Gibt es nur eine Lösung, mit dem Camper auf die Fähre, da hat man zeitweise beides…. die Color Fantesy hat schon was von Kreuzfahrt-Charakter, vielleicht trefft ihr euch mal
Rente mit 63 (mit Abschlägen ) und gut bezahlt weiterarbeiten bis 70
- Florenz1993
- Erledigt
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Gibt es nur eine Lösung, mit dem Camper auf die Fähre, da hat man zeitweise beides…. die Color Fantesy hat schon was von Kreuzfahrt-Charakter, vielleicht trefft ihr euch mal
Sozusagen eine Kreuzfahrt mit dem eigenen Camper:
freecamper - Camping auf dem WasserMiete unser motorisiertes Floß, den freecamper. Nimm deinen Wohnwagen oder dein Wohnmobil huckepack mit. Fahre ohne Führerschein durch Europas größtes…www.mecklenburgische-seenplatte.deEs gibt quasi nix was es nicht gibt!
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Ich hoffe ich habe das richtig verstanden:
Z.B. meine Planung
Ich Jahrgang 1962 kann mit 63 im November 2025 nach 39 Jahren meine Rente beantragen.
Ohne Abzüge könnte ich nach 66 Jahren und 8 Monaten in Ruhestand gehen.
Rentenabzüge somit 44x3= 13,2 %Abzüge
Da ich das Glück habe und es mir bisjetzt gut geht und Spaß an meiner Arbeit habe, würde ich worst (best) case bis 66/8 bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten und fleißig in die GRV einzahlen.
Im gesegneten Alter von 66/8 müsste ich dann doch eigentlich die Rente ( automatisch?) neu berechnen lassen und die „volle“ Rente bekommen, die ich auch, ohne Beantragung der Rente im nächsten Jahr, erhalten würde.
Habe ich da einen Denkfehler?
Das würde doch bedeuten, das ich ohne Abschläge von Nov. 25 bis Juni 29 ein zusätzliches Salär ( Rente) bekäme ohne Einbußen.
Wäre toll, oder ?
Stehe bisschen auf dem Schlauch, vielleicht beschäftigt mich das Thema in den letzten Wochen etwas zuviel und eine gewisse Verwirrtheit macht sich breit🤪
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Ich hoffe ich habe das richtig verstanden:
Z.B. meine Planung
Ich Jahrgang 1962 kann mit 63 im November 2025 nach 39 Jahren meine Rente beantragen.
Ohne Abzüge könnte ich nach 66 Jahren und 8 Monaten in Ruhestand gehen.
Rentenabzüge somit 44x3= 13,2 %Abzüge
Da ich das Glück habe und es mir bisjetzt gut geht und Spaß an meiner Arbeit habe, würde ich worst (best) case bis 66/8 bei meinem Arbeitgeber weiterarbeiten und fleißig in die GRV einzahlen.
Im gesegneten Alter von 66/8 müsste ich dann doch eigentlich die Rente ( automatisch?) neu berechnen lassen und die „volle“ Rente bekommen, die ich auch, ohne Beantragung der Rente im nächsten Jahr, erhalten würde.
Habe ich da einen Denkfehler?
Das würde doch bedeuten, das ich ohne Abschläge von Nov. 25 bis Juni 29 ein zusätzliches Salär ( Rente) bekäme ohne Einbußen.
Wäre toll, oder ?
Stehe bisschen auf dem Schlauch, vielleicht beschäftigt mich das Thema in den letzten Wochen etwas zuviel und eine gewisse Verwirrtheit macht sich breit🤪
Der Teil mit "ohne Einbussen" ist nicht ganz richtig.
Mit 63 besteht beispielsweise ein Rentenanspruch (vor Abschlägen) von 1.000 EUR. Daraus werden 868 EUR, die man in den nächsten 44 Monaten bezieht. (Plus zwischenzeitliche Rentenanpassungen.)
Mit 66 und 8 Monaten wird die Rente um z. B. 120 EUR erhöht und man bekommt fortan 988 EUR Rente. Hätte man den Rentenbeginn mit 66 und 8 Monaten gewählt, dann hätte man 1.120 EUR Rente, allerdings wären einem dann 44 × 868 EUR entgangen.
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Ok,
Jetzt mal mit realen Daten
Rentenanspruch 11/25 2300 Euronen
2300- 13,2 % = 2000 Euro
Pro Jahr erwirtschafte ich ca. 2 Rentenpunkte
2 Punkte x 3,7= 7,4 Punkte
1 Rentenpunkt ca 40 Euro
7,4 x40 = 300€
Somit wäre ich wieder bei 2300€ in 6/29
In der Zeit von 11/25 bis 6/28 würde ich 2000 x 44 Monate erhalten ( vor Abzug );
Steuer wird abgezogen, Krankenkasse kann ich mir Ende des Jahres wiederholen
Da mein Gehalt nicht so gering ist gehe ich mal von Netto 1200 Euro aus
44x 1200= 52800€
Wenn ich ohne Antrag weiterarbeiten würde bekäme ich
2300 + 300 = 2600 €
52800/300= 176 Monate das sind knapp 15 Jahre
Dann wäre der Umkehrpunkt.
Der Vorteil an den 1200 € zusätzlich ist, das ich das Geld auch mit „ guten“ Zinsen oder sonstwie anlegen kann.
Ich hoffe ich habe das richtig gefolgert.
Danke für den Anstupser😉
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Jetzt mal mit realen Daten
Rentenanspruch 11/25 2300 Euronen
2300 - 13,2 % = 2000 Euro
Pro Jahr erwirtschafte ich ca. 2 Rentenpunkte
2 Punkte x 3,7= 7,4 Punkte
1 Rentenpunkt ca 40 Euro
7,4 x 40 = 300€
Somit wäre ich wieder bei 2300€ in 6/29
Du wärest bei 2300 €, nicht "wieder" dort.
In der Zeit von 11/25 bis 6/28 würde ich 2000 x 44 Monate erhalten (vor Abzug);Steuer wird abgezogen, Krankenkasse kann ich mir Ende des Jahres wieder holen.
Wieso "vor Abzug"?
Von Deinem Gehalt zahlst Du Lohnsteuer und Krankenkasse bis zur Bemessungsgrenze. Somit bist Du in der GKV gesetzlich versichert. Mit Deiner Rente bekommst Du einen Zuschuß zur Krankenkasse (obwohl Du ja von Deinem Lohn schon das Maximum bezahlst). Diesen Zuschuß leitest Du an die Krankenkasse weiter, bist also als Beitragszahler über Maximum eine besonders guter Kunde derselben.
Bei Deiner Steuererklärung 2025 (im Jahre 2026) gibst Du die Rentenzahlung als zusätzliches Einkommen an. Kleiner Vorteil für Dich: Der Prozentsatz der Anrechnung richtet sich nach der ersten Rentenzahlung, der ist also 2% geringer als bei regulärem Rentenbeginn.
Mit dem Steuerbescheid 2025 (der vielleicht noch im Jahr 2026 kommt), bekommst Du vermutlich eine kleine Nachzahlung für die beiden Renten im Jahr 2025, dazu eine erhebliche nachträgliche Vorauszahlung für 2026, sowie laufende Vorauszahlungen für 2027. Es dürfte klug sein, dafür etwa ein Drittel der Rente beiseitezulegen. Die Vorauszahlungen werden möglicherweise zu knapp bemessen sein, weil sie möglicherweis nur von 4000 € (2 Rentenzahlungen) Zusatzeinkommen ausgehen.
Die Steuererklärung 2026 (im Jahr 2027) wird dann sinngemäß sein, allerdings hast Du dort dann 24.000 € extra zu erklären und entsprechend Steuer zu bezahlen. Aus den Rentenzahlungen des Jahres 2026 (Deinem ersten vollständigen Rentenjahr) berechnet das Finanzamt Deinen individuellen Rentenfreibetrag, der dann Dein Lebtag lang konstant bleiben wird. Für das Jahr 2027 gibt es dann eine solide nachträgliche Vorauszahlung sowie eine deutlich erhöhte Vorauszahlung für 2028. Entweder vorher oder nachher solltest Du dem Finanzamt mitteilen, daß Du im Jahr 2028 wirklich aufhören willst, somit nur noch 6 Gehälter bekommst und 12 Rentenzahlungen, wodurch die Vorauszahlungen übers Jahr gesehen deutlich zu hoch sind.
Aber damit hast Du ja noch ein Weilchen Zeit.
PS: Es ist klar, daß Du bei den genannten Steuererklärungen nachzahlen mußt. Ich würde sie daher schieben, so weit das möglich ist.
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Der Vorteil an den 1200 € zusätzlich ist, das ich das Geld auch mit „ guten“ Zinsen oder sonstwie anlegen kann.
Ich hoffe ich habe das richtig gefolgert.
Danke für den Anstupser😉
Ja, Prinzip erkannt.
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Am Freitag habe ich einmal den Taschenrechner angeworfen und gerechnet.
Vielleicht hilft das irgendwem:
Nehmen wir einen Arbeitnehmer an, der im Laufe des Dezembers des Jahres 1961 geboren wurde. Unterstellen wir weiter, dass im Dezember 2024 die 35-jährige Wartzeit erfüllt ist, jedoch keine Chance mehr besteht, die 45-jährige Wartezeit vor dem 01.07.2028 zu erfüllen. Unser Arbeitnehmer will noch bis Sommer 2027 arbeiten, was hat er dann für Möglichkeiten?
Er könnte ab 01.01.2025 die Rente (ggf. als 99,99%ige Teilrente) beanspruchen und weiterarbeiten oder einfach weiterarbeiten ohne den Rentenantrag zu stellen.
Gehen wir davon aus, dass zum 01.01.2025 25,43 Entgeltpunkte erwirtschaftet wurden (entspricht aktuell 1.000 EUR Brutto-Rente), dann ergeben sich nach den Abschlägen 22,23 persönliche Entgeltpunkte (entspricht aktuell 874 EUR Brutto-Rente).
Da in beiden Varianten (Rente ab Januar 2025 nehmen oder erst ab Juli 2028) weitergearbeitet wird, können wir die Entgeltpunkte, die ab Januar 2025 erzielt werden, ausblenden, weil die in beiden Variaten gleich sind.
Also ergibt sich in der einen Variante eine Summe von 42 × 874 EUR an Brutto-Rentenzahlungen (Rentenanpassungen lassen wir mal aussen vor) bis einschliesslich Juni 2028. Das sollten 36.708 EUR sein. Wenn wir diesen Vorsprung mit monatlich 126 EUR abtragen wollen, dann dauert das etwas länger.
Wenn man aber gerade keine Verwendung für die 36.708 EUR (ggf. abzüglich KV/PV und Steuern) hat, dann kann ich Überlegungen anbieten.
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Ergänzung zu #28:
Der Ausgleich von Abschlägen kostet, basierend auf einer Berechnung in 2024, 8.436,59 EUR pro Entgeltpunkt, in 2025 wären es 9.391,70 EUR.
Da aber persönliche Entgeltpunkte auszugleichen sind, kommt der Abschlag von 12,6% ins Spiel und es wären tatsächlich 9.652,85 EUR (2024) bzw. 10.745,65 EUR (2025) pro persönlichen Entgeltpunkt zu zahlen. Im vorliegenden Fall geht es um 3,2 persönliche Entgeltpunkte, daher beträgt die Gesamtsumme 30.889,12 EUR (2024) bzw. 34.386,08 EUR (2025).
Wenn unser Arbeitnehmer monatlich 2.000 EUR Bruttolohn hat, dann wird er aller Wahrscheinlichkeit nach in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Aus den 874 EUR Bruttorente werden also 773 EUR Geldeingang auf dem Konto.
42 × 773 EUR = 32.466 EUR (Wie gesagt, Rentenanpassungen ignorieren wir erst einmal und ein paar weitere Vereinfachungen stecken da auch drin.)
Mit 2024er Werten ergibt sich ein Ausgleichsbetrag, der niedriger ist als die bis Erreichen der Regelaltersgrenze zu erwartene ausgezahlte Rente. Rente auszahlen lassen und sofort wieder einzahlen ist also bei dieser Rechenmethode besser als die Rente erst zum 01.07.2028 zu beantragen.
Mit 2025er Werten ist es genau anders herum.
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Ergänzung zu #29:
Wenn unser Arbeitnehmer aber keine 2.000 EUR Bruttolohn hat, sondern aber 6.000 EUR, da wäre er ja nicht bei einer Krankenkasse pflichtversichert, sondern als freiwilliges Mitglied versichert. Von der Rente würde dann nicht der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt einbehalten werden, sondern man würde einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Diesen Zuschuss darf man dann direkt an die Krankenkasse durchreichen. Da aber durch die Beschäftigung die Beitragsbemessungsgrenzen bereits erreicht sind, ist die Rente "gefühlt" beitragsfrei, wir können als mit den 874 EUR monatlich rechnen.
42 × 874 EUR = 36.708 EUR
Somit wäre für das freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Kasse der Bezug und direkte Wiedereinzahlung der vorgezogenen Rente lohnenswerter als die Rente erst zum 01.07.2028 zu beanspruchen.
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Ergänzung zu #30:
Wenn der Arbeitnehmer 6.000 EUR monatlich verdient, könnte er ja auch privat krankenversichert sein. Dann würde es auch einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung geben.
Somit könnten wir in dieser Konstellation mit monatlich 945 EUR (bestehend aus Rente und Zuschuss) rechnen.
42 × 945 EUR = 39.690 EUR
Somit wäre in diesem Fall die vorgezogene Renten mit Wiedereinzahlung günstiger als die abschleigsfreie Rente ab 01.07.2028.
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Das alles nur als Inspiration.
Ob das wirklich so gehört, das soll hier nicht das Thema sein.
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Am Freitag habe ich einmal den Taschenrechner angeworfen und gerechnet.
Vielleicht hilft das irgendwem:
Nehmen wir einen Arbeitnehmer an, der im Laufe des Dezembers des Jahres 1961 geboren wurde. Unterstellen wir weiter, dass im Dezember 2024 die 35-jährige Wartzeit erfüllt ist, jedoch keine Chance mehr besteht, die 45-jährige Wartezeit vor dem 01.07.2028 zu erfüllen. Unser Arbeitnehmer will noch bis Sommer 2027 arbeiten, was hat er dann für Möglichkeiten?
Vielen Dank für die Berechnungen und Gedanken zu dem Thema.
Wichtig ist Dein Hinweis auf die evt. möglichen 45 Jahre!
Wenn man die noch voll bekommt, muss man neu rechnen.
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Vielen Dank für die Berechnungen und Gedanken zu dem Thema.
Wichtig ist Dein Hinweis auf die evt. möglichen 45 Jahre!
Wenn man die noch voll bekommt, muss man neu rechnen.
Ja, dann wird es sich eher nicht lohnen, die Rente verfrüht mit Abschlägen zu nehmen.
(Es sei denn, man hat einen Schwerbehindertenausweis mit GdB 50+.)
Varianten über Varianten.
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Ergänzung zu #29:
Wenn unser Arbeitnehmer aber keine 2.000 EUR Bruttolohn hat, sondern aber 6.000 EUR, da wäre er ja nicht bei einer Krankenkasse pflichtversichert, sondern als freiwilliges Mitglied versichert. Von der Rente würde dann nicht der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt einbehalten werden, sondern man würde einen Zuschuss zur Krankenversicherung bekommen. Diesen Zuschuss darf man dann direkt an die Krankenkasse durchreichen. Da aber durch die Beschäftigung die Beitragsbemessungsgrenzen bereits erreicht sind, ist die Rente "gefühlt" beitragsfrei, wir können als mit den 874 EUR monatlich rechnen.
42 × 874 EUR = 36.708 EUR
Somit wäre für das freiwillige Mitglied einer gesetzlichen Kasse der Bezug und direkte Wiedereinzahlung der vorgezogenen Rente lohnenswerter als die Rente erst zum 01.07.2028 zu beanspruchen.
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Sorry, hab das falsche Format gewählt ☺️
Zahlen über Zahlen; danke für die Berechnungen.
Ich habe zum Glück schon Stand heute gut 60 Punkte erreicht ( s.o.)
Vielleicht rechnet es sich dann für mich doch das übrig gebliebene Rentengeld an die GKV weiterzuleiten. In einem früheren Chat hat man mir davon abgeraten🙃 , von wegen Prinzip linke Tasche - rechte Tasche???
Mein Plan war es ja Ende 25 die Rente zu beantragen und weiter zu arbeiten.
Eine Frage zu der Einzahlung in die GKV hätte ich dann noch:
Grundsätzlich würde es doch Sinn machen Rentenpunkte schon in diesem Jahr zu kaufen, da der Wert der Punkte im nächsten Jahr steigt, oder?
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[…]
Es reicht die Auskunft noch in 2024 zu beantragen. Wenn dann innerhalb der Frist, die in der Auskunft genannt sein wird, gezahlt wird, dann gelten auch in 2025 die 2024er Rechengrössen.
Oder liegt bereits eine Auskunft vor?
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Nee, leider noch nicht. Werde ich diese Woche noch anfragen.
Danke