %).


    Was haben die Heiznebenkosten (Wartung, Ablesekosten usw.) damit zu tun?


    Der Anteil von 2,88 % an den Gesamtkosten ergibt dann auch einen Verbrauch von 5.187 kWh für die Wohnung. Das macht einfach keinen Sinn.

    Beste Grüße aus Hannover
    ;)

  • Dass du keine Warmwasserkosten ausgewiesen hast, mag an der dezentralen Warmwasserbereitung liegen, oder gibt es da irgendein Zählwerk an dem Plattenwärmetauscher?

    In der HKVO wird gefordert, dass das Warmwasser separat angegeben werden muss. Nur, wenn der Aufwand zu hoch ist, kann mit einer Formel gerechnet werden.

    Hat die ista nicht gemacht. Wieso müssen die sich nicht an die Vorgaben der HKVO halten?

    In der Broschüre der Ista mit Erläuterungen zur Heizkostenabrechnung haben sie es richtig gemacht.

    Beste Grüße aus Hannover
    ;)

  • Hallo DirkHSK,
    der Anteil meiner Wohnung an der Gesamtenergie der Liegenschaft von 180.111 kWh muss dann auch über die Energie gerechnet werden (3.078 / 180.111 kWh x 100 = 1,71 %).

    Nein, muss es nicht. In den 180.111 sind ja auch die Verluste außerhalb Deiner Wohnung enthalten. und die 3078 kWh sind ja auch nur der Verbrauchsanteil (70%) da wird ja auch noch Grundanteil verbraucht von Dir.


    Die 5.187 geben nicht die genutzte Wärme in deiner Wohnung an, sondern deinen Anteil an der gelieferten Energie des Fernwärmeanbieters. Das ergibt quasi Deinen Carbon Footprint für die Wohnungswärme.


    Generell gibt es keine 100% exakten Verteilungsrechnungen für solche Mehrfamilienanlagen mit zentraler Wärmeversorgung. Es wird ja nicht an jeder Stelle der Verlust erfasst, außerdem gibt es in jedem System Messungenauigkeiten.


    Das ganze Verfahren ist ein Verfahren zur Verteilung der Kosten und der Energieverbräuche, das wahrscheinlich mehr oder weniger richtig deinen Anteil an den Kosten widerspiegelt und dann wird dir noch dein CO2 Gesamt-Ausstoß für das Heizen präsentiert (auch mehr oder weniger richtig). Das mag für dich wenig Sinn machen, aber die Rechnerei ist nun mal so :).

  • Könnte nicht einfach jeder Vermieter jemanden einstellen, der 100 Stunden lang möglichst exakt alle Verbräuche berechnet? Natürlich monatlich, da jeder Vermieter laut Verordnung die Verbrauchsdaten monatlich den Mietern zur Verfügung stellen muss.


    Ich sehe da echt keine Probleme.