Versteuerung Riester nach Kündigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur bereits erfolgten Kündigung meines Riesterrentenvertrags.

    Konkret hatte ich einen fondbasierten Vertrag bei der DWS laufen. Diesen habe ich gekündigt, um das Geld stattdessen voll in meine ETFs zu investieren.

    Nach Abzug der Förderung und des Steuervorteils habe ich nun den Restbetrag überwiesen bekommen.

    Allerdings ohne Abzug der Kapitalertragssteuer. Wie versteuere ich den Gewinn denn nun korrekt? Da es sich zum größten Teil um einen Aktienfonds gehandelt hat, müsste es doch auch hier die Teilfreistellung mit 70% geben. Bei den Rentenfonds vermutlich nicht.

    Wo bekomme ich diese Infos zur korrekten Versteuerung her oder erfolgt die Besteuerung doch anders über meine nächste Steuererklärung? Zahle ich dann mehr als die 26,4% Kapertrag+Soli?

    Ich freue mich über eure Hilfe,

    Besten Dank vorab

  • Hallo LieberETFs , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis - keine Steuerberatung


    Ich bin 2021 auch den Weg gegangen und habe dabei gelernt, dass hier nicht die KapESt greift sondern es als Versicherungsleistung versteuert wird. Dazu hatte mir der Anbieter geschrieben


    Die Bescheinigung nach §22 Nr. 5 Satz 7 EStG erhalten Sie frühestens im Januar 2022. Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag. Die Daten werden elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt und automatisch berücksichtigt.


    Das war dann auch so, d.h. ich konnte über den Elster-Zugriff die Daten ins Steuerprogramm laden und das FA hat es dann auch so behandelt. Je nach Alter des Vertrages wird der Gewinn dann ganz oder teilweise besteuert.

  • Zusätzlich mußt Du noch damit rechnen, das, wenn Du dadurch Steuern nachzahlen mußt, Du auch einen Bescheid über eine Steuervorauszahlung bekommst.

  • Gibt es für die Besteuerung eigentlich irgendwo eine Referenz? Laut diesem Link (https://www.ihre-vorsorge.de/a…steuerliche-folgen-denken) sollte eigentlich Kapitalertragsteuer anfallen, habe aber bis jetzt auch immer nur gehört dass die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden?

    Das läuft nicht über die Kapitalertragsteuer, sondern wird mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuert.


    Ich habe selbst lange gesucht. Leider habe ich keinen Link mehr. Auf jeden Fall läuft das in der Steuererklärung über die Anlage

    R-AV / bAV. Google mal danach.

  • Gibt es für die Besteuerung eigentlich irgendwo eine Referenz? Laut diesem Link (https://www.ihre-vorsorge.de/a…steuerliche-folgen-denken) sollte eigentlich Kapitalertragsteuer anfallen, habe aber bis jetzt auch immer nur gehört dass die Gewinne mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden?

    Das sollte fehlerhaft in dem Link sein.

    Falls es steuerliche Vorteile für die Einzahlungen gab, sind diese zum persönlichen Steuersatz erfolgt. Auch die möglichen 30% zu Rentenbeginn unterliegen dem persönlichem Steuersatz.


    Ausnahme: Falls der Vertrag mindestens 12 Jahre lang bestanden hat und das Kapital erst vom 60. oder bei Verträgen von 2012 an ab dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird, sollte nur die Hälfte steuerpflichtig sein.


    Und der Werbungskosten-Freibetrag für Renten in Höhe von 102 € wird noch abgezogen.


    (Disclaimer: Laienmeinung)

  • Das sollte fehlerhaft in dem Link sein.

    Falls es steuerliche Vorteile für die Einzahlungen gab, sind diese zum persönlichen Steuersatz erfolgt. Auch die möglichen 30% zu Rentenbeginn unterliegen dem persönlichem Steuersatz.

    Danke. Das hat mich ja so verwirrt, dachte bis jetzt dass ihre-vorsorge relativ zuverlässige Infos bereitstellt.

  • Danke für die Antworten. Also es wurde definitiv keine KapSteuer einbehalten. Eine Abrechnung von der Versicherung mit den Hinweisen zum Eintragen habe ich noch nicht bekommen. Das wird vermutlich ja auch erst Anfang 2025 passieren, da die Kündigung ja erst gerade erfolgte.

    Versteuerung zum persönlichen Steuersatz bedeutet dann was konkret? Zum durchschnittlichen Steuersatz oder zum Grenzsteuersatz, der ja deutlich über 30% liegt. Wobei sich der durchschnittliche Steuersatz durch den Kapitalertrag erhöhen müsste… klingt auf jeden Fall nach mehr als den 26,4%. Witzig ist, dass man diese Infos echt nirgends findet. Habe hier sehr lange gesucht und auch mit dem Riesteranbieter dazu gesprochen.

  • Versteuerung zum persönlichen Steuersatz bedeutet dann was konkret? Zum durchschnittlichen Steuersatz oder zum Grenzsteuersatz, der ja deutlich über 30% liegt.

    Gemeint ist der unvorteilhaftere Grenzsteuersatz, d.h. im Zweifel 42% plus Soli (plus ggf. Kirchensteuer).


    Weshalb hast Du denn gekündigt, wenn Dein Vertrag eigentlich gut lief und überwiegend in Aktien investiert war?

  • Weil in den letzten Jahren verstärkt in Rentenfonds umgeschichtet wurde, die stark verloren haben und die in Aussicht gestellte Rente nur knapp über den Einzahlungen liegen sollte. Das geht mit ETFs deutlich besser bei geringeren Kosten.

    Das mit dem hohen Steuersatz nervt natürlich, zumal mein Freibetrag auch ausgereizt ist.