Hallo an Alle,
und vielen Dank für alle Antworten im voraus.
Ich besitze eine selbstgenutzte Eigentumswohnung in einem 18 Parteienhaus, gekauft 1998. Neubau, Erstbezug.
Vor ca. 2 Jahren hatte ich zeitgleich im Sommer 3 Wasserschäden zu beklagen, Wassereintritt über den Balkon, Wasserschäden an Wand und Decke über dem Sicherungskasten und Rohrbruch im Bad.
Entsprechend alarmiert habe ich die Hausverwaltung verständigt. Ein Dachdecker war vor Ort , sagte die Abschlüsse zum Balkon sind offen, ein neuer Abfluss muss rein und das Dach muss saniert werden.
Nach wochenlangen Bemühungen, die Hausverwaltung zu erreichen, erklärte mir der Verwalter, sich die Sache vor Ort ansehen zu wollen. Dem stimmte ich natürlich zu. Er kam dann - unerwartet mit den Beiräten, denen ich Zugang zu meiner Wohnung gewähren sollte und dann auch tat.
Als Antwort bekam ich ein sehr unschönes Mail in dem ich aufgefordert wurde den Bodenunter den Balkon-Fliessen zu säubern. Die Fliesen sind sehr, sehr schwer - ohne Kralle kann man die nicht aufheben, was aber sowieso niemand macht, entwich es dem Hausverwalter...
Nun machen mir besonders die Wasserflecken an Wand und Decke Sorgen, sie sickern immer weiter in die Deckenmitte vor.
Sie sind noch nicht wirklich nass, aber wie lang noch?? Da sitzt nämlich die gesamte Elektrik - es ist die Wand zum Treppenhaus.
Das Ziel ist einen unabhängigen, neutralen Gutachter zu finden, der sämtliche Schäden beurteilt und eine roadmap aufzeigt, wie nun vorgegangen wird.
Dies kann jedoch nur die Hausverwaltung, denn Privatgutachten haben vor Gericht keine Gültigkeit.
Was würdet Ihr jetzt tun?
Vielen Dank für Eure Ratschläge
eve