risikoarme Klasse? Pensionskasse, Riesterrente, Mietkaution, Notgroschen

  • Hallo,

    Ich habe verstanden, dass Tagesgeld und Sparbuch zu den risikoarmen Klassen gehören.

    Aktien und ETFs zählen dagegen zu den risikoreichen.


    1.) Wie verhält es sich mit Riesterrente, Pensionskasse? Darf ich diese zu den risikoarmen Klassen allokieren?

    2.) Notgroschen und Mietkaution dürfen nich nicht zu risikoarmen klassifiziert werden? Oder?


    Freue mich auf eine qualifizierte Antwort.

  • Welche Riester-Rente denn? Banksparplan und ggf. klassische Rentenversicherung aber auch Riester-Fonds-Renten dank Beitragsgarantie würde ich tendenziell dem sicheren Anteil zuordnen!


    Was genau meinst du mit Pensionskasse (welche? Welcher tarif?)?


    Notgroschen und Mietkautionskonto würde ich beides als risikoarm bezeichnen, wobei du zweiteres halt nicht verplanen solltest… 😉


    Aktien- ETF würde ich als risikoreicher bezeichnen. Staatsanleihe-ETF (kurzlaufend) sogar als sehr sicher. Bei ETF/Fonds kommt es also auf die Details (bzw. den Inhalt) des Fonds an!

  • Hallo.


    Die Kategorisierung Deiner Vermögenspositionen kannst Du völlig frei vornehmen, ganz wie es Dir beliebt. Im Sinne der Vergleichbarkeit macht es natürlich Sinn, ähnlich vorzugehen wie andere auch.

    Riester und bAV würde ich mit den garantierten Werten als risikoarm klassifizieren.

    Die Mietkaution würde ich ganz außen vor lassen.

  • Freue mich auf eine qualifizierte Antwort.

    Ob Du Dich vor dem Hintergrund ("qualifiziert") über meine Antwort freuen kannst, weiß ich nicht. Bin eher nur ein an Finanzfragen interessierter Laie - das aber schon etwas länger.

    Hallo,

    Ich habe verstanden, dass Tagesgeld und Sparbuch zu den risikoarmen Klassen gehören.

    Aktien und ETFs zählen dagegen zu den risikoreichen.

    Zu dem Thema (sog. Risikoklassen (RK)) gibt es diverse Herangehensweisen. Häufig findet man eine Einstufung von RK 1 bis RK 3, manche Banken arbeiten auch mit vier, fünf oder sechs Risikoklassen, bei Fondseinstufen kann man auch teilweise RK 1 bis RK 7 finden.


    Das kann man so sehen, wie Du es beschreibst.


    Man könnte es aber auch (bei pointierter Betrachtung) so sehen, daß "Tagesgeld"- und "Sparbuch" (also RK 1) seit sehr langer Zeit nur noch in soweit "risikoarm" in Form von "sicher" sind, daß nämlich der reale Wertverlust (nach Inflation und Steuer) "sicher" sprich garantiert ist. Bei "Riester" beispielsweise könnte es sich nicht selten ähnlich aussehen. Während in der höchsten Risikoklasse RK 3 (um das einfache Modell RK 1 bis RK 3 mal zu verwenden) also ("risikoreiche") Aktien zumindest eine Chance auf realen Werterhalt oder sogar reale Wertsteigerungen bieten - jedenfalls über längere Zeiträume hinweg (15 Jahre +) gesehen und natürlich unter Schwankungen.


    Das via der Aufteilung seiner bzw. Deiner Mittel (Asset-Allocation) - neben der üblichen "Rücklage für Notfälle"- entsprechend seiner "persönlichen Situation" (objektive und subjektive Risikotragfähigkeit) entsprechend "passend" einzustellen (Aufteilung bzw. Verhältnis "risikoarm" vs "risikoreich") dürfte die Aufgabe bzw. Herausforderung für den normalen Sparer, Anleger, für sein Alter Vorsorgenden usw. sein.


    In der Hoffnung Dir eventuell einen Ansatz zum (alternativen) Nachdenken über die Begrifflichkeiten "sicher", "risikoarm" und "risikoreich" angeboten zu haben.



    Gute Gedanken und ebensolche Finanz-Entscheidungen wünsche ich Dir !

  • Eine klassische Riester-Rente mit garantierten Zins.

    Ok, dass würde ich wie Betriebsrenten / Pensionskassen und (vll. sogar noch sicherer) die gesetzliche Rentenversicherung zu den sicheren Vorsorgebausteinen zählen.


    Beachten sollte man halt vielleicht auch, dass Betriebsrenten, Riester-Renten, private Rentenversicherungen, etc. ab Rentenbeginn i.d.R. (fast) keinen Inflationsausgleich bieten. Wenn also zu Rentenbeginn 400€ garantiert werden, sind diese nach 20 Jahren Rente selbst bei überschaubarer Inflation nur noch etwa die Hälfte (also rund 200€) wert. Das halte ich für ein erhebliches Risiko bei Rentenversicherungen, das gerne übersehen wird und eben länger braucht, bis es sich zeigt. Da bietet aktuell die gesetzliche Rentenversicherung einen sehr viel besseren Inflationsausgleich!


    „Riskanter“ im Sinne von Schwankungen sind Aktien bzw. Aktien-ETF egal ob im Depot oder im Mantel einer Rentenversicherung. Da die Rendite aber i.d.R. sehr viel höher ist, relativiert sich das Risiko mit der Zeit ziemlich stark…


    Um dir Tipps zur Altersvorsorge geben zu können, müsste man mehr Wissen über deine Gesamtsituation! Ich würde bei noch sehr langer Laufzeit und guter Grundabsicherung (Säule 1: gesetzliche Rente etc.) eher auf Aktien setzen, bei geringerer Säule 1 und nur noch kürzere Zeit bis zur Rente, dann ggf. mehr auf das, was du als „sicherer“ bezeichnest!

  • Mein AV Plan sieht zur Zeit wie folgt aus:

    + 40% risikofreier Anteil: Tagesgeld, Sparkonto

    + 60% risikobehaftet: ETF (weltweit)

    Zusätzlich habe ich noch eine klassische Riesterrente und eine betriebliche Vorsorge.

    Bis jetzt habe ich diese beiden Anteile nicht im "40/60"-Portfolio berücksichtigt.

    Wenn ich diese Anteile aber im risikofreien Topf kategorisieren würde , müsste ich evtl. ein Rebalancing durchführen.

    Da bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich vielleicht nicht einen Gedankenfehler mache.


    Rentenbeginn ist in ca. 10 Jahren.

  • Bis jetzt habe ich diese beiden Anteile nicht im "40/60"-Portfolio berücksichtigt.

    Das kann u. U. ein bzw. der Knackpunkt sein ...


    Nicht ganz wenige Menschen verfahren hierzulande so, daß sie ihre sonstige Assets (wie Ansprüche an die GRV, ggf. andere Pensionsansprüche, KLV, PRV, bAV, Riester, Rürup, ggf. Wohneigentum, andere Wertgegenstände) nicht in einer Art "Gesamt-Vermögensbilanz" er- bzw. zusammenfassen. Nicht ganz selten ist dann eben der risikoreiche Anteil (Aktien) in dieser Gesamtschau (deutlich) kleiner als auf den ersten Blick.


    Das sollte man zumindest mal "auf dem Schirm" haben ...


    Insbesondere vor dem Hintergrund, daß mir wenig bis nix einfällt - außer Aktien und Immobilien - mit dem man auf längere Sicht die Chance hat (nach Inflation und Steuer), seine Ersparnisse (Mittel, private Altersvorsorge, Vermögen oder wie immer man das nennen will) real zu erhalten und bestenfalls real auch zu vermehren. Insofern sollte man eine solche Quote ("risikoreich") möglichst sorgfältig und bewußt einstellen (siehe schon meinen Beitrag Nr. 4).

    Da bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich vielleicht nicht einen Gedankenfehler mache.

    Eventuell vor dem oben Gesagten nochmals nüchtern prüfen (die gesamten Ansprüche und Mittel betreffend), ob Deine Aufstellung wirklich zu Deiner objektiven und subjektiven Risikotragfähigkeit paßt (samt Zeithorizont bei der Anlage; siehe auch unten).

    Rentenbeginn ist in ca. 10 Jahren.

    Ein Jahrzehnt ist - für einen Menschen - noch ein ziemlich relevanter Zeitraum; insbesondere, da Du mit "Rentenbeginn" vermutlich nicht sofort auf alle Deine Mittel in dem/den ETFs zugreifen mußt und wirst. Und zudem dann wahrscheinlich noch 20 Jahre (hoffentlich mehr) Ruhestand vor Dir liegen. So gesehen wäre der zeitliche Horizont (jedenfalls für einen Teil der Mittel in dem/den ETF(s)) eher 30 Jahre + ...



    Gute Gedanken und ebensolche Finanz-Entscheidungen wünsche ich !

  • Korregier mich, wenn ich da falsch liege: Man kann die RR anschließend privat ohne Förderung weiterführen, aber grundsätzlich förderberechtigt sind doch nur Angestellte oder Beamte, oder? Ggf. noch Hausfrauen/Männer oder Personen, die die RR vom Ehepartner geerbt haben? 🤔

  • Ich bin begeistert, von den guten Gedankenanstöße hier im Forum.


    Die gesetzliche Rente habe ich in meinem Plan eigentlich "unterschlagen".


    Eigentlich wäre mein korrigierter AV Plan:

    + 40% risikofreier Anteil: Tagesgeld, Sparkonto, *Riester*, *gesetzliche Rente*, *betriebliche Rente*

    + 60% risikobehaftet: ETF (weltweit)


    Die Frage ist natürlich, wie man die Renten beim Rebalancing berücksichtigt.

  • Korregier mich, wenn ich da falsch liege: Man kann die RR anschließend privat ohne Förderung weiterführen, aber grundsätzlich förderberechtigt sind doch nur Angestellte oder Beamte, oder? Ggf. noch Hausfrauen/Männer oder Personen, die die RR vom Ehepartner geerbt haben? 🤔

    Unmittelbar zulagenberechtigt sind Personen, die rentenversicherungspflichtig sind (Arbeitnehmer, Selbständige, Leistungsbezieher, Pflegende, Erziehende, ...), Beamte, Landwirte, Erwerbsminderungsrentner und Bürgergeldbezieher.

    Mittelbar zulagenberechtigt sind diejenigen, die mit jemandem aus der ersten Gruppe verheiratet sind, wenn der einen eigenen Vertrag hat.

  • Ich vermute der größte Block im sicheren Teil ist dann die gesetzliche Rente! Beim Re-Balancing berücksichtigen würde ich sie eher nicht, aber bei der Gesamtrechung der Rentensituation berücksichtigen würde ich sie auf jeden Fall! ;)


    Du scheinst zu den Klassikern der Altersvorsorge in unseren Breiten zu gehören: In Summe sehr viel Sicherheit; ich würde je nach Rentenhöhe ggf. die Aktienquote etwas erhöhen! Insbesondere wenn die GRV+BR+RR zum Leben ausreichen und die private Vorsorge (Aktien) dann gewissermaßen ein (ordentlicher) Aufschlag sind, auf den man zur Not auch einmal verzichten könnte!


    Das hängt aber von den konkreten eigenen Zahlen, den jeweiligen Ausgaben und Risikopräferenzen ab…

  • Ich bin begeistert, von den guten Gedankenanstöße hier im Forum.

    Einfach schön, wenn man mit derartigen Kleinigkeiten heutzutage noch "Begeisterung" auslösen kann ...


    Spaß beiseite: Die (ggf. (deutlich) zu niedrige) Aktienquote in Anbetracht des (nicht ermittelten bzw. nicht bekannt-bewußten) Gesamtvermögens gehört vermutlich zu den diversen Klassikern und Mißverständnissen im Bereich Anlage, private Altersvorsorge usw.

    Die gesetzliche Rente habe ich in meinem Plan eigentlich "unterschlagen".

    Das war schon anzunehmen.

    Die Frage ist natürlich, wie man die Renten beim Rebalancing berücksichtigt.

    Bin nur interessierter Laie an Finanzthemen noch dazu eher Generalist und eher an den "übergeordneten" Themen interessiert (Big Picture). Rechnungen en detail gehören nicht zu meinen diesbezüglichen (ganz wenigen) Stärken. Das können andere viel besser.


    Ganz grob: Deine zukünftig zu erwartenden Rente ungefähr ermitteln (falls nicht eh schon bekannt; Renteninformation - oder so ähnlich) und dann mal versuchen z. B. den sog. Barwert (heutiger Wert künftiger Zahlungen) dieser Rente zu ermitteln (dazu gibt es Formeln, vermutlich auch Barwertrechner im Internet usw.). Die Rente sprich die zu erwartenden zukünftigen Zahlungen werden dann auf die heutige Zeit sozusagen diskontiert sprich abgezinst. Oder so ähnlich jedenfalls.



    Gute Gedanken und ebensolche Finanz-Entscheidungen wünsche ich Dir !

  • Unmittelbar zulagenberechtigt sind Personen, die rentenversicherungspflichtig sind (Arbeitnehmer, Selbständige, Leistungsbezieher, Pflegende, Erziehende, ...), Beamte, Landwirte, Erwerbsminderungsrentner und Bürgergeldbezieher.

    Mittelbar zulagenberechtigt sind diejenigen, die mit jemandem aus der ersten Gruppe verheiratet sind, wenn der einen eigenen Vertrag hat.

    Ok, stimmt, „Angestellte“ ist definitiv etwas verkürzt, „Rentenversicherungspflichtige“ würde es neben den Beamten schon besser treffen, von den genannten selteneren Ausnahmen mal abgesehen…


    Hier war es aber mal wieder der Klassiker: Angestellt, wie vermutlich die meisten Riester-Sparer!


    Ich hab selbst einen noch relativ guten Riester-Banksparplan und wär ganz dankbar, den in die gesetzliche Rente überführen zu können, allein schon aus Performance-Gründen in der Auszahlphase. Mal schauen, was die Politik dazu jetzt umgesetzt bekommt…

  • Ich hab selbst einen noch relativ guten Riester-Banksparplan und wär ganz dankbar, den in die gesetzliche Rente überführen zu können, allein schon aus Performance-Gründen in der Auszahlphase. Mal schauen, was die Politik dazu jetzt umgesetzt bekommt…

    Das wäre eine schöne Ergänzung und würde dem Riester-Gedanken entsprechen.

  • Das wäre eine schöne Ergänzung und würde dem Riester-Gedanken entsprechen.

    "wäre" und "würde". Obs die Politik schafft - wenn sie es denn will - aus dem Konjunk- einen Indikativ zu basteln, notfalls auch einen 'futuralis'? Aber festhaltend am Indikativ, darauf käme es an.


    Käme? Womit wir wieder im Konjunktiv gelandet - also abgestürzt - wären. ;)

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das wäre eine schöne Ergänzung und würde dem Riester-Gedanken entsprechen.

    Ich hab jetzt Mal eine blöde Frage:

    Warum gibt es eigentlich Riester?

    Ich habe bei der GRV einen besseren Rentenfaktor und einen Inflationsausgleich.

    Die Beiträge kann ich ebenso von der Steuer absetzen und eine Wertsteigerung oberhalb von Banksparplänen sollte auch gegeben sein.

    Die besonders hohen Zulagen für arme Menschen mit vielen Kindern hätte man sich auch in der GRV unterbringen können?!

    Die Berechtigten/Verpflichteten sind auch quasi die gleichen.


    Klar, Maschmeier und Co wollten Geld, aber in der Realität: Warum sollte nicht jeder lieber freiwillige Beiträge in die GRV stecken anstatt zu riestern?