Guten Abend,
ich habe 1993 eine private Rentenversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltete neben einer privat angesparten Altersrente auch eine Unfalltod-Zusatzversicherung und eine Berufunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit). Bis zum Eintritt meiner Berufsunfähigkeit 2004 habe ich die monatlichen Beiträge gezahlt. Danach hat die Versicherung die Beiträge übernommen. Zum 01.12.2023 endet die Laufzeit.
Ich kann nun wählen zwischen einer garantieren monatlichen Rente oder aber einer Kapitalabfindung mit Überschussbeteiligung. Beides soll entsprechend den Angaben der Versicherung der Steuerpflicht unterliegen (Ertragsanteil bzw. Kapitalertragssteuer). Ich habe jedoch gelesen, dass es bei der Steuerpflicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankommt.
Ich tendiere zu der Kapitalabfindung, da die monatliche Rentenzahlung nur 10 Jahre (auch für Hinterbliebene im Fall meines Todes) garantiert ist.
Kann mir jemand verlässlich mitteilen, ob die Kapitalabfindung steuerpflichtig ist bzw. wo ich das im Einkommenssteuergesetz nachlesen kann?
Vielen Dank!