Kaufpreisbestätigung Immobilienverkauf – Neuerdings Kontoauszug als Nachweis?

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  • Hallo zusammen,


    ich war kürzlich beim Notar um diese Immobilie nun ohne anfallende Spekulationssteuer zu verkaufen. Als der Notar beim Vorlesen des Vertrages auf den Nachweis der Zahlung des Kaufpreises zu sprechen kam, meinte dieser, es reichte aufgrund einer weiteren Verschärfung des Geldwäschegesetzes mittlerweile nicht mehr aus, lediglich eine unterschriebene Bestätigungsmitteilung an den Notar zu senden, daß der Kaufpreis gezahlt wurde, sondern es müßte noch ein extra Nachweis in Form des Kontoauszuges über die Zahlung des Kaufpreises beigelegt werden.

    Kann das hier im Forum jemand bestätigen, daß eine solche Veränderung stattgefunden hat? Und wenn ja: Welche Nachweise wären außerdem denkbar? Ich finde nämlich den Kontoauszug (oder auch nur eine Seite davon) etwas übertrieben bzw. es gefällt mir nicht, mein Privatleben z. B. durch Kontoauszüge teilweise offenzulegen. Ein Schwärzen aller anderen Buchungen empfinde ich auch nicht als sonderlich glücklich. Was sagt Ihr dazu?

  • Nochmal grundsätzlich: Weiß jemand etwas über diese Neuerung, oder hat da mein Notar einfach nur übertrieben?

    Das ist doch keine Übertreibung. Manchmal braucht man auch bei der Steuererklärung Nachweise über Zahlungen per Kontoauszug. Entweder man kann filtern und dann eine Druckdatei erzeugen oder eben wie schon genannt einen Screenshot machen. Ich sehe da überhaupt kein Problem.

  • Wenn nach wie vor die klassische (schriftliche und unterschriebene) Bestätigung über den Erhalt des Kaufpreises ausreichte, dann wäre es vom Notar eine „Übertreibung“, nun noch einen Beleg zu verlangen. Wenn aber der Gesetzgeber da irgend etwas verschärft hat, dann wäre es keine „Übertreibung“, sondern eben eine Notwendigkeit. Mich interessiert lediglich, ob der Beleg neuerdings wirklich notwendig ist oder nicht.

  • Der Gesetzgeber hat Barzahlung bei Grundstücksgeschäften verboten und der Notar muss Verstöße dagegen melden. Da ist es die einfachste und die Privatsphäre schonendste Methode, wenn er sich einen Kontoauszug zeigen lässt. Im übrigen sind der Notar und seine Angestellten zum Schweigen verpflichtet, außer gegenüber Finanz- und Ermittlungsbehörden, Verstöße dagegen sind Straftaten.


    Wobei ich die ganze Frage nicht verstehe. Wenn jemand verkauft, dann zahlt der Vertragspartner und der muss die bargeldlose Zahlung belegen, der Verkäufer bekommt Geld.

  • Hallo,


    du kannst dir nur die eine Transaktion belegen lassen.

    Das kann ich aus einem kürzlichen (Januar) Vergleichsfall bestätigen.


    Dem Notariat hat ein Umsatzauszug (als Dateianhang einer E-Mail) genügt, in dem nur genau der Tag des Geldeingangs erfasst war. Die zwei weiteren Buchungen dieses Tages waren unverfänglich; sie brauchten nicht geschwärzt zu werden.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Pumphut: Vielen Dank für den Hinweis bzw. Link. Dieses Gesetz kannte ich noch nicht, obwohl dieses ja (vom Namen her) das Naheliegendste wäre. Ich stieß bei meinen Forschungen auf Gesetze wie „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ oder „Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche“ und komischerweise nicht auf das „Geldwäschegesetz“.

    Da dieses Gesetz schon von 2017 ist (allerdings mit vielen Änderungen), kann ich daraus nicht erkennen, ob die von meinem Notar genannte „Verschärfung“, die noch nicht so alt sein soll (vermutlich in den letzten drei Jahren) irgendwann in dem Gesetzestext vorgenommen wurde.

  • [...]

    Da dieses Gesetz schon von 2017 ist (allerdings mit vielen Änderungen), kann ich daraus nicht erkennen, ob die von meinem Notar genannte „Verschärfung“, die noch nicht so alt sein soll (vermutlich in den letzten drei Jahren) irgendwann in dem Gesetzestext vorgenommen wurde.

    Kommt es denn darauf an? Wenn es ein aktueller Fall ist - und danach sieht es ja aus - liegt der Notar doch richtig? Egal ob erst seit 2020 oder schon seit 2017?


    Oder übersehe ich etwas?

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Da dieses Gesetz schon von 2017 ist (allerdings mit vielen Änderungen), kann ich daraus nicht erkennen, ob die von meinem Notar genannte „Verschärfung“, die noch nicht so alt sein soll (vermutlich in den letzten drei Jahren) irgendwann in dem Gesetzestext vorgenommen wurde.

    Wenn dich wirklich die Historie von §§ interessiert, ist buzer.de die bessere Adresse: https://www.buzer.de/gesetz/8342/a174464.htm

    "Gesetze im Internet" stellen immer nur die aktuelle Fassung dar.

  • Hallo zusammen,

    das, was der Notar in den mündlichen Erklärungen zum Kaufvertrag unter „weitere Verschärfung des Geldwäschegesetzes“ verstand, ist – wie sich bei der Fälligkeitsmitteilung herausstellte – in Wirklichkeit das sogenannte „Erste Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen“, auch „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ genannt – siehe hier.

    Mittlerweile wurde auch der Kaufpreis überwiesen, die Druckansicht der Buchung wurde vom Notar als Beleg akzeptiert.

    Vielen Dank für die Kommentare und Gesetzeshinweise.

  • Das Thema ist ja erfolgreich erledigt.

    Generell kann man im Onlinebanking meist eine Menge einstellen, z.B. Filter auf Namen oder IBAN setzen, so dass nur diese eine Buchung angezeigt wird. Dazu dann noch als Enddatum der Suche den Vorletzten des Monats einstellen, so dass der Kontostand von diesem Tag (vor Gehaltseingang) gezeigt wird und so kein Rückschluss auf das Gehalt möglich ist.

    Da gibts schon ein paar relativ einfache Optionen, wie man verhindert, sein Privatleben ausbreiten zu müssen.