Altersvorsorgevertrag

  • Hallo,


    ich habe folgendes Anliegen.

    Nachdem ich meine seit 2005 laufende Riestervorsorge ( Fondsgebundene Lebensversicherung bei der HDI)

    auf Grund fehlender Entwicklung des Kapitals habe Beitragsfrei stellen lassen wurde mir

    eine Kapital für 2030 bestätigt das dem bis heute eingezahlten Kapital bis heute entspricht.

    Als Rentenzahlung wird ein manatlicher Betrag ausgewiesen bei dem ich über 33 Jahre Leistungen beziehen müsste um das ausgewiesene Kapital aufzuzehren.

    Ich hoffe das ich es damals es nicht falsch verstanden habe und eigentlich die Altersvorsorge für die Versicherung gemeint

    war :evil: .

    Für mich bedeutet mit der jetzt sichtbaren Sachlage keine zusätzliche Altersvorsorge wie 2005 bei Vertragsabschluss

    in Aussicht gestellt.

    Besteht die Chance so einen Vertrag rückabwickeln zu lassen da der beabsichtigte Zweck einer

    zusätzlichen Altersvorsorge so nicht gegeben ist.

    Im Voraus besten Dank für die Rückmeldung.


    VG

    Harzendorf

  • Nachdem ich meine seit 2005 laufende Riestervorsorge ... habe beitragsfrei stellen lassen, wurde mir ein Kapital für 2030 bestätigt, das dem bis heute eingezahlten Kapital bis heute entspricht.

    Das ist wohl die berühmte "Beitragsgarantie".

    Als Rentenzahlung wird ein manatlicher Betrag ausgewiesen, bei dem ich über 33 Jahre Leistungen beziehen müsste, um das ausgewiesene Kapital aufzuzehren.

    Das ist kein ungewöhnlicher Zeitraum. Riesterverträge sind als notorisch renditeschwach bekannt.

    Für mich bedeutet mit der jetzt sichtbaren Sachlage keine zusätzliche Altersvorsorge wie 2005 bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt.

    Was hat man Dir bei Vertragsabschluß denn in Aussicht gestellt?

    Besteht die Chance, so einen Vertrag rückabwickeln zu lassen, da der beabsichtigte Zweck einer zusätzlichen Altersvorsorge so nicht gegeben ist?

    Das müßte ein Jurist beurteilen. Es hat Fälle gegeben, in denen noch nach vielen Jahren eine Falschberatung nachgewiesen worden ist, woraufhin eine Rückabwicklung eines Altersversortungsvertrags ausnahmsweise möglich war. Ein Forum kann Dir dabei aber vermutlich nicht helfen können.


    Der Anwalt wird das aber vermutlich nicht umsonst machen. Um wieviel Geld geht es denn?


    Typischerweise kann man bei Riesterverträgen bis zu 30% bei Fälligkeit als Einmalzahlung entnehmen, damit hat man immerhin schon einmal einen Teil des Geldes zurück.

  • Besteht die Chance so einen Vertrag rückabwickeln zu lassen da der beabsichtigte Zweck einer

    zusätzlichen Altersvorsorge so nicht gegeben ist.

    Allein der Hintergrund, dass sich eine Riester-Rentenversicherung nicht so entwickelt hat, wie Du es Dir vorgestellt hast bzw. es Dir die Versicherung prognostiziert hat, rechtfertigt keine Rückabwicklung des Vertrags.

    Dann würden wohl Millionen von Bürgern Ihre privaten Rentenversicherungen rückabwickeln. ;)


    Was Du machen kannst ist natürlich eine Kündigung der Riester-Rentenversicherung. Dann mußt Du allerdings die gesamte staatliche Förderung und alle Steuervorteile zurück zahlen.

    Ich würde mich einfach mal an die Verbraucherzentrale oder den Bund der Versicherten (BDV) wenden. Dort kannst Du Dich beraten lassen, was in Deiner Lage am Besten ist (kostenpflichtig ca. 100€).

    Die grundsätzlichen Optionen sind: Kündigen, Stilllegen oder das Riester-Guthaben zu einem anderen Riester-Anbieter mitnehmen. Je nach persönlicher Lebenssituation kann jede der Optionen 'lohnenswert' sein.

    Wobei Riester ja ohnehin nur einen bescheidenen Teil der persönlichen AV darstellen dürfte.

    Es hat Fälle gegeben, in denen noch nach vielen Jahren eine Falschberatung nachgewiesen worden ist, woraufhin eine Rückabwicklung eines Altersversortungsvertrags ausnahmsweise möglich war.

    Gab es das auch bei Riester-Verträgen!? :/

  • Moin Harzendorf ,


    da wirst du dir überlegen müssen ob du jetzt deinem Geld beim langweiligen rumliegen in deinem beitragsfreiem Vertrag zusiehst oder ob den Geld aus dem Vertrag unter Rückzahlung von Zulagen und Steuerersparnissen.

    Ab 60 könntest du auch eine Teilauszahlung von förderunschädlich von 30% vornehmen.

    Musst dir mal genau ausrechnen und überlegen was du möchtest.


    Viel Erfolg bei deinen Entscheidungen.


    TRISTER RIESTER - Ein totes Pferd bekommt einen neuen Sattel - Prof. Dr. Hartmut Walz


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