Kontoschließung verstorbener Eltern

  • Hallo! Ich hätte gern gewußt, ob jemand von euch Erfahrungen mit dieser Thematik hat: Wenn man das Konto eines verstorbenen Elternteils geschlossen hat und in etwa 4T noch auf diesem Konto lagen, wie lange dauert es bis die Bank aus der Nachlassabteilung diese überweist?

    Ausser mir gibt keine anderen Erben und ich hatte über den Tod hinaus die Vollmacht. Inzwischen ist 1 Monat vergangen und ich höre nichts. Auch ist unter der Hotline niemand erreichbar. Umso länger die Bank diesen Betrag einbehält, desto höher werden wohl auch eventuelle Gebühren liegen.

  • Es hilft Dir zwar nichts (mehr), was ich schreibe, aber vielleicht einem anderen Leser.


    Wenn man beabsichtigt, ein Konto zu schließen, räume man es füglich selbst vorher bis auf den letzten Cent. Dann kann sich die Bank so lang Zeit nehmen, wie sie will, bis sie das Konto schließt.

  • Wenn man beabsichtigt, ein Konto zu schließen, räume man es füglich selbst vorher bis auf den letzten Cent. Dann kann sich die Bank so lang Zeit nehmen, wie sie will, bis sie das Konto schließt.



    Da hast du völlig Recht, habe das auch schon bereut!!!

  • Wenn die Bank Postbank heißt, kann es schon mal ein halbes Jahr und länger dauern. Bei denen hilft nur Klage einreichen und Verzugszinsen fordern gegen die Deutsche Bank als Eigentümer.


    Oh, es handelt sich um die Deutsche Bank. :/

  • Sie kann aber auf der Vorlage eines Erbscheins bestehen. Deine Vollmacht nutzt da wenig, denn der/die Erblasser kann ja sein Vermögen den Zeugen Jehovas vermacht haben.


    Äh, das ist aber unangenehm: Erbschein anfordern kostet auch NOCH zusätzliche UND ist eine bürokratische Hürde. Ich könnte mit dem Testament meiner Mutter entweder zum Bankangestellten oder Nachlassgericht?

  • Der Erbschein ist heute deutlich billiger als er früher mal war, dafür gibt es den abgespeckten Erbschein für Grundbuchzwecke nicht mehr. Wenn sonst nicht viel da ist, kostet der Erbschein auch nicht viel, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört, geht es sowieso nicht ohne Erbschein.


    Das Testament alleine wird der Bank nicht genügen, das kann ja jederzeit danach noch geändert worden sein. Testamentseröffnungsprotokoll nebst der darin aufgeführten letztwilligen Verfügung(en) muss die Bank aber gelten lassen, sofern sich daraus die Erbfolge entnehmen lässt. Der BGH hat das irgendwann mal entschieden. Vielleicht ist es trotzdem einfacher, einen Erbschein zu beantragen als sich mit der Bank wegen der Frage zu streiten.


    Wenn die Erbfolge nachgewiesen ist, würde ich der Bank nicht mehr als eine Woche zubilligen. Danach mahnen und Verzugszinsen verlangen. Das sind derzeit 8,62%, ab 1.1.24 werden es mindestens 8,87% sein, lohnt sich also.


    Aber was heißt, du könntest mit dem Testament zum Nachlassgericht? Das musst du sowieso dort abliefern bzw. hättest du bereits abliefern müssen, dazu bist du verpflichtet.

  • Aber was heißt, du könntest mit dem Testament zum Nachlassgericht? Das musst du sowieso dort abliefern bzw. hättest du bereits abliefern müssen, dazu bist du verpflichtet.


    Du jagst mir jetzt aber einen Schrecken ein.

    Ich hatte - nachdem ich diese Info im Netz gelesen hatte - den Steuerberater meiner Mutter gefragt und der hat gesagt, dass das nicht nötig sei. Die Lage als einziges Kind sei eindeutig. Auch war beim Tod meines Vaters vor 20 Jahren davon keine Rede.

  • Jeder, der im Besitz einer letztwilligen Verfügung ist, muss sie nach Kenntnis des Todesfalls beim Nachlassgericht abliefern. Soweit kostet das noch nichts. Nach ein paar Wochen erhalten dann alle, die gesetzliche Erben oder testamentarisch in irgend einer Weise bedacht sind, vom Nachlassgericht ein Testamentseröffnungsprotokoll, mit dem das Nachlassgericht Kopien aller eingegangenen Testamente oder sonstigen letztwilligen Verfügungen übersendet. Auch das kostet soweit noch nichts. Und wenn die Lage eindeutig ist, kann man damit auch zur Bank gehen und sagen, schaut her, hier ist auch ohne Erbschein der amtliche Nachweis, dass ich (Allein-)Erbe bin.

  • ... Die Lage als einziges Kind sei eindeutig ...

    Aus der Lage als einziges Kind kannst du ohne Erbschein keine Rechte herleiten. Vielleicht sind ja die Zeugen Jehovas oder der örtliche Tierschutzverein testamentarische Erben und das einzige Kind bekommt nur seinen Pflichtteil. Und bei der Beantragung des Erbscheins als gesetzliche Erbin musst du an Eides statt versichern, dass du keine Kenntnis von einem Testament hast. Also liefere das Testament ab, es ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll.

  • Aus der Lage als einziges Kind kannst du ohne Erbschein keine Rechte herleiten. Vielleicht sind ja die Zeugen Jehovas oder der örtliche Tierschutzverein testamentarische Erben und das einzige Kind bekommt nur seinen Pflichtteil. Und bei der Beantragung des Erbscheins als gesetzliche Erbin musst du an Eides statt versichern, dass du keine Kenntnis von einem Testament hast. Also liefere das Testament ab, es ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sinnvoll.

    Die Ablieferung eines Testaments beim Nachlassgericht ist nur in Bayern und Baden Würtemberg vorgeschrieben , nicht in NRW. Eine Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht über den Tod hinaus, ersetzt jeden Erbschein, der nicht obligatorisch ist. Ich habe x handschriftliche Dokumente, wo meine Mutter mich zu allem bevollmächtigt plus Vorsorgevollmacht für ihr Vermögen. Natürlich stehe ich in der gesetzlichen Erbfolge als einziges Kind.

  • Die Pflicht zur Ablieferung eines Testaments ergibt sich aus § 2259 BGB. Das gilt überall in Deutschland gleichermaßen.


    Eine Vorsorgevollmacht entfaltet typischerweise keine Wirkungen über den Tod hinaus. Eine Bankvollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus kann wirksam sein, das muss man sich im Einzelfall ansehen. Irgend etwas handschriftliches genügt nach den Banken-AGB aber in der Regel nicht. Die Bankvollmacht ist nach den Banken-AGB in der Regel nur wirksam, wenn sie auf dem von der Bank bereit gestellten Formular und/oder im Beisein eines Bankmitarbeiters erteilt wird. Viel Spaß mit der Bank. Den kannst du dir ersparen, wenn du einfach die Regeln beachtest, die für Erbfälle gelten.

  • Die Pflicht zur Ablieferung eines Testaments ergibt sich aus § 2259 BGB. Das gilt überall in Deutschland gleichermaßen.


    Eine Vorsorgevollmacht entfaltet typischerweise keine Wirkungen über den Tod hinaus. Eine Bankvollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus kann wirksam sein, das muss man sich im Einzelfall ansehen. Irgend etwas handschriftliches genügt nach den Banken-AGB aber in der Regel nicht. Die Bankvollmacht ist nach den Banken-AGB in der Regel nur wirksam, wenn sie auf dem von der Bank bereit gestellten Formular und/oder im Beisein eines Bankmitarbeiters erteilt wird. Viel Spaß mit der Bank. Den kannst du dir ersparen, wenn du einfach die Regeln beachtest, die für Erbfälle gelten.

    'Falls ein einziger, gesetzlicher Erbe existiert und niemand anderes als Alleinerbe im Testament benannt wird, gibt es hierbei selbstverständlich keinerlei Probleme, weil schließlich nur ein Erbe existiert.' (Zitat)

    So ist es. Es gibt niemanden außer mir .

    Insofern ist ein Erbschein wohl nicht obligatorisch.

    weiter:

    Wann ist ein Erbschein erforderlich?

    'In Zusammenhang mit einem Erbfall stellt sich für die Hinterbliebenen regelmäßig die Frage, wann ein Erbschein erforderlich ist. Grundsätzlich muss der Nachweis der Erbenstellung nicht zwingend durch einen Erbschein erbracht werden, doch in zahlreichen Fällen brauchen Erben doch ein solches Dokument. Wer sein Erbrecht dem Grundbuchamt gegenüber nachweisen muss, muss einen Erbschein oder alternativ ein öffentliches Testament beziehungsweise einen notariellen Erbvertrag vorlegen.

    Auch Geldinstitute verlangen oftmals einen Erbschein, sofern keine wirksame Vollmacht vorliegt.'

    Nachzulesen unter:https://www.zurecht.de/erbrech…etzliche-erbrecht-im-bgb/

    Und du irrst mit der Annahme, dass es keine Bankvollmacht 'über den Tod hinaus' gibt. Die liegt schon lange Jahre vor.

    https://www.erbrechtskanzlei-aachen.de/veroeffentlichungen/artikel/die-bedeutung-von-vorsorgevollmachten#:~:text=Insbesondere%20kann%20die%20Vorsorgevollmacht%20in,über%20den%20Nachlass%20verfügen%20kann.Vorsorgevollmachten gewährleisten eine schnelle Nachlassabwicklung!

    'Wird eine solche Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus erteilt, dient sie zudem auch der schnellen und erleichterten Nachlassabwicklung. Insbesondere kann die Vorsorgevollmacht in vielen Fällen einen Erbschein als Nachweis der Berechtigung ersetzen, da der Vollmachtnehmer nach dem Tod im Namen der Erben von der Vollmacht Gebrauch machen und insoweit über den Nachlass verfügen kann. Ein oft langwieriges Erbscheinsverfahren braucht daher nicht abgewartet zu werden. Es gilt allerdings darauf hinzuweisen, dass nicht notariell beurkundete Vorsorgevollmachten insbesondere von Banken in der Regel nicht akzeptiert werden, da Zweifel an der Echtheit der Unterschrift oder der Geschäftsfähigkeit des Unterzeichners bestehen können. Hier empfiehlt es sich, zusätzlich bei der Bank eine entsprechende Bankvollmacht zu erteilen. '


    Und DIE - notariell beglaubigt - besitze ich auch. Ich hatte in dem Thread nach Erfahrungen gefragt, nicht nach Belehrungen, die auch noch an Korrektheit zu wünschen übrig lassen.

  • Hier im Forum eine Diskussion zu "gewinnen" ist im allgemeinen irrelevant. Relevant ist das, was in Deinem konkreten Fall die betreffende Bank davon macht.

    Da Bankvollmacht sowie Vorsorgevollmacht schon lange vorliegen, ich als gesetzlicher Erbe Nr.1 die einzige in Frage kommende Person bin, dürfte die Bank keine weiteren Beweise für meine Erbberechtigung verlangen, es sei denn, sie rückt expressis verbis damit raus, sodass ich handeln kann. Da die Bank kommentarlos einfach nichts von sich hören lässt und der Bankangestellte auf meine Anfrage hin lediglich mit der Bemerkung geantwortet hat, dass Nachlassangelegenheiten nachrangig behandelt werden und auch die Hotline der Nachlassabteilung nicht telefonisch erreichbar ist , hoffe ich, diese Woche im Gespräch mit dem Bankangestellten zumindest mit der Auszahlung auf mein Konto weiter zu kommen.

  • Und du irrst mit der Annahme, dass es keine Bankvollmacht 'über den Tod hinaus' gibt. Die liegt schon lange Jahre vor.

    Wenn du richtig liest, wirst du erkennen, dass @epsilon2 die Existenz einer solchen Vollmacht nicht angezweifelt hat, sondern im Gegenteil nur deren Wirkung vom Einzelfall abhängig gemacht hat.

    Eine Vorsorgevollmacht entfaltet typischerweise keine Wirkungen über den Tod hinaus. Eine Bankvollmacht mit Wirkung über den Tod hinaus kann wirksam sein, das muss man sich im Einzelfall ansehen.