das ist so nicht richtig, die VAP wird dann nur anteilig berechnet
Ah okay, das wusste ich nicht, gut zu wissen!
das ist so nicht richtig, die VAP wird dann nur anteilig berechnet
Ah okay, das wusste ich nicht, gut zu wissen!
Jetzt noch mal nachgesehen, offenbar ist die Vorabpauschale von ca. 330 Euro mit dem Freistellungantrag von 1000 Euro verrechnet worden, also blieben noch 670 Euro für die 300k im ACWI.
Aber das ändert ja nichts.
Mittlerweile sind im FT Artikel zur Vorabpauschale alle Punkte und Eventualitäten sehe gut erklärt:
Vorabpauschale Rechner: So hoch ist die Steuer auf ETFs
Z.b:
ZitatWichtig: Die Vorabpauschale selbst ist nicht die Steuer, die Du zahlen musst. Stattdessen ist sie nur der Wert, auf den die Steuer erhoben wird. Du zahlst also 25 Prozent der Vorabpauschale als Abgeltungssteuer. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und, falls Du Kirchenmitglied bist, Kirchensteuer. Bei einem ETF/Fonds, der mehrheitlich in Aktien investiert, sind außerdem 30 Prozent der Vorabpauschale von der Besteuerung ausgenommen (die sogenannte Teilfreistellung). Auf die 10.000 Euro Fondsvolumen fallen dann für 2023 maximal 36 Euro an Steuern auf die Vorabpauschale an.
Hallo,
ich meine die Vorabpauschale wird auf jeden Anteil vermerkt. Wenn Du jetzt für 20 TEUR Anteile verkaufst, sind das einige der Anteile aus Mai 2023. Du weißt also genau wie hoch die Wertsteigerung pro Anteil ist.
Diese Wertsteigerung müsstest Du versteuern, allerdings verringert sie sich, um die Vorabpauschale, welche auf die verkauften Anteile entfällt.
Den verbleibenden Rest, musst Du noch versteuern. Im Beispiel wären es also nochmal ca. 220 EUR Steuern ohne Kirchensteuer. Von 1.200 Euro EUR Gewinn bleiben also 980 EUR. Oder von 20.000 EUR bekommst Du 19.780 EUR ausgezahlt.
Mir geht es auch mehr darum, wie ggf. zuviel gezahltes bei einem Teilverkauf verrechnet wird.
Wenn ich jetzt 20k von 50k verkaufe, dürften ja keine weiteren Steuern anfallen und dann ggf. im nächsten Januar die Differnz verrechnet werden.
Denn ich meine ja nach wie vor, wenn ich jetzt alles verlaufen würde, weniger Steuern zu zahlen, als jetzt vorab abgezogen wurde.
Den verbleibenden Rest, musst Du noch versteuern. Im Beispiel wären es also nochmal ca. 220 EUR Steuern ohne Kirchensteuer. Von 1.200 Euro EUR Gewinn bleiben also 980 EUR. Oder von 20.000 EUR bekommst Du 19.780 EUR ausgausgezahlt.
Versteh ich nicht. Selbst wenn ich jetzt alles verkaufen würde, läge doch die Steuer bei rund 300 Euro. Bei deiner Rechnung würde ich aber ca. 560 Euro zahlen. Was bei einem Ertrag von 1200 Euro doch mehr als ca. 25% sind.
Aber sicher macht Trade Republic das schon, das ist ja Firlefanz für eine Bank, was sie ja jetzt sind.
Laut meiner Rechnung zahlst Du 220 EUR Steuern. Die Vorabpauschale von 330 EUR war keine Steuer, sondern eine Bemessungsgrundlage. Die Steuer auf diese Pauschale wären 87 EUR gewesen.
Die Summe ohne Freibetrag würde also bei 307 EUR liegen.
Genau, wobei mir aber 330, und da war nichts von 87 Euro zu lesen, vorab abgezogen wurde, was passiert dann mit der Differenz?
Dann verstehe ich das mit der Bemessungsgrundlage nicht. Bzw. verstehe ich es, dennoch wurde der Betrag abgezogen.
Du hast nichts zu viel bezahlt, das geht bei einem Geldmarktfonds auch nur sehr schwer. Du musst nur einen Teil der Gewinne (die 330Euro) nicht mehr versteuern.
Deine 1000 Euro FSA sind auch 1000Euro Gewinne und nicht 1000 Euro Steuern.
Ich versteh es nicht, aber man wird ja sehen, was im Mai beim Verkauf der 20k passiert. Aus meiner Sicht sollten da bei mir auch 20k ankommen, plus X. Zumal ich ja eh nur einen Teil verkaufe.
Wie johu eben schon schrieb.
Ist es immer der Gewinn, der mit dem Freibetrag verrechnet wird. Die Vorabpauschale ist aber ein fiktiver Gewinn. Dein Geldmarktfonds hatte 2023 einen fiktiven Gewinn von 330 EUR. Die Steuern auf diesen Gewinn musstest Du aber aufgrund des Freistellungsauftrags nicht zahlen. Diese 330 EUR sind aber steuerlich erledigt und Du musst sie nicht mehr versteuern.
Jetzt beim Verkauf werden also die bereits steuerliche erledigten 330 EUR von Deinem Gewinn abgezogen. Der Restbetrag 1.200-330=870 EUR wird wieder mit dem noch verfügbaren FSA verrechnet. Wenn dieser jetzt noch 900 EUR betragen würde, müsstest Du erneut keine Steuern zahlen.
Da er aber wohl 0 EUR beträgt, werden jetzt die 870 EUR versteuert.
So, wenn ich es richtig verstehe wurden mir die 330 Euro nicht monitär abgezogen, sondern nur vom Freibetrag. Weil es ein Freibetrag ist, wurden auch kein Steuern dafür fällig.
Demzufolge würden bei Totalverkauf nur 870 Euro herangezogen, was dann eine Steuerlast von ca. 217 Euro bedeutet.
Wenn das so stimmt, hätte ich es verstanden.
Danke für die Geduld.