Hallo,
Wenn der Zaun selbst kein genehmigungsbedürftiges Bauwerk darstellt (selten) und nicht gerade durch die falsche Grenzziehung Abstandsflächen verletzt werden (nicht vorgetragen) interessiert sich das Bauamt für den Fall nicht. Bis auf exotische Ausnahmen ist der falsch gestellte Zaun keine öffentliche Angelegenheit, sondern allein eine Zivilsache zwischen den Nachbarn.
Gruß Pumphut
Richtig, die unzulässige Überbauung, die keinen Abstandsflächenverstoß darstellen muss, ist zivilrechtlich zu klären. Die Bauaufsicht wird sich nur mit illegaler Grenzbebauung (z. B. in BY mehr als 9 m je Seite) befassen, nicht aber mit illegaler Überbauung. Bei unter 2 m Höhe werden (in BY) eh keine Abstandsfläche ausgelöst.