Aufteilung Freistellungsauftrag über das Jahr

  • Hallo ins Schwarmwissen,

    ist ein FSA immer fix für das gesamte Kalenderjahr oder kann ich ihn bei unterjährig gekündigten Tagesgeldkonten dann "mitnehmen"?

    Bsp: Tagesgeld, 3,75% Zinsen, Guthaben 100.000 Euro, Zinsertrag laut FT-Rechner: 1.884,00 Euro, FSA 2.000,00 Euro (als Verheirateter
    Wenn ich nun nach Ablauf des Aktionszinses das Konto kündige und damit ja auch den FSA quasi wieder "freigebe" (?) und bei dann meiner Hausbank das Geld weiter auf ein Tagesgeld- oder sonstwie Konto einzahle, bekomme ich ja weiterhin Zinsen und würde dafür einen FSA über 2.000,00€ erstellen.

    Ist das dann egal, weil ich nur für das gesamte Kalenderjahr insgesamt 2.000€ Kapitalerträge steuerfrei bekomme, egal, wann und wo diese erwirtschaftet werden?

    Hmmm...

  • Bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe.

    Du hast bei Bank A einen FSA über 2.000€ eingereicht. Dort erhältst du bis heute 1.884€ Zinsen. Dann gehst du mit dem Geld zu Bank B.

    Meiner Meinung nach darfst du bei Bank B nur noch einen FSA über 116€ erstellen. Der Rest der Zinsen wurde ja schon bei Bank A freigestellt.

  • KAP nützt immer. Da wird alles glatt gezogen, wenn man mal Mist gebaut hat. Ich mache es sogar komplett über KAP und habe nur einen einzigen FSA beim Broker. Alle anderen Banken haben von mir keinen bekommen

  • Meiner Meinung nach bringt Anlage KAP nichts. Du wirst am Ende des Jahres den vollen FSA von 2.000€ ausgenutzt haben.

    Ausnahme wäre, wenn du einen sehr geringen persönlichen Steuersatz hast (unter 25%), dann könntest du über die Steuererklärung eine Günstigerprüfung durchführen lassen.