Grundsicherung im Alter und private Altersvorsorge (keine Riester)

  • Hallo allerseits,


    ich habe eine Frage zur Grundsicherung im Alter:


    Wird eine private Rentenversicherung (keine Riesterrente) mit einer monatlichen Auszahlungsrate von ca. 80 Euro von der Grundsicherung abgezogen oder gibt es einen Freibetrag? Die betreffende Person hat im Berufsleben hauptsächlich selbstständig gearbeitet und außer dieser privaten Rentenversicherung keinerlei Rentenansprüche.


    Ich danke für eine Auskunft. Frohes Neues Jahr und beste Grüße


    Pon

  • M.W. nach sind aktuell 100€/Monat generell frei und werden bei Grundsicherung nicht angerechnet. Egal aus welcher Einkommensquelle diese 100€/Monat kommen.

    Also egal Riester, Rürup oder einer privaten RV oder gar einem Nebenjob.

  • Paragraph 82 SGB 12:


    Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag von 100 Euro monatlich aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten zuzüglich 30 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Einkommens aus einer zusätzlichen Altersvorsorge der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28.



    Da steht nix von geförderter Altersvorsorge, daher müsste eine 08/15-Versicherung auch unter den Freibetrag fallen.

  • Hallo, vielen Dank für die Antworten! Das klingt plausibel.


    Allerdings habe ich auf dieser Seite ihre-vorsorge.de folgendes gefunden und bin deshalb noch ein bisschen verunsichert:


    "Um den Freibetrag nutzen zu können, reichen aber Einkünfte aus privater Vorsorge allein nicht aus. Sie müssen auch (Pflicht-)Ansprüche aus einer gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung haben.

    Außen vor bleiben zum Beispiel Selbstständige, die in ihrem Leben nur privat vorgesorgt haben."


    Wisst ihr etwas zu dieser Quelle bzw. zu dieser Aussage?


    Vielen Dank!

  • Da könnte was dran sein.

    Ich habe oben den Absatz 4 zitiert. Dort steht ja "zusätzliche Altersvorsorge", die einzige Vorsorge wäre eine ausschließliche Vorsorge und somit nicht zusätzlich.


    Der Absatz 5 bestätigt diesen Eindruck.


    Die allgemeine Wartezeit (60 Kalendermonate) ist völlig außer Reichweite?

  • Hallo,


    Ja, die 60 Kalendermonate Wartezeit sind außer Reichweite. Es fehlen 33 Monate.


    Die Entscheidung fällt also zur vollständigen Auszahlung der Rente.


    Vielen Dank für die tolle Hilfe und liebe Grüße


    Pon

  • Vorsicht, das ist dann vorrangig aufzubrauchendes Vermögen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Durch freiwillige Beiträge (100,07 Euro je Monat) oder z. B. Minijob könnte man die fehlenden Monate auch zusammen bekommen.

    In bestimmten Fällen zahlt auch das Sozialamt diese Beiträge. (Wenn es dadurch für das Amt langfristig günstiger wird.)

  • Beim Vermögen gibt es Freibeträge. Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall die ersten 10.000 € geschont werden.


    Beim Aufbrauchen des Vermögens wäre es sinnvoll, sowieso anstehende größere Ausgaben vorzuziehen. Also nicht unbedingt über die Monate knausern, um die Hilfebedürftigkeit möglichst lange hinauszuzögern. Lieber in der Zeit Dinge anschaffen oder reparieren lassen, die man später gut brauchen kann. Die Regel ist nämlich, dass vom Regelbedarfssatz alle Ausgaben bestritten werden sollen, auch ungeplante. Zusätzliches Geld gibt es wenn überhaupt nur als Darlehen. Aber auch keine Kreuzfahrt oder große Geschenke, denn wer sich absichtlich in eine Notlage begibt, muss mit Leitungskürzungen rechnen. Den Antrag auf Leistungen vielleicht schon in dieser Zeit stellen, damit die Leistungen rechtzeitig einsetzen und man nicht versehentlich mehr Vermögen aufbraucht als nötig.


    Wenn Angehörige da sind, die man schonen möchte, könnte man eine Bestattungsvorsorge in angemessener Höhe abschließen. Die wird zusätzlich zum Schonvermögen geschont.


    Im Einsatz der Versicherungszahlung zur Erfüllung der Wartezeit in der Rentenversicherung sehe ich in diesem Fall keinen Vorteil.

  • Im Einsatz der Versicherungszahlung zur Erfüllung der Wartezeit in der Rentenversicherung sehe ich in diesem Fall keinen Vorteil.

    Evtl. weil dann die 80€ aus der privaten RV nicht angerechnet werden? :/

    Scheint ja so zu sein, dass private Renten voll auf die Grundsicherung angerechnet werden, wenn nicht zumindest eine Minirente von der GRV bezogen wird.

  • monstermania, jaaa. Das hätte ich näher ausführen sollen:


    Im Einsatz der Versicherungszahlung zur Erfüllung der Wartezeit in der Rentenversicherung sehe ich in diesem Fall keinen Vorteil, weil diese zwar die Zahlungen einer neuen "Erstversicherung" bringen würden und damit die Zahlungen der dann zweiten privaten Versicherung zusätzlich anrechnungsfrei zur Verfügung stehen würden. Allerdings ist die Voraussetzung der Einzahlung in die DRV Kapital aus der privaten Versicherung, die dafür gekündigt werden muss, so dass es gar keine Zahlungen aus der privaten mehr gibt.


    Nach weiterem Nachdenken: Wäre es möglich, nur den Teil des Kapitals aus der privaten Versicherung, der für die GRV-Einzahlung benötigt wird ~ 3000 € zu entnehmen, dann könnte aber vielleicht doch ein Schuh draus werden. Mal bei der Versicherung nachfragen. Eine "wilde" Idee: Versicherung kündigen, DRV einzahlen, dann neue Versicherung mit dem Rest abschließen

    In bestimmten Fällen zahlt auch das Sozialamt diese Beiträge. (Wenn es dadurch für das Amt langfristig günstiger wird.)

    Das ist doch mal ein Vorschlag. Das Sozialamt freut sich neben der kleinen Entlastung durch die Rente selbst vor allem über die Krankenversicherungsbeiträge, die dann von der Rentenversicherung geleistet werden. Jetzt nur noch den Sachbearbeiter finden, der das auch versteht. Komplette Übernahme wäre natürlich am besten, aber selbst bei einer Übernahme als Darlehen kämen in der Rückzahlungsphase 30 € mehr jeden Monat dabei heraus.

  • Wäre ein Weg, aber rentiert sich das mit den Abschlussgebühren etc?

    Nicht zu vergessen der mutmaßlich schlechtere neue Rentenfaktor.


    Rentieren ist da relativ. Wenn eine normal überhaupt nicht sinnvolle Aktion dazu führt, dass am Ende X € monatlich auf dem Konto eingehen statt 0 € und es keine bessere Möglichkeit gibt, dann doch lieber X Euro als nix Euro.


    Ich würde die Möglichkeit einer Teilkündigung bei der Versicherung anfragen. Gleichzeitig mit dem Sozialamt reden über das mögliche Renten-Sponsoring und die Gesamtlage. Vielleicht hat der Sachbearbeiter auch noch eigene Ideen. Es geht darum, dass er kapiert, dass die Standardantwort "Versicherung dafür einsetzen" so nicht funktioniert und dazu führt, dass das Sozialamt draufzahlt.

  • Guten Abend,


    ihr seid ja jetzt wirklich tief eingestiegen und habt schlaue Ansätze. Vielen Dank!


    Das Rentenvolumen der Privaten Versicherung beläuft sich auf 20.000€ und die betreffende Person hat auch noch 5.000€ schulden bei der privaten Krankenversicherung. Darum scheint mir die vollständige auszahlung nun am sinnvollsten. Die 5.000€ bis zum schonvermögen sind dann sicher auch schnell aufgebraucht (private Schulden, ggf anschaffung eines E-Bikes).

  • Die Schulden bei der PKV zu bezahlen, ist eine gute Idee. Der Versicherer darf seine Leistungen nämlich mit ausstehenden Zahlungen verrechnen. Dann reichst Du Arztrechnungen ein und bekommst trotzdem kein Geld, um den Arzt zu bezahlen.


    Es ist beim Bürgergeld zu beachten, dass das Amt zwar die Krankenversicherung bezahlt, von den Beiträgen nur die Kosten für den Basistarif erstattet (und dabei auch nur einen um 50 % ermäßigten Sozialtarif; der Bürgergeldbezug ist dem Versicherer mit Beleg mitzuteilen). Der Basistarif sollte ungefähr den Leistungen der GKV entsprechen, bleibt aber in einigen Bereichen dahinter zurück. Es ist unbedingt darauf zu achten, bei jedem Arzt und bei jeder Behandlung erneut klarzustellen, dass eine Behandlung zum Basistarif gewünscht wird. Sonst kommen Rechnungen zum normalen PKV-Tarif, die dann wieder nicht gezahlt werden können. Klingt nicht schön? Ist auch nicht schön.