Hilfe bei Planung Altersvorsorge

  • Evtl. könnte das Tagesgeld auch zum Teil in Festgeld investiert werden um den Immobilienkredit früher abzulösen - insbesondere für den Fall sinkender Zinsen.


    Konservativ gedacht könnte man auch die ETF Sparrate reduzieren und ebenfalls in Festgeld zur Sondertilgung ansparen.


    Wenn in 10J? genug Kapital zur Volltilgung angespart ist kann man entscheiden den Kredit frühzeitig ablösen, weiter Zinsdifferenz Geschäfte zu machen oder den ETF Anteil hochzufahren.


    Wir sind in einer ähnlichen Situation und setzten maßgeblich auf Festgeld haben aber auch eine kleine ETF Sparrate.

  • Zinsfestschreibung bei unter 2% bis Laufzeitende - machen die Reduzierung der ETF-Sparrate oder vorzeitige Tilgung da irgendwie Sinn? :/

    Habe ich da etwas übersehen?

  • Das sollte in deinem Versicherungsschein oder etwaigen Anlagen dazu stehen.

    BU-Retter ist in meinem Vertragsschein leider nicht aufgelistet. Swiss Life am Telefon gibt dazu leider keine Möglichkeiten und verweist auf den Makler (den es gar nicht mehr gibt), hier warte ich auf einen Rückruf und werde berichten, was möglich ist :)

  • Hallo zusammen,


    nach den vielen super Rückmeldungen hier mal ein Update von mir zu meinen Überlegungen und bereits durchgeführten Optimierungen :)


    - meine Riesterrente: seit 01.04.2024 beitragsfrei gestellt (Lob an DWS, ging erstaunlich schnell)

    - Riesterrente meiner Frau: seit 01.04.2024 nur noch Mindestbeitrag 5 Euro monatlich (reicht für eigene Zulage und zwei Kinderzulagen)

    - Tagesgeld/Notreserve: wurde jetzt auf 25.000 festgelegt, Rest fließt in ETF (plus einen Teil in Geldmarkt-ETF für mögliche Autoanschaffung in ein paar Jahren)

    - Altersvorsorge-Unterstützung meiner Frau wurde deutlich erhöht: sie spart jetzt 500 Euro monatlich auf den FTSE All-World ETF

    - Umzug mit Konten/Depot zur ING: kostenfreier ETF-Sparplan (statt bisher 1,5% bei comdirect und consors), bringt monatlich 18 Euro (Eltern jeweils 500 Euro, Kinder jeweils 100 Euro monatlich als ETF-Sparplan)


    Noch offene Punkte:

    - SwissLife BU-Retter und Rürup-Beitragsfreistellung: das Thema ärgert mich aktuell am meisten -> SwissLife gibt direkt keine Auskunft (ist "Maklersache"), der mir zugewiesene Makler (den ich nicht mal kenne) schafft es seit zwei Wochen nicht zurückzurufen

    - Durchführung meiner Kontenklärung bei der GRV (bei Frau bereits erfolgt) und anschließend Beratung zwecks Nachzahlung für Schul-/Ausbildungszeiten bevor wir 45 werden


    Viele Grüße

    Marco

  • Mit der grundsätzlichen Beitragsfreistellung der Riesterverträge würde ich mir nochmals überlegen. Bei Euren DWS Riesterverträgen, könnt ihr jederzeit die Zahlung wieder aufnehmen und auch mal mehr einzahlen, die Verträge sind nicht schlecht. Auch wenn die DWS-Kosten eher im Mittelfeld liegen.


    Ich habe den gleichen Vertrag/Tarif DWS TOP Rente Dynamik, aber bereits seit 2006 und auch meiner hat die ersten Jahre nur so dahin gedümpelt. Ich habe aber Phasen, wenn es an der Börse nicht so gut stand, höhere Beiträgen und wenn die Börse wie jetzt hoch stand fast nix eingezahlt. Mit den Jahren habe ich so eine Verzinsung von 5,8% p.a. nach Gebühren stand heute (Steuervorteile noch nicht mit eingerechnet).


    Übrigens wird 5 Jahre vor Rentenbeginn in sichere Fonds kostenfrei und ohne Steuer umgeschichtet, das hattest Du doch vermisst. Wenn Du das im selbstgebauten ETF Depot machst, wird die Steuer fällig. Aus der gebildeten Summe wird dann in eine Sofortrentenversicherung bei Rentenbeginn umgebucht. Das will das Gesetz so. Wie hoch der Verrentungsfaktor ist, das ist bei DWS eine Überraschung. ETFs im Depot sind aber auch keine Versicherung.


    Rürup-Verträge lohnen sich oft steuerlich nur, wenn Du nebenberuflich selbständig bist. Sollte das irgendwann mal der Fall sein, bitte nochmals prüfen, ob der Swiss Life Vertrag wieder aktiviert werden kann. Schließlich hast Du die Abschlusskosten ja bereits für die gesamte Dauer bezahlt.


    Obacht bei Nachzahlung für Schul-/Ausbildungszeiten, die werden ja bereits (kostenfrei) mit Punkten berücksichtigt. Wenn man nachzahlt, "verliert" man diese Punkte. Auch solltest Du unbedingt drauf achten, dass sich die Nachzahlung steuerlich effektiv auswirkt in Eurem Fall. Der Betrag muss meistens auf mehrere Jahre aufteilen!

    Trick, den kaum jemand kennt: immer am Jahresanfang bis spätestens 5. Januar eines Jahres überweisen. Aufgrund einer alten Verwaltungsvorschrift als Überweisungen noch mehrere Tage gedauert haben, bekommt man, dann noch den günstigeren Punktepreis vom alten Jahr, steuerlich gilt das aber schon für das neue Jahr!

  • und auch mal mehr einzahlen

    Und damit Geld verbrennen, weil man für das Mehr nicht mal mehr Zulagen bekommt?

    Ich habe aber Phasen, wenn es an der Börse nicht so gut stand, höhere Beiträgen und wenn die Börse wie jetzt hoch stand fast nix eingezahlt.

    Also auf die Zulagen verzichtet? Erscheint mir nicht sehr klug...

    Mit den Jahren habe ich so eine Verzinsung von 5,8% p.a. nach Gebühren stand heute (Steuervorteile noch nicht mit eingerechnet).

    Die Rechnung würde ich gerne mal sehen :) Positivbeispiele sind in diesem Forum rar.

    Übrigens wird 5 Jahre vor Rentenbeginn in sichere Fonds kostenfrei und ohne Steuer umgeschichtet, das hattest Du doch vermisst. Wenn Du das im selbstgebauten ETF Depot machst, wird die Steuer fällig.

    Ich zahle gerne mehr Steuern auf mehr Gewinne ^^ Steuern sollten generell der letzte Punkt bei der Entscheidung für ein Investment sein.

    Schließlich hast Du die Abschlusskosten ja bereits für die gesamte Dauer bezahlt.

    Und daher sind sie weg und sollten für zukünftige Entscheidungen nicht mehr betrachtet werden. Stichwort Sunken Costs.

    Obacht bei Nachzahlung für Schul-/Ausbildungszeiten, die werden ja bereits (kostenfrei) mit Punkten berücksichtigt.

    Öhhhh.... ich glaube nicht :/ Es werden lediglich die Zeiten angerechnet. Punkte bekommt man keine (mehr). Oder Referat Janders ?

  • Bei der Nachzahlungsvorschrift zahlt man nicht für bereits anerkannte und bereits bewertete Zeiträume nach, sondern für Zeiträume, die gerade nicht (mehr) anerkannt werden können.


    Der Klassiker ist der Zeitraum zwischen 16. und 17. Geburtstag. Früher wurde ein Schulbesuch in diesem Zeitraum als Anrechnungszeit wegen Schulbesuch berücksichtigt und damals sogar noch mit Entgeltpunkten bewertet. Nach derzeit gültigem Recht können Schulzeiten erst ab dem 17. Geburtstag anerkannt werden, wobei der Besuch einer allgemeinbildenden Schule nicht mehr mit Entgeltpunkten bewertet und daher nur als reine Wartezeit berücksichtigt wird. Durch das Nachzahlen verliert man also keine Punkte.


    Allerdings muss man bei der Nachzahlung für Zeiten vor dem 17. Geburtstag aufpassen, weil durch diese Zeiten der Gesamtzeitraum "belegungsfähiger Zeiten" verlängert wird. Zahlt man nur den Mindestbeitrag ein, so kann dies in bestimmten Konstellationen negative Effekte haben. Wenn man höhere Beträge einzahlt und den Durchschnittswert des Versicherungsleben somit nicht absenkt, hat man keine Nachteile durch die Nachzahlung. Würde im Rahmen einer Beratung aber auch angesprochen werden.

  • Und damit Geld verbrennen, weil man für das Mehr nicht mal mehr Zulagen bekommt?

    Zum Thema Zulagen: Ok, ich habe keine Kinder und damit sind die Zulagen für mich nicht relevant, sondern nur der steuerliche Grenzsteuersatz auf den Höchstbetrag (4 % des Vorjahres-Jahresbruttoeinkommens, bis 2.100 € ). Es gab Jahre, in denen ich wenig verdient und kaum Steuern bezahlt habe, dann macht es als Kinderloser keinen Sinn überhaupt einzuzahlen.


    Zum Thema Überzahlungen:

    DWS berechnet keine Vertriebskosten mehr bei Überzahlungen, wenn die ursprünglichen Vertriebskosten bezahlt wurden in meinen Tarif. Bedeutet der "Sparanteil" der Überzahlungsbeiträge höher als der "normalen" Riester-Beiträge. Ungeförderte Riester-Beiträge werden später steuerlich analog zur Lebensversicherung behandelt, mind.12 Jahre Laufzeit, keine Auszahlung vor 63. Es müssen lediglich die Hälfte der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Ablaufleistung versteuert werden und nicht der gesamte Betrag wie bei Riester üblich.


    Zudem hole ich mir einen Teil der Verwaltungskosten durch Kickback über ein Discount Versicherungsmarkler-Plattform zurück. Das hatte auch schon damals bei den Vertriebskosten geklappt. Bei neueren Verträgen ist das nicht möglich.


    Zum Thema Rendite und Umschichtungen:

    Ich bin selbst gelernter Bankkaufmann und kann Rendite-Rechnung. Sorry, es zählt für mich die Nachsteuerrendite meiner effektiven mtl. "Rente". Käsch in der Täsch! Ich habe selbst ein ETF-Aktien-Depot für die Altersversorgung, bin jetzt 52 und will früher in Rente. Im Alter will ich, aber weniger Risiko und weniger Schwankungen haben, jede Umschichtung im Depot verhagelt mir aber die Nachsteuer-Rendite. Die Entsparung ist gar nicht so einfach und wird wird immer vergessen. Zusätzliches Problem sehe ich, dass Aktien und Anleihemarkt sich gegenteilig entwickeln: Verkauft man Aktien-ETFs bei Hochständen ist der Zeitpunkt in den Anleihemarkt in der Regel denkbar schlecht.

  • Bei der Nachzahlungsvorschrift zahlt man nicht für bereits anerkannte und bereits bewertete Zeiträume nach, sondern für Zeiträume, die gerade nicht (mehr) anerkannt werden können.

    Das hängt also sehr vom individuellen Lebenslauf ab. Wie wird die Höhe der möglichen Punkte, die man Nachzahlen kann, für diese Zeit ermittelt? Welches Gehalt wird da als Grundlage genommen oder kann man bis zur Höchstgrenze das frei wählen?

  • Und daher sind sie weg und sollten für zukünftige Entscheidungen nicht mehr betrachtet werden. Stichwort Sunken Costs

    Wird auch im Controlling immer noch diskutiert. Denn es sind auch Opportunitätskosten. Also Kosten, die entstanden sind, weil man sich für eine andere Anlage entschieden hat. Die Kosten haben ja erst eine Wahl ermöglicht, auch wenn man sich nicht dafür entscheidet den Riester weiter zu besparen. Das ist aber etwas zu theoretisch für dieses Forum.

  • Das hängt also sehr vom individuellen Lebenslauf ab. Wie wird die Höhe der möglichen Punkte, die man Nachzahlen kann, für diese Zeit ermittelt? Welches Gehalt wird da als Grundlage genommen oder kann man bis zur Höchstgrenze das frei wählen?

    Vereinfacht gesagt, man zahlt freiwillige Beiträge im laufenden Jahr und die werden gedanklich in die Vergangenheit verschoben.

    Es gelten der aktuelle Beitragssatz (18,6%) und die aktuellen Mindest- und Höchstbeiträge (monatlich 100,07 Euro bzw. 1.404,30 Euro).

  • Mit 52 kannst Du aber nicht mehr nachzahlen. Du könntest Dir aber die Abschläge für eine vorgezogene Rente ausrechnen lassen und diese Abschläge dann durch Sonderzahlungen ausgleichen. Damit erhöht sich auch die Rente und der frühere Rentenbeginn wird ggf. tragbarer.

  • Was sich mir bei dem Thema "freiwillige Beiträge" (in die GRV) nicht so recht erschließt: Zum einen ist das doch eine "Wette" auf ein (sehr) langes Leben ... ? - und zum anderen (aus meiner Sicht noch viel problematischer) habe ich doch auf diese Teile meines Vermögens danach keinerlei Zugriffsmöglichkeiten (und auch keinerlei Einflußmöglichkeiten) mehr ... ?


    Wie sollte ich bei Bedarf wieder an meine in die GRV verschobenen (aus meiner Sicht "versenkten") Mittel herankommen können ?

  • Vereinfacht gesagt, man zahlt freiwillige Beiträge im laufenden Jahr und die werden gedanklich in die Vergangenheit verschoben.

    Es gelten der aktuelle Beitragssatz (18,6%) und die aktuellen Mindest- und Höchstbeiträge (monatlich 100,07 Euro bzw. 1.404,30 Euro).

    Na, das ist ja mal positiv bis zum Höchstbeitrag. Lässt sich das auch über mehrere Steuerjahre verteilen? Das ist ja häufig das Problem, dass der steuerliche Höchstbetrag im VZ schnell ausgeschöpft ist.

  • Mit 52 kannst Du aber nicht mehr nachzahlen. Du könntest Dir aber die Abschläge für eine vorgezogene Rente ausrechnen lassen und diese Abschläge dann durch Sonderzahlungen ausgleichen. Damit erhöht sich auch die Rente und der frühere Rentenbeginn wird ggf. tragbarer.

    Hab ich schon gemacht! ;)

  • Na, das ist ja mal positiv bis zum Höchstbeitrag. Lässt sich das auch über mehrere Steuerjahre verteilen? Das ist ja häufig das Problem, dass der steuerliche Höchstbetrag im VZ schnell ausgeschöpft ist.

    Wieviele Jahre du die Einzahlungen streckst ist völlig Hupe. Einfach jedes Jahr neu bewerten.

  • Na, das ist ja mal positiv bis zum Höchstbeitrag. Lässt sich das auch über mehrere Steuerjahre verteilen? Das ist ja häufig das Problem, dass der steuerliche Höchstbetrag im VZ schnell ausgeschöpft ist.

    Kann man verteilen, kein Problem.

    Die Nachzahlung kann auf 5 Jahre gestreckt werden.

  • Was sich mir bei dem Thema "freiwillige Beiträge" (in die GRV) nicht so recht erschließt: Zum einen ist das doch eine "Wette" auf ein (sehr) langes Leben ... ? - und zum anderen (aus meiner Sicht noch viel problematischer) habe ich doch auf diese Teile meines Vermögens danach keinerlei Zugriffsmöglichkeiten (und auch keinerlei Einflußmöglichkeiten) mehr ... ?


    Wie sollte ich bei Bedarf wieder an meine in die GRV verschobenen (aus meiner Sicht "versenkten") Mittel herankommen können ?

    Es sind zwei ganz unterschiedliche Systeme. Richtig, die GRV ist kein Depot, mit dem man machen kann, was man will. Daher sind Vergleiche schwer. Ja, es ist eine Wette darauf, dass man länger lebt als der „Durchschnitt“ der GRV Rentner. Ja, Du gibst Dich in die "Fürsorge" der Gemeinschaft. Durch das Punktesystem ist Dein Anteil festgeschrieben und kann nicht wieder rückgängig gemacht werden. Ich denke, man muss immer beides denken, die GRV ist für mich wie eine Rückversicherung oder krisenfeste Grundversorgung fürs Alter.


    Ein ETF Depot ist auch eine "Wette" auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung und ein demokratisches kapitalistisches System und eine Zukunft ohne große Kriege und Zusammenbrüche sowie auf eine geringe Inflation und geringe Transaktionskosten sowie stabiles Steuersystem. Wir haben alle keine Glaskugel.


    Naja, "bei Bedarf", wann hat man denn Bedarf? Wenn man nicht mehr arbeiten kann, bekommt man ja schon eine "Rente" aus der GRV. Wieder Arbeitsfähig zu werden nach einer Krankheit oder Unfall (Reha) zahlt auch die GRV, auch wenn das jetzt unabhängig von der Beitragshöhe ist. Wenn Bedarf, heißt in Malle in der Sonne liegen, dann nein.


    Hört sich abgedroschen an, die GRV hat zwei Weltkriege und Geldentwertungen überstanden. Ich bin auch sicher, dass man die GRV zukunftsfähig machen kann und machen wird. In einer gewissen Weise kann man das schon beeinflussen, vorzeitige Rente mit 63 etc. Aber auch wo man sein Kreuzchen bei der Bundestagswahl macht.