Gehälter für 2,5 Jahre nachgezahlt - hoher Abzug vom Netto?

  • Hallo,

    ich hatte eine langwierigen Streit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.

    Nun habe ich folgenden Sachverhalt: In Folge einer gerichtlichen Einigung (Januar 2024) wurden mir im März 2024 die Gehälter für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 nachgezahlt (Einmalzahlung). Der Arbeitgeber hat mehr abgezogen als bei einer fortlaufenden (monatlichen) Gehaltszahlung üblich wäre. Vom Netto-Verdienst wurden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ist das erlaubt? Falls ja, bekomme ich das durch die Steuererklärung in voller Höhe rückerstattet?

    Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann🙏

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  • Hallo,

    ich hatte eine langwierigen Streit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.

    Nun habe ich folgenden Sachverhalt: In Folge einer gerichtlichen Einigung (Januar 2024) wurden mir im März 2024 die Gehälter für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 nachgezahlt (Einmalzahlung). Der Arbeitgeber hat mehr abgezogen als bei einer fortlaufenden (monatlichen) Gehaltszahlung üblich wäre. Vom Netto-Verdienst wurden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ist das erlaubt? Falls ja, bekomme ich das durch die Steuererklärung in voller Höhe rückerstattet?

    Ich hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann🙏

    Hallo.


    Das klingt nicht wirklich stimmig. Das Netto wäre ja nach sämtlichen Abzügen, aber das kann jetzt auch eine einfache Verwechslung sein. AG-Anteile dürften in der Abrechnung eigentlich gar nicht auftauchen. Die Steuererklärung wird auf den Beitragsabzug auch keinen Einfluss haben. Ggf. kannst Du die Abrechnung einmal bei Deiner Krankenkasse überprüfen lassen, alternativ sollte Deine anwaltliche Vertretung sich die Abrechnung auch noch einmal ansehen.

    Wenn Du magst kannst Du die Abrechnung mit entsprechenden Schwärzungen (!) hier hochladen, ggf. können wir dann bessere Hinweise geben.

  • Ich hatte einen langwierigen Streit mit meinem ehemaligen Arbeitgeber.

    In Folge einer gerichtlichen Einigung (Januar 2024) wurden mir im März 2024 die Gehälter für den Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2023 nachgezahlt (Einmalzahlung). Der Arbeitgeber hat mehr abgezogen als bei einer fortlaufenden (monatlichen) Gehaltszahlung üblich wäre. Vom Netto-Verdienst wurden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Ist das erlaubt? Falls ja, bekomme ich das durch die Steuererklärung in voller Höhe rückerstattet?

    Arbeit für Deinen Rechtsanwalt! :)


    Für die Steuer gilt das Zuflußprinzip. Wenn Du Geld bekommst, wird das zu dem Zeitpunkt versteuert, an dem es Dir zugeht. Wenn Du jetzt einen Batzen Geld nachbezahlt bekommen hast, wanderst Du fürs Jahr 2024 mächtig in die Progression, zahlst also mehr Steuer, als Du hättest zahlen müssen, wenn Dein Gehalt kontinuierlich geflossen wäre. Nein, die Mehrzahlung bekommst Du nicht mit der Steuererklärung wieder. Die ist ein Schaden, die Dir Dein Arbeitgeber zugefügt hat. Man hätte diesen Schaden im Rahmen des Urteils berechnen müssen.


    Weiter zu prüfen sind die Zahlungen an die Rentenkasse und ggf. die Betriebsrente. Eine jeweils ältere Zahlung ist mehr wert, das heißt: die nominal gleiche Zahlung von sagen wir mal 1000 € führt zu einer geringeren Rente, wenn sie nicht im Jahr 2022, sondern erst im Jahr 2024 geleistet worden ist. Es ist gut möglich, daß Dein Arbeitgeber nun, 2 1/2 Jahre später für die gleiche Rentenwirkung mehr Geld an die jeweilige Kasse zahlen muß, als er hätte im Jahr 2022 zahlen müssen. Dieser Unterschied wird gern einmal vergessen. Schon sprichwörtlich heißt es, daß Richter nicht rechnen können.


    Eine genaue Kalkulation sprengt hier den Rahmen. Du hast Deinen Rechtsanwalt bezahlt, die Prüfung der obigen Rechnung gehört zu seinen Aufgaben.

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    Hallo Genseb,

    bist du in der GKV? Ich kenne es von meinem Arbeitgeber, dass unter dem Netto noch die KV / PV abgerechnet wird, wenn man freiwillig in der GKV ist (Gehalt > Beitragsbemessungsgrenze). Sprich nach dem Netto kommt zuerst eine Position mit dem AG-Zuschuss, welche den Betrag erhöht und dann wird der komplette Betrag (also mein Anteil + AG-Zuschuss) wieder abgezogen. Dafür ist das Netto aber natürlich kein echtes Netto, da dort der sonst übliche Abzug für KV / PV fehlt.


    Im Zweifelsfall aber wie schon von meinen Vorredner geschrieben, die komplette Abrechnung dem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Schließlich kann nur er beurteilen, ob der AG sich korrekt an das Urteil des Gerichts geht hat und die Abrechnung korrekt ist.

  • Genseb

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  • Hallo zusammen,

    vielen dank für eure Unterstützung, eure Hinweise sind sehr hilfreich :thumbup:


    Ich habe die Abrechnung angehängt. Ich bin gespannt, ob mir da jemand weiterhelfen kann. Mein Anwalt hat das leider nicht nachvollziehen können. Er hat bei meinem damaligen AG aufgeforder eine Aufklärung zu liefern, da kam aber leider nichts zurück.


    Steuerschaden! Da habe ich einen interessante Artikel vom DGB Rechtsschutz gefunden. Demnach muss der Arbeitgeber den Steuerschaden ersetzen, aber " der Teufel liegt im Detail. Denn der Steuerschaden muss konkret durch tatsächliche Berechnung dargelegt werden."

    Arbeitgeber muss Steuerschaden ersetzen - DGB Rechtsschutz GmbH
    Arbeitgeber muss Steuerschaden aufgrund verspäteter Lohnzahlung ausgleichen, LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.5.2016 - 2 Sa 63/
    www.dgbrechtsschutz.de


    Ich bin in der GKV.


    Mein Anwalt ist mit der Thematik überfordert, daher suche ich auf diesem Wege Unterstützung. Vielen Dank!!!


    Leider hat das Hochladen des Gesamtdokuments nicht funktioniert, daher habe ich es einzeln hochgeladen.

  • Dass AG- und AG-Anteile aufgeführt sind, liegt an der Versicherung als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Im Brutto wird der gesamte Beitrag abgezogen und dann der Zuschuss des AG wieder hinzugerechnet.

  • Dass AG- und AG-Anteile aufgeführt sind, liegt an der Versicherung als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Im Brutto wird der gesamte Beitrag abgezogen und dann der Zuschuss des AG wieder hinzugerechnet.

    Also wie von mir schon vermutet. Aber zumindest das sollte in meinen Augen ein Anwalt für Arbeitsrecht schon wissen und auch erklären können...

  • Bedeutet das, die Abrechnung ist so erlaubt?

    Falls ja, würde ich dadurch unverschuldet schlechter abschneiden, als wenn ich einen fortlaufenden Monatslohn bekommen hätte.

  • Ich habe mir jetzt nur das Thema mit dem SV-Abzug angeguckt. Und da ist es ei dir so abgebildet, wie auch bei mir auf der ml amtlichen Abrechnung. Sprich du bekommst zunächst den AG-Anteil gutgeschrieben (daher auch positive Werte) und anschließend werden die kompletten Beträge für KV / PV abgezogen. Unterm Strich wird dir aber nur dein Anteil belastet. Die Darstellung hängt mit dem Status als freiwillig Versicherter in der GKV zusammen. Einen Nachteil dürfte das für dich aber nicht haben, da ja so oder so die Beitragsbemessungsgrenze greift.


    Der Steuereffekt, welchen du durch die hohe Einmalzahlung hast, kann ich nicht einschätzen. Dazu hatte sich ja aber schon Achim Weiss geäußert.

  • Ich habe die Abrechnung angehängt. Ich bin gespannt, ob mir da jemand weiterhelfen kann.

    It's no use crying over spilled milk. :(


    Bei deutschen Gerichten gibts keine Gerechtigkeit, sondern Urteile. Das heißt für die Klägerseite: Man muß sich vorher überlegen, was man einklagt, hinterher etwas nachschieben ist regelmäßig schwierig.


    Mich wundert der glatte Betrag von 6000 € Gehalt. Das kann natürlich sein, Tarifgehälter sind aber meistens krumm. Vielleicht hat man hier ja gerundet.


    Ich hätte mir vor dem gerichtlichen Antrag ein Excel-Blatt gemacht und hätte mir im Sinne eines "was wäre, wenn?" meine Forderung ausgerechnet, einschließlich übrigens der Zinsen, denn der Arbeitgeber war ja 2,5 Jahre im Verzug. Wer sich in der Sache auskennt, kennt auch den Steuerschaden und berechnet ihn ein.


    Streng genommen ergeben sich auch Differenzen bei der Rente. Soweit ich weiß, berücksichtigt die Deutsche Rentenversicherung aber (sachlich falsch!) es nicht, wenn der Rentenbeitrag für 2021 erst 2024 gezahlt wird, sondern bucht den Beitrag aufs Jahr 2021 zurück. An Deiner Stelle würde ich das aber bei der Rentenversicherung klären.


    Sachlich richtig wäre es, wenn Zahlungen im Jahr 2024 gebucht würden, man braucht dann für die gleiche Rentenwirkung mehr Geld, als wenn man die Zahlung zeitgerecht anno 2021 geleistet hätte. Auch das ist ein Schaden, den der Arbeitgeber ggf. zu ersetzen hat. Betriebsrentenkassen rechnen so, was sachlich auch richtig ist.


    Das nachzurechnen ist nicht besonders schwierig, aber es ist halt eine Menge Arbeit. Einfach nur Beträge über lange Zeiten zu addieren ist einfacher. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Dein Rechtsanwalt das nicht überblickt. Möglicherweise will er sich die Arbeit aber nicht machen. Also bist Du gefragt (oder besser: wärest Du gefragt gewesen), denn letztlich ist es Dein Geld. Hättest Du die Tabelle schon vor dem Prozeß erstellt, hätte Dein Rechtsanwalt sie sicher mit Handkuß genommen.


    Ich kenne Deinen Fall nicht im notwendigen Detail, und Du magst ihn möglicherweise hier nicht darlegen. Solche Prozesse haben nicht nur eine finanzielle, sondern auch wesentlich eine psychologische Dimension. Es wäre menschlich verständlich, wenn Du davon einfach nur die Nase voll hättest und das Thema schlichtweg nur abschließen möchtest. Wenn das Thema Steuer an Dir allerdings noch nagt, wäre es vielleicht doch eine gute Idee, nachträglich die Excel-Datei zu erstellen wie oben beschrieben, damit Du weißt, um wieviel Geld es geht.


    Immerhin: Dein alter Arbeitgeber hat Dir offensichtlich zu Unrecht gekündigt und mußte nun für 2,5 Jahre das Gehalt nachzahlen. Offensichtlich hast Du in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld bekommen, das hätte das Arbeitsamt sonst vom Arbeitgeber zurückgefordert. Vermutlich hattest Du in dieser Zeit ein langes Sabbatical, hast letztlich also ohne Arbeit Geld bekommen. Das mag Dir den Kopf etwas erleichtern, wenn Du jetzt feststellst, daß Du eigentlich noch 5000 € oder so hättest mehr einklagen und bekommen müssen.

  • Ich habe mir jetzt nur das Thema mit dem SV-Abzug angeguckt. Und da ist es bei dir so abgebildet, wie auch bei mir auf der amtlichen Abrechnung. Sprich: Du bekommst zunächst den AG-Anteil gutgeschrieben (daher auch positive Werte) und anschließend werden die kompletten Beträge für KV / PV abgezogen. Unterm Strich wird dir aber nur dein Anteil belastet. Die Darstellung hängt mit dem Status als freiwillig Versicherter in der GKV zusammen. Einen Nachteil dürfte das für dich aber nicht haben, da ja so oder so die Beitragsbemessungsgrenze greift.

    Die Abrechnung ist nach Schema F erfolgt. Ich überblicke nicht, was die Krankenversicherung dazu sagt. Seine Krankenversicherung hat in den vergangenen 2,5 Jahren Beiträge vom Threadstarter verlangt und mutmaßlich auch bekommen. Wir wissen nicht, auf welcher Basis das erfolgt ist.


    Ich könnte mir vorstellen, daß der Threadstarter sich arbeitslos gemeldet hat, auch Arbeitslosengeld bekommen hat und dazu den Krankenkassenbeitrag, den er als freiwillig Versicherter der Krankenkasse weitergeleitet hat. Das Arbeitslosengeld war vermutlich geringer als die Beitragsbemessungsgrenze, somit wollte die Krankenkasse möglicherweise wissen, ob er noch andere Einkünfte hat (etwa Kapitaleinkünfte) und davon ihren Anteil haben. In der vorgelegten Abrechnung steht nichts davon; ich vermute das obige also nur.


    Man könnte das alles zurückrechnen, schon ohne Zinsen ist das eine Menge Arbeit.

    Einen Nachteil dürfte das für dich aber nicht haben, da ja so oder so die Beitragsbemessungsgrenze greift.

    Wenn er mit dem Arbeitslosengeld unter die Beitragsbemessungsgrenze gefallen ist, sind dadurch seine Kapitaleinkünfte beitragspflichtig geworden, was sonst bei freiwillig versicherten Angestellten nicht der Fall ist. Das wäre schon ein Nachteil für den Threadstarter.


    Ich ahne allerdings nicht, ob die Krankenkasse nun auf den Threadstarter zukommt und nachträglich Beiträge für 2021 bis 2023 haben möchte (Aufzahlung auf den jeweiligen Maximalbeitrag), also einen Teil der gerichtlichen Einigung abhaben möchte.

  • Achim Weiss Ich bin davon ausgegangen, dass mich mein "teurer" Anwalt diesbezüglich gut berät. Hierfür bezahle ich nun Lehrgeld!


    Ich habe ein Jahr Arbeitslosengeld 1 bezogen, von Juli 2021 bis Juni 2022. Danach 1,5 Jahre von Ersparnissen gelebt. In dieser Zeit war ich freiwilig Krankenversichert.


    Mein AG hat vom Auszahlungsbetrag, das von mir bezogene Arbeitslosengeld abgezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. In der Abrechnung hat mein AG das nicht berücksichtigt, was schon merkürdig ist. Bei der Überweisung hat mein AG den Abzug vermerkt.


    Die Krankenkasse hat mir die Beiträge, die ich bezahlt habe, erstattet.


    Der Gerichtstermin wurde vom Gericht zweimal verschoben, daher hat sich das alles hinausgezögert. In diesem Zeitraum gab es einen sehr heftigen Schriftverkehr von ca. 550 Seiten. Achim Weiss Es war leider kein schöner Sabbatical ;) Mein AG wollte praktisch Macht ausüben und mich enorm unter Druck setzen u.a. indem er meine bisherigen Leistungen und umgesetzte Projekte verleugnet hatte. Glücklicherweise konnte ich alles nachweislich richtigstellen und hatte auch Ex-Kollegen, die das bezeugt haben.


    Es gab kein Urteil, sondern einen Vergleich. Der Richter hat auf einen Vergleich gedrängt und darauf hingewiesen, dass er sonst das Verfahren möglicherweise neu terminieren müsste. Was wiederum 1-2 Jahre dauern könnte. Nach 3,5 Stunden Gerichtsverhandlung, haben wir uns dann auf den glatten Bruttogehalt geeinigt. Ich war froh, dass alles zu Ende war. Naja, nun versuche ich das letzte Kapitel sauber zu schliessen - soweit es möglich ist.


    Ich hoffe, ich konnte die gestellten Fragen mit diesem Input beantworten?


    Ich bin per Zufall auf das Forum gestossen und bin überwältigt von eure Unterstützung und den Ratschlägen :thumbup:

  • ...


    Ich bin per Zufall auf das Forum gestossen und bin überwältigt von eure Unterstützung und den Ratschlägen :thumbup:

    Das ist der große Vorteil dieses Forums, jedem Fragesteller kann mehr oder weniger geholfen werden, wobei Erfahrungswerte der beteiligten Foristen eine maßgebliche Rolle spielen.

    Mir persönlich hat das Forum im Austausch bei finanziellen Fragen schon sehr viel geholfen!

  • Achim Weiss Ich bin davon ausgegangen, dass mich mein "teurer" Anwalt diesbezüglich gut berät. Hierfür bezahle ich nun Lehrgeld!

    Es ist die Frage, ob der Anwalt "teuer ist", und es ist auch die Frage, ob Du nun "Lehrgeld" bezahlst. Hat der Anwalt denn mehr verlangt, als die Gebührenordnung vorsieht?


    Den eigenen Anwalt zahlt man in der 1. Instanz vor dem Arbeitsgericht immer selbst, auch wenn man den Prozeß gewinnt. Das ist im Zivilrecht beispielsweise anders.

    Ich habe ein Jahr Arbeitslosengeld 1 bezogen, von Juli 2021 bis Juni 2022. Danach 1,5 Jahre von Ersparnissen gelebt. In dieser Zeit war ich freiwilig krankenversichert.

    Ich hätte all das in eine Excel-Tabelle geschrieben und daneben die Verhältnisse, wenn es normal weitergelaufen wäre. Im Jahr 2021 hast Du vermutlich nennenswert Steuer zurückbekommen (Gehalt nur ein halbes Jahr, Arbeitslosengeld Progressionsvorbehalt). Im Jahr 2022 hast Du ohne Einkünfte keine Steuer bezahlt, im Jahr 2023 auch nicht. Du hättest aber beispielsweise den Krankenkassenbeitrag absetzen können, und den Grundfreibetrag hast Du vermutlich zumindest zum Teil verloren. Dafür zahlst Du nun, im Jahr 2024, mächtig Steuer für die Einmalzahlung. Soli wäre bei kontinuierlicher Zahlung nicht oder nur in geringem Maße angefallen, so aber fehlen dadurch weitere 3000 €. Wenn das Einkommen in mehreren Jahren stark unterschiedlich ist, kostet das immer Steuer, teilweise deutlich.

    Mein AG hat vom Auszahlungsbetrag, das von mir bezogene Arbeitslosengeld abgezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. In der Abrechnung hat mein AG das nicht berücksichtigt, was schon merkwürdig ist. Bei der Überweisung hat mein AG den Abzug vermerkt.

    Insoweit ist Deine gepostete Abrechnung nur ein Teil der Wahrheit. Die angeregte Excel-Tabelle kann man somit mit den Daten aus dieser Abrechnung heraus nicht aufstellen.

    Der Gerichtstermin wurde vom Gericht zweimal verschoben, daher hat sich das alles hinausgezögert. In diesem Zeitraum gab es einen sehr heftigen Schriftverkehr von ca. 550 Seiten. Achim Weiss Es war leider kein schönes Sabbatical ;)


    Mein AG wollte praktisch Macht ausüben und mich enorm unter Druck setzen u.a. indem er meine bisherigen Leistungen und umgesetzte Projekte verleugnet hatte.

    Vor Gericht wird regelmäßig gelogen, daß sich die Balken biegen, wenn es die eigene Position stützt. Man sollte sich davon nicht irremachen lassen.

    Glücklicherweise konnte ich alles nachweislich richtigstellen und hatte auch Ex-Kollegen, die das bezeugt haben.

    Das hat vermutlich letztlich keine Rolle gespielt.

    Es gab kein Urteil, sondern einen Vergleich. Der Richter hat auf einen Vergleich gedrängt und darauf hingewiesen, dass er sonst das Verfahren möglicherweise neu terminieren müsse.

    Auch das ist üblich. Richter schreiben ungern Urteile, weil sie sich darin festlegen müssen und weil es eine Menge Arbeit macht. Wer schonmal live in einem Gerichtssaal war, wird bestätigen, daß in jedem zweiten Satz des Richters das Wort "Vergleich" vorkommt. Wenn eine Firma gegen einen Einzelperson steht, besteht regelmäßig ein extremes Ungleichgewicht der Kräfte. Für die Firma geht es um verhältnismäßig wenig Geld, für die Einzelperson regelmäßig um die wirtschaftliche Existenz. Entsprechend ist die Einzelperson, die oft am Rand des Ruins steht, schnell bereit zu einem faulen Kompromiß.


    Von einer neuen Beschäftigung schreibst Du nichts. Man hat Dich wohl vor 2,5 Jahren entlassen, seitdem hast Du keine Arbeitsstelle. Jetzt bekommst Du schlecht berechnet das Gehalt für 2,5 Jahre nachbezahlt, hast aber weiterhin kein laufendes Einkommen, wenn ich das richtig interpretiere.

    Nach 3,5 Stunden Gerichtsverhandlung, haben wir uns dann auf das glatte Bruttogehalt geeinigt. Ich war froh, dass alles zu Ende war. Naja, nun versuche ich das letzte Kapitel sauber zu schließen - soweit es möglich ist.

    Soweit ich das erkennen kann, ist das ein fauler Kompromiß zu Deinen Lasten. Rein finanziell hättest Du vermutlich einen höheren Anspruch gehabt. Ein Vergleich ist allerdings gleich rechtsgültig, man kann ihn normalerweise nicht mehr angreifen, schließlich haben ihm beide Parteien zugestimmt. Es ist jetzt so, wie es ist. Vermutlich ist es für Dich eine gute Idee, wenn Du den Aktendeckel zuschlägst und mit der Sache psychisch abschließt.


    Es wäre nützlich gewesen, die Parallelrechnung vor dem Termin anzustellen, so daß Du sie vor Gericht hättest vorlegen können. Von derlei Ausarbeitungen lassen sich Richter vielfach beeindrucken. Den drohenden Steuerschaden hätte man im Termin auch anbringen können.


    Derlei Vergleiche werden ja vielfach so geschlossen. Was sagt eigentlich Dein Anwalt zu der Rechenmethode und der oberflächlichen Abrechnung?

  • Soweit ich das erkennen kann, ist das ein fauler Kompromiß zu Deinen Lasten. Rein finanziell hättest Du vermutlich einen höheren Anspruch gehabt.

    Das weißt Du doch gar nicht. Wir kennen den Sachverhalt überhaupt nicht bzw. nur Teile davon von einer Seite. Ein schlechter Deal muss das rein rechtlich gar nicht sein.


    Problematisch ist nur, dass dem Threadstarter vor Vergleichsschluss offenbar niemand erklärt / mit ihm zusammen besprochen und berechnet hat, was bei der Einigung effektiv finanziell für ihn rauskommt. Dass man bei einem Vergleich nicht 100% dessen bekommt, was man gerne hätte, ist logisch. Es sollte einem eben nur klar sein, auf welchen Betrag man sich einlässt und was es davon ggf. noch für (steuerliche und sonstige) Abzüge gibt.


    Ich meine immer noch, das vorher zu erklären und hinterher zu prüfen, ob der Vergleich erfüllt ist, ist der Job des Anwalts. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte mit sowas auch nicht überfordert sein.

  • Soweit ich das erkennen kann, ist das ein fauler Kompromiß zu Deinen Lasten. Rein finanziell hättest Du vermutlich einen höheren Anspruch gehabt.

    Das weißt Du doch gar nicht. Wir kennen den Sachverhalt überhaupt nicht bzw. nur Teile davon von einer Seite.

    Eben drum habe ich ja geschrieben: "Soweit ich das erkennen kann" und "vermutlich".


    Die Situation in einem Forum ist - was die Information anlangt - anders als in einer Kanzlei. In einem Forum hat man praktisch nie alle notwendigen Informationen und muß daher regelmäßig seine Kristallkugel bemühen. In der Kanzlei stellt der Mandant Dir die notwendigen Informationen hingegen zur Verfügung, weil er weiß oder von Dir gesagt bekommt, daß Du ihn ohne das nicht wirksam vertreten kannst.

    Problematisch ist nur, dass dem Threadstarter vor Vergleichsschluss offenbar niemand erklärt / mit ihm zusammen besprochen und berechnet hat, was bei der Einigung effektiv finanziell für ihn rauskommt.

    Woher willst Du das wissen? Oder vermutest Du das etwa nur? :)

    Dass man bei einem Vergleich nicht 100% dessen bekommt, was man gerne hätte, ist logisch.

    Das Menschenleben ist farbig und vielfältig.


    Oftmals hat der Arbeitgeber ungerechtfertigt eine Kündigung ausgesprochen hat, die er also von Rechts wegen zurücknehmen müßte. Es ist aber völlig klar, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht mehr zusammenarbeiten können oder wollen, so daß die formal naheliegende Lösung "Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses" nicht gewünscht oder nicht zumutbar ist.


    In der Situation könnte man sich dann auf einen Aufhebungsvertrag einigen (was dann ja schon ein Vergleich ist). Rein finanziell könnte dieser schon damit verbunden sein, daß der vorenthaltene Lohn korrekt nachbezahlt wird, denn der Arbeitgeber hat ja seine Arbeitsleitung bereitgehalten, der Arbeitgeber hat sie lediglich nicht in Anspruch genommen. Insoweit halte ich es nicht für unredlich, daß der Ex-Arbeitnehmer seinen Lohn vollständig fordert und erhält. Je nach Sachlage könnte auch noch eine Abfindung obendrauf kommen, quasi als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

    Es sollte einem eben nur klar sein, auf welchen Betrag man sich einlässt und was es davon ggf. noch für (steuerliche und sonstige) Abzüge gibt.


    Ich meine immer noch, das vorher zu erklären und hinterher zu prüfen, ob der Vergleich erfüllt ist, ist der Job des Anwalts. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte mit sowas auch nicht überfordert sein.

    Mein Reden, siehe oben.


    Vom strukturellen Ungleichgewicht der Parteien habe ich oben schon geschrieben. Für den gekündigten Arbeitnehmer hat dieser Prozeß eine deutlich höhere Bedeutung als für seinen (ehemaligen) Arbeitgeber. Aus dem Obengenannten ist weder die psychische Komponente, noch die wirtschaftliche Komponente für den Arbeitnehmer zu ermessen.


    Man kann schon sagen, 180 Mille brutto seien ein gutes Trostpflaster für 2,5 Jahre Zwangsfreizeit. In dem möglicherweise zu unrecht freigestellten Mitarbeiter stecken wir aber nicht drin.


    Wir kennen den Text des Vergleiches nicht. Man kann vertraglich ja vieles vereinbaren, auch beispielsweise: "Der Arbeitgeber zahlt das Bruttogehalt von 2,5 Jahren in einem Betrag zurück, die Sozialabgaben fallen dem Arbeitnehmer zur Last."


    Wenn man sich allerdings vergleicht mit der Formel: "Die fristlose Kündigung vom xx.xx.xxxx wird aufgehoben und in eine fristgemäße Kündigung zum 31.12.2023 umgewandelt.", dann muß der Arbeitgeber den Lohn mit allen Details nachbezahlen (etwa allen Sozialversicherungsanteilen). Über eine so lange Zeit macht das eine Menge aus.


    In 2 1/2 Jahren hätten beispielsweise Arbeitgeber und Arbeitnehmer je etwa 14.500 € Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. In der vorgelegten Abrechnung steht was von 6,696 €; da spart sich der Arbeitgeber also schon einmal 8000 € Rentenversicherungsbeiträge.

    Durch die Einmalzahlung wird Soli in Höhe von über 3000 € fällig. Wäre das Gehalt kontinierlich geflossen, wäre es Soli-frei gewesen. Und so weiter, und so weiter.


    Wir beide sind uns darin einig, daß ein Arbeitsrechtler das auf dem Schirm hätte haben müssen. Vielleicht hatte er das ja, und im Vergleich war nicht mehr herauszuholen? Es ist auch möglich, daß der Prozeßgegner nicht das abgerechnet hat, was im Vergleich verabredet worden war. Einen entsprechenden Fall habe ich in der näheren Bekanntschaft mal erlebt. Damals mußte der Betroffene nochmals nachhaken. Im vorliegenden Fall rechtfertigt das Volumen des fraglichen Betrags eine entsprechende Prüfung allemal.


    Aber Du hast recht: Wir wissen das alles nicht, wir haben schlichtweg nicht genügend Info.