GRV Checkliste gesucht

  • Meine Frau und ich sind beide Mitte 50 und wir haben beide Ansprüche in der GRV. Bislang haben wir nicht viel gemacht außer eben eingezahlt natürlich. Ansonsten nur ne Kontenklärung bei uns beiden. Und ich war 2022 auf nem Beratungsgespräch und habe basierend darauf Rentenpunkte gekauft. Sonst eigentlich nix. Also immerhin schon etwas gemacht, und bis hierhin hoffentlich das richtige. Vielleicht genügt das ja auch schon zu diesem Zeitpunkt? Bin aber insgesamt wenig bewandert in dem Thema Rente. Und ich empfinde das auch als sehr komplex ?(


    Nun habe ich einerseits keinen dringenden Handlungsbedarf. Denke ich zumindest. Andererseits will ich vermeiden irgendwas zu versäumen. Und ärgere mich womöglich später über das Versäumnis, kann es rückwirkend aber nicht mehr ändern.

    Bevor ich jetzt alle Beiträge hier im Forum lese und zig Fragen stelle: Gibt es irgendwo sowas wie einen Fahrplan zur Rente oder ne Art Checkliste für die Rente in +-10 Jahren? Dann mache ich damit erst mal die Hausaufgaben soweit überhaupt nötig.


    Und stelle dann die zig Fragen :D

  • Hallo.


    So wie Du es schilderst, habt Ihr schon das meiste gemacht und könnt Euch bereits um das Feintuning kümmern.


    Allgemein würde ich empfehlen, das Versicherungskonto frühzeitig zu klären und dann weiter im Blick zu behalten. (Check bei Euch)


    Wer nicht laufend versicherungspflichtig ist, sollte schauen, ob es sinnvoll ist (jede Situation ist individuell), etwas einzuzahlen oder nicht.


    Bis 45 kann in vielen Fällen etwas nachgezahlt werden (für Ausbildungszeiten), deswegen sollte man sich grob mit 40 einen Überblick verschaffen und dann schauen, ob und ggf. wieviel man nachzahlen will.


    Ab 50 kann in vielen Fällen etwas zusätzlich eingezahlt werden (Ausgleich von Abschlägen). Das sollte man sich anschauen und überlegen, ob und ggf. wieviel und wann man zusätzlich einzahlen will. (Check bei Euch)


    Ab Mitte 50 bzw. Richtung 60 sollte man sich überlegen, wie es weitergehen soll, also ob ATZ oder Vorruhestandsregelungen angeboten werden und dergleichen. Man sollte auch so langsam Pläne entwickeln, ob man mit 62/63; 65 oder 67 (ggf. auch irgendwo dazwischen) in Rente gehen will und ob man ggf. dennoch weiterarbeiten (ggf. in reduziertem Umfang) will.


    Anderthalb Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn würde ich noch einen letzten Check des Sachstandes empfehlen und dann kann man sich eigentlich auch schon die Erinnerung für den Rentenantrag im Kalender vermerken.


    Alle diese Dinge haben natürlich Aus- und Wechselwirkungen hinsichtlich der privaten Vorsorge, daher kann man die obigen Gedanken beim jährlichen Check-Up mit berücksichtigen.



    Das ist jetzt ein möglicher Ansatz für das Thema.

  • Es gibt von Finanztest ein Spezial Heft zur Rente. Ich kenne das Heft im Detail nicht, aber im allgemeinen halte ich die Information von Finanztest für gut recherchiert und vernünftig aufbereitet. Das mag für euch ggf. auch eine geeignete Informationsquelle sein.

  • Saarlaender So weit so gut was die GRV angeht. Du hast eine Kontenklärung und ein Beratungsgespräch gehabt. Das ist schon mehr als bei den Meisten. :thumbup:


    Bei der zweiten Säule (bAV) gibt es ja kaum Spielraum da diese ja stark vom jeweiligen Arbeitgeber abhängt.


    Zur dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, bist Du ja hier genau richtig. Kurz gesagt, sparen mit einem weltweiten ETF.


    Hier alles zum Thema gesetzliche Rente von Stiftung Warentest oder das hier wenn man früher in Rente gehen will. Viel Spaß beim Lesen!

  • Hey, ist ja cool, da schreibt man Nachts vorm zu Bett gehen eine Frage, und hat bereits vor dem Frühstück die Antworten. Vielen Dank dafür! :thumbup:

    So wie Du es schilderst, habt Ihr schon das meiste gemacht und könnt Euch bereits um das Feintuning kümmern.

    Das ist was ich hören wollte. Ich bin ein Freund der guten alten 80/20 Regel. Ich hab nur 20% gemacht und damit schon 80% erreicht ^^ Aktuell habe ich dann "nur noch" folgende Fragen:


    1. Auslandsrente: Ich habe ca. 3 Jahre Beitragszeiten im EU Ausland. Ich war dort auch bereits auf einem Beratungsgespräch bei der lokalen Rentenversicherung. Habe auch dort die Kontenklärung durch und sogar eine Höhe der voraussichtlichen Rente erhalten. Muss ich da sonst noch was machen? Bzw. verändert dies die Situation gegenüber jemandem der ausschliesslich in D gearbeitet und eingezahlt hat?


    2. Witwenrente: da bin ich über die Anrechnung anderer Einkünfte gestolpert. War mir offen gesagt nicht bewusst. Betrifft dies alle Einkünfte, also bspw. auch Mieteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, bspw. aus einem Wertpapierdepot, etc. Und werden diese Einkünfte dann jedes Jahr aufs Neue ermittelt und angerechnet?

  • Zur dritten Säule, der privaten Altersvorsorge, bist Du ja hier genau richtig. Kurz gesagt, sparen mit einem weltweiten ETF.

    Ja, absolut. Ich habe die Frage oben ganz bewusst nur auf das Thema GRV verkürzt. Das ist dann ja leider bereits komplex genug. Das ETF Depot ist vorhanden und ich muss glücklicherweise nicht nur von dem leben was Nobby Blüm mir mal versprochen hat.


    ETFs übrigens seit 2007, bin also so ne Art ETF Veteran 8) Bekomme ich da eigentlich 2027 eine Verdienstmedaille für 20 Jahre buy and hold? :/

  • 1.

    Wenn die Zeiten erfasst sind, dann ist eigentlich alles erledigt.

    Beide Renten (Inland/Ausland) können später mit einem Antrag angestoßen werden. Ggf. ist der Rentenbeginn für die Auslandsrente aber abweichend, kann dann dennoch über die DRV eingeleitet werden.


    2.

    Bei Euch gilt "neues Recht". Da wird grundsätzlich alles angerechnet, was der überlebende Partner an eigenen Einkünften hat, auch Vermögenseinkünfte oder Vermietung/Verpachtung. (Details erspare ich uns.)

  • Hier hast du eine Aufstellung der Einkünfte welche an die Witwenrente angerechnet werden.

  • Hier hast du eine Aufstellung der Einkünfte welche an die Witwenrente angerechnet werden.

    Danke. Der länger lebende Ehepartner wird also dafür bestraft, dass der verstorbene Partner nicht nur - möglicherweise sehr viel - in die GRV einbezahlt hat, sondern zusätzlich auch noch sehr gut privat vorgesorgt hat. Ich versteh nicht immer alles was die Politik sich so ausdenkt :rolleyes:

  • Die Witwen-/ Witwerrente soll Unterhalt ersetzen. Wer viel Einkommen hat, hätte im Fall der Fälle nur eingeschränkt einen Unterhaltsanspruch, daher die Anrechnung.


    Es geht aber immer nur um die eigenen Einkünfte des überlebenden Partners, Hinterbliebenenleistungen bzw. Todesfallleistungen zählen nicht als anrechenbares Einkommen. Nur wenn der überlebende Partner sich selbst "zu gut" abgesichert hat wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.


    Ob das jetzt angemessen, sinnvoll oder gerecht ist, ist eine andere Frage.

  • Die Witwen-/ Witwerrente soll Unterhalt ersetzen. Wer viel Einkommen hat, hätte im Fall der Fälle nur eingeschränkt einen Unterhaltsanspruch, daher die Anrechnung.


    Es geht aber immer nur um die eigenen Einkünfte des überlebenden Partners, Hinterbliebenenleistungen bzw. Todesfallleistungen zählen nicht als anrechenbares Einkommen. Nur wenn der überlebende Partner sich selbst "zu gut" abgesichert hat wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.


    Ob das jetzt angemessen, sinnvoll oder gerecht ist, ist eine andere Frage.

    Danke für die Erläuterung. Ich habe das Luxusproblem, dass es neben den Ansprüchen aus der GRV noch signifikantes weiteres Vermögen gibt und daraus auch entsprechende Einkünfte generiert werden. Bislang ging ich davon aus, dass diese Ansprüche zumindest teilweise dem überlebenden Ehegatten als Witwen/Witwerrente zufliessen. Das wäre bei uns dann wohl nur eingeschränkt der Fall.

  • ..., dass der verstorbene Partner nicht nur - möglicherweise sehr viel - in die GRV einbezahlt hat, sondern zusätzlich auch noch sehr gut privat vorgesorgt hat.

    DU hast viel in die GRV eingezahlt. Dadurch hast DU Dir einen entsprechenden Rentenanspruch erworben.

    Dein Partner hat wenig in die GRV eingezahlt und hat dementsprechend auch nur geringere Rentenansprüche gegenüber der GRV. Daran kann ich im Grundsatz erstmal absolut nichts falsches erkennen.

    Und das im Falle einer Witwenrente (inzwischen) auch sonstige Einkünfte angerechnet werden finde ich durchaus richtig. Wer nicht bedürftig ist, muss auch nicht vor der Solidargemeinschaft mitversorgt werden.

    JustMy2Cent

  • DU hast viel in die GRV eingezahlt. Dadurch hast DU Dir einen entsprechenden Rentenanspruch erworben.

    Dein Partner hat wenig in die GRV eingezahlt und hat dementsprechend auch nur geringere Rentenansprüche gegenüber der GRV. Daran kann ich im Grundsatz erstmal absolut nichts falsches erkennen.

    Und das im Falle einer Witwenrente (inzwischen) auch sonstige Einkünfte angerechnet werden finde ich durchaus richtig. Wer nicht bedürftig ist, muss auch nicht vor der Solidargemeinschaft mitversorgt werden.

    JustMy2Cent

    Danke, werde kritisch drüber nachdenken ;)


    Ich will hier aber auch nicht weiter in Richtung Sinn, Zweck und Moral abdriften. Mir geht es tatsächlich gerade vor allem um den handwerklichen Teil. Was ich vermeiden will ist, irgendwann mal einen Satz zu hören der beginnt mit "Oh, da hätten Sie besser mal früher..." :huh:

  • Meine Frau und ich sind beide Mitte 50 und wir haben beide Ansprüche in der GRV. Bislang haben wir nicht viel gemacht außer eben eingezahlt natürlich. Ansonsten nur ne Kontenklärung bei uns beiden. Und ich war 2022 auf nem Beratungsgespräch und habe basierend darauf Rentenpunkte gekauft. Sonst eigentlich nix.

    Das ist ja schon eine ganze Menge. Ich würde es jetzt damit bewenden lassen und nur mit gebremstem Schaum beispielsweise hier weiterlesen...

    Gibt es irgendwo sowas wie einen Fahrplan zur Rente oder ne Art Checkliste für die Rente in +-10 Jahren?:D

    ... weil es meines Erachten keinen Sinn ergibt, sich jetzt auf Fialen zu versteifen, die in 10 Jahren möglicherweise wieder anders geregelt sind.

    2. Witwenrente: da bin ich über die Anrechnung anderer Einkünfte gestolpert. War mir offen gesagt nicht bewusst. Betrifft dies alle Einkünfte, also bspw. auch Mieteinkünfte, Einkünfte aus Kapitalvermögen, bspw. aus einem Wertpapierdepot, etc. Und werden diese Einkünfte dann jedes Jahr aufs Neue ermittelt und angerechnet?

    Vergleichst Du eine kapitalgedeckte private Rentenversicherung mit der gesetzlichen Rente stellst Du fest, daß die Renten der privaten Rentenversicherung aus Beiträgen und dem Kapitalertrag daraus bezahlt werden. Bei der gesetzlichen Rente hingegen fällt das Geld großteils vom Himmel. Möchte sich die Politik mal wieder bei den Rentnern lieb Kind machen, wird in den Steuertopf gegriffen und die Rentenversicherung mit Geld überschüttet. Das dürfte noch mehr werden in den nächsten Jahren, denn die Wähler werden immer älter, der Rentneranteil in der Wählerschaft steigt.


    Bei einer kapitalgedeckten Rentenversicherung (etwa einem berufsständischen Versorgungswerk) ist eine Rente mit Hinterbliebenenschutz niedriger als eine Rente eines Ledigen, weil die gesamten Rentenzahlungen für ein Ehepaar statistisch höher sind als für einen Ledigen, denn das Ehepaar lebt insgesamt länger als der Ledige.


    Bei der gesetzlichen Rente ist die Rente des Ledigen gleich hoch wie die Rente eines Ehepartners. Sie müßte eigentlich höher sein. Fazit: Der ledige GRV-Versicherte subventioniert mit seinen Beiträgen die Rente der Witwe des verheirateten GRV-Versicherten. Die Hinterbliebenenrente kann man somit als eine Art Sozialleistung ansehen. Ich kann es vor diesem Hintergrund sehr gut rechtfertigen, daß man eigene Einkünfte einer wohlversorgten Witwe auf die Witwenrente anrechnet.

    Der länger lebende Ehepartner wird also dafür bestraft, dass der verstorbene Partner nicht nur - möglicherweise sehr viel - in die GRV einbezahlt hat, sondern zusätzlich auch noch sehr gut privat vorgesorgt hat. Ich versteh nicht immer alles, was die Politik sich so ausdenkt :rolleyes:

    Glasklare Sozialstaatsdenke. Das Geld fällt vom Himmel.


    Politiker wollen primär mal wiedergewählt werden, was ja nachvollziehbar ist. Deswegen versuchen sie ständig, die Wähler mit deren eigenem Geld zu bestechen. Und weil ihnen das nicht genug ist, versuchen sie ständig, die Wähler auch mit Geld zu bestechen, das die kommende Generationen aufbringen müssen. Deswegen ist es wichtig, die Schuldenbremse aufzuheben. Natürlich nur für Zukunftsinvestitionen, nicht für Konsum! Warum nimmt man für Investitionen eigentlich kein Steuergeld? Weil man dieses komplett für Konsum verballert hat. Das war jetzt einfach! :)

  • Ich hab doch noch ne Frage. Ich hatte mir Ende 2022 eine "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" eingeholt. Also für eine Altersrente für langjährig Versicherte mit entsprechendem Abschlag. Hintergrund war, dass ich vorhatte in 2022 günstig Rentenpunkte zu kaufen (und dann auch getan habe, und zwar die Minderung vollständig ausgeglichen).

    Jetzt will ich ganz banal zur Berechnung meiner Rentenlücke wissen, mit welchem Wert ich denn nun dazu kalkulieren soll. Und diese ganzen Auskünfte und Renteninformationen machen mich fertig. Das ist für mich völliger information overload ^^

    Welche Zahl nehme ich denn nun für meine Altersente ab 63 die ich in meine Rentenlückenberechnung einfliessen lasse? Ich hab ja danach auch eine "Renteninformation 2023" erhalten. Nehme ich dann jetzt einfach davon den Wert, der angegeben ist unter "Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre... usw."?


    Sorry, wenn das für euch banal erscheint. Aber wie ihr merkt, bei GRV bin ich ziemlich blank...

  • Ich hatte mir Ende 2022 eine "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" eingeholt. Also für eine Altersrente für langjährig Versicherte mit entsprechendem Abschlag. Hintergrund war, dass ich vorhatte, in 2022 günstig Rentenpunkte zu kaufen und dann auch getan habe, und zwar die Minderung vollständig ausgeglichen.

    Noch besser wäre es gewesen, wenn Du die Rentenpunkte von 2022 im ersten Quartal 2023 gekauft hättest, es wäre der gleiche Preis gewesen, aber die steuerliche Anrechnung höher. Oder Du hättest mit Blick auf die Progression und die steuerliche Obergrenze die Zahlung geteilt: Etwa die Hälfte anno 2022, die andere Hälfte 2023. Erstaunlich, was man da alles optimieren kann! :)

    Jetzt will ich ganz banal zur Berechnung meiner Rentenlücke wissen, mit welchem Wert ich denn nun dazu kalkulieren soll. Und diese ganzen Auskünfte und Renteninformationen machen mich fertig. Das ist für mich völliger information overload ^^

    Damit wirst Du zurechtkommen müssen! Wir sind hier die Finanzselbermacher. Man kann Dir allerhöchstens erklären, wie Du das rechnen mußt.


    Du stellst den o.a. Antrag. Die GRV rechnet für Dich das Maximum an Punkten aus, die Du nachkaufen darfst. Du bist dann frei, das bis zu dieser Obergrenze zu tun. Kannst ja auch weniger Punkte kaufen, wenn Du willst. In der nächsten Renteninformation sind die Punkte dann verzeichnet.


    Deine Rentenerwartung kannst Du dann recht einfach extrapolieren: Du peilst, wieviel Punkte Du bis zum gewünschten Renteneintrittsmonat erwirtschaften wirst, indem Du einfach die Rentenpunkte des Vorjahres fortschreibst. Sinngemäß so macht es die Deutsche Rentenversicherung auch. Ergebnis der Rechnung: die Zahl der Entgeltpunkte zum Zeitpunkt des Renteneintritts.


    Aus der Differenz zwischen dem offiziellen Renteneintrittsalter und dem gewünschten Rentenbeginn rechnest Du Dir den passenden Multiplikator aus (nämlich den Zugangsfaktor) und erhältst daraus dann Deine persönlichen Entgeltpunkte, die Du (dann) mit dem Punktwert multiplizierst. Der Rentenartfaktor fällt weg, der ist bei einer Altersrente 1,0.


    Das alles ist kein Hexenwerk.

  • Ich hab doch noch ne Frage. Ich hatte mir Ende 2022 eine "Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung" eingeholt. Also für eine Altersrente für langjährig Versicherte mit entsprechendem Abschlag. Hintergrund war, dass ich vorhatte in 2022 günstig Rentenpunkte zu kaufen (und dann auch getan habe, und zwar die Minderung vollständig ausgeglichen).

    Jetzt will ich ganz banal zur Berechnung meiner Rentenlücke wissen, mit welchem Wert ich denn nun dazu kalkulieren soll. Und diese ganzen Auskünfte und Renteninformationen machen mich fertig. Das ist für mich völliger information overload ^^

    Welche Zahl nehme ich denn nun für meine Altersente ab 63 die ich in meine Rentenlückenberechnung einfliessen lasse? Ich hab ja danach auch eine "Renteninformation 2023" erhalten. Nehme ich dann jetzt einfach davon den Wert, der angegeben ist unter "Sollten bis zum Rentenbeginn Beiträge wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre... usw."?


    Sorry, wenn das für euch banal erscheint. Aber wie ihr merkt, bei GRV bin ich ziemlich blank...

    Die Renteninformation ist nur sehr eingeschränkt nützlich, wenn es um vorgezogene Renten geht. Wenn Abschläge ausgeglichen wurden, wird es noch schwieriger aus der Renteninformation verwertbare Berechnungen abzuleiten.


    Lasst Euch das Ganze doch einfach bei einer Beratung erklären.

  • Oder Du hättest mit Blick auf die Progression und die steuerliche Obergrenze die Zahlung geteilt

    ja, genau das hab ich seinerzeit gemacht. Einen kleinen Teil in 22 und den dicken Batzen in 23. Da haben die excel Tabelle (ein wenig) und meine grauen Zellen (ganz viel) geglüht. Das hat aber gut gepasst denke ich. Also in der Steuer und so...

    Du stellst den o.a. Antrag. Die GRV rechnet für Dich das Maximum an Punkten aus, die Du nachkaufen darfst. Du bist dann frei, das bis zu dieser Obergrenze zu tun. Kannst ja auch weniger Punkte kaufen, wenn Du willst. In der nächsten Renteninformation sind die Punkte dann verzeichnet.

    ok, das hab ich gemacht. also bis zur Obergrenze nachgekauft.

    Deine Rentenerwartung kannst Du dann recht einfach extrapolieren: Du peilst, wieviel Punkte Du bis zum gewünschten Renteneintrittsmonat erwirtschaften wirst, indem Du einfach die Rentenpunkte des Vorjahres fortschreibst. Sinngemäß so macht es die Deutsche Rentenversicherung auch. Ergebnis der Rechnung: die Zahl der Entgeltpunkte zum Zeitpunkt des Renteneintritts.


    Aus der Differenz zwischen dem offiziellen Renteneintrittsalter und dem gewünschten Rentenbeginn rechnest Du Dir den passenden Multiplikator aus (nämlich den Zugangsfaktor) und erhältst daraus dann Deine persönlichen Entgeltpunkte, die Du (dann) mit dem Punktwert multiplizierst. Der Rentenartfaktor fällt weg, der ist bei einer Altersrente 1,0.

    Ok, top, vielen Dank. Schon wieder excel ^^ auf ins Gefecht.

    Oder gibts für diese Berechnung nen guten Kalkulator irgendwo im Netz?

    Das alles ist kein Hexenwerk.

    Nunja, für Menschen ohne Aktuariatsausbildung kann sowas durchaus eine gewisse Herausforderung darstellen. Aber ich will mir alle Mühe geben :thumbup:

  • Aus der Differenz zwischen dem offiziellen Renteneintrittsalter und dem gewünschten Rentenbeginn rechnest Du Dir den passenden Multiplikator aus (nämlich den Zugangsfaktor) und erhältst daraus dann Deine persönlichen Entgeltpunkte, die Du (dann) mit dem Punktwert multiplizierst. Der Rentenartfaktor fällt weg, der ist bei einer Altersrente 1,0.

    Ist dieser Rentenschaetzer für obige Berechnung hinreichend geeignet?