Private Rentenversicherung / Abschluss 1993

  • Guten Abend,

    ich habe 1993 eine private Rentenversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltete neben einer privat angesparten Altersrente auch eine Unfalltod-Zusatzversicherung und eine Berufunfähigkeits-Zusatzversicherung (Beitragsfreiheit bei Berufsunfähigkeit). Bis zum Eintritt meiner Berufsunfähigkeit 2004 habe ich die monatlichen Beiträge gezahlt. Danach hat die Versicherung die Beiträge übernommen. Zum 01.12.2023 endet die Laufzeit.


    Ich kann nun wählen zwischen einer garantieren monatlichen Rente oder aber einer Kapitalabfindung mit Überschussbeteiligung. Beides soll entsprechend den Angaben der Versicherung der Steuerpflicht unterliegen (Ertragsanteil bzw. Kapitalertragssteuer). Ich habe jedoch gelesen, dass es bei der Steuerpflicht auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ankommt.


    Ich tendiere zu der Kapitalabfindung, da die monatliche Rentenzahlung nur 10 Jahre (auch für Hinterbliebene im Fall meines Todes) garantiert ist.


    Kann mir jemand verlässlich mitteilen, ob die Kapitalabfindung steuerpflichtig ist bzw. wo ich das im Einkommenssteuergesetz nachlesen kann?


    Vielen Dank!

  • hallo Stefan Lang,

    hierin

    Ich tendiere zu der Kapitalabfindung, da die monatliche Rentenzahlung nur 10 Jahre (auch für Hinterbliebene im Fall meines Todes) garantiert ist.

    unterliegst du sicher einem Irrtum. Die 10 Jahre beziehen sich aller Vermutung nach nicht auf dich selbst, sondern ausschließlich auf begünstigte Hinterbliebene. Für dich selbst läuft die Rente lebenslänglich, also auch dann, wenn du das Jahr 2034 und folgende noch erlebst.


    Gruß

    Alexis

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Ja, stimmt. Das habe ich nicht richtig formuliert. Kennst du dich im Steuerrecht aus? Ich weiß, dass die monatliche Zahlung und die EU-Rente der Steuerpflicht unterliegt. Hier wird der Ertragsanteil versteuert. Da meine Frau noch voll arbeitet, führt das leider zu Steuernachzahlungen. Daher suche ich auch nach der Variante, bei der das Finanzamt nicht allzu viel abschöpft.

  • Leider muss ich "steuerlich" passen. Da gibts hier Berufenere als mich.

    Vllt. schreibst du aber noch Deinen Geburtsjahrgang und-monat hinzu? Könnte eventuell von Belang sein.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Moin Stefan Lang ,


    Die Steuern sind erstmal Nebensache und für dich nicht relevant da du einen Altvertrag hast.

    Wichtiger ist das du dich richtig entscheidest und das ist den meisten Fällen die Kapitalabfindung. Dieses Geld solltest du dann aber auch klug anlegen….damit solltest du die dir angebotene Rentenzahlung locker überbieten.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen

  • ich habe 1993 eine private Rentenversicherung mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. ... Zum 01.12.2023 endet die Laufzeit.


    Ich kann nun wählen zwischen einer garantieren monatlichen Rente oder aber einer Kapitalabfindung mit Überschussbeteiligung. Beides soll entsprechend den Angaben der Versicherung der Steuerpflicht unterliegen (Ertragsanteil bzw. Kapitalertragssteuer).

    Die Kapitalabfindung einer 1993 abgeschlossenen Kapitalversicherung ist steuerfrei.

    Eine eventuelle (lebenslange!) Rente wird mit dem sog. "Ertragsanteil" versteuert, der vom Alter des Rentners bei Rentenbeginn abhängt. Ist dieser beispielsweise 65 Jahre alt, so beträgt der Anrechnungssatz 18%. Das heißt: Angenommen, es würde eine Rente von 300 € gezahlt, gilt das steuerlich wie 18% x 300 € = 54 € Einkommen.


    Ob Deine Krankenkasse von Kapitalabfindung oder Rente etwas abhaben will, hängt von Deinem Versicherungsstatus ab. Als Privatversicherter bist Du jedenfalls außen vor.