Danke für die Infos von der Verbraucherzentrale.
Wenn die Rückabwicklung nicht funktioniert müsstest du mal ganz genau rechnen.
Viel Erfolg.
Danke für die Infos von der Verbraucherzentrale.
Wenn die Rückabwicklung nicht funktioniert müsstest du mal ganz genau rechnen.
Viel Erfolg.
Fragen eines Unwissenden:
1. Ist deine solche Anfrage bei der Verbraucherzentrale grundsätzlich kostenfrei?
2. Wie lange hat deren Bearbeitung des Falles gebraucht? Immerhin besteht der Thread schon seit Februar.
Grüßle
Sorry für meine verspätete Antwort.
Zu 1: Die Verbraucherzentrale Hamburg prüft das ganze für einmalig 100,00 Euro.
Lebens- oder Rentenversicherung: Einmal durchchecken, bitte! | Verbraucherzentrale Hamburg
Zu 2: Die Verbraucherzentrale hat bei mir ca. 10 Wochen für die Prüfung benötigt.
Melde dich gerne bei weiteren Fragen
Hallo zusammen,
ich habe heute beigefügtes Angebot von meiner Versicherung bekommen.
Anstelle von 8051,52 € (Rückkaufwert) bietet mir die Versicherung für die Rückabwicklung 10835,87 €.
Die Versicherung schriebt folgendes:
Stattdessen handelt es sich nun um den vergleichbaren Vorgang eines Sparvertrages. Daraus folgt, dass die bei der Rückabwicklung des Vertrages von uns zu zahlenden Nutzung als Einnah- me nach §20 Ab.1 Nr.7 EStG zu versteuern sind.
Muss ich dann nur die Nettoverzinsung in Höhe von 2.211,15 mit 25% versteuern oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ist das Angebot aus eurer Sicht in Ordnung?
Nochmal vielen Dank!
Muss ich dann nur die Nettoverzinsung in Höhe von 2.211,15 mit 25% versteuern oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Das ist richtig.
Die 'Zinseinkünfte' sind mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern. Das sind min. 26,375% (25% + Solidaritätszuschlag). Wenn Du in einer Kirche bist fallen auch noch Kirchensteuern an.
Wenn Du für dieses Jahr noch Freibetrag 'über hast, wird das damit natürlich verrechnet. Du wirst aber nicht um eine Steuererklärung herum kommen (Anlage KAP).
Ist das Angebot aus eurer Sicht in Ordnung?
Dazu müsste man genau Nachrechnen welchen Zinssatz die Versicherung für das jeweilige Jahr genau zu Grunde gelegt hat.
Die Frage wäre ob der weitere Aufwand eine genauere Analyse rechtfertigt.
Du kannst ja einfach mal frech fragen, ob die Versicherung Dir Ihre Berechnungsgrundlage zur Verfügung stellt.
Das grundsätzliche Ziel ist ja erreicht. Du hast zumindest mehr von Deinem Geld zurück geholt (auch nach Zahlung der Kapitalertragssteuer).
Vielen Dank, ich denke dann werde ich es so hinnehmen und das Thema abschließen
Muss ich dann nur die Nettoverzinsung in Höhe von 2.211,15 mit 25% versteuern oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Da bin ich mir nicht so sicher.
Kann es sein das die Zinseinkünfte als Zusätzliches Einkommen gewertet werden?
Dann müsstest du die 2211,15€ auf dein Bruttojahresgehalt addieren und kannst dann mit dem Steuerrechner des BMF deine Steuerlast abschätzen. Bei einem hohen Jahresbrutto kann die Steuerlast dann auch höher sein, bei einem kleinen Jahresbrutto aber auch niedriger.
Lohn- und Einkommensteuerrechner:Einkommensteuer - Berechnung
Bei Gewinnen aus gekündigten Riesterverträgen wird zumindest so verfahren.
Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.
Da bin ich mir nicht so sicher.
Kann es sein das die Zinseinkünfte als Zusätzliches Einkommen gewertet werden?
Ich denke nicht.
Die Versicherung hat ja eindeutig auf §20 Ab.1 Nr.7 EStG verwiesen, und es demnach als Kapitalertrag ausgewiesen.
Und wenn es sich hierbei um Kapitalerträge handelt, die noch nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, dann ergibt sich eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.