Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (also Entgeltumwandlung) bei der Allianz abgeschlossen. Mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen war das damals in meinen Augen eine gute Option, auch wenn die übrige Tarifgestaltung schon damals eher bescheiden waren (keine Dynamiken wählbar, keine Nachversicherungsmöglichkeiten).
DiesesJahr habe ich dann eine private SBU abgeschlossen, die Versicherung bei der Allianz angegeben mit dem Vermerk, dass ich diese kündigen würde.
Die Kündigung an die Allianz wurde vom Vermittler/Vertragsbetreuer wie folgt beantwortet:
ZitatAlles anzeigenschade, dass Sie überlegen Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen.
Durch die Auflösung des Vertrages verlieren Sie Ihren wertvollen Versicherungsschutz und somit jeglichen Anspruch auf die vereinbarte BU-Rente im Leistungsfall.
Ihr Arbeitgeber stimmt einer Kündigung nach der Widerrufsfrist nicht zu.
Entsprechend haben Sie folgende Möglichkeiten:
Beitragsfreistellung:
Die Beitragszahlung entfällt.
Allerdings ist eine spätere Reaktivierung nur i.d.R. von 2 Jahren möglich und Sie müssen ggf. eine erneute Gesundheitserklärung abgeben
Stundung:
Voller Versicherungsschutz trotz Wegfall der Beitragszahlung.
Eine Stundung setzt voraus, dass der Vertrag, nach einer bestimmten Frist, reaktiviert und die Beiträge rückwirkend nachgerichtet werden.
Wir prüfen gerne für Sie, ob der Versicherer einer Stundung Ihres Vertrages zustimmt.
Beitragsreduzierung:
Sie können eine mtl. Beitragsreduzierung beantragen, das bedeutet aber auch, dass sich dadurch Ihre BU-Rente reduziert, da der mtl. Beitrag an die BU-Rente gebunden ist.
Ob eine spätere Erhöhung wieder möglich ist, muss individuell geprüft werden.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Vertrag unverändert fortzuführen, damit Sie mit der vereinbarten BU-Rente in einem Leistungsfall rechnen können und Sie sich somit Ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern.
Anbei finden Sie die Formulare für eine Beitragsfreistellung ab 01.03.2024.
Senden Sie uns diese bitte bis 29.02.2024 unterschrieben zurück, dann können wir die Beitragsfreistellung zum 01.03.2024 noch durchführen.
Dass eine Kündigung nicht möglich ist ohne Zustimmung des Arbeitgebers, hat mich überrascht. Auf diese Tatsache wurde ich im Verlauf der "Beratung " durch den Vermittler nicht hingewiesen.
Gibt es eine Möglichkeit, vom Vertrag deswegen (wegen mangelhafter Aufklärung) zurückzutreten?
Kann mir jemand die Hintergründe erklären, warum zwar eine dauerhafte Beitragsfreistellung möglich ist, aber keine Kündigung? Was verspricht sich der Versicherer bzw. Arbeitgeber davon?
Hätte ich gewusst, dass ich aus dem Vertrag nicht mehr rauskomme, hätte ich den vermutlich nicht
abgeschlossen.